Die Verwaltung hat die Auslandssätze für den Verpflegungsmehraufwand und die Übernachtungspauschalen für Reisen ab dem Jahr 2024 bekannt gemacht. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Punkte und Änderungen.
Der Verwaltungserlass enthält die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 2024. Bis zu dieser Höhe kann der Arbeitgeber steuerfreie Erstattungen vornehmen ( BMF, Schreiben v. 21. November 2023 – IV C 5 – S 2353/19/10010 :005).
Verpflegungsmehraufwendungen: Änderungen im Überblick
Änderungen gegenüber der Vorversion ergeben sich aus der Tabelle unter anderem für folgende Staaten beziehungsweise Orte:
- Braslien
- Hongkong
- Finnland
- Italien (inkl. Mailand und Rom)
- Kanada
- Österreich
- Spanien (nur Kanarische Inseln, Madrid und Palma de Mallorca)
So betragen beispielsweise die Spesensätze für Österreich ab 2024:
- bei vollen Abwesenheitstagen (24 Stunden) 50 Euro (2023: 40 Euro) und
- für den An- und Abreisetag sowie bei einer Abwesenheitsdauer von mehr als acht Stunden 33 Euro (2023: 27 Euro).
Pauschalen für Übernachtungskosten im Ausland
Die Verwaltungsanweisung enthält darüber hinaus die Pauschbeträge für Übernachtungskosten ab 2024. Auch hier ergeben sich einige Änderungen gegenüber der Vorversion, insbesondere bei den meisten der oben genannten Staaten. So können für eine Übernachtung in Mailand jetzt 191 Euro pauschal erstattet werden (2023: 158 Euro). Die Pauschalen sind ausschließlich in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar.
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