Verpflegungspauschale

Zur steuerlichen Absetzbarkeit des Verpflegungsmehraufwands gibt es die sogenannte Verpflegungspauschale (manchmal auch Verpflegungspauschbetrag). Sie richtet sich nach Reiseland und Reisedauer. Eingeführt wurde die Verpflegungspauschale, weil die Ermittlung, ob es sich um geschäftliche beziehungsweise berufliche Kosten handelt, schwierig und aufwändig wäre.

Die Verpflegungspauschale kann auch dann nicht überschritten werden, wenn nachweislich höhere Kosten entstanden sind. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Ist ein Unternehmen umsatzsteuerpflichtig, dann kann die Vorsteuer aus dem gesamten Betrag der Dienstreise geltend gemacht werden.


Serie 28.02.2024 Kolumne Entgelt

News 07.12.2023 Verpflegungsmehraufwand

Die neue Verpflegungspauschale

Mit der Reisekostenreform 2014 traten neue Richtlinien für Reisekosten und den Verpflegungsmehraufwand in Kraft. Statt wie bisher drei gibt es nunmehr zwei verschiedene Verpflegungspauschalen für Inlandsreisen im Reisekostenrecht.

  • Bei mehr als achtstündiger Abwesenheit von der Tätigkeitsstätte (und der Wohnung) beträgt die Verpflegungspauschale ab 2020 14 Euro (statt wie bisher zwölf Euro) ohne Übernachtung. Gleiches gilt für den Anreise- und Abreisetag bei Dienstreisen, die eine Übernachtung mit einschließen. Hier ist keine Mindestabwesenheit notwendig.
  • Beträgt die dienstbedingte Abwesenheit einen Kalendertag, dann ist die Pauschale ab 2020 auf 28 Euro (bisher 24 Euro) begrenzt.

Wichtig ist, dass es sich um einen beruflich veranlassten Verpflegungsmehraufwand handelt, der vom Arbeitnehmer selbst bezahlt wurde. Wenn der Arbeitgeber vor Ort die Verpflegung übernimmt, wird die Verpflegungspauschale tageweise gekürzt.

Zeitliche Begrenzung und Geschäftsreisen im Ausland

Die Pauschale ist auf die ersten drei Monate einer neuen Tätigkeit begrenzt. Eine Unterbrechung von mindestens vier Wochen führt zu einem neuen Beginn der drei monatigen Phase. Die Ursache ist hierbei nicht relevant.

Bei geschäftlichen Auslandsreisen gelten die jeweiligen Pauschalen des Ziellands. Bei grenzüberschreitenden Dienstreisen ist der Verpflegungspauschbetrag des Orts anzuwenden, den der Dienstreisende vor 24 Uhr Ortszeit als letztes erreicht hat. Hat ein Land keine Verpflegungspauschale, so ist die Höhe des Betrags von Luxemburg anzuwenden.

News 24.11.2023 BMF

Die Finanzverwaltung hat die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1.1.2024 bekannt gegeben.mehr

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News 03.07.2023 BFH-Rechtsprechung

Das höchste Steuergericht hat in mehreren Urteilen für weitere Berufsgruppen eine erste Tätigkeitsstätte bejaht, obwohl die dort durchgeführten Tätigkeiten vergleichsweise geringfügig waren. Aktuell hat sich der BFH mit der Berücksichtigung von Bereitschaftszeiten sowie mit der Tätigkeit in einem weiträumigen Arbeitsgebiet befasst. Lesen Sie mehr zu den Urteilsbegründungen.mehr

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News 28.11.2022 BMF

Die Finanzverwaltung hat die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1.1.2023 bekannt gegeben.mehr

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News 27.09.2022 Aus der Praxis - für die Praxis

Unter der Rubrik "Aus der Praxis - für die Praxis" greifen wir Kundenanfragen aus den Bereichen Jahresabschluss, Buchhaltung und Steuern auf, die ein Fachautor für uns beantwortet. Heute eine Frage zur Kürzung der Verpflegungspauschale, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zum Essen einlädt.mehr

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News 11.10.2021 Kürzung von Verpflegungspauschalen

Verpflegungsmehraufwendungen werden immer dann gekürzt, wenn der Arbeitgeber Mahlzeiten zur Verfügung stellt. Nicht relevant ist, ob die Mahlzeiten tatsächlich eingenommen werden und ob der Mitarbeitende eine erste Tätigkeitsstätte hat. Beides hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit aktuellen Urteilen geklärt.mehr

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News 28.09.2021 BMF

Die Finanzverwaltung hat bekannt gegeben, dass die Pauschalen für betrieblich und beruflich veranlasste Auslandsreisen ab 01.01.2021 pandemiebedingt zum 01.01.2022 nicht neu festgesetzt werden.mehr

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News 06.09.2021 BFH Kommentierung

Die Verpflegungspauschalen sind auch dann nach § 9 Abs. 4a Satz 8 EStG zu kürzen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Mahlzeiten zur Verfügung stellt, der Arbeitnehmer aber nicht über eine erste Tätigkeitsstätte verfügt.mehr

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News 29.06.2021 Verpflegungspauschale

Werden Arbeitnehmende auf Dienstreisen von ihrem Arbeitgeber verpflegt, müssen grundsätzlich die Verpflegungspauschalen gekürzt werden. Nicht immer ist klar, wann aus lohnsteuerrechtlicher Sicht eine "Mahlzeit" vorliegt und in welchen Fällen eine Kürzung unterbleiben kann. Besondere Streitfälle gibt es an Bord von Flugzeugen. mehr

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News 19.01.2021 Reisekosten

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat seinen Erlass zur "Steuerlichen Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern" neu gefasst. Das Schreiben ersetzt den bisherigen Erlass von 2014 und ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Berücksichtigt werden in dem Schreiben auch die neue Rechtsprechung zur Mahlzeitengestellung sowie die ab 2020 geltenden Änderungen bei den Verpflegungspauschalen.mehr

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News 09.11.2020 BFH Kommentierung

Die Verpflegungspauschalen sind auch dann zu kürzen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Mahlzeiten zur Verfügung stellt, diese vom Arbeitnehmer aber nicht eingenommen werden.mehr

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News 10.12.2019 Gesetzesänderungen

Es ist soweit: Der Bundesrat hat am 29.11.2019 dem Jahressteuergesetz 2019 zugestimmt. Dies zieht zahlreiche Änderungen im Steuerrecht nach sich, die überwiegend am 1.1.2020 in Kraft treten. Ein Überblick.mehr

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News 20.11.2019 BMF

Das BMF hat die Pauschalen für betrieblich und beruflich veranlasste Auslandsreisen ab 01.01.2020 bekanntgegeben.mehr

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News 17.10.2019 FG Kommentierung

Das FG Nürnberg entschied, dass ein Rettungsassistent in seiner Rettungswache eine erste Tätigkeitsstätte innehat, sodass er keine Verpflegungsmehraufwendungen für seine Arbeitstage abziehen kann.mehr

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News 27.08.2019 Praxis-Tipp

Die ermittelten Verpflegungspauschalen sind zu kürzen, wenn dem Arbeitnehmer anlässlich oder während einer Tätigkeit außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt wird.mehr

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News 15.08.2018 Praxis-Tipp

Nach § 9 Abs. 4a Satz 8 EStG sind die Verpflegungspauschalen zu kürzen, wenn dem Arbeitnehmer beispielsweise auf einer Dienstreise eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt wird. Was gilt aber, wenn der Arbeitnehmer die Mahlzeiten tatsächlich nicht in Anspruch nimmt?mehr

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News 10.11.2017 BMF

Das BMF hat die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1.1.2018 bekannt gegeben.mehr

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News 11.12.2014 Reisekostenabrechnung für Unternehmer

Die Regeln für Reisekostenabrechnungen wurden 2014 grundlegend geändert und in der praktischen Umsetzung gibt es einige offene Frage. Eine dieser Fragen greifen wir heute auf und geben hilfreiche Beispiele und Tipps.mehr

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News 25.04.2014 Steuertipp der Woche

Hat ein Außendienstmitarbeiter Anspruch auf volle Verpflegungsmehraufwendungen, wenn er immer das gleiche Pensionszimmer bewohnt? Nein, meint das Finanzgericht Sachsen-Anhalt. Das letzte Wort hat jedoch der BFH.mehr

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News 04.02.2014 Aus der Praxis - für die Praxis

Das Thema Reisekosten ist seit der Neuregelung zum 1.1.2014 in der Redaktion beinahe täglich präsent. Die Fragen unserer Kunden und die Antwort unseres Fachautoren haben wir für Sie zusammengestellt.mehr

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News 18.09.2012 Dienstreisen

Wie bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, will die Bundesregierung das steuerliche Reisekostenrecht grundlegend vereinfachen und vereinheitlichen.mehr

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News 02.05.2012 Lohnbuchhaltung

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof bestätigt, dass bei mehreren Einsatzorten eines Mitarbeiters entweder keine oder maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte vorliegt.mehr

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News 02.05.2012 Lohnbuchhaltung

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof bestätigt, dass eine regelmäßige Arbeitsstätte nicht an einer betriebsfremden Einrichtung vorliegen kann.mehr

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