
Bild: Corbis
Bei betrieblich oder beruflich bedingten Auslandsreisen gelten besondere Pauschalen für die Reisekosten.
Das BMF hat die Pauschalen für betrieblich und beruflich veranlasste Auslandsreisen ab 01.01.2020 bekanntgegeben.
In dem BMF-Schreiben wird u.a. erläutert, wie Verpflegungsmehraufwendungen ermittelt werden. Außerdem wird darauf hingewiesen, wann Verpflegungsmehraufwendungen gekürzt werden müssen.
Übersicht zu Auslandsreisepauschalen ab 2020
Zudem hat die Finanzverwaltung eine Übersicht veröffentlicht. Hier werden die ab 01.01.2020 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen dargestellt. Für Estland gilt beispielsweise:
- Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Abwesenheitsdauer von mindestens 24 Stunden je Kalendertag: 29 EUR
- Verpflegungsmehraufwendungen für den An- und Abreisetag sowie bei einer Abwesenheitsdauer von mehr als acht Stunden je Kalendertag: 20 EUR
- Übernachtungskosten: 85 EUR
BMF, Schreiben v. 15.11.2019, IV C 5 - S 2353/19/10010 :001, veröffentlicht am 19.11.2019
Schlagworte zum Thema:
Auslandsreise, Verpflegungspauschale, Übernachtungskosten, Reisekosten, Arbeitnehmerbesteuerung