Auslandsreisepauschalen ab 01.01.2020
In dem BMF-Schreiben wird u.a. erläutert, wie Verpflegungsmehraufwendungen ermittelt werden. Außerdem wird darauf hingewiesen, wann Verpflegungsmehraufwendungen gekürzt werden müssen.
Übersicht zu Auslandsreisepauschalen ab 2020
Zudem hat die Finanzverwaltung eine Übersicht veröffentlicht. Hier werden die ab 01.01.2020 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen dargestellt. Für Estland gilt beispielsweise:
- Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Abwesenheitsdauer von mindestens 24 Stunden je Kalendertag: 29 EUR
- Verpflegungsmehraufwendungen für den An- und Abreisetag sowie bei einer Abwesenheitsdauer von mehr als acht Stunden je Kalendertag: 20 EUR
- Übernachtungskosten: 85 EUR
BMF, Schreiben v. 15.11.2019, IV C 5 - S 2353/19/10010 :001, veröffentlicht am 19.11.2019
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
4.6535
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.002
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.2026
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.160
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Digitale Steuererklärung wird mit "okELSTER" einfacher
1.093
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Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026
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Bestimmung des Ausstellers einer Rechnung bei Delkredere
17.03.2026
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Umsatzsteuer bei Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer
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10.03.2026
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Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf
05.03.2026
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Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge zur türkischen Sozialversicherung
03.03.2026
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Bescheinigungsverfahren und Rente nach dem DBA-Italien
27.02.2026
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Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung im Ausland ansässiger Unternehmer
27.02.2026
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