Auslandsreisepauschalen ab 01.01.2020
In dem BMF-Schreiben wird u.a. erläutert, wie Verpflegungsmehraufwendungen ermittelt werden. Außerdem wird darauf hingewiesen, wann Verpflegungsmehraufwendungen gekürzt werden müssen.
Übersicht zu Auslandsreisepauschalen ab 2020
Zudem hat die Finanzverwaltung eine Übersicht veröffentlicht. Hier werden die ab 01.01.2020 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen dargestellt. Für Estland gilt beispielsweise:
- Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Abwesenheitsdauer von mindestens 24 Stunden je Kalendertag: 29 EUR
- Verpflegungsmehraufwendungen für den An- und Abreisetag sowie bei einer Abwesenheitsdauer von mehr als acht Stunden je Kalendertag: 20 EUR
- Übernachtungskosten: 85 EUR
BMF, Schreiben v. 15.11.2019, IV C 5 - S 2353/19/10010 :001, veröffentlicht am 19.11.2019
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.8575
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.046
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
858
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7226
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
690
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
622
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
341
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
331
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
285
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
283
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Finale Staatenaustauschliste 2026
10.06.2026
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Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
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Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
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Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026
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Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
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Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
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Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
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Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
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Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
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Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026