Umsatzsteuersatz für Umsätze mit Sammlermünzen
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz ist auf die steuerpflichtigen Umsätze mit Sammlermünzen aus Edelmetallen anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 Prozent des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt.
Preise für das Kalenderjahr 2026
Goldmünzen: 116.139 EUR je Kilogramm oder der von der Londoner Börse festgestellte Tagespreis (Nachmittagsfixing) für die Feinunze Gold (1 Feinunze entspricht 31,1035 Gramm).
Silbermünzen: 1.464 EUR je Kilogramm
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.5635
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
995
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
865
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7776
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
612
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
470
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
459
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
366
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
362
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
348
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Selbstnutzung und Verpachtung von Jagdbezirken
07.08.2026
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Umsatzsteuer bei Krankenfahrten durch Taxi- und Mietwagenunternehmer
05.08.2026
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Neue Begrüßungsschreiben mit Steuer-ID
04.08.2026
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandate in Niedersachsen
03.08.2026
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Nutzungsvorteile bei Firmenfitness
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Stromkosten bei betrieblichen Elektro- und Hybridfahrzeugen
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Grundsätze zur körperschaftsteuerlichen Organschaft
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Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2025
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