Umsatzsteuersatz für steuerpflichtige Einfuhren von Sammlermünzen
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz ist auf die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen aus Edelmetallen anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 Prozent des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt.
Preise für das Kalenderjahr 2026
Goldmünzen: 116.139 EUR je Kilogramm oder der von der Londoner Börse festgestellte Tagespreis (Nachmittagsfixing) für die Feinunze Gold (1 Feinunze entspricht 31,1035 Gramm).
Silbermünzen: 1.464 EUR je Kilogramm
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.2005
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.608
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.1736
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.049
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.466
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.102
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
1.046
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
920
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
7812
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
741
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AfA von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer
03.12.2025
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Umsatzsteuersatz für steuerpflichtige Einfuhren von Sammlermünzen
03.12.2025
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Verzeichnis der befreiten Goldmünzen für 2026
02.12.2025
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Beiträge zur Pflegeversicherung für die Jahre 2023 bis 2025
01.12.2025
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Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
26.11.2025
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Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags für VZ 2026
26.11.2025
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Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine
26.11.2025
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Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung der Länder 2024
25.11.2025
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Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Jahr 2024
25.11.2025
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
24.11.2025