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Umsatzsteuersatz für steuerpflichtige Einfuhren von Sammlermünzen


Umsatzsteuersatz: Steuerpflichtige Einfuhren von Sammlermünzen

Das BMF hat den Gold- und Silberpreis für das Kalenderjahr 2026 bekannt gegeben, der für die steuerpflichtige Einfuhr von Sammlermünzen maßgebend ist.

Der ermäßigte Umsatzsteuersatz ist auf die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen aus Edelmetallen anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 Prozent des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt.

Preise für das Kalenderjahr 2026

Goldmünzen: 116.139 EUR je Kilogramm oder der von der Londoner Börse festgestellte Tagespreis (Nachmittagsfixing) für die Feinunze Gold (1 Feinunze entspricht 31,1035 Gramm).

Silbermünzen: 1.464 EUR je Kilogramm

BMF, Schreiben v. 2.12.2025, III C 2 - S 7229/00013/002/002


Schlagworte zum Thema:  Umsatzsteuer , Steuersatz
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