LBF NRW im Kampf gegen Gewerbesteueroasen
Im Fokus der Ermittlungen steht ein Einzelunternehmer, der seinen Betrieb zwar offiziell in Monheim angemeldet hatte, seine geschäftliche Tätigkeit nach bisherigen Erkenntnissen jedoch von seiner Wohnanschrift in einem anderen Bundesland ausübte. Der Verdacht lautet auf Gewerbesteuerhinterziehung, da der Gewerbesteuersatz in Monheim mehr als 100 Prozentpunkte unter dem der Heimatgemeinde des Beschuldigten liegt.
Steuerbetrug in Gewerbesteueroasen
Die Bekämpfung von Steuerbetrug in sog. Gewerbesteueroasen ist ein Schwerpunkt der Ermittlungsarbeit des LBF NRW, insbesondere in der Regionalabteilung "Rheinland-West" mit Standorten in Aachen und Düsseldorf. "Seinen Geschäftssitz gezielt in eine Gemeinde mit niedrigem Gewerbesteuersatz zu legen, ist für Firmeninhaber völlig legitim – aber nur, wenn dort dann auch tatsächlich gearbeitet wird", erklärt Stephanie Thien, Leiterin des LBF NRW. "Unsere Aufgabe ist es, zu überwachen, dass der Steuerwettbewerb zwischen den Kommunen nicht zu einer Steuerungerechtigkeit führt. Wenn der angebliche Firmensitz nur aus einem einsamen Briefkasten besteht, ist das kein cleveres Steuersparmodell, sondern kriminell."
Beweismittel werden ausgewertet
Die Durchsuchung erhärtete den Tatverdacht: An der angegebenen Firmenadresse waren zahlreiche Unternehmen gemeldet, ein funktionsfähiges Büro konnte jedoch nicht festgestellt werden. Dagegen soll sich auf dem Privatgrundstück des Beschuldigten in seiner Heimatgemeinde eine für betriebliche Zwecke genutzte Werkshalle befinden. Zudem war auf der Internetseite des Unternehmers ausschließlich eine dortige Telefonnummer angegeben. Der Beschuldigte zeigte sich während der Maßnahme geständig.
Die sichergestellten Beweismittel werden nun ausgewertet. Zur Höhe des möglichen Steuerschadens machte das LBF NRW noch keine Angaben. "Wir stellen immer wieder fest, dass sich die Täter bei Gewerbesteuerhinterziehung in großer Sicherheit wiegen und ihr Treiben als reines Kavaliersdelikt sehen. Beides ist falsch!", sagt Thien. "Unsere Fahnderinnen und Fahnder haben genau im Blick, wer wo tatsächlich arbeitet und wer das nur vortäuscht. Der Kampf gegen missbräuchliche Firmenanmeldungen in Gewerbesteueroasen wird ein Schwerpunkt unserer Ermittlungsarbeit bleiben."
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.7065
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.828
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.1636
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.054
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.480
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.157
-
Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
1.137
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
1.022
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
8492
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
847
-
LBF NRW im Kampf gegen Gewerbesteueroasen
19.12.2025
-
Aktionstag Kassen-Nachschau in Thüringen
18.12.2025
-
Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
17.12.2025
-
Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren
17.12.20252
-
Vordrucke zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG
17.12.2025
-
Steuerliche Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen
16.12.2025
-
Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
15.12.2025
-
Umsätze eines Wohlfahrtsverbands
15.12.2025
-
Hessen bündelt Expertise in neuem Gemeinsamen Finanzermittlungszentrum
12.12.2025
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
12.12.2025