BMF

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026


Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben

Die Finanzverwaltung hat die für das Jahr 2026 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt gegeben.

Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel und Getränke festgesetzt. Mit ihrer Hilfe können Steuerpflichtige Warenentnahmen monatlich pauschal verbuchen. Dies dient der Vereinfachung.

Vom BMF ermittelte Pauschbeträge

Sachentnahmen kommen vor allem häufig im Lebensmitteleinzelhandel, im Gastgewerbe, bei Bäckereien und Fleischereien vor. Das BMF hat die ermittelten Pauschbeträge bekannt gegeben für 2026, die anzusetzen sind, sofern der Steuerpflichtige nicht geringere Entnahmen Einzelaufzeichnungen nachweist.

Gewerbezweig

Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer

ermäßigter Steuersatz

voller Steuersatz

insgesamt

EUR

EUR

EUR

Bäckerei

1.671

214

1.885

Fleischerei/Metzgerei

1.487

567

2.054

Gaststätten aller Art

a) mit Abgabe von kalten Speisen

1.824

629

2.453

b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen

3.173

828

4.001

Getränkeeinzelhandel

123

276

399

Café und Konditorei

1.610

598

2.208

Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh.)

721

0

721

Nahrungs- und Genussmittel (Eh.)

1.395

368

1.763

Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.)

384

169

553

BMF, Schreiben v. 23.12.2025, IV D 3 - S 1547/00006/007/021


0 Kommentare
Das Eingabefeld enthält noch keinen Text oder nicht erlaubte Sonderzeichen. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe, um den Kommentar veröffentlichen zu können.
Noch keine Kommentare - teilen Sie Ihre Sicht und starten Sie die Diskussion