Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben

Die Finanzverwaltung hat die für das Jahr 2025 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekanntgegeben.

Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel und Getränke festgesetzt. Mit ihrer Hilfe können Steuerpflichtige Warenentnahmen monatlich pauschal verbuchen. Dies dient der Vereinfachung.

Vom BMF ermittelte Pauschbeträge

Sachentnahmen kommen vor allem häufig im Lebensmitteleinzelhandel, im Gastgewerbe, bei Bäckereien und Fleischereien vor. Das BMF hat die ermittelten Pauschbeträge bekannt gegeben für 2025, die anzusetzen sind, sofern der Steuerpflichtige nicht geringere Entnahmen Einzelaufzeichnungen nachweist.

Gewerbezweig

Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer

ermäßigter Steuersatz

voller Steuersatz

insgesamt

EUR

EUR

EUR

Bäckerei

1.633

209

1.842

Fleischerei/Metzgerei

1.453

555

2.008

Gaststätten aller Art

a) mit Abgabe von kalten Speisen

1.423

1.034

2.457

b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen

2.292

1.753

4.045

Getränkeeinzelhandel

120

270

390

Café und Konditorei

1.573

585

2.158

Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh.)

704

0

704

Nahrungs- und Genussmittel (Eh.)

1.363

360

1.723

Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.)

375

165

540


BMF, Schreiben v. 21.1.2025, IV D 3 - S 1547/00006/006/024



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