Hamburger Steuerfahndung ermittelt wegen Steuerhinterziehung bei Sicherheitsdiensten

Aktionen gegen Steuerhinterziehung
Ende Juni 2024 führten die Steuerfahndungen in Hamburg und Bulgarien im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg Durchsuchungen an 16 Orten in Deutschland und vier Orten in Bulgarien durch. Über 100 Beamte und bulgarische Behörden stellten umfangreiches Beweismaterial sicher und erwirkte drei Europäische Haftbefehle gegen Verdächtige, die in Bulgarien verhaftet wurden.
Hinterzogene Umsatzsteuer in Millionenhöhe
Die Ermittlungen richten sich gegen mehrere Personen, die Scheinfirmen zur Steuerhinterziehung nutzten, wobei der Schaden bei der Umsatzsteuer auf 4,5 Mio. EUR geschätzt wird. Eine zweite Aktion unter Beteiligung von 143 Beamten erfolgte an 40 Orten in Deutschland und führte zu weiteren Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche mit einem Schaden von etwa 4,1 Mio. Euro hinterzogener Umsatzsteuer.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: "Die Aktionen und die Urteile vor dem Landgericht Hamburg belegen, dass Hamburg konsequent gegen Steuerbetrug vorgeht. Die erfolgreichen Aktionen der Steuerfahndung Hamburg sind ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Steuerkriminalität. Ich danke unseren Beamtinnen und Beamten und den im Ausland beteiligten Kolleginnen und Kollegen für ihre hervorragende, länderübergreifende Arbeit, mit der sie den Schaden für den Staat und alle ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler abgewendet haben."
Monatelange Ermittlungen
Die Durchsuchungen resultierten aus monatelangen Ermittlungen. Vor dem Landgericht Hamburg wurden außerdem aktuell sechs Hauptangeklagte wegen Steuerhinterziehung zu Haftstrafen verurteilt. Der Schaden in diesem Fall betrug etwa 6 Mio. Euro.
Finanzbehörde Hamburg, Pressemeldung v. 15.7.2024
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.8335
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.140
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.792
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.225
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1866
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
2.865
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
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