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Merkblatt zur Transaktionsmatrix nach § 90 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO


Merkblatt zur Transaktionsmatrix nach § 90 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO

Die Finanzverwaltung hat ein Merkblatt zur Transaktionsmatrix nach § 90 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO veröffentlicht.

Verrechnungspreise und Transaktionsmatrix

Mit dem vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV, BGBl. 2024 I Nummer 323) wurden die Aufzeichnungspflichten für Verrechnungspreise in § 90 Abs. 3 und 4 AO überarbeitet und neu strukturiert. In § 90 Abs. 3 AO sind die einzelnen Anforderungen (wie Transaktionsmatrix, Sachverhalts- und Angemessenheitsdokumentation) nun numerisch gegliedert.

Ein neues Element in den Aufzeichnungspflichten ist die Transaktionsmatrix (§ 90 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO), die in der Betriebsprüfungspraxis bereits teilweise verwendet wird.

Das BMF hat hierzu nun ein Merkblatt veröffentlicht.

BMF, Schreiben v. 2.4.2025, IV B 3 - S 0225/00019/004/009


Schlagworte zum Thema:  Verrechnungspreis , Aufzeichnungspflicht
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