Merkblatt zur Transaktionsmatrix nach § 90 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO
Verrechnungspreise und Transaktionsmatrix
Mit dem vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV, BGBl. 2024 I Nummer 323) wurden die Aufzeichnungspflichten für Verrechnungspreise in § 90 Abs. 3 und 4 AO überarbeitet und neu strukturiert. In § 90 Abs. 3 AO sind die einzelnen Anforderungen (wie Transaktionsmatrix, Sachverhalts- und Angemessenheitsdokumentation) nun numerisch gegliedert.
Ein neues Element in den Aufzeichnungspflichten ist die Transaktionsmatrix (§ 90 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO), die in der Betriebsprüfungspraxis bereits teilweise verwendet wird.
Das BMF hat hierzu nun ein Merkblatt veröffentlicht.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
4.4795
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.046
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.2646
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.171
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
779
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
677
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
649
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
645
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
541
-
Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
467
-
Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026
-
Anpassung des AEAO wegen geänderter Kassensicherungsverordnung
24.03.2026
-
Grundsätze der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff
18.03.2026
-
Bestimmung des Ausstellers einer Rechnung bei Delkredere
17.03.2026
-
Umsatzsteuer bei Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer
16.03.2026
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
10.03.2026
-
Steuerverbindlichkeiten während eines vorläufigen Insolvenzverfahrens
06.03.2026
-
Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf
05.03.2026
-
Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge zur türkischen Sozialversicherung
03.03.2026
-
Bescheinigungsverfahren und Rente nach dem DBA-Italien
27.02.2026