Merkblatt zur Transaktionsmatrix nach § 90 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO
Verrechnungspreise und Transaktionsmatrix
Mit dem vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV, BGBl. 2024 I Nummer 323) wurden die Aufzeichnungspflichten für Verrechnungspreise in § 90 Abs. 3 und 4 AO überarbeitet und neu strukturiert. In § 90 Abs. 3 AO sind die einzelnen Anforderungen (wie Transaktionsmatrix, Sachverhalts- und Angemessenheitsdokumentation) nun numerisch gegliedert.
Ein neues Element in den Aufzeichnungspflichten ist die Transaktionsmatrix (§ 90 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO), die in der Betriebsprüfungspraxis bereits teilweise verwendet wird.
Das BMF hat hierzu nun ein Merkblatt veröffentlicht.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.8575
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.090
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
883
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7406
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
690
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
537
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
397
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
372
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
365
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
364
-
Aufdeckung eines internationalen Betrugssystems im Fahrzeughandel
10.07.2026
-
Arbeitnehmer an Bord eines Schiffs auf hoher See
08.07.2026
-
Änderungen des AEAO zum Gemeinnützigkeitsrecht
03.07.2026
-
Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen aktualisiert
03.07.2026
-
Steuerliche Behandlung von "Hurdle-Shares" bei Mitarbeiterbeteiligungen
02.07.2026
-
Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.7.2026
02.07.2026
-
Richtsatzsammlung 2025 veröffentlicht
29.06.2026
-
Vorsorgepauschale bei Dienstordnungsangestellten
25.06.2026
-
Umsatzsteuerbefreiung für Tanzschulen
23.06.2026
-
Begriff und Begründung einer Betriebsstätte
19.06.2026