Geplante Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien
Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen
Die Mindestgrenze für steuerfreie Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG steigt von bislang 250 EUR auf 275 EUR monatlich. Die Pauschalentschädigung für gelegentliche ehrenamtliche Tätigkeit steigt von 8 EUR auf 9 EUR täglich (R 3.12 Abs. 3 und Abs. 5 LStR 2027-E).
Betriebsveranstaltungen aus besonderem Anlass
Die bisherigen Regelungen zu Sachleistungen des Arbeitgebers zu besonderen Anlässen (z. B. Diensteinführung, Amts- oder Funktionswechsel, Jubiläum) werden neu gefasst. Künftig werden keine festen Betragsgrenzen (110 EUR bzw. 60 EUR-Grenze) genannt. Stattdessen wird auf "übliche" Sachleistungen des Arbeitgebers abgestellt (R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 LStR 2027-E).
Park- und Einstellplätze
Überlässt der Arbeitgeber oder ein Dritter aufgrund des Dienstverhältnisses der Belegschaft als Gesamtheit Park- oder Einstellplätze an der ersten Tätigkeitsstätte oder in deren räumlicher Nähe, liegt kein Arbeitslohn vor. Zuschüsse des Arbeitgebers zu entsprechenden Aufwendungen des Arbeitnehmers bleiben dagegen weiterhin steuerpflichtig (R 19.3 Abs. 2 Nr. 5 LStR 2027-E).
Lohnsteuerabzug bei beschränkter Steuerpflicht bei grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmern
Das BMF stellt klar, dass auch Vergütungen, die im Ansässigkeitsstaat oder in Drittstaaten erbracht werden, der beschränkten Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a Satz 2 unterliegen können, wenn das einschlägige DBA Deutschland das Besteuerungsrecht zuweist. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine DBA-Bagatellregelung das Besteuerungsrecht Deutschland zuweist, wenn die Tätigkeit nur an wenigen Tagen im Ausland erfolgt (z. B. Homeoffice im Ausland) (R 39.4 Abs. 2 LStR 2027-E).
Tarifermäßigung nach § 34 EStG
Die Regelungen für die Tarifermäßigung nach § 34 EStG im Lohnsteuerabzugsverfahren wurden infolge der Abschaffung der Ermäßigung gestrichen (R 39b.6 LStR 2027-E, R 42b Abs. 2 LStR 2027-E).
Lohnsteuer-Jahresausgleich
Beim permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich werden nun auch der Beitragszuschlag für Kinderlose und der Beitragsabschlag (§ 55 Abs. 3 SGB XI) für das zweite bis fünfte Kind (§ 55 Abs. 3 Satz 4 SGB XI) in der Pflegeversicherung berücksichtigt. Zudem wird das neu eingeführte Qualifizierungsgeld in die entsprechenden Ausschlusstatbestände aufgenommen (R 39b.8 LStR 2027-E).
Lohnsteuer-Pauschalierung
Das BMF stellt klar, dass auch der Beitragsabschlag für das zweite bis fünfte Kind aus Vereinfachungsgründen nicht in die Berechnung des durchschnittlichen Steuersatzes einzubeziehen ist (R 40.1 Abs. 3 LStR 2027-E).
Großbuchstabe "U"
Der Großbuchstabe "U" ist für Zeiten, in denen Qualifizierungsgeld bezogen wurde, nicht einzutragen (R 41.2 LStR 2027-E).
Geplante Anwendung
Die geplanten Änderungen sollen am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten und grundsätzlich ab dem 01.01.2027 anzuwenden sein – mit Ausnahme der angehobenen steuerfreien Beträge in R 3.12 Abs. 3 und Abs. 5 Satz 1, die bereits rückwirkend ab dem 01.01.2026 gelten sollen.
Entwurf der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2027 v. 4.8.2026
Änderungsfassung, Entwurf der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2027 v. 4.8.2026
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.4105
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
930
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
753
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
6906
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
637
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
441
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
440
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
372
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
342
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
308
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Geplante Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien
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Umsatzsteuer bei Parkplatzüberlassung durch jPöR
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GrESt bei Gebäude mit Solar- und Photovoltaikanlagen
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Selbstnutzung und Verpachtung von Jagdbezirken
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Umsatzsteuer bei Krankenfahrten durch Taxi- und Mietwagenunternehmer
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Neue Begrüßungsschreiben mit Steuer-ID
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandate in Niedersachsen
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