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Steuerfreibeträge für kommunalen Mandate in Niedersachsen

Nach der Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale durch das Jahressteuergesetz 2025 werden auch die Steuerfreibeträge für Personen mit kommunalen Mandaten in Niedersachsen angehoben.  

100-Euro-Scheine gerollt

Für ihre Arbeit beispielsweise im Gemeinde- oder Stadtrat erhalten die ehrenamtlich Tätigen eine Aufwandsentschädigung. Der steuerlich abzugsfähige Aufwand wird dabei durch pauschale Beträge steuerfrei gestellt. Hierbei gilt der sog. Ratsmitgliedererlass, der die Freibeträge anhand der Einwohnerzahl der Gemeinde oder Stadt und des Landkreises staffelt. Die Freibeträge dieses Erlasses wurden mit Wirkung vom 1.1.2026 angehoben. 

Freibeträge nach Ratsmitgliedererlass

in einer Gemeinde oder Stadt mitmonatlichjährlich
höchstens 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern138,00 EUR1.656,00 EUR
20.001 bis 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern219,00 EUR2.628,00 EUR
50.001 bis 150.000 Einwohnerinnen und Einwohnern270,00 EUR3.240,00 EUR
150.001 bis 450.000 Einwohnerinnen und Einwohnern338,00 EUR4.056,00 EUR
mehr als 450.000 Einwohnerinnen und Einwohnern404,00 EUR4.848,00 EUR
in einem Landkreis mitmonatlichjährlich
höchstens 250.000 Einwohnerinnen und Einwohnern270,00 EUR3.240,00 EUR
mehr als 250.000 Einwohnerinnen und Einwohnern338,00 EUR4.056,00 EUR

Die Aufwandsentschädigungen bleiben jedoch mindestens in Höhe des in der Lohnsteuer-Richtlinie genannten Betrags von 275 EUR monatlich steuerfrei. Bei einer Einwohnerzahl bis zu 150.000 in einer Gemeinde oder Stadt sowie bei höchstens 250.000 Einwohnern in einem Landkreis gilt daher grundsätzlich der Betrag von 275 EUR.

Neben den steuerfreien Beträgen wird die Erstattung der tatsächlichen Fahrtkosten für Fahrten von der Wohnung zum Sitzungsort und zurück, um beispielsweise an Rats-, Fraktions-, Gruppen- oder Ortsvereinssitzungen teilzunehmen, als steuerfreie Aufwandsentschädigung anerkannt.

Der steuerfreie Mindestbetrag für gelegentliche ehrenamtliche Tätigkeiten beispielsweise als Wahlhelferin oder Wahlhelfer wird von täglich 8 EUR auf 9 EUR angehoben.

Quelle: FinMin Niedersachen, PM v. 31.7.2026

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