Das FinMin Baden-Württemberg weist auf steuerliche Entlastungen für freiwillige Helfer in Impfzentren hin. Danach kommt die Übungsleiterpauschale oder Ehrenamtspauschale nun für weitere Personen infrage. Die steuerlichen Erleichterungen werden verlängert.mehr
Ist es für die Gewährung des Ehrenamtsfreibetrags nach § 3 Nr. 26a EStG ausreichend, dass die durch die ehrenamtliche Tätigkeit begünstigte Person oder Einrichtung überwiegend, d. h. zu mehr als 50 %, gemeinnützige Zwecke verfolgt?mehr
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Zum 1. Januar 2021 wurden die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale angehoben. Die Pauschalen werden aktuell auch für freiwillige Helfer in Impfzentren gewährt. Erfahren Sie, wie sich diese steuerfreien Entgeltbestandteile auf die Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts in der Sozialversicherung auswirken.mehr
Die Finanzminister der Länder haben dringliche Reformen zur Entlastung des Ehrenamts und zur Entbürokratisierung des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts angemahnt.mehr
Die Länder-Finanzminister wollen mehr steuerliche Anreize für ehrenamtliches Engagement schaffen. Die Bundesregierung hat sich noch nicht abschließend zum Vorschlag des Bundesrats positioniert.mehr
Aus der Landeskasse für die selbstständige Tätigkeit einer ehrenamtlichen Betreuerin gezahlte Aufwandsentschädigungen sind nur in Höhe des Freibetrags nach § 3 Nr. 26b EStG steuerfrei.mehr
Für ehrenamtlich tätige Personen, die eine angemessene pauschale Aufwandsentschädigung erhalten und gleichzeitig Verwaltungsaufgaben, die mit dem Ehrenamt zusammenhängen, übernehmen, müssen keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Sie sind nicht als geringfügig Beschäftige einzuordnen. Hier erhielt der Vorstandsvorsitzende ca. 7.000 EUR im Jahr.mehr
Die Bundesregierung hat neue Pauschalen zur steuerfreien Entschädigung für Übungsleiter und Ehrenamtsinhaber verabschiedet. Damit steigt auch der Vergütungsspielraum entsprechender Minijobs in der Sozialversicherung.mehr