Ehrenamtliche Tätigkeit





Ankommende Flüchtlinge
Ankommende Flüchtlinge
DGUV

Unfallversicherungsschutz für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe

Wer ehrenamtlich geflüchteten Menschen helfen will, sollte sich dafür am besten bei seiner Kommune oder einer lokalen Organisation melden. Denn nur bei Einsätzen im Auftrag der Kommune oder einer Organisation ist der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung gegeben. Im Fall eines Unfalls erhalten ehrenamtliche Helferinnen und Helfer dann Leistungen nach dem SGB VII. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.