Das Bundessozialgericht (BSG) hatte aktuell zu entscheiden, ob ein ehrenamtlicher Vereinsvorsitzender eines Ortsvereins des Deutschen Roten Kreuzes e.V. (DRK) bei der Teilnahme an einer Versammlung eines anderen DRK-Ortsvereins unfallversichert ist. Die Entscheidung im Überblick.mehr
Die ehrenamtliche Sängerin eines Frauenchors ist im Rahmen eines öffentlichen Adventsingens in kirchlichen Räumen unfallversichert. Ehrenamtler des DRK genießen Versicherungsschutz bei der Fahrt zu einem Nachbarverein.mehr
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Wer ehrenamtlich geflüchteten Menschen helfen will, sollte sich dafür am besten bei seiner Kommune oder einer lokalen Organisation melden. Denn nur bei Einsätzen im Auftrag der Kommune oder einer Organisation ist der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung gegeben. Im Fall eines Unfalls erhalten ehrenamtliche Helferinnen und Helfer dann Leistungen nach dem SGB VII. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.mehr
Ist es für die Gewährung des Ehrenamtsfreibetrags nach § 3 Nr. 26a EStG ausreichend, dass die durch die ehrenamtliche Tätigkeit begünstigte Person oder Einrichtung überwiegend, d. h. zu mehr als 50 %, gemeinnützige Zwecke verfolgt?mehr
Aufwandsentschädigungen für Übungsleiter und Ehrenamtler sind in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei. Arbeitnehmer einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung können allerdings wegen ihres Krankenversicherungsschutzes benachteiligt sein.mehr
Die Finanzminister der Länder haben dringliche Reformen zur Entlastung des Ehrenamts und zur Entbürokratisierung des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts angemahnt.mehr
Pensionierte Ärzte und Ärztinnen, Pflegekräfte und Medizinstudierende sind bereit, in der Corona-Krise zu unterstützen. Wie steht es mit dem Unfallversicherungsschutz für Personen, die ehrenamtlich in einer Einrichtung des Gesundheitswesens oder der Wohlfahrtspflege tätig werden?mehr
Das Sozialgericht Dortmund hatte zu entscheiden, ob für eine ehrenamtlich für einen Tierschutzverein tätige Person, die streunende Tiere füttert, im Falle eines Unfalls Anspruch auf Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung besteht. Das Urteil im Überblick.mehr
Dem amtlich bestellten Betreuer steht der Pflege-Pauschbetrag allein aufgrund des Betreuungsverhältnisses ohne eine darüber hinausgehende enge persönliche Beziehung zum Betreuten nicht zu, da dem Betreuer aus dem Betreuungsverhältnis die Pflege des Betreuten nicht zwangsläufig erwächst.mehr
Die Länder-Finanzminister wollen mehr steuerliche Anreize für ehrenamtliches Engagement schaffen. Die Bundesregierung hat sich noch nicht abschließend zum Vorschlag des Bundesrats positioniert.mehr
Aus der Landeskasse für die selbstständige Tätigkeit einer ehrenamtlichen Betreuerin gezahlte Aufwandsentschädigungen sind nur in Höhe des Freibetrags nach § 3 Nr. 26b EStG steuerfrei.mehr
Das BMF hat eine Übergangsregelung bei der Umsatzsteuerbefreiung für Gremienmitglieder in Versorgungswerken nach § 4 Nr. 26 UStG verlängert.mehr
Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Reihe von Maßnahmen zur steuerlichen Vereinfachung und Entlastung der Mitte der Gesellschaft erarbeitet und in den Bundesrat eingebracht. Zugleich wurden auch gesetzliche Änderungen zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland sowie für eine moderne wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung angeregt.mehr
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben auf der Basis einer neuen Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) Grundsätze zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von ehrenamtlichen Organtätigkeiten aufgestellt.mehr
Das FG Düsseldorf hat klargestellt, dass die Gewährung des Pflegepauschbetrags voraussetzt, dass der Steuerpflichtige für die Pflege keine Einnahmen erhält. Dies sei nicht der Fall, wenn der Kläger eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer bekommt.mehr
Die Finanzverwaltung hat Stellung genommen, wann ehrenamtliche Tätigkeiten umsatzsteuerfrei sind.mehr
Wer sich nebenberuflich in einem Verein oder einem Hilfsverband engagiert, findet darin nicht nur eine sinnvolle Ergänzung des Arbeitslebens. Auch steuerlich ist die Nebentätigkeit interessant. Denn gemeinnützige Zusatztätigkeiten sind bis zu 2.400 Euro im Jahr steuerfrei. Die Frage ist allerdings nur: Wann ist das Ehrenamt noch ein „Neben-Amt“?mehr
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) sorgt für Unsicherheiten - gerade, wenn es um die Ausnahmen geht. So fallen Amateur-Vertragsspieler nicht unter den Mindestlohn, wie die Bundesarbeitsministerin kürzlich sagte. Als rechtssicher sollte man diese Aussage aber nicht betrachten. Wir klären auf.mehr
Spätestens seit Einführung des Mindestlohns stellen sich viele Vereine die Frage, was Ehrenamt und was Beschäftigung ist. Wer ist Arbeitnehmer und wer nicht? Wurde zu Unrecht eine Beschäftigung vermutet, können Beitragserstattungen möglich sein.mehr
Zur Anwendung der § 3 Nr. 26a und Nr. 26b EStG in der Fassung des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21.3.2013 gilt Folgendes:mehr
Der Freistaat Sachsen zahlt ehrenamtlichen Bürgermeistern und Ortsvorstehern ab sofort zehn Prozent mehr Aufwandsentschädigung.mehr
Die Bundesregierung hat neue Pauschalen zur steuerfreien Entschädigung für Übungsleiter und Ehrenamtsinhaber verabschiedet. Damit steigt auch der Vergütungsspielraum entsprechender Minijobs in der Sozialversicherung.mehr
Millionen Deutsche engagieren sich ehrenamtlich in Vereinen, Hospizen und kirchlichen Einrichtungen. Da sie kein Geld bekommen, sind sie arbeitsrechtlich schlechter gestellt als andere Beschäftigte. Und das soll so bleiben, sagt aktuell das Bundesarbeitsgericht.mehr