Fachbeiträge & Kommentare zu Ehrenamtliche Tätigkeit

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Lohnsteuer-Richtlinien 2021

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Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Infektionsschutz / 2.5 Lebensmittelverarbeitung

Infektionsrisiken im Umgang mit Lebensmitteln werden leicht unterschätzt, obwohl regelmäßig Vorfälle mit durch Lebensmittel übertragenen Infektionen zu verzeichnen sind. Zur Infektionsausbreitung kommt es sowohl durch mit Erregern behaftete Lebensmittel als auch durch Ausscheider, die Erreger in den Produktionsprozess eintragen. Die häufigste Ursache für durch Lebensmittel ü...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 3.3 Nebenbeschäftigung (Absatz 2)

Eines der Ziele der Neugestaltung des Tarifrechts für die Versorgungsbetriebe war die Lösung vom Beamtenrecht. Konsequenterweise wurde beim Nebentätigkeitsrecht die bisherige Bezugnahme auf die beamtenrechtlichen Regelungen (wie in § 11 BAT) gestrichen. Das Recht des Beschäftigten, eine Nebentätigkeit auszuüben, folgt aus der Berufsfreiheit, Art. 12 GG. Arbeitnehmer des öffe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Freistellung von der Arbeit / 5.11 Freistellung im Bereich der Jugendpflege

Auf länderrechtlicher Grundlage bestehen gesetzliche Freistellungsansprüche für ehrenamtliche Tätigkeiten im Bereich der Jugendpflege.[1] Der Anspruch besteht ländergesetzlich weitgehend einheitlich als unbezahlte Freistellung.[2] Der Umfang beträgt in den meisten Ländergesetzen 12 Arbeitstage pro Jahr, sodass eine Freistellung von mehr als 2 Wochen ermöglicht wird.[3] Er w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebe) Betreuer oder vergleichbare Tätigkeit

Rn. 1018d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dabei ist nicht ein Betreuer nach dem Betreuungsrecht (§§ 1896ff BGB) gemeint (glA FG BBg vom 19.09.2013, 7 V 7231/13, DStRE 2014, 513 rkr; OFD Münster vom 07.05.2001, DB 2001, 1225; OFD Ffm vom 06.09.2006, DStR 2007, 72; BayLfSt vom 08.07.2011, DB 2011, 1832), sondern andere Personen, die durch direkten pädagogisch ausgerichteten Kontakt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1.2 Beispiele zu den begünstigten Tätigkeiten

Tz. 8 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Zu den begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten gehören z. B. die folgenden Tätigkeiten: Alten- und Krankenbetreuer; Ärzte im Behindertensport (s. Vfg. der OFD Frankfurt/M. vom 09.09.2003, DStR 2003, 2116; s. auch Vfg. der OFD Frankfurt/Main vom 12.08.2014, AZ: S 2245 A – 2 – St 213) sowie im Unterrichten von Krankenhaus-Pflegepersonal (s. FG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebg) Bsp für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder vergleichbare Tätigkeiten (falls die sonstigen tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift erfüllt sind)

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB aF (Rechtslage bis einschließlich VZ 2022)

Rn. 1066 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Vormunden entstehen aus ihrer Tätigkeit Aufwendungen. Nach § 1835 BGB aF konnte der Vormund solche Aufwendungen zum Zweck der Führung der Vormundschaft ersetzt verlangen. § 1835a BGB aF sah eine pauschale Aufwandsentschädigung dafür vor, die der Vormund wahlweise verlangen konnte (Palandt-Götz, § 1835a BGB 80. Aufl 2021 Rz 2). Aufgrund der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gfc) Pauschalregelungen in H 3.12 EStH 2021 iVm R 3.12 LStR 2023

Rn. 458 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 H 3.12 EStH 2021 iVm R 3.12 Abs 3, 5 LStR 2023 enthalten pauschal wirkende Vereinfachungsregelungen über die Höhe der Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen. Zu beachten ist aber: Ist kein WK-/BA-Abzug dem Grunde nach gegeben (weil zB die Abzugsbeschränkungen für ein häusliches Arbeitszimmer greifen), sind diese Vereinfachungsregelungen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gfd) Schätzungsrichtlinien aufgrund sonstiger Verwaltungsanweisungen

Rn. 462 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Beispiele (für Schätzungsrichtlinien aufgrund sonstiger Verwaltungsanweisungen) für: ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen (zB Gemeinderatsmitglieder – beachte auch § 18 Abs 1 Nr 3 EStG: für Bayern s BayLfSt vom 07.02.2013, DB 2013, 609; für Hessen s FM He vom 17.01.1990, DStR 1990, 215; für Nordrhein-Westfalen s FM NW vom 01.08.197...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Rechtsentwicklung

Rn. 1046 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 1 Nr 2b des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (vom 10.10.2007, BGBl I 2007, 2332) fügte mit Wirkung ab VZ 2007 (Art 9 Abs 1 des Gesetzes) einen neuen § 3 Nr 26a EStG ein. Wie § 3 Nr 26 EStG will auch § 3 Nr 26a EStG das ehrenamtliche Engagement von Bürgern fördern (s Rn 5). Er soll den Aufwand, der solch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Der Sinn und Zweck der Vorschrift

Rn. 963 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 EStG will das ehrenamtliche Engagement von Bürgern würdigen und fördern und dafür erhaltene Aufwandsentschädigungen steuerfrei stellen (vgl BT-Drucks 8/3688, 16; BFH BStBl II 1987, 783; 1990, 854) und ist damit als Sozialzwecknorm anzusehen (FG Köln vom 20.01.2022, 15 K 1317/19, EFG 2022, 572 rkr; Bender, DStR 2015, 2257). Die Erh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 210. Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – UStAVermG – (informell JStG 2018) v 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338

Rn. 230 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Das Gesetz reagiert auf Anhaltspunkte dafür, dass es beim Handel mit Waren über das Internet unter Nutzung von elektronischen Marktplätzen verstärkt zu USt-Hinterziehungen gekommen ist, insb beim Handel mit Waren aus Drittländern. Betreiber von Internet-Marktplätzen haften nunmehr für Händler. Darüber hinaus enthält es zahlreiche Regelungen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Rechtsentwicklung

Rn. 960 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschrift gilt seit VZ 1980. Seit dem Jahre 2000 sind folgende Änderungen zu verzeichnen: StBerG 1999 vom 22.12.1999, BGBl I 1999,2601: Anhebung des Freibetrags in § 3 Nr 26 EStG von DM 2.400 auf DM 3.600 pa ab VZ 2000. StEuGlG vom 19.12.2000, BGBl I 2000, 1790: Umrechnung des Freibetrags in EUR 1 848 pa ab VZ 2002. Gesetz zur weiteren St...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Die Höhe der Steuerfreiheit

Rn. 1068 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB/Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB (ab 01.01.2023) sind nicht unbegrenzt steuerfrei, sondern nur soweit sie (= Freibetrag, nicht Freigrenze) zusammen mit den steuerfreien Einnahmen iSd § 3 Nr 26 EStG den Freibetrag nach § 3 Nr 26 S 1 EStG nicht übersteigen. Überschreiten die Einnahmen diesen steuerf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 158. Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements v 10.10.2007, BGBl I 2007, 2332

Rn. 178 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Das BMF hat den Referentenentwurf für ein "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" vom 15.12.2006 (IV A 3 – S 1910 – 253/06) veröffentlicht, der Bundestag hat diesen mit im Weiteren zwei Änderungen am 06.07.2007 verabschiedet betrmehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 2.3 Anforderungen an das Personal geeigneter Leistungserbringer (Abs. 2 Satz 3 bis 9)

Rz. 42 Abs. 2 Satz 3 verpflichtet die geeigneten Leistungserbringer zwingend, nur solche Personen zu beschäftigen oder ehrenamtliche Personen, die in Wahrnehmung ihrer Aufgaben Kontakt mit Leistungsberechtigten haben, mit Aufgaben zu betrauen, die nicht rechtskräftig wegen einer Straftat nach § 171 StGB (Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht), § 174 StGB (Sexueller M...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.27 Pauschale Betriebsausgaben

Grundsätzlich können nur die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. In Einzelfällen lässt die Finanzverwaltung für bestimmte Berufsgruppen einen pauschalen Betriebsausgabenabzug zu, wobei der Nachweis höherer Betriebsausgaben unbenommen bleibt. Selbstständig tätige Hebammen: 25 % der Betriebseinnahmen, max. 1.535 ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Bestellung betriebsfremder Gewerkschaftsmitglieder

Rz. 14 Für Betriebe mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern kann das Arbeitsgericht im Rahmen des Bestellungsverfahrens auch Mitglieder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft, die nicht als Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt sind, zu den Mitgliedern des Wahlvorstands bestellen. Voraussetzung ist, dass diese Bestellung betriebsfremder Gewerkschaftsmitg...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 1.2 Systematische Einordnung

Rz. 3 § 74 gehört zum 2. Abschnitt des 5. Kapitels des SGB VIII, das die institutionelle Ordnung der Jugendhilfe regelt. Während der 1. Abschnitt sich mit den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe befasst, ordnet der 2. Abschnitt die gesellschaftliche Mitwirkung durch ehrenamtliche Tätigkeit einerseits (§ 73) und freie Jugendhilfe andererseits (§§ 74 bis 78). Die dafür in §§ ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fragen und Antworten zur Ak... / 10. Gilt die Aktivrente auch für steuerfreie ehrenamtliche Tätigkeiten?

Die Aktivrente ist nicht anzuwenden, soweit die Einnahmen bereits nach anderen Vorschriften steuerbefreit sind, wie dies z.B. bei Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten nach § 3 Nummer 26 EStG (sog. Übungsleiterfreibetrag) der Fall ist.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitssicherheit: Die wich... / 3.1 Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Hierzu gehören nicht nur die physische, sondern auch die psychische Gesundheit, d. h. Vermeidung von Stress und psychisch belastender Arbeitsbedingungen. Er muss eine geeignete Arbeitssch...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 3 Literatur

Rz. 19 Bokeloh, Die Rentenversicherung im Spannungsfeld zwischen nationaler Souveränität und Unionskompetenzen, DRV 2015, 148, 155 f. Büser, Altersteilzeit. Die Verbesserungen ab 2000, Die Rentenversicherung 1999, 209. Ehm, Volle Rentenansprüche mit geringerem Einsatz, Kompass 2006, 3. Hansen, Der "unständig Beschäftigte" – Das Stiefkind der Sozialversicherung, Die Beiträge 200...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.4 Versicherungspflichtige Ehrenämter

Rz. 10 Für einen freiwillig Versicherten (der ja Höchstbeiträge entrichten durfte) könnte durch die Übernahme eines Ehrenamtes, das die Versicherungspflicht begründet und mit einem unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegenden Entgelt verbunden ist, eine Minderung der Altersversorgung verbunden sein. Denn nach § 7 Abs. 1 Satz 1 ist grundsätzlich Voraussetzung für eine fre...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.3 Arbeitnehmer, die ehrenamtlich tätig sind

Rz. 9 Parallelvorschriften für ehrenamtlich Tätige in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bestehen nicht. Es gelten die allgemeinen Regeln, d. h. ein durch eine ehrenamtliche Tätigkeit erniedrigter Verdienst wird nicht ausgeglichen. Begünstigt werden durch § 163 Abs. 3 Arbeitnehmer (entsprechende Anwendung gemäß § 165 Abs. 2 bei selbständigen Hausgewerbetreiben...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.11 Arbeitnehmer, die ehrenamtlich tätig sind (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 30 Ein Verdienstausfall durch ehrenamtliche Tätigkeit wird in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht ausgeglichen, sodass Parallelvorschriften nicht existieren. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. f i. V. m. Abs. 3a RVO und § 112 Abs. 4 Satz 1 Buchst. g i. V. m. Abs. 3a AVG. Wegen der Möglichkeit bestimmter Arbeitnehmer, die ehrenamtl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mindestlohn / 2.2 Anwendungsbereich

Das MiLoG ist grundsätzlich auf alle Arbeitsverhältnisse anwendbar.[1] Insbesondere ist der Anspruch nicht auf Arbeitnehmer begrenzt, die ein Entgelt nur in Höhe des Mindestlohnanspruchs erhalten.[2] Erfasst werden alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmer im bundesdeutschen Inland beschäftigen, unabhängig von ihrem Sitz im In- oder Ausland.[3] Dabei sieht das Bundesverfassungsgeric...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 39a Station... / 2.3.3 Qualitätsanforderungen (Abs. 2 Satz 1 bis 4)

Rz. 25 Gefördert werden nur ambulante Hospizdienste, die vor dem Hintergrund der Qualitätssicherung mit palliativ-medizinisch erfahrenen Pflegediensten und Ärzten zusammenarbeiten sowie in qualitativer Hinsicht von Personen mit einer nachgewiesenen Aus- und Fortbildung sowie praktische Erfahrung verantwortlich geleitet werden (Abs. 2 Satz 3). Für eine derart verantwortliche Lei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mindestlohn: Wen betrifft d... / 1.3.5 Ehrenamtliche und Freiwilligendienstleistende

Das Gesetz gilt nicht für ehrenamtlich tätige Personen.[1] Zu dieser Gruppe zählen auch Personen, die einen Freiwilligendienst i. S. d. § 32 Einkommensteuergesetz (EStG) leisten. Voraussetzung für die Nichtanwendbarkeit des MiLoG ist, dass es sich wirklich um eine ehrenamtliche Tätigkeit und nicht um ein verstecktes Arbeitsverhältnis handelt. Wer im Ehrenamt tätig ist, ist i...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.2.3.1 Beschäftigungslosigkeit

Rz. 395 Der Begriff der Beschäftigungslosigkeit ist nicht gleichzusetzen mit demjenigen der Arbeitslosigkeit. Die Beschäftigungslosigkeit ist nur eines von mehreren in § 138 SGB III bestimmten Tatbestandsmerkmalen der Arbeitslosigkeit. Durch das Abstellen auf die Beschäftigungslosigkeit statt auf die Arbeitslosigkeit in § 14 Abs. 3 TzBfG soll einem größeren Personenkreis arb...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.2.4 Ehrenamtliche Tätigkeiten

Rz. 36 Ehrenamtliche Tätigkeiten begründen kein Beschäftigungsverhältnis, selbst wenn eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.[1] Letztes gilt jedenfalls, solange die Aufwandsentschädigung die steuerlichen Freibeträge nicht übersteigt. Wenn gleichzeitig noch ein Arbeitsverhältnis mit dem Verein besteht, z. B. als geringfügige Beschäftigung, unterliegt das aber dann dem MuSch...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ehrenamtliche Tätigkeit

Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Das Vereinsleben in Deutschland wäre ohne den Einsatz von ehrenamtlich tätigen Personen gar nicht vorstellbar. Neben den vielen ehrenamtlichen Helfern üben auch die Präsidiums-/Vorstandsmitglieder von gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienenden Körperschaften ihre Tätigkeit im Regelfall ehrenamtlich aus. Erhalten die ehrenamtlich ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ehrenamtliche Helfer

Stand: EL 147 – ET: 02/2026 In vielen steuerbegünstigten Vereinen sind ehrenamtliche Helfer für die Existenz des Vereins unabdinglich. Gleichwohl schließt eine ehrenamtliche Tätigkeit die Annahme eines Dienstverhältnisses nicht aus (BFH vom 05.02.1971, BStBl II 1971, 353). S. "Arbeitnehmer des Vereins". Daher stellt sich für die steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Einrichtunge...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ehrenamtliche Betreuer

Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht selber besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer (§ 1814 Abs. 1 BGB). Soweit der Volljährige seine Angelegenheiten lediglich aufgrund einer körperlichen Krankheit oder Behinderung n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. § 113 EStG: Anspruchsberechtigung

Rn. 8 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 113 EStG bestimmt den Kreis der Anspruchsberechtigten. Anspruchsberechtigt sind nur nach § 1 Abs 1 EStG unbeschränkt StPfl (dazu s Rn 13), die im VZ 2022 (ggf auch nur für einen Teil des Jahres) Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG erzielt haben. Dies gilt auch für Personen, die negative Einkünfte der begünstigten Ar...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Feuerwehr

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren verrichten ihren Dienst im > Ehrenamt, soweit Kräfte nicht hauptberuflich beschäftigt werden. Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Lehrgängen entfällt für den ehrenamtlichen Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr die Pflicht zur Arbeitsleistung. Der ArbG zahlt regelmäßig für di...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XIII. Beitragspflicht für steuerfreie Aufwandsentschädigungen von ehrenamtlich Tätigen i. S. v. § 3 Nr. 26a EStG

Tz. 138 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Seit 2007 können ehrenamtlich tätige Personen von Verbänden und Vereinen eine Vergütung von derzeit (seit 2026 960 EUR im Jahr steuerfrei erhalten. Eine steuerfreie Vergütung nach § 3 Nr. 26a EStG (Anhang 10) ist bei der Sozialversicherung beitragsfrei. Die genannten Beträge gelten somit nicht als Arbeitsentgelt bzw. sonstiges Einkommen (s....mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Mindestlohn / 3.7.2 Ausnahmen

Keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben folgende Gruppen: Auszubildende nach dem BBiG (diese erhalten eine Ausbildungs-Vergütung nach § 17 BBiG bzw. TVAöD), einschließlich berufsausbildungsvorbereitender Maßnahmen (§ 22 Abs. 3 MiLoG). Die ausdrückliche Nennung der Auszubildenden hat lediglich klarstellenden Charakter,[1] da Auszubildende nicht in einem Arbeitsv...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung (ab 1.1.2002)

Rz. 6 Durch das Steueränderungsgesetz 2001 (StÄndG 2001) war in § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG das Wort "Unkosten" durch "Kosten" ersetzt worden, und zwar mWv 1.1.2002. § 4 Nr. 22 UStG ist im Übrigen seit dem 1.1.1980 unverändert geblieben. Mit dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorsc...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.2 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach Abs. 1

Rz. 22 Abs. 1 HS 1 regelt zunächst, dass Leistungen nach dem SGB II selbst nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Diese Leistungen haben ihre Rechtsgrundlage im SGB II selbst. Dadurch wird z. B. verhindert, dass das Einstiegsgeld als eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit sinnwidrig die Leistungen zum Lebensunterhalt mindert, die trotz der Erwerbstätigkeit noch zur ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.4.2011 in das SGB II eingefügt. Dabei wurde § 11 in der bis zum 31.3.2011 geltenden Fassung in die §§ 11 (Neufassung), 11a und 11b aufgegliedert. Die Vorschrift wurde seitdem mehrfach ge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.4 Zweckbestimmte Einnahmen

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 schützt zweckgebundene Einnahmen, die einen anderen Zweck als die Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II verfolgen. Die Vorschrift stellt die Zweckerreichung sicher. Auf die Herkunft der Einnahmen kommt es grundsätzlich nicht an. An einer Zweckbestimmung fehlt es, wenn der Bezieher von Einkommen weder rechtlich n...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.12 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach der Bürgergeld–V

Rz. 55 Bagatellgrenze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld–V) § 1 Nr. 1 Bürgergeld–V bestimmt eine Bagatellgrenze für regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen. Die regelmäßigen Einnahmen sind als einmalige Einnahmen zu behandeln, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 3). Die Bagatellgrenze beträgt für jeden Kalendermonat 10,00 EUR. Das gilt inso...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit: Beurteilung in der Entgeltabrechnung

Zusammenfassung Überblick Die Ehrenamtlichkeit schließt bei einer dem allgemeinen Erwerbsleben zugänglichen Tätigkeit die Begründung eines abhängigen – und damit versicherungspflichtigen – Beschäftigungsverhältnisses nicht aus. Die Bezeichnung einer Tätigkeit als "ehrenamtlich" führt für sich allein nicht zur Steuerfreiheit der daraus fließenden Entschädigung. Einnahmen aus e...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 1 Abgrenzung sozialversicherungsfreie ehrenamtliche Tätigkeit von sozialversicherungspflichtiger abhängiger Beschäftigung

Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, insbesondere wenn für diese eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird, ist häufig nicht eindeutig, ob es sich um eine sozialversicherungsfreie und damit auch beitragsfreie Tätigkeit handelt, oder ob eine sozialversicherungspflichtige und damit auch beitragspflichtige abhängige Beschäftigung handelt. Die Frage der Entgeltlichkeit einer Tätigkeit i...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.3 Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer

Für diese Aufwandsentschädigungen kommt eine Steuerbefreiung weder nach § 3 Nr. 12 EStG noch nach § 3 Nr. 26 EStG in Betracht. Ehrenamtliche Betreuer handeln wegen der rechtlichen und tatsächlichen Ausgestaltung des Vormundschafts- und Betreuungswesens im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts.[1] § 3 Nr. 26b EStG enthält eine spezielle Steuerbe...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 4 Rentenversicherungspflicht

In der Rentenversicherung gibt es für Inhaber von Ehrenämtern besondere Regelungen. Der Zweck dieser Regelungen ist darin zu sehen, dass ehrenamtlich Tätige, die üblicherweise zumindest einen gewissen Zeitaufwand für dieses Amt betreiben, durch die Übernahme des Ehrenamts keine Nachteile hinsichtlich ihrer Rentenansprüche erleiden sollen. Das wäre der Fall, wenn z. B. das bei...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2 Arbeitslosenversicherungsfreiheit

2.1 Bürgermeister/Beigeordnete In der Arbeitslosenversicherung ist die Beschäftigung von Personen, die als ehrenamtliche Bürgermeister oder Beigeordnete in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, wegen der Ausübung eines politischen Wahlamts versicherungs- und damit auch beitragsfrei.[1] Die Versicherungsfreiheit erstreckt sich nur auf die Beschäftigung als ehrenamtl...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2.4 Zusammenfassung mehrerer gleichartiger Tätigkeiten

Der Ehrenamtsfreibetrag wird nicht zusätzlich zum Übungsleiterfreibetrag oder zur steuerfreien Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen gewährt, wenn es sich hierbei um ein und dieselbe nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeit handelt, die gleichzeitig die Voraussetzungen aller 3 Vorschriften erfüllt. Wer die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 12 oder § 3 Nr. 26 EStG für eine b...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2 Nebenberufliche Tätigkeiten in der Privatwirtschaft

2.2.1 Übungsleiterfreibetrag bis zu 3.300 EUR jährlich Große praktische Bedeutung kommt dem Übungsleiterfreibetrag zu, den der Gesetzgeber für bestimmte Nebentätigkeiten gewährt. Die Einnahmen aus einer begünstigten Nebentätigkeit bleiben bis zu 3.300 EUR (2025: 3.000 EUR) pro Jahr steuerfrei. Der Freibetrag wurde zum 1.1.2026 zur weiteren Steigerung des ehrenamtlichen Engage...mehr