Fachbeiträge & Kommentare zu Ehrenamtliche Tätigkeit

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 5.2 Steuerbefreiung für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher

Nebenberufliche Tätigkeiten bleiben bis zu 3.000 EUR pro Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG): bei Übungsleitern, Ausbildern, Erziehern, Betreuern oder vergleichbaren Tätigkeiten; Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen oder künstlerischer Tätigkeit; im Dienst bzw. Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen, mildtätige...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2024 / 5 [Zuwendungen → Zeilen 5–12]

Überblick Der Vordruck unterscheidet vier Arten von Zuwendungen: Parteizuwendungen (Zeile 7), Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen (Zeile 8), Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung (Zeilen 9–12) und Zuwendungen für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke (Zeile 5). Begünstigt sind ggf. auch Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen im EU/EWR-Ausland ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.2 [Pauschale Betriebsausgaben → Zeile 24]

Bestimmte Berufsgruppen können anstelle der tatsächlichen Aufwendungen Betriebsausgaben pauschal geltend machen. Ein weiterer Abzug von Kosten ist dann jedoch ausgeschlossen, sodass sich die Inanspruchnahme der Pauschale nur lohnt, wenn die tatsächlichen Aufwendungen geringer sind. Praxis-Tipp Betriebsausgabenpauschalen wurden erhöht Einige Pauschalen für Betriebsausgaben wurd...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 5.1 [Nebentätigkeiten → Zeilen 55–56]

In den Zeilen 55 und 56 tragen Sie Vergütungen für ehrenamtliche Tätigkeiten z. B. als Stadt- oder Gemeinderat, ehrenamtlicher Bürgermeister oder ähnliche Nebentätigkeiten ein. Ebenso fallen darunter Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche, selbstständige Übungsleiter und weitere Personen. (Anmerkung: Waren Sie als Arbeitnehmer tätig, gehören die Zahlungen in die → Anlag...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 3 Steuerbegünstigte Lohnbezüge

Einige Lohnbestandteile sind durch einen Freibetrag oder durch den ermäßigten Steuersatz nicht in vollem Umfang zu versteuern. Damit die Begünstigung zur Anwendung kommt, müssen in der Anlage N gesondert erklärt werden: Versorgungsbezüge, Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. Wichtig Werbungskosten bei begünstigtem Arbeitslohn Mit steuerbegünstigtem Arbeitslohn zusam...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 8 Sonstige→ Zeilen 99-112

Außerordentliche Einkünfte → Zeile 99 Sind in Ihrem Gewinn sog. außerordentliche Einkünfte enthalten wie z. B. Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten oder Ausgleichszahlungen, die Sie als Handelsvertreter erhalten haben, dann tragen Sie diese in Zeile 96 ein. Das können auch Steuererstattungen aufgrund einer vorangega...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerfreiheit einer als Sonderbetriebseinnahme erfassten Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG

Leitsatz 1. Eine Aufwandsentschädigung, die ein Mitunternehmer als Präsident einer Berufskammer erzielt, ist durch die betriebliche Tätigkeit der Mitunternehmerschaft veranlasst. Sie gehört bei unmittelbarer Auszahlung an den Mitunternehmer zu dessen Sonderbetriebseinnahmen. 2. Aufwendungen der Mitunternehmerschaft für die betriebliche Tätigkeit sind durch die ehrenamtliche T...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Mitarbeiter:innenmanagement / 1 Mitarbeitsformen im Verein

Eine wichtige Grundlage der Vereine in Deutschland ist das "Ehrenamt". Die Bezeichnung "Ehrenamt" wird unterschiedlich verstanden. In diesem Beitrag werden damit Einsätze bezeichnet, die ohne Entlohnung oder Honorar erfolgen, also ohne Bezahlung. Die Zahlung einer Ehrenamtspauschale in dem gesetzlichen Rahmen sei als pauschale Auslagenerstattung möglich. Es geht also in erst...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Bestellung betriebsfremder Gewerkschaftsmitglieder

Rz. 13 Für Betriebe mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern kann das Arbeitsgericht im Rahmen des Bestellungsverfahrens auch Mitglieder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft, die nicht als Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt sind, zu den Mitgliedern des Wahlvorstands bestellen. Voraussetzung ist, dass diese Bestellung betriebsfremder Gewerkschaftsmitg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2024, Keine Vergütu... / 2 Anmerkung

Ein mit dem anwaltlichen Nachlasspfleger in einer Partnergesellschaft verbundener Partner-Rechtsanwalt hat mit dem Nachlasspfleger zusammen einen mittellosen Nachlass bearbeitet. Der Bezirksrevisor wendet sich gegen den Vergütungsfestsetzungsauftrag des Nachlasspflegers mit der Begründung, dass nur die vom Nachlasspfleger persönlich erbrachten Tätigkeiten und damit die diesbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Gefahren aus Betrieb, Beruf, Amt etc. – A 1 Ziff. 1 AVB-PHV/Ziff. 1 S. 1 und S. 2 (1) BBR-PH

Rz. 148 Nur das Privatleben fällt unter den Versicherungsschutz. Nach A 1 Ziff. 1 AVB-PHV/Ziff. 1. S. 1 bzw. S. 2 (1) BBR-PH sind Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes nicht versichert. Nach den BBR-PH gilt dies auch für das Ehrenamt und die verantwortliche Betätigung in Vereinigungen aller Art. Gem. A 1 Ziff. 6.2 AVB-PHV sind nichtverantwortliche ehrenamtli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Heilwesenversicherung / g) Zivildienstleistende/Bundesfreiwilligendienst

Rz. 80 Die Zivildienstleistenden befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Bundesrepublik Deutschland. Der Dienstherr wird vertreten durch das Bundesamt für den Zivildienst in Köln, eingerichtet beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Deliktisch haftende Körperschaft i.S.d. Art. 34 GG ist nicht die anerkannte Beschäftigungsst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 1. Primäre Risikobegrenzung

Rz. 145 In A 1 Ziff. 6 und in A 2 sowie A 3 AVB-PHV sind die besonderen Gefahren des Haftpflichtversicherungsvertrages aufgeführt. Die Versicherungswirtschaft bietet moderne Deckungskonzepte ("Komfortschutz" etc.) mit verschiedenen Klauseln an. Sie können sich unterscheiden und jeweils spezielle Risikobeschreibungen, Haftungseinschlüsse, Haftungsausschlüsse und auch summenmä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 11 Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten/Äußerungen des Richters [Rdn 98]

mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 5 Einzelfälle

Rz. 124 In der Rspr. sind insb. folgende Einzelfälle behandelt: Alleinvertriebsrecht: Zahlungen für den Wegfall des Alleinvertriebsrechts für die Bundesrepublik Deutschland sind keine Entschädigung, weil sie im Rahmen einer üblichen und normalen Geschäftsbeziehung erfolgen.[1] Arbeitsplatzverlust: Eine einheitliche, in unterschiedlichen Vz ausgezahlte Entschädigung kann vorlie...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Mitarbeiter:innenbetreuung ... / 1 Ein Wort vorweg – Ehrenamtliche und freiwillig Engagierte

Beschäftigt man sich mit dem Thema Mitarbeit im Verein, ist es gut und wichtig, die einzelnen Formen genauer im Blick zu haben: Achtung Klarheit über die Arten der Mitarbeit ist wichtig! Ehrenamtliche besetzen Wahlpositionen, die meist über mehrere Jahre angelegt sind. Die Einsatzbereiche sind weitgehend in der Satzung benannt. Die Tätigkeiten werden nicht honoriert. Freiwillig...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Mitarbeiter:innenbetreuung ... / 3 Anreize für die Tätigkeit ermöglichen

Eine wichtige Rolle für die Bereitschaft zur Mitarbeit spielen Anreize. Diese reichen von materiellen "Belohnungen" (z. B. Eintrittskarten für eine Vereinsveranstaltung) über die sozialen Anreize aus der Tätigkeit (Arbeit im Team, Anerkennung von den Mitgliedern usw.) bis zur Identifikation u. a. mit dem Vereinsziel. Dabei ist die Gewichtung solcher Anreize bei jedem Mensche...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Mitarbeiter:innenbetreuung ... / Zusammenfassung

Ehrenamtliche und andere freiwillige Mitarbeiter:innen sind das Herzstück jedes Vereins. Ohne sie würde nichts funktionieren. Umso bitterer ist es, wenn man solche Mitarbeiter:innen verliert. Dennoch wird in den meisten Fällen verhältnismäßig wenig in die Pflege der Engagierten investiert. Dieser Beitrag zeigt, wo anzusetzen ist, um engagierte Mitarbeiter:innen im Verein zu ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Mitarbeiter:innenbetreuung ... / 2 Gewinnung von Mitarbeitern ist nicht alles

Ehrenamtliche bzw. freiwillige Mitarbeiter:innen leisten wertvolle Arbeit für unsere Gesellschaft. Der Umgang mit den Ehrenamtler:innen entwickelt sich aber zunehmend zu einer komplizierten Materie. Schließlich ist es keine Selbstverständlichkeit, dass ein Mensch seine Freizeit für einen Verein einsetzt. Die Suche nach ehrenamtlich Mitarbeitenden wird immer schwieriger. Das ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Mitarbeiter:innenbetreuung ... / 4 Hindernisse abbauen

Als herausragender Punkt für die Verhinderung oder gar Beendigung von freiwilligem Engagement steht die "zeitliche Belastung" ganz vorne. Darauf sollte auch im Hinblick auf die Mitarbeiter:innenbetreuung ein Hauptaugenmerk gelegt werden. Werden die Engagierten nicht überlastet? Kommen sie mit anderen Lebensbereichen wie Familie und Beruf durch die Vereinsarbeit in Konflikt? ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 5.2 Verhinderung aus persönlichen Gründen

Rz. 7 Der Anspruchsberechtigte muss auf Grund eines subjektiven, persönlichen Leistungshindernisses an der Dienstleistung bzw. Arbeitsleistung verhindert sein. Als persönliche Verhinderungsgründe sind insbesondere familiäre Ereignisse anerkannt. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung gegeben, wenn dem Arbeitnehmer die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 6 Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten/Äußerungen des Richters [Rdn 34]

Rdn 35 Literaturhinweise: S.a. die Hinw. bei → Ablehnung eines Richters, Allgemeines, Teil A Rdn 2, und bei → Ablehnungsgründe, Befangenheit, Allgemeines, Teil A Rdn 17. Rdn 36 1. Das (bisherige) Verhalten des Richters oder (früher gemachte) Äußerungen können die Ablehnung begründen, wenn deshalb die Besorgnis begründet ist, dass er nicht unvoreingenommen an die Sache herange...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuervorteile durch den Eh... / 5.2 Den Ehrenamtsfreibetrag gibt es auch für Aufsichtsratstätigkeiten!

Auch für die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche, nebenberufliche Tätigkeit als bestellter Aufsichtsrat bei einer kommunalen GmbH kann der Ehrenamtsfreibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG in Anspruch genommen werden. Denn nach § 3 Nr. 26a EStG sind die Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlich...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuervorteile durch den Eh... / 1 Sinn und Zweck des Freibetrags und Anwendungsbereich

Es gibt einen besonderen Freibetrag, der in der Vereins- und Verbandspraxis häufig gerne genutzt wird. Aber vielfach ist diese interessante kleine Steuervergünstigung nicht hinreichend bekannt und wird darum oft nicht unbedingt für die eigene Einkommensteuererklärung in Vergütungsfällen bei Mitarbeit in Vereinen zutreffend beachtet. Gerade wenn man nebenberufliche Einnahmen ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Kultur der Wertschätzung / 1.2 Wertschätzung im Verein hat verschiedene Formen

Aber Wertschätzung geht noch darüber hinaus. Sie bedeutet auch Aufmerksamkeit für den Menschen gegenüber. Wenn z. B. erkennbar die Stimmungslage einer Person bei einem Treffen nicht gut ist, kann die Frage nach dem Grund ein Zeichen sein. Dies muss allerdings in der jeweiligen Situation passen, also z. B. in einen Moment verlegt werden, wo niemand anderes zuhören kann. Ebenf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 41 Umlageverbot

Rz. 1 § 41 BetrVG verbietet es zwingend und damit unabdingbar, von den Arbeitnehmern des Betriebs Beiträge für die Aufgaben und Zwecke des Betriebsrats zu erheben.[1] Erfasst werden alle Arten von Beiträgen unabhängig davon, wer sie einzieht (Arbeitgeber, Gewerkschaft oder Betriebsrat selbst) und ob sie einmalig oder wiederkehrend sind. So ist etwa die Verwendung eines Tronc...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.5 Ehrenamtliche Tätigkeit

Rz. 49 Ehrenamtliche Tätigkeiten kommen im privaten und öffentlichen Bereich vor. Privatrechtliche Ehrenämter finden sich bei Vereinen oder Standes- oder Wohlfahrtsorganisationen. Öffentlich-rechtliche Ehrenbeamte nehmen aufgrund eines Beamten-(Dienst-)Verhältnisses Verwaltungsaufgaben wahr, wie z. B. ehrenamtliche Bürgermeister, Richter und Schöffen. Die Annahme eines Arbei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 1.3 Einkommensteuerlich unbeachtliche Tätigkeiten

Rz. 15 Wie sich aus § 2 Abs. 2 EStG ableiten lässt, verwirklicht ein Stpfl. dann nicht den Tatbestand der Erzielung von stpfl. Einkünften, insbesondere nicht von solchen aus nichtselbstständiger Arbeit, wenn er seine Tätigkeit nicht um des Entgelts willen ausübt und etwaige empfangene Geldzahlungen nicht Leistungen des Stpfl. abgelten sollen.[1] Rz. 16 Hierher gehören vor all...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.14 ABC der Arbeitnehmer

Rz. 69 Vgl. auch die Zuordnung als Arbeitnehmer oder Selbstständiger in H 19.0 LStH 2024. Abgeordnete sind keine Arbeitnehmer. Sie haben Bezüge i. S. v. § 22 Nr. 4 EStG (R. 22.9 EStR 2012).[1] Ärzte s. Rz. 42 Ärztepropagandist s. Rz. 65 Amateursportler s. Rz. 16 Angehörige s. Rz. 52 Annahmestelle für Lotto-Toto ist im Allgemeinen selbstständig tätig, außer es fehlt an einem Untern...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mitglieder kommunaler Vertretungen

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Es handelt sich um kommunale Volksvertreter, die aufgrund einer Wahl auf kommunaler Ebene einer Stadt, eines Landkreises oder vergleichbarer kommunaler Verbünde wie zB eines Landschaftsverbands ein politisches Mandat für eine Wahlperiode erhalten haben, das sie idR ehrenamtlich wahrnehmen. Diese Personen (zB Ratsmitglieder oder Mitglieder ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Hepatitis / 1.2 Risiko in der Arbeitswelt

Obwohl Hepatitis A eine relativ ungefährliche Infektionskrankheit ist, hat sie doch unter Arbeitsschutzgesichtspunkten einen gewissen Stellenwert. Das hat v. a. damit zu tun, dass Infizierte, auch ohne erkrankt zu sein, das Virus weiter verbreiten können und damit ein Risiko für besonders gefährdete Personengruppen (alte Menschen, Kinder, Immungeschwächte) darstellen können....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.10 Ehrenamtlich Tätige und bürgerschaftlich Engagierte

Rz. 42 Abs. 1 Nr. 4 ist durch das Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen (UVSchVerbG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3299) eingefügt worden. Nach der Gesetzesbegründung ermöglicht die Nr. 4 insbesondere Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand, weitere ehrenamtlich Tätige und bürgerschaftlich En...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.5 Ehrenamtlich für Parteien Tätige (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 26 Mit Wirkung zum 5.11.2008 wurde Abs. 1 Nr. 5 durch das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz neu eingefügt. Durch die Erweiterung um die Nr. 5 erhalten auch Personen, die sich ehrenamtlich für politische Parteien engagieren, die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung. Dies ist angemessen, da Parteien die verfassungsrechtliche Legitimation besitzen, an der politi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.11 Ausbildungsveranstaltungen

Rz. 48 Ausbildungsveranstaltungen müssen "für" die ehrenamtliche Tätigkeit bestimmt sein. Sie müssen sich gezielt auf sie beziehen. Die Rechtsprechung hat dies in der Vergangenheit bejaht, wenn sie von der jeweiligen Institu­tion, der die ehrenamtliche Tätigkeiten dient, getragen wird und autorisiert ist. Versichert ist auch bereits vorbereitende Ausbildung vor Übernahme des...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.4 In Verbandsgremien und Kommissionen für Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften ehrenamtlich Tätige (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 22 Durch das Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen ist seit dem 1.1.2005 eine neue Beitrittsberechtigung für ehrenamtlich Tätige in Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen eingefügt worden. Zunächst war eine gesetzliche Pflichtversicherung angedacht (BT-Drs. 15/3439 S. 3 und Begründung S...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.23 Gewerkschaft

Rz. 85 Ehrenamtliche Tätigkeiten für eine Gewerkschaft oder einen Berufsverband sind nur dann versichert, wenn sie den Interessen eines bestimmten Unternehmens zu dienen bestimmt sind (BSG, Urteil v. 30.1.1970, 2 RU 197/67; Urteil v. 29.1.1971, 2 RU 253/68). Das ist auch dann der Fall, wenn bei einer Veranstaltung Wissen vermittelt wird, das für den Betrieb von Nutzen ist. N...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 2.6 Aufgabenwahrnehmung

Rz. 31 Mitglieder der Selbstverwaltung stehen in einem Amtsverhältnis, sind aber keine Beamte im beamtenrechtlichen Sinne. Die Tätigkeit als Selbstverwaltungsmitglied ist ehrenamtlich. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme des Amts. Eine solche Verpflichtung kann sich für einen Angehörigen der öffentlichen Körperschaften ggf. aus seinen beamtenrechtlichen ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelungen zur Selbstverwaltung – Verfassung, Berufung/Abberufung, Neutralitätsausschuss – beruhen auf § 367 Abs. 1, in dem geregelt ist, dass die Bundesagentur für Arbeit eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung ist. § 371 ist als grundlegende Vorschrift mit einer Reihe wesentlicher Regelungen anzusehen. Neueru...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Berufsausbildung: Ablauf un... / 3 Prüfungsausschuss

Grundlegende Regelungen über den Prüfungsausschuss finden sich in §§ 39, 40, 42 BBiG. Dieser wird von der zuständigen Stelle[1], also wiederum etwa der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer, errichtet. § 40 BBiG lautet auszugsweise: Zitatmehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.5 Künstler und Publizisten (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 95 Neben den Landwirten sind die selbständigen Künstler und Publizisten die einzigen Selbständigen, für die Krankenversicherungspflicht besteht. Grund und Hintergrund für die Einbeziehung dieses Personenkreises in die Pflichtversicherung ist eine Absicherung des Risikos der Krankheit zu tragbaren Beiträgen. Insbesondere durch die Aufbringung der Beiträge für Künstler dur...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.8 Satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Vereinigungen (Nr. 7)

Rz. 48 Nr. 7 regelt die Versicherungsfreiheit von Mitgliedern geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und ähnlicher Personen. Durch die ausdrückliche Ergänzung um den Begriff der "satzungsmäßigen" Mitglieder sollte die Versicherungsfreiheit auf Personen beschränkt werden, die der Gemeinschaft – jedenfalls dem Grunde nach – auf Dauer (ewiger Profess) angehören und nicht die...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.1.3 Entgeltlichkeit

Rz. 32 Für die Krankenversicherungspflicht der Beschäftigten und auch der zur Berufsausbildung beschäftigten Personen ist deren Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt bzw. Ausbildungsvergütung (§ 14 SGB IV) erforderlich. Da maßgeblich und vorrangig die tatsächliche Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ist (Austausch von Arbeit gegen Lohn), kommt es entscheidend darauf an, dass mit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.26 Pauschale Betriebsausgaben

Grundsätzlich können nur die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. In Einzelfällen lässt die Finanzverwaltung für bestimmte Berufsgruppen einen pauschalen Betriebsausgabenabzug zu, wobei der Nachweis höherer Betriebsausgaben unbenommen bleibt. Selbstständig tätige Hebammen: 25 % der Betriebseinnahmen, max. 1.535 ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Aktuelle Fragen rund um das... / Zusammenfassung

In Deutschland gibt es ca. 660.000 Idealvereine (e. V.), die im Vereinsregister eingetragen sind. Viele Bundesbürger sind in mehreren Vereinen Mitglied. Rechtlich gesehen ist der Verein die Grundform und die Keimzelle für das Gesellschaftsrecht. Der Gesetzgeber ist immer wieder bemüht, Änderungen und Verbesserungen für die Vereinsarbeit – und damit für die ehrenamtliche Täti...mehr

Lexikonbeitrag aus der verein wissen
Verpflegungsleistungen in S... / 8 Rechtsvorschriften

Ausbildung USt.-Befreiung § 4 Nr. 23 UStG Betreuer § 3 Nr. 26 EStG Ehrenamtliche Tätigkeit § 3 Nr. 26a EStG Ermäßigter USt-Satz § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG Fortbildung § 4 Nr. 21a UStG Kindertagesstätten § 4 Nr. 25 UStG Kleinunternehmer § 19 UStG Lebensmittel § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG Verpflegungsleistungen § 4 Nr. 23c UStG Vorsteuerabzug § 15 UStG Wohlfahrtspflege § 4 Nr. 18 UStGmehr

Lexikonbeitrag aus der verein wissen
Verpflegungsleistungen in S... / 6.2 Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG

Von der Vergütung kann die Steuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26a EStG in Höhe von 840 Euro jährlich in Anspruch genommen werden. Diese sogenannte "Ehrenamtspauschale" kann steuer- und sozialversicherungsfrei belassen werden, sofern der Mitarbeiter dem Verein gegenüber schriftlich (jährlich erneut) die Inanspruchnahme des Freibetrags gestattet.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ehrenamtliche Tätigkeit

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Vereinsleben in Deutschland wäre ohne den Einsatz von ehrenamtlich tätigen Personen gar nicht vorstellbar. Neben den vielen ehrenamtlichen Helfern üben auch die Präsidiums-/Vorstandsmitglieder von gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienenden Körperschaften ihre Tätigkeit im Regelfall ehrenamtlich aus. Erhalten die ehrenamtlich ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ehrenamtliche Helfer

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 In vielen steuerbegünstigten Vereinen sind ehrenamtliche Helfer für die Existenz des Vereins unabdinglich. Gleichwohl schließt eine ehrenamtliche Tätigkeit die Annahme eines Dienstverhältnisses nicht aus (BFH vom 05.02.1971, BStBl II 1971, 353). S. "Arbeitnehmer des Vereins". Daher stellt sich für die steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Einrichtunge...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ehrenamtliche Betreuer

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Wenn jemand auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen, bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag hin oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer (§ 1896 BGB). Das Betreuungsgericht soll dabei vorrangig ...mehr