Fachbeiträge & Kommentare zu Ehrenamtliche Tätigkeit

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Erfüllung von Betriebsratsaufgaben

Rz. 11 Voraussetzung für die Befreiung von beruflicher Tätigkeit ist, dass Geschäfte wahrgenommen werden, die zu den Amtsobliegenheiten eines Betriebsratsmitglieds gehören. Dabei ist zu beachten, dass dem Betriebsrat wegen der häufig unbestimmten Rechtsbegriffe ein Beurteilungsspielraum einzuräumen ist.[1] Praxis-Beispiel Zu den Aufgaben eines Betriebsratsmitglieds gehört vor...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6 Rechtsfolgen bei nicht notwendiger Arbeitsversäumnis

Rz. 23 Nicht notwendige Arbeitsversäumnis gibt nicht nur keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt, sondern bedeutet auch Verletzung der Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis wie aus dem Betriebsratsamt. Sie kann daher zur Amtsenthebung nach § 23 Abs. 1 berechtigen, wenn es sich um eine grobe Verletzung handelt. Eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses, die nach § 15 KS...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.2 Schulungsinhalt

Rz. 50 Der Anspruch in Abs. 6 besteht für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Voraussetzung ist also stets, dass eine Schulung Kenntnisse vermittelt, die sich auf die Aufgaben des Betriebsrats und deren Durchführung im Betrieb beziehen. Hinweis Maßgebend ist, ob die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.4 Anspruchsberechtigung

Rz. 62 Anspruchsberechtigt ist der Betriebsrat, aber auch das einzelne Betriebsratsmitglied. Eine Besonderheit besteht für den Anspruch des einzelnen Mitglieds lediglich insoweit, als der Betriebsrat bei den Anspruchsvoraussetzungen beteiligt ist: Ihm obliegt die gerichtlich nachprüfbare Feststellung, ob die in einer Schulung angebotene Kenntnisvermittlung für die Arbeit des...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Arbeitsbefreiung

Rz. 17 Liegen die Voraussetzungen des Abs. 2 vor, so ist das Betriebsratsmitglied nach dem Wortlaut des Gesetzes von seiner beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien. Da es mit der Unabhängigkeit des Betriebsratsamtes unvereinbar wäre, wenn vom Willen des Arbeitgebers abhinge, ob eine bestimmte Betriebsratsaufgabe rechtzeitig erfüllt werden kann, b...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Voraussetzungen

Rz. 25 Der Anspruch auf Freizeitausgleich gem. Abs. 3 besteht nur für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist. Bei der Tätigkeit, die ein Betriebsratsmitglied außerhalb seiner Arbeitszeit durchführt, muss es sich um die Erfüllung einer Amtsobliegenheit handeln. Praxis-Beispiel Reisezeiten oder zusätzliche Wegezeiten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.2 Allgemeine Zuwendungen

Rz. 42 Nicht berücksichtigt werden bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage Vergütungen für zusätzliche Arbeitsleistungen.[1] Die Arbeitsentgeltgarantie erstreckt sich deshalb auch nur, wie Abs. 4 Satz 2 klarstellt, auf allgemeine Zuwendungen des Arbeitgebers. Hierunter fallen Gratifikationen, Abschlussvergütungen, Jubiläumszuwendungen und auch vermögenswirksame Leistungen,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.26 Pauschale Betriebsausgaben

Grundsätzlich können nur die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. In Einzelfällen lässt die Finanzverwaltung für bestimmte Berufsgruppen einen pauschalen Betriebsausgabenabzug zu, wobei der Nachweis höherer Betriebsausgaben unbenommen bleibt. Selbstständig tätige Hebammen: 25 % der Betriebseinnahmen, max. 1.535 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 3.3 Nebenbeschäftigung (Absatz 2)

Eines der Ziele der Neugestaltung des Tarifrechts für die Versorgungsbetriebe war die Lösung vom Beamtenrecht. Konsequenterweise wurde beim Nebentätigkeitsrecht die bisherige Bezugnahme auf die beamtenrechtlichen Regelungen (wie in § 11 BAT) gestrichen. Das Recht des Beschäftigten, eine Nebentätigkeit auszuüben, folgt aus der Berufsfreiheit, Art. 12 GG. Arbeitnehmer des öffe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freistellung von der Arbeit / 5.11 Freistellung im Bereich der Jugendpflege

Auf länderrechtlicher Grundlage bestehen gesetzliche Freistellungsansprüche für ehrenamtliche Tätigkeiten im Bereich der Jugendpflege.[1] Der Anspruch besteht ländergesetzlich weitgehend einheitlich als unbezahlte Freistellung.[2] Der Umfang beträgt in den meisten Ländergesetzen 12 Arbeitstage pro Jahr, sodass eine Freistellung von mehr als 2 Wochen ermöglicht wird.[3] Er wi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ehrenamtliche Tätigkeit

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Vereinsleben in Deutschland wäre ohne den Einsatz von ehrenamtlich tätigen Personen gar nicht vorstellbar. Neben den vielen ehrenamtlichen Helfern üben auch die Präsidiums-/Vorstandsmitglieder von gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienenden Körperschaften ihre Tätigkeit im Regelfall ehrenamtlich aus. Erhalten die ehrenamtlich ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ehrenamtliche Helfer

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 In vielen steuerbegünstigten Vereinen sind ehrenamtliche Helfer für die Existenz des Vereins unabdinglich. Gleichwohl schließt eine ehrenamtliche Tätigkeit die Annahme eines Dienstverhältnisses nicht aus (BFH vom 05.02.1971, BStBl II 1971, 353). S. "Arbeitnehmer des Vereins". Daher stellt sich für die steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Einrichtunge...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ehrenamtliche Betreuer

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Wenn jemand auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen, bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag hin oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer (§ 1896 BGB). Das Betreuungsgericht soll dabei vorrangig ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / III. Ermessensvergütung des ehrenamtlichen (nicht berufsmäßigen) Betreuers

Rz. 52 Am 1.1.2023 ist das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) in Kraft getreten. Gem. § 19 Abs. 1 S. 1 BtOG sind ehrenamtliche Betreuer natürliche Personen, die außerhalb einer beruflichen Tätigkeit rechtliche Betreuungen führen. Ehrenamtliche Betreuer können gem. § 19 Abs. 1 S. 2 BtOG sowohl Personen, die familiäre Beziehungen oder persönliche Bindungen zum Betroffenen hab...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Besonderheiten bei Lohn- und Aufwandsersatz

Tz. 4 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Lehrgänge für Sofortmaßnahmen Werden durch die Ausbilder des Deutschen Roten Kreuzes Erste-Hilfe-Kurse bzw. Lehrgänge in Sofortmaßnahmen am Unfallort durchgeführt, können diese den Übungsleiterfreibetrag i. H. v. 2 400 EUR nach § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) in Anspruch nehmen. Verpflegungszüge Das DRK gewährt seinen bei unterschiedlichen Veranstal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 4. Vermögende Betreute

Rz. 59 Bei einem vermögenden Betreuten kann dem ehrenamtlichen Betreuer vom Betreuungsgericht nach §§ 1875 Abs. 1, 1876 BGB eine Ermessensvergütung bewilligt werden. Ob und in welcher Höhe eine Vergütung bewilligt wird, liegt im Ermessen des Gerichts und richtet sich nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Betreuung.[43] Es genügt, wenn entweder das eine oder das andere de...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 12 Zusammense... / 2.3 Kammern für Vertrags(zahn)arztangelegenheiten

Rz. 5 Durch das 6. SGGÄndG ist § 12 Abs. 3 in terminologischer Hinsicht angepasst worden, denn durch das Gesundheitsstrukturgesetz v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) sind die Begriffe Kassen(zahn)arzt/Kassen(zahn)arztrecht durch Vertrags(zahn)arzt/Vertrags(zahn)arztrecht ersetzt worden. Durch die Ergänzung des Abs. 3 Satz 3 aufgrund des 7. SGB IV-ÄndG zum 1.7.2020 können auch a...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 14 Vorschlags... / 2.2 Kreis der Vorschlagslisten für Angelegenheiten der Sozialversicherung

Rz. 3 Zu den vorschlagsberechtigten Organisationen i. S. v. § 14 Abs. 1 gehören hinsichtlich des Kreises der Vertreter der Versicherten neben den Gewerkschaften und selbständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern mit berufs- oder sozialpolitischer Zwecksetzung aufgrund der Gesetzesänderung zum 2.1.2002 auch die in § 14 Abs. 3 Satz 2 genannten Vereinigungen der Leistungsempfäng...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Justizverwaltung

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Im Rahmen der Juristenausbildung erfüllen die Rechtsreferendare als > Beamte auf Widerruf alle Voraussetzungen für ein Dienstverhältnis. Die ihnen als Unterhaltsbeihilfen gezahlten Vergütungen sind deshalb > Arbeitslohn iSv § 19 EStG; die dadurch veranlassten Aufwendungen > Werbungskosten; ergänzend > Referendare. Rz. 2 Stand: EL 138 – ET: 06/...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deutsches Rotes Kreuz

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das DRK ist ein Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege. Es ist als föderal gegliederter Mitgliederverband organisiert mit weitreichender rechtlicher Selbständigkeit der Untergliederungen. Dem Bundesverband "Deutsches Rotes Kreuz" eV sind die Landesverbände und der Verband der Schwesternschaften nachgegliedert, die wiederum auf Ortsebene i...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jugendbetreuer

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Ehrenamtliche Helfer von Wohlfahrtsverbänden, die Kinder und Jugendliche auf Ferienreisen betreuen, sind > Arbeitnehmer. Die den Helfern am Ferienort gewährte freie Unterkunft und Verpflegung ist jedoch kein stpfl > Sachbezug, wenn eine der wesentlichen Aufgaben in der Überwachung der Teilnehmer während des Essens und Schlafens besteht und diese Tä...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Einzelfragen

Rz. 7 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Aufwandsentschädigungen Bahnbeamte können zwar auch nach der Privatisierung (> Rz 1) Aufwandsentschädigungen erhalten (> Aufwandsentschädigungen Rz 24). Ob sie öffentliche Dienste leisten, war indes schon bei der früheren Deutschen Bundesbahn nicht eindeutig geklärt (vgl BFH 103, 165 = BStBl 1971 II, 818). § 3 Nr 12 Satz 2 EStG ist aber uE weg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jugendhilfe

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 6/2024 Als (Kinder- und) Jugendhilfe werden alle Leistungen und Aufgaben zugunsten junger Menschen und deren Familien bezeichnet. Sie sind im SGB VIII kodifiziert und durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vom 03.06.2021 (BGBl 2021 I, 1444) wesentlich geändert worden. Die Jugendhilfe umfasst Leistungen und andere Aufgaben zugunsten junger Mensch...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6 Besoldungsempfänger und Gleichgestellte (§ 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 Nr. 1 bis 5 EStG)

Rz. 44 Die Erstreckung der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamten und den Beamten versorgungsrechtlich gleichgestellte Personen[1] war im politischen Raum bei der Konzipierung der Rentenreform von vorneherein geplant.[2] Das Vorhaben konnte nicht zeitgleich mit dem AVmG durchgeführt werden, wurde aber alsbald mit Einfügen des § 69e BeamtVG mit Wirkung zum...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3 Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst

Rz. 764 Das Kündigungsschutzgesetz findet auch auf die Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst uneingeschränkt Anwendung. Auch der öffentliche Arbeitgeber darf einen Arbeitsvertrag aus betriebsbedingten Gründen daher nur dann kündigen, wenn aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung und der nachfolgenden Umsetzung die Beschäftigungsmöglichkeit entfallen ist und die Kün...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26a EStG für eine nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeit als Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH

Leitsatz 1. Tritt der Steuerpflichtige aufgrund eines förmlichen Bestellungsakts nach außen für eine juristische Person des öffentlichen Rechts als deren Vertreter im Aufsichtsrat einer kommunalen Gesellschaft auf, ist er im Auftrag der juristischen Person des öffentlichen Rechts tätig. 2. Die Steuerbefreiung der Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ABC der vereinbaren Tätigke... / 7 Ehrenamtlicher Richter

Erfolgt eine Berufung zum ehrenamtlichen Richter bei den ordentlichen Gerichten, den Gerichten für Arbeitssachen sowie bei den Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und der Sozialgerichtsbarkeit, richtet sich die Entschädigung nach den Bestimmungen des "Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG)". Danach gibt es Fahrtkostenersatz (§ 5 JVEG), Entschädigung für Aufwand...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ABC der vereinbaren Tätigke... / 27 Richter

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ABC der vereinbaren Tätigke... / 1 Abwickler, insbesondere Praxisabwickler gem. § 70 StBerG

Wird für einen aufgelösten Verein durch das Amtsgericht (Registergericht) ein Abwickler (sog. Notabwickler) bestellt, hat er aufgrund seiner Bestellung nach §§ 48 Abs. 1, 29 BGB gegen den Verein einen Vergütungsanspruch gem. § 612 BGB.[1] Die Festsetzung der angemessenen Vergütung erfolgt im Streitfall durch das Prozessgericht.[2] Bei der Bemessung der Vergütungshöhe dürfte ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Ehrenamt

Keine Werbungskosten liegen vor, wenn die Einnahmen, mit denen die Aufwendungen kausal zusammenhängen, nicht der Besteuerung unterliegen. § 3c EStG schließt in diesen Fällen den Abzug von Werbungskosten aus.[1] Das ist der Fall, wenn es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt, mit der keine Einnahmen verbunden sind.[2] Das gilt selbst dann, wenn mit diesem Ehrenamt bess...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2 Einzelfälle

Damit besteht faktisch eine weitgehende Identität mit dem Arbeitsverhältnis. Ohne Weiteres bedeutet ein wirksames Arbeitsverhältnis i. S. d. § 611a BGB zugleich eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung. In Ausnahmefällen kann aber ohne das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung gegeben sein.[1] Dies wird in der Praxis vo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub Hessen / 5 Inanspruchnahme und Übertragung des Bildungsurlaubs (§ 5 HBUG)

Rz. 16 (1) Die Inanspruchnahme und die zeitliche Lage des Bildungsurlaubs sind der Beschäftigungsstelle so frühzeitig wie möglich, mindestens sechs Wochen vor Beginn der gewünschten Freistellung in Textform mitzuteilen. Der Anspruch kann nur geltend gemacht werden für die Teilnahme an nach diesem Gesetz anerkannten oder als anerkannt geltenden Bildungsveranstaltungen. (2) Bei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub Hessen / 9 Erstattung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts bei Kleinst- und Kleinbetrieben (§ 9 HBUG)

Rz. 32 (1) Das Land erstattet Beschäftigungsstellen, die in der Regel 20 oder weniger Personen ständig beschäftigen, auf Antrag einen Anteil des nach § 8 Abs. 2 für den Zeitraum der Freistellung gezahlten Arbeitsentgelts zur Teilnahme an nach diesem Gesetz anerkannten Veranstaltungen der politischen Bildung sowie der beruflichen Weiterbildung nach § 1 Abs. 3 und 4. Bei der F...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub Baden-Württe... / 1 Grundsätze (§ 1 BzG BW)

Rz. 1 (1) Die Beschäftigten in Baden-Württemberg haben einen Anspruch gegenüber ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber auf Bildungszeit. Während der Bildungszeit sind sie von ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber unter Fortzahlung der Bezüge freizustellen. (2) Die Bildungszeit kann für Maßnahmen der beruflichen oder der politischen Weiterbildung sowie für die Qualifi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub Baden-Württe... / Zusammenfassung

Überblick Für das Land Baden-Württemberg gilt seit dem 1.7.2015 das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) vom 17.3.2015.[1] Es ist damit eines der neueren Landesgesetze zum Bildungsurlaub. Mit dem Gesetz soll die Weiterbildungsbereitschaft von Beschäftigten in Baden-Württemberg erhöht und gefördert werden. Beabsichtigt wird dadurch auch der Erhalt und die Verbesserun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Land- und Forstwirte / 14 Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften

Als ehrenamtliche Tätigkeit ist steuerfrei nach § 4 Nr. 27 Buchst. b UStG die Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften durch juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (§ 24 Abs. 2 UStG) mit höchstens drei Vollarbeitskräften zur Überbrückung des Ausfalls des Betriebsinhabers oder dessen voll...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub Baden-Württe... / 10 Anerkennungsverfahren (§ 10 BzG BW)

Rz. 63 (1) Die Einrichtungen stellen ihre Anträge auf Anerkennung als anerkannte Trägerin oder anerkannter Träger bis zum 31. August eines Jahres. Ein späterer Antrag auf Anerkennung ist zulässig, wenn allein auf diese Weise der Anspruch auf Weiterbildung und der freie Dienstleistungsverkehr in der Europäischen Union sichergestellt werden können. (2) Über die Anträge entschei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.4 Beiträge zu Berufsständen und Berufsverbänden, Nr. 3

Rz. 108 Berufsstände und Berufsverbände dienen der Förderung der wirtschaftlichen oder beruflichen Stellung des Stpfl. Beiträge können daher grundsätzlich Werbungskosten sein. Dabei erweitert § 9 Abs. 1 Nr. 3 EStG den Begriff der Werbungskosten nicht, sondern konkretisiert ihn nur. Es muss daher immer eine Förderung der Berufstätigkeit im konkreten Fall vorliegen. Diese lieg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
F / 8 Fahrverbot, Absehen, berufliche Gründe [Rdn 1399]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
F / 9 Fahrverbot, Absehen, sonstige Gründe [Rdn 1457]

Rdn 1458 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Fahrverbot, Absehen, allgemeine Gründe, Rdn 1376 und → Fahrverbot, Allgemeines, Rdn 1493. 1. Bei der Prüfung der Angemessenheit der Folgen eines Fahrverbots können neben beruflich-wirtschaftlichen Gründen (→ Fahrverbot, Absehen, berufliche Gründe, Rdn 1399 ff.) auch persönlich-immaterielle Auswirkungen eine Rolle spielen. Zwar si...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Feuerwehrmann/Feuerwehrfrau... / Zusammenfassung

Überblick Feuerwehren sind für die Sicherung, Bekämpfung und Beseitigung von Gefahrenquellen in allen Lebens- und Arbeitsbereichen sowie in der Natur verantwortlich. Derartige Gefahren können z. B. Brände, ausströmende gefährliche Gase und Flüssigkeiten, Überschwemmungen, Erdrutsche und Erdbeben sein. Sie sind mit dem erforderlichen Rettungspersonal und der notwendigen techn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit (Unfallversicherung)

Zusammenfassung Begriff Ehrenamtliche Tätigkeiten werden auf einer freiwilligen und unentgeltlichen Basis ausgeübt. Die Tätigkeiten erfolgen nicht zum Selbstzweck, sondern zum Wohle Anderer, gesellschaftlicher Mitgestaltung und zur Übernahme von Verantwortung. In der Regel wird dieses bürgerschaftliche Engagement in einem organisatorischen Rahmen und möglichst für eine bestim...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / 5 Ehrenamtliche Tätigkeiten für Parteien im Sinne des Parteiengesetzes

Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten für Parteien im Sinne des Parteiengesetzes handelt es sich um Tätigkeiten von Personen, die in Parteigremien, Ausschüssen, Kommissionen oder Arbeitskreisen der Parteien an der inhaltlichen Erarbeitung und Durchsetzung der politischen Vorstellungen der Partei mitwirken oder die politischen Positionen der Parteien in deren Auftrag oder mit deren Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / Zusammenfassung

Begriff Ehrenamtliche Tätigkeiten werden auf einer freiwilligen und unentgeltlichen Basis ausgeübt. Die Tätigkeiten erfolgen nicht zum Selbstzweck, sondern zum Wohle Anderer, gesellschaftlicher Mitgestaltung und zur Übernahme von Verantwortung. In der Regel wird dieses bürgerschaftliche Engagement in einem organisatorischen Rahmen und möglichst für eine bestimmte Dauer regel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / 7 Ehrenamtliche im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege

Unentgeltlich im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätige Personen sind gesetzlich unfallversichert. Dazu gehören auch Einrichtungen, Verbände oder Vereine aus diesen beiden Bereichen. Zu den ehrenamtlich Tätigen gehören Personen, die in dem Unternehmen bzw. der Institution ein Ehrenamt ausüben, welches in der Satzung oder den Statuten geregelt ist. Hierzu gehöre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / 1 Pflichtversicherung – Privatrechtliche Organisationen

Ehrenamtlich tätige Personen für privatrechtliche Organisationen im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung, in besonderen Fällen mit schriftlicher Genehmigung von öffentlich-rechtlichen Institutionen (Gebietskörperschaften = Städte, Gemeinden oder Kommunen) werden zur gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) pflichtversichert. Von dieser Vorschrift werden u. a. Personen er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / 4 Freiwillige Versicherung – Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen

Eine freiwillige Versicherung ist möglich für Personen, die ehrenamtlich in Verbandsgremien und Kommissionen für Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften tätig sind. Außerdem besteht diese Möglichkeit für alle ehrenamtlich tätigen Personen bei den anderen selbstständigen Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- und berufspolitischer Zielsetzung (sonstige Arbeitnehmervereini...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / 6 Rettungshelfer

Ebenfalls gesetzlich geregelt ist der Ersatz von Sachschäden für organisierte Rettungshelfer.[1] Personen von Hilfsorganisationen, wie z. B. das Rote Kreuz, der Malteser Hilfsdienst, die Johanniter Unfallhilfe oder die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft sind bereits gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII unfallversichert. Diesen Helfern wird auch der Sachschaden ersetzt, der in di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / 3 Freiwillige Versicherung – gemeinnützige Organisationen

Eine freiwillige Versicherung ist für gewählte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen möglich.[1] Ist ein Verein als gemeinnützig anerkannt, kann er alle Personen zur freiwilligen Versicherung anmelden, die durch ihre Wahl ein durch Satzung vorgesehenes offizielles Amt bekleiden und daher in besonderer Weise Verantwortung übernehmen. Die freiwillige Versicherung st...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / 2 Pflichtversicherung – öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften

Ebenso sind folgende Personen versicherungspflichtig zur gesetzlichen Unfallversicherung: ehrenamtlich tätige Personen für öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen oder ehrenamtlich tätige Personen für privatrechtliche Organisationen (Vereine oder Verbände) im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung, in besonderen Fällen mit schriftlicher Gene...mehr