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Jung, SGB XII § 75 Allgemeine Grundsätze / 2.3 Anforderungen an das Personal geeigneter Leistungserbringer (Abs. 2 Satz 3 bis 9)

Hans-Peter Jung
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Rz. 42

Abs. 2 Satz 3 verpflichtet die geeigneten Leistungserbringer zwingend, nur solche Personen zu beschäftigen oder ehrenamtliche Personen, die in Wahrnehmung ihrer Aufgaben Kontakt mit Leistungsberechtigten haben, mit Aufgaben zu betrauen, die nicht rechtskräftig wegen einer Straftat nach

  • § 171 StGB (Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht),
  • § 174 StGB (Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen),
  • § 174a StGB (Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen),
  • § 174b StGB (Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung),
  • § 174c StGB (Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses),
  • § 176 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern),
  • § 176a StGB (Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern),
  • § 176b StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge),
  • § 177 StGB (Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung),
  • § 178 StGB (Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge),
  • § 179 StGB (Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen),
  • § 180 StGB (Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger),
  • § 180a StGB (Ausbeutung von Prostituierten),
  • § 181a StGB (Zuhälterei),
  • § 182 StGB (Sexueller Missbrauch von Jugendlichen),
  • § 183 (Exhibitionistische Handlungen),
  • § 183a StGB (Erregung öffentlichen Ärgernisses),
  • § 184 StGB (Verbreitung pornographischer Schriften),
  • § 184a StGB (Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften),
  • § 184b StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften),
  • § 184c StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften),
  • § 184d StGB(Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien; Abruf kinder- und jugendpornographischer Inhalte mittels Telemedien),
  • § 184e StGB (Veranstaltung ...

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