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27.03.2026
Gesetzliche Unfallversicherung
Ein Leichenumbetter, der jahrelang Weltkriegstote exhumierte und identifizierte, kämpft um die Anerkennung seiner Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) als Wie-Berufskrankheit. Das Bundessozialgericht (BSG) verwies den Fall ans Landessozialgericht (LSG) zurück: Dieses muss nun prüfen, ob Leichenumbetter – ähnlich wie Rettungssanitäter – einem erhöhten Traumatisierungsrisiko ausgesetzt sind.
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