Neue Notfallreform soll Patienten gezielter in passende Versorgung lenken
Patientinnen und Patienten mit dringenden Beschwerden sollen künftig gezielter in passende Behandlungsangebote gelenkt werden, statt in überfüllte Notaufnahmen der Kliniken zu gehen. Das sehen Gesetzespläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vor, die das Bundeskabinett auf den Weg gebracht hat. Erreicht werden soll die stärkere Steuerung über neue zentrale Anlaufstellen in vielen Kliniken und bundesweit per Telefon - vor allem nachts und an Wochenenden, wenn normale Praxen geschlossen sind.
Konkret sollen flächendeckend an ausgewählten Klinikstandorten «integrierte Notfallzentren» entstehen. Dort soll man eine erste Einschätzung bekommen und je nach Dringlichkeit weitergeleitet werden - in die Notaufnahme des Krankenhauses oder eine nahe Notdienstpraxis.
Engere Vernetzung mit Notruf 112
Ausgebaut werden sollen auch Ersteinschätzungen zur Dringlichkeit von Beschwerden über die zentrale Telefonnummer 116 117 der Kassenärzte. Diese Hotline soll auch enger mit der bekannten Notrufnummer 112 vernetzt werden.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem Neuregelungen beim Rettungsdienst vor. Die Notfallrettung soll künftig regulärer Teil der Sachleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen sein. Damit sollen auch Fälle ausgeschlossen werden, in denen Notfallpatienten auf angefallenen Kosten sitzen bleiben.
Die Reform knüpft an Gesetzespläne der Vorgängerregierung an, die wegen des Bruchs der Ampel-Koalition aber nicht mehr umgesetzt wurden.
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