Neue Notfallreform soll Patienten gezielter in passende Versorgung lenken
Durch eine bessere Vernetzung aller Leistungserbringer, die Digitalisierung der Prozesse und durch digital unterstützte Ersteinschätzungsverfahren an allen zentralen Anlaufstellen der Notfallversorgung wird eine gezieltere Patientinnen- und Patientensteuerung und damit eine bedarfsgerechtere Nutzung von Notfalleinrichtungen erreicht. So wird die Versorgung der Menschen in Akut- oder Notfällen verbessert und die kostenintensive Fehlinanspruchnahme der Notaufnahmen der Krankenhäuser und des Rettungsdienstes vermieden. Das trägt insgesamt zu einer Entlastung des Gesundheitssystems bei.
| Fragen und Antworten Was ändert sich bei den Notrufnummern? Wie werden Notaufnahmen entlastet? Diese und weitere Fragen klärt die FAQ zur Reform der Notfallversorgung des BMG. |
Es ist der dritte Anlauf – und in dieser Legislaturperiode wird das Vorhaben Erfolg haben: Mit dem heutigen Beschluss schaffen wir die Grundlage für eine vernetzte, digitale und standardisierte Notfallversorgung. Die Menschen in unserem Land müssen sich auf eine flächendeckende Notfallversorgung verlassen können, die im Ernstfall schnell Hilfe leistet – denn sie ist essentieller Bestandteil einer leistungsfähigen Gesundheitsversorgung. Dennoch muss eine Vielzahl von Anliegen nicht zwingend in Krankenhäusern behandelt werden. Die Reform ist deshalb ein weiterer Baustein, um Hilfesuchende besser durch das Gesundheitssystem zu der jeweiligen Versorgungsebene zu steuern, die am besten helfen kann. Dadurch werden sowohl Notaufnahmen als auch Rettungsdienste entlastet. Für den Rettungsdienst wird eine rechtssichere Grundlage geschaffen, die eine Versorgung gegebenenfalls auch ohne Transport ermöglicht. Das schafft endlich notwendige Klarheit und vermeidet die unnötige Inanspruchnahme von Rettungswagen sowie Notaufnahmen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken
Die Regelungen zur Reform der Notfallversorgung im Detail:
- Die bundesweit einheitliche Rufnummer 116117 der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) wird künftig in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle aufgeteilt. Letztere soll zukünftig unter konkreten Erreichbarkeitsvorgaben die Vermittlung von ambulanten Not- und Akutfällen in die angemessene Versorgungsebene übernehmen und muss sich mit den neuen Leistungserbringern des Notfallmanagements („Rettungsleitstellen“, Rufnummer 112) zur Fallübergabe digital zu einem Gesundheitsleitsystem vernetzen. Zudem stehen unter der Rufnummer 116117 für Akutfälle flächendeckend rund um die Uhr telemedizinische und aufsuchende Notdienste als Erstversorgung zur Verfügung.
- Digital vernetzte Integrierte Notfallzentren (INZ) gewährleisten eine flächendeckende ambulante Erstversorgung. INZ bestehen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle. Kooperationspraxen in der Nähe der INZ können die Akutversorgung während der regulären Sprechstundenzeiten übernehmen. Sollten weder Notdienstpraxis noch Kooperationspraxis geöffnet haben, übernimmt die Notaufnahme des Krankenhauses die gesamte Akut- und Notfallversorgung der Patientinnen und Patienten in INZ. Die Steuerung erfolgt an einer gemeinsamen Ersteinschätzungsstelle.
- Versorgung mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten: Ärztinnen und Ärzten in Notdienstpraxen von INZ wird in bestimmten eng begrenzten Fallkonstellationen zur Notfallversorgung ihrer Patientinnen und Patienten die Abgabe von Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten für den akuten Bedarf gestattet, wenn die erforderliche Versorgung über eine öffentliche Apotheke nicht ausreichend sichergestellt werden kann.
- Die medizinische Notfallrettung wird als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verankert. Das medizinische Notfallmanagement, die medizinische Versorgung vor Ort und die fachlich-medizinische Betreuung während des Transportes werden als Teil der Krankenbehandlung anerkannt. Dies bildet die Realität des Rettungsdienstes als hochspezialisierter Dienst zur Versorgung von Notfällen besser ab als die jetzige Finanzierung durch die Krankenkassen als reine Fahrkosten. Verträge zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und den Leistungserbringern der medizinischen Notfallrettung führen zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit sowohl für die Leistungserbringer als auch für Versicherte. Diese müssen zukünftig nicht mehr das Risiko tragen, eventuell einen Teil der Kosten selbst tragen zu müssen.
- Mit dem neuen „Fachgremium medizinische Notfallrettung“ aus Vertretern der Länder, der gesetzlichen Krankenversicherung, der maßgeblichen Fachgesellschaften und -verbände auf Bundesebene sowie der Spitzenorganisationen der Leistungserbringer wird ein wichtiger Grundstein hin zu einer bundeseinheitlichen Qualität der medizinischen Notfallrettung und zu einheitlichen Standards gelegt. Um die fachliche Expertise im Gremium zu stärken, werden neben den Vertretern der Länder und der GKV auch die übrigen genannten Mitglieder über ein Stimmrecht verfügen.
- Die Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung und die Vernetzung der Leitstellen wird über einen Zeitraum von fünf Jahren aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes mit insgesamt 225 Millionen Euro gefördert.
- Schließlich werden Maßnahmen getroffen, um die Überlebensquote beim plötzlichen Herzkreislaufstillstand zu erhöhen: Die Anleitung zur Reanimation am Notruf wird ebenso zum Standard wie Ersthelfer-Apps, mit denen freiwillige Ersthelfende in der Nachbarschaft zur Wiederbelebung entsandt werden, um das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu verkürzen. Alle öffentlich zugänglichen Defibrillatoren werden in einem bundesweit einheitlichen Kataster erfasst, das mit den Leitstellen digital vernetzt ist.
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