Gesetzgebung

Bundesrat äußert sich kritisch zur geplanten Reform der Apothekenversorgung


Apothekenreform

Der Bundesrat hat zum Regierungsentwurf zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung Stellung genommen. Er fordert u. a. gezielte Entlastungen für kleinere Apotheken, kritisiert den Versandhandel und lehnt die Vertretungsregelung durch PTA ab. Die Länder sehen Risiken für die Arzneimittelsicherheit.

Mit einer umfangreichen Stellungnahme hat sich der Bundesrat am 30. Januar 2026 zum Regierungsentwurf zur geplanten Weiterentwicklung der Apothekenversorgung positioniert. 

So schlägt er beispielsweise vor, einen Grundkostenzuschlag – etwa für die ersten 20.000 Abgaben verschreibungspflichtiger Arzneimittel – einzuführen, um vor allem kleinere und umsatzschwächere Vor-Ort-Apotheken gezielt zu entlasten.

Kritik am Versandhandel

Außerdem bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die Auswirkungen des 2004 abgeschafften Verbots des Versandhandels im Arzneiwesen zu prüfen. Die flächendeckende und wohnortnahe Arzneimittelversorgung sei eine staatliche Aufgabe der Daseinsvorsorge. Insbesondere der grenzüberschreitende Arzneiversandhandel könne kaum kontrolliert, Preisbindung und Rabattregelungen könnten kaum durchgesetzt werden. Unterschiedliche Rahmenbedingungen für Versandhandel und Präsenzapotheken würden die wirtschaftlichen Grundlagen für letztere – insbesondere in ländlichen Regionen – schwächen.

Kritisch sehen die Länder Pläne der Bundesregierung, die Gründung von Zweigapotheken zu erleichtern. Dies hätte zur Folge, dass bereits niedergelassene Apotheken mit wirtschaftlich leichter zu errichtenden Zweigapotheken konkurrieren müssten.

Bedenken gegen Vertretungsregelung

Der Bundesrat lehnt die Idee ab, dass erfahrene pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA) in ländlichen Regionen für bis zu 20 Tage die Apothekenleitung vertreten dürfen. Er begründet dies mit der deutlichen Differenz zwischen der PTA-Ausbildung und der akademischen Qualifikation approbierter Apothekerinnen und Apotheker. Eine solche Vertretung könne die Arzneimittelsicherheit und die Qualität der Beratung beeinträchtigen und das Berufsbild des Apothekers schwächen. Außerdem würde durch die geplante Erprobung und behördliche Genehmigung der Vertretungen neue Bürokratie zu Lasten der Landesverwaltungen aufgebaut, ohne einen erkennbaren Mehrwert für die Apothekenversorgung zu schaffen.

Was die Bundesregierung vorhat

Die Bundesregierung möchte das wirtschaftliche Umfeld für inhabergeführte Apotheken verbessern, da ihrer Ansicht nach vor allem kleinere und ländliche Apotheken durch Fachpersonalmangel, Strukturwandel und sinkende Wirtschaftlichkeit vor Problemen stünden. Daher möchte die Bundesregierung für Apotheken in ländlichen Gebieten einen Zuschuss für Teilnotdienste einführen.

Impfungen, Tests und weitere Dienstleistungen

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass Apotheken künftig zahlreiche Impfungen vornehmen und Schnelltests auf bestimmte Erreger durchführen können. Ergänzend sind neue pharmazeutische Dienstleistungen geplant, unter anderem zur Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes. Diese Leistungen sollen auch ärztlich verordnet werden und in der elektronischen Patientenakte dokumentiert werden können.

Abgabe von Arzneimitteln ohne Rezept

In Ausnahmefällen soll es Apotheken zudem erlaubt werden, bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel auch ohne ärztliche Verordnung abzugeben, zum Beispiel zur Anschlussversorgung bei chronischen Erkrankungen. Ausgenommen bleiben Arzneimittel mit hohem Missbrauchs- oder Abhängigkeitspotential sowie systemisch wirkende Antibiotika.

Weiterer Gang der Gesetzgebung

Die Bundesregierung erhält die Stellungnahme der Länder und kann sich dazu äußern. Dann beschäftigt sich der Bundestag mit dem Gesetz. Wenn dieser es beschlossen hat, kommt es erneut in den Bundesrat.

Bundesrat

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