
Krankenkassen müssen ihren Versicherten bereits seit 2021 eine elektronische Patientenakte anbieten. Genutzt wird sie aktuell eher noch selten. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens sollen die Krankenkassen verpflichtet werden bis 15.1.2025 für alle gesetzlich Versicherten automatisch eine E-Akte einzurichten.
Digitale Gesundheitsakten sollen für Millionen Patientinnen und Patienten zum Alltag werden. Darauf zielen Gesetzespläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), die das Bundeskabinett am 30.8.2023 auf den Weg gebracht hat.
Digitalisierung im Gesundheitswesen
Nach jahrelangen Verzögerungen und technischen Problemen soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen damit in Fahrt kommen. Als Kernprojekt sollen Anfang 2025 E-Patientenakten für alle kommen - es sei denn, man lehnt das ab. Auch die Nutzung kombinierter Gesundheitsdaten für die Forschung soll erleichtert und deutlich vorangebracht werden. Das E-Rezept soll bereits ab 2024 auf breiter Front genutzt werden.
Entwicklungsland Deutschland
Lauterbach sagte: «Damit starten wir sowohl im Versorgungsalltag wie in der Forschung eine Aufholjagd.» Patienten sollten sich darauf verlassen können, dass ihre Gesundheitsdaten überall sicher genutzt werden, um sie besser zu versorgen. Der Minister hatte mehrfach klar gemacht, dass der Nachholbedarf groß ist: Bei der Digitalisierung des Gesundheitssystems sei Deutschland leider «ein Entwicklungsland». Dabei sei die Digitalisierung auch eine Antwort auf Herausforderungen wie Kostenexplosion, Fachkräftemangel und die Versorgung auf dem Land, erläuterte die FDP-Fachpolitikerin Christine Aschenberg-Dugnus.
Lauterbach will besonders Anwendungen mit praktischem Nutzen für Patientinnen und Patienten beschleunigen.
E-Patientenakte für alle
Als wählbares Angebot sind E-Akten bereits 2021 eingeführt worden. Sie sollen ein persönlicher Datenspeicher sein und Patienten im Prinzip ein Leben lang bei allen Ärzten begleiten. Die gebündelten Daten sollen auch Wechselwirkungen von Medikamenten und unnötige Mehrfachuntersuchungen vermeiden. Das Problem ist nur, dass sich bisher nur etwa ein Prozent der 74 Millionen gesetzlich Versicherten für eine E-Akte entschieden hat. Erklärtes Beschleunigungsziel der Bundesregierung ist es, bereits bis 2025 auf 80 Prozent zu kommen.
Opt-out bei der elektronischen Patientenakte
Dafür will die Koalition auf das Prinzip «Opt-out» umschwenken: Laut Gesetzentwurf sollen die Krankenkassen breit informieren und dann bis 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten automatisch eine E-Akte einrichten - es sei denn, man widerspricht aktiv. Abrufbar sein soll die E-Akte dann mit bestimmten Identifikationsregeln über eine Kassen-App. Was Ärzte und Ärztinnen in die Akte einstellen und wer worauf zugreifen kann, soll man selbst festlegen können. Zuerst soll eine Medikamenten-Übersicht nutzbar sein, folgen sollen unter anderem Laborbefunde. Bei Kassenwechsel kann man die Daten mitnehmen.
Leichtere Datenforschung
Ein weiteres Ziel ist es, die Forschung mithilfe von Gesundheitsdaten voranzubringen. Dafür will Lauterbach per Gesetz ermöglichen, an einer zentralen Zugangstelle Daten aus verschiedenen Quellen zu verknüpfen - etwa aus Krebsregistern und von Krankenkassen. Dabei sollen die Daten verschlüsselt (pseudonymisiert) werden. Für Daten, die in E-Akten gespeichert werden, ist wieder ein Opt-out-Modell geplant: Sie sollen also zunächst eine Einstellung für «Datenspenden» zu Forschungszwecken bekommen, der man aber widersprechen kann.
Lauterbach sieht ein großes Potenzial in Datenauswertungen, mit denen andere Länder in der Corona-Pandemie schnelle Erkenntnisse erzielen konnten. Generell könnten dann auch mit künstlicher Intelligenz über Abgleiche mit ähnlichen Fällen zum Beispiel Tumore in frühen Stadien besser erkannt werden.