Bundeskabinett beschließt Aktionsplan für mehr Arzneimitteltherapiesicherheit
Vom Rezept bis zur Langzeitmedikation: Besonders für ältere und chronisch kranke Menschen können Arzneimitteltherapien zu unerwünschten Neben- oder Wechselwirkungen führen. Um die Ursachen von Medikationsfehlern besser zu erforschen und die Patientensicherheit zu stärken, hat das Bundeskabinett am 1.4.2026 den Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit beschlossen.
Innovative Arzneimittel bieten immer mehr Therapiemöglichkeiten für Krankheiten, die vor wenigen Jahren noch kaum zu behandeln waren. Sie ermöglichen in vielen Fällen ein unbeschwertes Leben. Bei gleichzeitiger Einnahme mehrerer Arzneimittel steigt jedoch auch das Risiko von unerwünschten Wechsel- und Nebenwirkungen. Schätzungsweise 250.000 Krankenhauseinweisungen resultieren jährlich aus Medikationsfehlern, die in vielen Fällen vermeidbar sind. Mit dem Aktionsplan wollen wir genau das erreichen – mehr Wissen durch mehr Daten, digitale Lösungen wie dem elektronischem Medikationsplan und mehr Wissen durch die weitere Stärkung des Bewusstseins für die Gefahren, die von Wechsel- und Nebenwirkungen ausgehen können.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken
Die wichtigsten Inhalte des Aktionsplans zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS):
Stärkung der AMTS-Forschung
In der AMTS-Forschung zielt der Aktionsplan auf die systematische Entwicklung evidenzbasierter Lösungen zur Verringerung von Medikationsrisiken. Ein erster Schritt ist die Identifikation neuer Messverfahren, um die Wirksamkeit von Arzneimitteltherapien auf Basis von Routinedaten (Verwaltungs- und Abrechnungsdaten) präziser bestimmen zu können.
Auch die Weiterentwicklung der Qualitätskriterien des elektronischen Medikationsplans (eMP) zu mehr Vollständigkeit, Aktualität und leichter Verständlichkeit für Patientinnen und Patienten liegen im Fokus von AMTS-Forschungsvorhaben.
Förderung des digitalen Medikationsprozesses
Für einen effektiven, digital gestützten Medikationsprozess wurden mit der Einführung von elektronischem Rezept und elektronischer Patientenakte (ePA) die zentralen Voraussetzungen geschaffen. Beide Anwendungen bieten sowohl Leistungserbringern als auch Patienten genaue Informationen und damit Chancen für eine risikoarme, digital gestützte Arzneimitteltherapie. Um das Potenzial digitaler Medikationsprozesse voll auszuschöpfen, werden auf Basis des Aktionsplans gezielte Handlungsempfehlungen entwickelt, z.B. für die Patientenaufnahme und das Entlassmanagement in Kliniken.
Stärkung der AMTS-Kompetenzen
Mit dem Aktionsplan stärkt das BMG die Kompetenzen und die enge Zusammenarbeit bei der Arzneimitteltherapie von Ärztinnen und Ärzten, Apothekerinnen und Apothekern sowie Pflegekräften. Dazu entsteht im interdisziplinären Austausch und der Zusammenarbeit mit medizinischen Fachgesellschaften eine Verständigung auf gemeinsame Maßnahmen für eine gezielte Überwachung von Risiken bei der Mehrfachmedikation und dem sicheren Absetzen von Arzneimitteln. Auch die Einführung eines interprofessionellen AMTS-Stewardship aus Ärzten, Apothekern und Pflegekräften wird evaluiert, um die Therapiesicherheit nachhaltig zu stärken.
So geht es weiter:
Aufbauend auf dem Kabinettsbeschluss erarbeitet eine interprofessionelle Koordinierungsgruppe aus Ärztinnen und Ärzten, Apothekerinnen und Apothekern, Pflegekräften sowie Vertretern der Krankenhäuser- und Patientenverbände eine gemeinsame Strategie zu den Maßnahmen des AMTS-Aktionsplans.
-
Neue Regelungen beim Krankengeld ab 2027
2.528
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
1.226
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.102
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
172
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
167
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
154
-
Neue Arbeitsverhältnisse
153
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
151
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
134
-
G-BA regelt Verordnung von Fahrten zur tagesstationären Behandlung
130
-
Keine Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung Alleinstehender
09.09.2026
-
Reanimation allein begründet nicht automatisch vollstationäre Vergütung
08.09.2026
-
Im Betrieb verletzt und trotzdem kein Arbeitsunfall – Sturz auf dem Weg zur Massage nicht versichert
01.09.2026
-
eAU-Verfahren wird ab 2027 weiter optimiert
31.08.2026
-
Kein Unfallversicherungsschutz bei „IRENA“
27.08.2026
-
Gesetzgeber darf Cannabisblüten aus GKV-Leistungskatalog streichen
26.08.2026
-
Früherkennung für Kinder wird um neue U10 erweitert
24.08.2026
-
Beim Wechselmodell haben beide Elternteile Anspruch auf Kindergeld
18.08.2026
-
GKV darf Versicherte nicht mit Geschenken vom Kassenwechsel abhalten
17.08.2026
-
Tiefstand bei Zahl der BAföG-Empfänger
06.08.2026