Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
Bekommen Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern Einmalzahlungen, werden diese auch bei der Berechnung des Krankengeldes berücksichtigt. Einmalzahlungen erhöhen daher bei folgenden Arbeitsunfähigkeiten das Krankengeld.
Was sind Einmalzahlungen?
Einmalzahlungen sind Arbeitsentgelte, die aus einem bestimmten Anlass gezahlt werden und keiner Arbeitsleistung zugeordnet sind. Dazu gehören Weihnachtsgeld, zusätzliche Monatsgehälter, Gratifikationen, Gewinnbeteiligungen, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung, Jubiläumszuwendungen und weitere Beihilfen.
Welche Einmalzahlungen werden berücksichtigt?
Die Krankenkasse berücksichtigt alle Einmalzahlungen, die in den letzten 12 Kalendermonaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit gezahlt wurden. Wichtig ist, dass nur Einmalzahlungen in der Höhe berücksichtigt werden, für die Beiträge abgeführt wurden. Es ist nicht nötig, dass die Versicherung oder das Beschäftigungsverhältnis bereits für diesen Zeitraum zuvor bestanden hat. Auch Einmalzahlungen von anderen Arbeitgebern oder während der Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse werden einbezogen.
Wie werden Einmalzahlungen berücksichtigt?
Bei der Berechnung des Krankengeldes ermittelt die Krankenkasse das kalendertägliche Nettoarbeitsentgelt zunächst aus dem laufenden Arbeitsentgelt ohne Einmalzahlungen (Regelentgelt). Die beitragspflichtigen Anteile der Einmalzahlungen aus den letzten 12 Kalendermonaten werden separat zusammengerechnet. Der 360. Teil dieser Gesamtsumme ergibt den Hinzurechnungsbetrag. Diesen Betrag addiert die Krankenkasse zum Regelentgelt.
Die gleiche Berechnung erfolgt für den kalendertäglichen Netto-Hinzurechnungsbetrag. Da es kein Netto zu den Einmalzahlungen gibt, wird dies rechnerisch im Verhältnis zwischen dem Regelentgelt und dem Nettoarbeitsentgelt nachvollzogen.
Auswirkung auf die Höhe des Krankengeldes
Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des kumulierten Regelentgelts, darf aber 90 Prozent des kumulierten Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen. Die Hinzurechnungsbeträge für die Einmalzahlung beeinflussen direkt die Höhe des Krankengeldes. Um eine Besserstellung durch hohe Einmalzahlungen zu vermeiden, ist das Krankengeld auf das Nettoarbeitsentgelt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit begrenzt.
Die Höhe nicht falsch interpretieren
Missverständnisse entstehen, wenn der Kontoauszug einen anderen als erwarteten Wert anzeigt. Es könnte erwartet werden, dass kein Entgeltausfall entsteht, wenn das Krankengeld durch die Einmalzahlung dem Nettoarbeitsentgelt entspricht. Dies ist jedoch ein Trugschluss, weil das Krankengeld oft dem erwarteten Auszahlbetrag gleichgesetzt wird. Das gesetzlich definierte Krankengeld ist ein Bruttowert. Hiervon sind die Versichertenanteile zu den Beiträgen zur Sozialversicherung abzurechnen.
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.641
-
Neue Arbeitsverhältnisse
890
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
818
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
469
-
Sozialversicherungswerte 2026: Rechengrößen im Leistungsrecht
424
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
384
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
384
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
330
-
Bürgergeld: Regelbedarfe 2026 bleiben unverändert
312
-
Arbeitsunfähigkeit am Ende der Beschäftigung
286
-
GKV klagt gegen Unterfinanzierung der Bürgergeld-Gesundheitsversorgung
03.12.2025
-
Urteile zur gesetzlichen Unfallversicherung im Überblick
02.12.2025
-
Einkommen des Ehepartners kann Anspruch auf Grundrente schmälern
01.12.2025
-
Steigende Teilnahme am Gebärmutterhalskrebs-Screening
28.11.2025
-
Deutlicher Anstieg der Investitionen in Prävention und Gesundheitsförderung
26.11.2025
-
DRG-Fallpauschalenkatalog 2026 beschlossen
26.11.2025
-
Deutschland ist Spitzenreiter bei Sozialausgaben
25.11.2025
-
Bundesrat fordert Überarbeitung der Krankenhausreform
24.11.2025
-
Sozialversicherungswerte 2026: Rechengrößen im Leistungsrecht
21.11.2025
-
Besteht während der Rufbereitschaft zu Hause ein Unfallversicherungsschutz?
20.11.2025