Durch die andauernde Corona-Pandemie müssen Eltern häufiger die Betreuung ihres Kindes sicherstellen. Der Gesetzgeber hat für das Jahr 2021 den Leistungszeitraum des Kinderkrankengeldes für GKV-Versicherte verlängert und den Anspruch auf pandemiebedingte Betreuungen ausgeweitet. Die Krankenkassen verständigten sich auf ein einheitliches Vorgehen. Was das konkret bedeutet, erfahren Sie hier.mehr
Wird ein Kind krank, kann mindestens ein Elternteil nicht zur Arbeit gehen. Wir zeigen, was dann bei einer Freistellung, Entgeltfortzahlung und beim Kinderkrankengeld zu beachten ist.mehr
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Die Regelungen des Flexirentengesetzes, des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes sowie die aktuelle Rechtsprechung des BSG haben Auswirkungen auf das Krankengeld. Daher wurde das Gemeinsame Rundschreiben zur Berechnung, Höhe und Zahlung des Kranken- und Verletztengeldes nun überarbeitet.mehr
Ist der gemeine Wert einer Beteiligung unter Berücksichtigung des Vermögens und der Ertragsaussichten zu schätzen, ohne dass das Stuttgarter Verfahren in Betracht kommt, hat das FG regelmäßig ein Sachverständigengutachten einzuholen.mehr
Aufgrund der seit 2015 geänderten Berechnungsgrundlage aber auch aufgrund teilweise fehlender Aktualität erfolgte eine umfangreiche Überarbeitung und Zusammenführung der Gemeinsamen Rundschreiben zum Kinderkrankengeld. Hier ein kurzer Einblick in die wesentlichsten Änderungen.mehr
Um Entgeltersatzleistungen zeitnah und richtig zu berechnen, benötigen die Sozialversicherungsträger Infos über die Höhe des Arbeitsentgelts. Die Übermittlung erfolgt mit dem "Datenaustausch Entgeltersatzleistungen" (DTA EEL). Ab 1.1.2018 wird die neue Version 9 des Datensatzes umgesetzt.mehr
Vom Arbeitsentgelt werden jeden Monat Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt. Wird eine Entgeltersatzleistung (z. B. Krankengeld) bezogen, reduzieren sich die hieraus zu zahlenden Beiträge - und dies hat Einfluss auf die spätere Rentenhöhe.mehr
Ein langgehegter Wunsch der Arbeitgeber sollte mit dem 6. SGB IV-Änderungsgesetz in Erfüllung gehen: Die Abweisung fehlerhafter Krankenkassenmeldungen. Leider ist die nunmehr geschaffene Rechtsgrundlage für diesen Zweck wenig brauchbar.mehr
Bereits seit 1. Juli 2011 sind alle für die Berechnung der Entgeltersatzleistungen notwendigen Daten ausschließlich per elektronischer Datenübermittlung zu melden. Ab Januar 2015 gibt es hierbei einige Neuerungen. Papierbescheinigungen gehören weitestgehend der Vergangenheit an.mehr
Bei Berechnung einer Entgeltersatzleistung werden beitragsfreie Finanzierungsanteile des Arbeitnehmers zu einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung nicht als Arbeitsentgelt berücksichtigt. Fraglich ist, wie die Beiträge in der Entgeltbescheinigung nachzuweisen sind.mehr
Die Nettoentgeltberechnung bei Entgeltersatzleistungen an Grenzgänger ist schwierig. Durch neue Regeln können Arbeitgeber die Angaben der Entgeltbescheinigung und Krankenkassen das fiktive Nettoentgelt leichter ermitteln. Grenzgänger können die Berechnung der EEL nach tatsächlich erzieltem Entgelt beantragen.mehr
Erstmalig wurde für 2 einzelne Krankenkassen eine eigene Datenannahmestelle geschaffen: Alle Daten für die BKK vor Ort und die BKK Mobil Oil sind an die Mobil ISC zu senden. Der Umstieg im maschinellen Meldeverfahren soll möglichst reibungslos verlaufen.mehr
Durch das „Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes“ müssen Neuerungen bei den Meldungen von Leistungen zum Ausgleich des Verdienstausfalls berücksichtigt werden.mehr