Neues Rundschreiben zum Kinderkrankengeld

Aufgrund der seit 2015 geänderten Berechnungsgrundlage aber auch aufgrund teilweise fehlender Aktualität erfolgte eine umfangreiche Überarbeitung und Zusammenführung der Gemeinsamen Rundschreiben zum Kinderkrankengeld. Hier ein kurzer Einblick in die wesentlichsten Änderungen.

Zusammenführung aller bisherigen Rundschreiben

Bisher gab es zum Thema Kinderkrankengeld Aussagen verteilt auf vielfältige Gemeinsame Rundschreiben (GR). Hintergrund der Stückelung war, dass die GR jeweils Aussagen zu allen im Rahmen des betroffenen Gesetzgebungsverfahrens enthielten. Ein GR ausschließlich zum Kinderkrankengeld gab es hingegen nicht. Hierdurch fehlte es teilweise an Transparenz zu den fachlichen Vereinbarungen, zumal eine Anpassung der Aussagen nicht erfolgte, weil diese aufgrund des Bezugs zum jeweiligen Gesetzgebungsverfahren keiner Aktualisierung bedurften. Inwieweit die im jeweiligen GR enthaltenen Aussagen noch der aktuellen Rechtslage entsprachen, war daher nicht erkennbar. Mit dem neuen GR zum Kinderkrankengeld vom 6.12.2017 werden nunmehr die Inhalte aller bisher vom Thema Kinderkrankengeld mitbetroffenen GR vom 6.12.1973, 9.12.1988, 12.12.1991, 18.6.2001 und 21.12.2009 zusammengefasst und ersetzt. Sofern sich zwischenzeitlich Änderungen an den Inhalten ergaben, wurden diese zudem aktualisiert und mit Beispielen versehen.

Kinderverletztengeld und Krankengeld für schwerstkranke Kinder

Um das GR noch aussagefähiger als Nachschlagewerk in der Praxis nutzen zu können, wurden zusätzlich auch noch die Inhalte der gemeinsamen Verlautbarung zur Umsetzung des Gesetzes zur Sicherung der Betreuung und Pflege schwerstkranker Kinder vom 13.8.2002 aufgenommen und entsprechend der rechtlichen Entwicklung aktualisiert. Gleichzeitig werden im GR auch Hinweise zum Kinderverletztengeld der gesetzlichen Unfallversicherung gegeben, weil die gesetzlichen Ansprüche vielfach sich gleichen. Die Darstellung erfolgt nunmehr vom Grundsatz des Kinderkrankengeldes ausgehend und führt lediglich die Abweichungen für diese besonderen Leistungsformen aus.

Berechnungsgrundlage

Am 1.1.2015 trat das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in Kraft und wurde erstmalig um Aussagen zur Höhe und Berechnungsgrundlage für das Kinderkrankengeld erweitert. Hierbei wurde zudem gesetzlich klargestellt, wie Kinderkrankengeld aus Arbeitseinkommen zu berechnen ist. Die bisherigen Aussagen zur Berechnung des Kinderkrankengeldes waren daher überholt und mussten auf Basis des nunmehr anzusetzenden tatsächlich ausgefallenen Arbeitsentgelts bzw. Arbeitseinkommens neugefasst werden. Mit dem GR werden daher erstmals grundlegende und weitergehende Hinweise zu den in diesem Kontext relevanten Fragen und Anforderungen zusammengefasst.

Kinderkrankengeld für Selbstständige

Im GR sind außerdem weitergehende Aussagen zum Anspruch auf Kinderkrankengeld enthalten, was insbesondere für die hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen vielfache Klarstellungen mit sich bringt. So besteht der Anspruch auf Kinderkrankengeld auch für diese Personengruppe bereits ab dem ersten Tag des ärztlichen Zeugnisses, sofern sie gesetzlich mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind. Dies gilt natürlich nur, sofern die Selbstständigen zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres versicherten Kindes der Arbeit (Erwerbstätigkeit) fernbleiben und kein anderer entsprechend sicherstellen kann. Die für das Krankengeld bei einer eigenen Arbeitsunfähigkeit geltenden Wartezeiten finden hier hingegen keine Anwendung.

Weitere Änderungen

Neben den bereits aufgeführten Änderungen erfolgten vielfach weitere fachliche Ergänzungen/Klarstellungen, welche sich seit der Erstellung der GR aufgrund von Rückfragen aus der Praxis ergeben hatten. Mit der Zielsetzung ein nochmaliges „veralten“ des GR zu vermeiden, wird das GR zukünftig aufgrund der Änderungen analog dem GR zum Krankengeld regelmäßig aktualisiert und dies in der Änderungshistorie kenntlich gemacht. Um Missverständnisse in der Praxis zu vermeiden, wurde auf einen Gleichklang mit der Kommentierung des Datenaustausches für Entgeltersatzleistungen geachtet.

Das gesamte Rundschreiben finden Sie hier im Haufe SGB Office Professional.

Schlagworte zum Thema:  Kinderkrankengeld, Entgeltersatzleistung