Rentenversicherung zieht erste positive Bilanz nach Start der digitalen Rentenübersicht
Auf Grundlage des Rentenübersichtsgesetzes aus dem Jahr 2021 wurde die Digitale Rentenübersicht in den letzten drei Jahren entwickelt und stand seit Mitte 2023 allen Bürgerinnen und Bürgern in einer Pilotphase zur Verfügung. Seit Jahresbeginn befindet sich das Online-Portal www.rentenuebersicht.de nun im Regelbetrieb.
Digitale Rentenübersicht: Bereits knapp zwei Millionen Besucher
Die Resonanz der Bürgerinnen und Bürger ist durchweg positiv: Seit dem Start Anfang des Jahres konnten bereits 1,7 Mio. Besucherinnen und Besucher auf der öffentlichen Seite der Plattform verzeichnet werden. Zudem wurden über 152.000 Anmeldungen registriert. Dieser Erfolg unterstreicht die Relevanz und den Bedarf an transparenten Informationen über die individuelle Altersvorsorge.
Anbindung von Vorsorgeeinrichtungen: Anzahl steigt kontinuierlich
Neben der steigenden Nutzerzahl konnte auch die Anzahl der angebundenen Vorsorgeeinrichtungen kontinuierlich erhöht werden. Von anfänglich drei angebundenen Vorsorgeeinrichtungen ist die Zahl mittlerweile auf 288 angestiegen. Zahlreiche weitere Vorsorgeeinrichtungen befinden sich aufgrund der zu Beginn des Jahres in Kraft getretenen gesetzlich verpflichtenden Anbindung nun ebenfalls im Anbindungsprozess an die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund; Bürgerinnen und Bürger können bis Ende dieses Jahres damit rechnen, ihre Altersvorsorgebausteine einsehen zu können.
Gute Altersvorsorgeplanung: Lücken erkennen und gezielt vorsorgen
Ziel der Digitalen Rentenübersicht ist es, eine gute Informationsgrundlage zu schaffen, bei der alle Altersvorsorgebausteine eingesehen werden können. Bisher werden die Informationen zum Stand der Altersvorsorge-Ansprüche, die Standmitteilungen, von jedem Anbieter postalisch bereitgestellt. „Mit der Digitalen Rentenübersicht haben wir gemeinsam ein ausgezeichnetes Produkt auf den Weg gebracht. Und wir haben weitere Ziele. Mit der Anbindungsverpflichtung bis Ende 2024 können Bürgerinnen und Bürger einen weit übergreifenden Teil ihrer Altersvorsorgeansprüche gebündelt einsehen und mit diesem Kenntnisstand in eine zielgerichtete Altersvorsorgeplanung gehen. In drei Worten: Sehen, verstehen, handeln", erklärt Dr. Stephan Fasshauer, Direktor der Deutschen Rentenversicherung Bund. „Die Digitale Rentenübersicht ermöglicht einen Überblick über die eigenen finanziellen Ansprüche aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Die Daten der Plattform können durch die Bürgerinnen und Bürger jederzeit abgerufen und für Beratungsgespräche genutzt werden. So wird es leichter möglich, potenzielle Lücken in der Altersversorgung frühzeitig zu erkennen und gezielter vorzusorgen", betont Dr. Florian Toncar, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen die Bedeutung der Digitalen Rentenübersicht anlässlich der heutigen Veranstaltung.
Digitale Rentenübersicht: Alle drei Säulen der Altersvorsorge auf einen Blick
„Die Digitale Rentenübersicht unterstützt Entscheidungen zur Altersvorsorge. Sie verschafft einen Überblick über alle drei Schichten: Die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche und die private Altersvorsorge. Damit die digitale Rentenübersicht funktioniert, arbeiten viele unterschiedliche Stellen zusammen. Von der Rentenversicherung, den Anbietern der betrieblichen und privaten Altersvorsorge, den Verbraucherorganisationen bis zu den beteiligten Bundesministerien. Ich freue mich, dass das gut gelungen ist“, hebt Dr. Rolf Schmachtenberg (beamteter Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BMAS) hervor. Das Online-Portal biete damit eine einheitliche, vergleichbare und nutzerfreundliche Darstellung der individuell erwartbaren Vorsorgesituation im Alter.
Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Digitale Rentenübersicht hat die Deutsche Rentenversicherung zusammengefasst unter: Häufige Fragen | Digitale Rentenübersicht (rentenuebersicht.de).
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.641
-
Neue Arbeitsverhältnisse
890
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
818
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
469
-
Sozialversicherungswerte 2026: Rechengrößen im Leistungsrecht
424
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
384
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
384
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
330
-
Bürgergeld: Regelbedarfe 2026 bleiben unverändert
312
-
Arbeitsunfähigkeit am Ende der Beschäftigung
286
-
Früher Start der Grippesaison
05.12.2025
-
GKV klagt gegen Unterfinanzierung der Bürgergeld-Gesundheitsversorgung
03.12.2025
-
Urteile zur gesetzlichen Unfallversicherung im Überblick
02.12.2025
-
Einkommen des Ehepartners kann Anspruch auf Grundrente schmälern
01.12.2025
-
Steigende Teilnahme am Gebärmutterhalskrebs-Screening
28.11.2025
-
Deutlicher Anstieg der Investitionen in Prävention und Gesundheitsförderung
26.11.2025
-
DRG-Fallpauschalenkatalog 2026 beschlossen
26.11.2025
-
Deutschland ist Spitzenreiter bei Sozialausgaben
25.11.2025
-
Bundesrat fordert Überarbeitung der Krankenhausreform
24.11.2025
-
Sozialversicherungswerte 2026: Rechengrößen im Leistungsrecht
21.11.2025
Dietlinde Eder-Lehfeldt
07.01.2023 21:47 Uhr
Die Idee ist eigentlich gut - aber einen Punkt hätte ich gerne geklärt: Der Rentner wird sehr gläsern, nicht nur für das Finanzamt. Nämlich dann, wenn eine Pfändung versucht würde. Darf diese Stelle dann sich als Drittschuldner bezeichnen und bis auf das Existenzminimum sämtliches Renteneinkommen pfänden? Sie ist ja nicht die Zahlstelle, also kein Drittschuldner im gesetzlichen Sinne, aber die Stelle mit dem Gesamtüberblick. Und erhalten Inkassounternehmen und (angebliche)Gläubiger , GVZ Auskunft? Die Pfändungspraxis der öffentlichen Hand ist auch zu beanstanden: hier wird eifrig ohne Titel nach BGB/ZPO nur mit oft fehlerhaften Kontoauszügen gepfändet, ein Unding . Wie soll sich ein solcher Rentner noch verfahrensrechtlich wehren, wenn ihm kein Geld mehr für die Gerichtskosten zur Verfügung steht. Verfahrenskostenhilfe wird er kaum gegen Justizkassen erhalten.