Gesetzliche Rente




Gleichgewicht Waage
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Arbeitsverhältnis

Die Leistungslüge

„Wir müssen wieder mehr arbeiten!“ In der aktuellen wirtschaftlichen Krise werden mit solchen Aussagen lautstark mehr Leistung und Einsatz gefordert. Damit verbunden ist das Versprechen, dass wirtschaftlicher Erfolg, die Finanzierung unserer Sozialsysteme oder der Erhalt des Arbeitsplatzes nur von einem verstärkten Einsatz der Beschäftigten abhängen. Das Problem ist jedoch, dass die Menschen dieser Lüge nicht mehr glauben. Ein Aufruf zu einem ehrlicheren Umgang mit „Leistung“.






Älteres Ehepaar bei Pause auf Fahrradtour
Älteres Ehepaar bei Pause auf Fahrradtour
Gesetzliche Krankenversicherung

Kurzzeitiger Teilrentenbezug: Kein Wechsel von privater in gesetzliche Krankenversicherung möglich

Rentner und Rentnerinnen dürfen sich grundsätzlich dazu entscheiden, nur einen Teil ihrer Rente auszahlen zu lassen. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat sich passend dazu mit der Frage befasst, ob Rentner durch die nur vorübergehende Wahl einer Teilrente von der privaten Krankenversicherung dauerhaft in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können.





Paragrafenzeichen
Paragrafenzeichen
Rentenversicherung

Rückzahlungspflicht bei nicht angegebener Verletztenrente

Bezieher einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung haben meist Anspruch auf eine niedrigere Altersrente. Daher informiert die Rentenversicherung Antragsteller explizit über ihre Mitteilungspflicht. Die Nichtangabe einer Verletztenrente wird als grobe Fahrlässigkeit gewertet und führt zur Rückzahlung zu viel erhaltener Rentenleistungen. Das hat das Hessische Landessozialgericht aktuell entschieden.















ältere Dame arbeitet an Schreibtisch im Büro
ältere Dame arbeitet an Schreibtisch im Büro
Landessozialgericht

Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente für besonders langjährige Versicherte

Eine abschlagsfreie Rente für besonders langjährige Versicherte erfordert eine Mindestversicherungszeit von 45 Jahren. Ob dabei auch Zeiten von Arbeitslosigkeit im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis mit einer Transfergesellschaft nach bereits eingetretener Insolvenz des letzten Arbeitgebers anzurechnen sind, hatte das Bayerische Landessozialgericht zu entscheiden.













Student am Tisch
Student am Tisch
Anrechnung auf die Renate

Schul- und Studienzeiten sind im Gegensatz zur Berufsausbildung nicht rentensteigernd

Hochschulabsolventen werden bei der Berechnung ihrer Rente schlechter behandelt als Menschen, die Fachschulen oder berufsvorbereitende Maßnahmen durchlaufen haben. Zu Recht, urteilt das SG Karlsruhe, denn die bessere Ausbildung führe zu höheren Verdiensten. Damit könnten Rentenanwartschaften aufgebaut werden. Entsprechende Verfassungsbeschwerden sind bereits gescheitert.