Bundesrat stimmt Rentenangleichung zu

Mit weit mehr als 100 Tagesordnungspunkten hat der Bundesrat am 7.7.2017 ein Mammutprogramm bewältigt. In ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause gab die Länderkammer auch dem Gesetz zur Einheit der Ost-West Rente grünes Licht.

Die Renten in Ost- und Westdeutschland werden bis 2025 komplett angeglichen. Dieser Prozess soll in sieben Schritten erfolgen und bereits im Jahr 2018 beginnen.

Rentenangleichung: Rentenwert 2018

Im ersten Schritt wird der Rentenwert Ost ab dem 1.7.2018 auf 95,8 Prozent des Westwertes gehoben, in den darauffolgenden Jahren um jeweils 0,7 Prozent. Zum 1.7.2024 beträgt der Rentenwert Ost dann 100 Prozent des Rentenwertes West.

Finanzierung der Rentenangleichung

Die Kosten der Angleichung werden in den ersten Jahren von der Rentenversicherung getragen. Von 2022 an leistet der Bundeshaushalt einen Zuschuss: Im Jahr 2022 zunächst 200 Millionen Euro, von 2023 bis 2025 jährlich jeweils 600 Millionen Euro mehr. Ab dem Jahr 2025 fällt der Bundeszuschuss damit dauerhaft jährlich um zwei Milliarden Euro höher aus.

Schnellere Angleichung der Rentenwerte

In einer das Gesetz begleitenden Entschließung äußern die Länder die Hoffnung, dass die Angleichung der Rentenwerte schneller vollzogen werden kann, als im Gesetz vorgesehen. Denn schließlich stelle das Gesetz sicher, dass Rentnerinnen und Rentner in den neuen Ländern auch bei künftigen Rentenanpassungen nicht hinter der realen Lohn- und Gehaltsentwicklung zurückbleiben. Zugleich appelliert der Bundesrat an Politik, Wirtschaft und Tarifpartner, die Differenzen bei den Löhnen weiter abzubauen.

dpa / Bundesrat