
Wenn Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit ausfallen, ist dies immer eine Belastung für den Arbeitgeber. Häufig stellt sich angesichts der wirtschaftlichen Folgen für den Arbeitgeber die Frage, ob tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Denn nicht jede Erkrankung führt auch zu einem Arbeitsausfall.
Ein erkrankter Arbeitnehmer muss nicht gleichzeitig auch arbeitsunfähig sein. Die Beurteilung, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt obliegt dem behandelnden Arzt. Die Grundlagen für dessen Entscheidung sind in der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie geregelt.
Wann liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor?
Arbeitsunfähigkeit liegt bei Arbeitnehmern vor, wenn diese aufgrund von Krankheit ihre zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Bei der Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit muss daher der Arzt in jedem Einzelfall beurteilen, ob die Leistungseinschränkung durch die Krankheit den Arbeitnehmer daran hindert, seine bisherige Tätigkeit weiter auszuüben. Basis der Beurteilung ist hierbei immer die zuletzt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit mit ihren besonderen Ausprägungen. Keine Rolle spielt hingegen, ob der Arbeitnehmer durch die Krankheit gegebenenfalls auch nur teilweise seiner Tätigkeit nicht nachgehen kann. Auch bei einer teilweise verminderten Arbeitsfähigkeit gilt der Arbeitnehmer als arbeitsunfähig krank.
Arbeitsunfähigkeit: Individuelle Beurteilung der Krankheit und Tätigkeit
Ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, richtet sich demnach nach dem individuellen Krankheitszustand und den konkreten Anforderungen am Arbeitsplatz. Ob eine Krankheit die Arbeitsfähigkeit eines Arbeitnehmers tatsächlich beeinträchtigt, hängt damit wesentlich ab von
- der Art und Schwere der Erkrankung,
- dem physischen und psychischen Gesamtzustand des kranken Menschen und
- der Art der beruflichen Tätigkeit und den damit verbundenen Anforderungen.
So kann eine Verletzung des kleinen Fingers bei einem Tischler sehr wohl zur Arbeitsunfähigkeit führen, während ein Pförtner sicher oft weiter arbeiten kann. Auch eine Mandelentzündung kann bei einer Telefonistin im Callcenter eine Abwesenheit rechtfertigen, während für einen Kraftfahrer möglicherweise kein Grund besteht, eine Tour abzusagen.
Arbeitsunfähigkeit: Schutzfunktion und Gefahr der Verschlimmerung
Damit eine Krankheit Arbeitsunfähigkeit verursachen kann, muss diese oder deren Entstehung aber nicht mit dem Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehen. So kann z. B. schon durch die Gefahr der Ansteckung eine Arbeitsunfähigkeit vorliegen, obwohl der Arbeitnehmer an sich seine Arbeitsleistung noch hätte erbringen können. Weiterhin kann auch dann eine Arbeitsunfähigkeit vorliegen, wenn absehbar ist, dass bei weiterer Ausübung der Tätigkeit sonst eine Arbeitsunfähigkeit unvermeidbar wäre.
Arbeitsunfähigkeit: Chancen der Digitalisierung
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dient als Nachweis darüber, dass der behandelnde Arzt aufgrund einer persönlichen Untersuchung eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat. Sie wird gleichzeitig als Nachweis für den Arbeitgeber für die Entgeltfortzahlung und für die Krankenkasse für das Krankengeld genutzt. Welche Chancen die Digitalisierung im Bereich der Arbeitsunfähigkeit bietet lesen Sie hier.
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