Kabinett bringt antragsloses Kindergeld auf den Weg
Viele Familien mit kleinen Kindern sollen das Kindergeld bald ohne Antrag automatisch ausgezahlt bekommen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett in Berlin auf den Weg gebracht. Allerdings soll die Erleichterung erst einmal nur für einfache Fälle gelten. Das Finanzministerium rechnet damit, dass im Jahr 300.000 Anträge wegfallen.
«Wir wollen einen modernen Staat, der für die Menschen da ist. Auf dem Weg dahin sind wir heute wieder einen Schritt weitergekommen», sagte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD). «Wir wollen, dass Eltern in der aufregenden Zeit nach der Geburt voll und ganz für ihr Baby da sein können, statt sich mit unnötigem Papierkram herumzuschlagen.»
Erste Stufe im März 2027
Das Kindergeld beträgt unabhängig vom Einkommen aktuell 259 Euro pro Monat und Kind. Es wird an die Person ausgezahlt, die das Kind regelmäßig versorgt. Das neue Verfahren ohne Antrag soll im kommenden Jahr in zwei Schritten greifen: In einer ersten Stufe voraussichtlich im März 2027 sollen all diejenigen Eltern das Kindergeld automatisch bekommen, die bereits ein älteres Kind haben.
Voraussichtlich ab November 2027 könnten dann auch diejenigen Eltern auf den Antrag verzichten, die ihr erstes Kind bekommen. Voraussetzungen sind, dass mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind in Deutschland lebt und mindestens ein Elternteil in Deutschland arbeitet. Außerdem müssen die Behörden die Kontoverbindung (IBAN) kennen. Diese kann man bereits heute entweder über die Bank oder über das Steuerportal Elster melden.
Manche Familien müssen weiter Anträge stellen
Für kompliziertere Kindergeld-Fälle bleibt es vorerst beim Antrag. Das gilt zum Beispiel für Eltern mit erstem Kind, die Bürgergeld bekommen. Oder für Eltern mit erstem Kind, die im Ausland leben, aber in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Sie bekommen nach Angaben aus dem Finanzministerium weiterhin ein Begrüßungsschreiben von der Familienkasse, das über einen QR-Code zu einem vorausgefüllten Kindergeld-Antrag führt. Diesen muss man dann selbst ergänzen und abschicken.
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.117
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
963
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
336
-
Neue Arbeitsverhältnisse
284
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
254
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
244
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
200
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
181
-
Entgeltfortzahlung statt Kinderkrankengeld für Azubis
150
-
MDK Untersuchung der Arbeitsunfähigkeit
147
-
Rentenerhöhung 2026 vom Bundesrat bewilligt
15.06.2026
-
Heilmittel-Report 2026: Steigende Kosten bei unbekannter Qualität
11.06.2026
-
Gutachten zur Rechtmäßigkeit der Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern
08.06.2026
-
Finanzierung ambulanter Operationen für Kinder und Jugendliche gesichert
04.06.2026
-
Kinderkrankengeld: Mütter tragen weiterhin Hauptlast bei Betreuung
01.06.2026
-
Kabinett erkennt Parkinson durch Pestizide als Berufskrankheit an
28.05.2026
-
Gesundheitsatlas verzeichnet deutlichen Rückgang bei Herzinfarkten
27.05.2026
-
Beratung durch die Krankenkassen auch ohne Einwilligung der Versicherten
26.05.2026
-
Apotheken bekommen mehr Kompetenzen
26.05.2026
-
So profitieren pflegende Angehörige von der Rentenversicherung
22.05.2026