Antragsloses Kindergeld soll Eltern entlasten
Wer in Deutschland ein Kind bekommt, hat meist Schlafmangel - und eine Menge Papierkram. Obwohl fast jedes Kind Anspruch auf Kindergeld hat, muss die Leistung nach der Geburt aktiv beantragt werden. Das soll sich nach dem Willen von Finanzminister Lars Klingbeil im nächsten Jahr für viele ändern. «Dann können Eltern nach der Geburt voll und ganz für ihr Baby da sein, statt sich mit unnötigem Papierkram herumzuschlagen», sagt der SPD-Chef.
Wie das antragslose Kindergeld funktionieren soll - und warum manche Eltern trotzdem weiter aktiv werden müssen.
Wer bekommt wie viel Kindergeld?
Rund 55 Milliarden Euro Kindergeld hat die Familienkasse im vergangenen Jahr ausgezahlt, für 17,57 Millionen Kinder. Generellen Anspruch haben alle Eltern, die in Deutschland steuerpflichtig sind und ein Kind unter 18 Jahren haben, das hier oder einem anderen EU-Land lebt. Sonderregeln gibt es für Kinder in Ausbildung.
Das Kindergeld beträgt unabhängig vom Einkommen aktuell 259 Euro pro Monat und Kind. Es wird an die Person ausgezahlt, die das Kind regelmäßig versorgt. In drei von vier Fällen wird es nach Angaben des Finanzministeriums auf das Konto der Mutter überwiesen.
Was muss man bisher tun - und warum soll sich das ändern?
Bisher funktioniert das so: Wer ein Kind bekommt, meldet es beim Standesamt an, teils übernehmen das auch die Krankenhäuser für die frischen Eltern. Damit bekommt das Kind eine Steuer-ID, die man für den Antrag auf Kindergeld bei den Familienkassen braucht. Das Formular kann man schriftlich einreichen oder elektronisch über das Elster-Portal, mit dem man auch seine Steuererklärung macht.
Kritiker des bisherigen Systems meinen, für viele Familien sei das gerade kurz nach einer Geburt zu aufwendig. In dieser Zeit habe man doch ganz andere Dinge im Kopf. Außerdem seien die Formulare so kompliziert, dass viele Anträge zu spät gestellt würden. Es könne, so argumentieren sie, sowohl Behörden als auch Familien vieles erleichtern, wenn das Kindergeld automatisch ausgezahlt würde.
Auch die von der Bundesregierung eingesetzte Sozialstaatskommission empfiehlt, Kindergeld künftig ohne vorherige Antragstellung auszuzahlen. Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) betont, jetzt wolle die Regierung jungen Familien «das Leben ein Stück einfacher» machen.
Wie soll es künftig funktionieren?
Wenn ein Neugeborenes angemeldet wird, soll das Standesamt künftig weiterhin das Bundeszentralamt für Steuern informieren - und dieses dann selbstständig die Familienkasse. Voraussetzung für die automatische Auszahlung ist, dass der Staat die Kontoverbindung (IBAN) von mindestens einem Elternteil kennt. Wenn beide Kontonummern vorliegen, zahlt die Familienkasse erstmal automatisch an die Mutter. Familien, die damit nicht einverstanden sind, können das ändern lassen. Die Kontoverbindung kann man jetzt schon beispielsweise über das Steuerportal Elster melden.
Ab wann gilt das neue Verfahren?
Noch ist das nur ein Vorschlag des Finanzministeriums, beschlossen ist noch nichts. Als nächstes können sich die anderen Ministerien, Länder und Verbände dazu äußern, dann geht das Ganze in den Bundestag. Alle, die derzeit schwanger sind, müssen daher weiter den Antrag stellen.
Das neue Verfahren soll im kommenden Jahr in zwei Schritten greifen: In einer ersten Stufe voraussichtlich im März 2027 sollen all diejenigen Eltern das Kindergeld automatisch bekommen, die bereits ein älteres Kind haben. Das Kindergeld für das Neugeborene wird dann an dieselbe Person überwiesen, die auch vorher schon Kindergeld erhalten hat.
Voraussichtlich ab November 2027 könnten dann auch diejenigen Eltern auf den Antrag verzichten, die ihr erstes Kind bekommen. Voraussetzungen sind, dass mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind in Deutschland lebt und mindestens ein Elternteil in Deutschland arbeitet.
Müssen Eltern dann überhaupt nichts mehr tun?
Eltern, die bereits ein Kind haben und solche mit einfach zu bearbeitenden Standard-Fällen nicht. Übernimmt das Krankenhaus sogar die Anmeldung beim Standesamt, sollte bei ihnen alles automatisch anlaufen.
Für kompliziertere Fälle bleibt es beim Antrag. Das gilt zum Beispiel für Eltern mit erstem Kind, die Bürgergeld bekommen. Oder für Eltern mit erstem Kind, die im Ausland leben, aber in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Sie bekommen nach Angaben aus dem Finanzministerium weiterhin ein Begrüßungsschreiben von der Familienkasse, das über einen QR-Code zu einem vorausgefüllten Kindergeld-Antrag führt. Diesen muss man dann selbst ergänzen und abschicken.
Handlungsbedarf dürfte es auch weiterhin geben, wenn man Kindergeld für volljährige Kinder haben möchte, die noch in der Ausbildung sind oder studieren. In dem Fall müssen Eltern der Familienkasse weiterhin Nachweise vorlegen.
Kann das System missbraucht werden?
Im Finanzministerium sieht man kein gesteigertes Risiko für Missbrauch. Alle Fälle würden wie bisher auch bei den Familienkassen geprüft, daran ändere sich nichts. Unkontrollierte Kindergeld-Auszahlungen seien damit weiterhin ausgeschlossen.
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