Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass behinderungsbedingte Mehrkosten für eine dreiwöchige Japanreise in Höhe von 50.000 Euro nicht angemessen sind. Maßstab sind die Ausgaben eines Durchschnittsbürgers. Der Antragsteller, ein Rollstuhlfahrer, hatte die Kostenübernahme beantragt.