Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylbewerber

Der Bundesrat hat einer bundeseinheitlichen Rechtsgrundlage für eine Bezahlkarte für Asylbewerber und Geflüchtete zugestimmt. Mit der Bezahlkarte sollen Geflüchtete einen Teil der ihnen zustehenden Leistungen als Guthaben und einen weiteren Teil als Bargeld erhalten.

Der Bundesrat hat am 26.4.2024 dem Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht und damit der Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylbewerber zugestimmt. Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden und tritt zum großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Bundesregelung zur Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylbewerber

Einige Bundesländer hatten die Bezahlkarte für Asylbewerber bereits auf Landesebene eingeführt. Nun ist sie auch im Bundesrecht, genauer gesagt im Asylbewerberleistungsgesetz, gesetzlich verankert. Sie tritt dort neben die bereits bestehenden Regelungen zu Geld- und Sachleistungen. Die Länder sind allerdings weiterhin frei in ihrer Entscheidung, ob sie die Bezahlkarte einführen und wie sie die Nutzung der Karte näher ausgestalten. Auch den zuständigen Behörden bleibt im Rahmen ihrer Ermessensausübung die Möglichkeit, sich im Einzelfall gegen den Einsatz einer Bezahlkarte zu entscheiden.

Beschluss des Bundestags zur Bezahlkarte

Am 12.4.2024 hatte der Bundestag eine gesetzliche Grundlage für eine Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylbewerber beschlossen. Diese sollen künftig einen Teil der staatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt als Guthaben erhalten und nicht mehr als Bargeld. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass Migranten Geld an Schlepper oder Familie und Freunde im Ausland überweisen. Das Parlament stimmte mit der überwiegenden Zahl der Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP dafür, auch die AfD und das BSW votierten dafür.

Behörden vor Ort können über mögliche Höhe der Bargeldabhebung entscheiden

Auf die Einführung der Karte hatten sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten der Länder am 6.11.2023 verständigt. In dem Gesetz wird nun festgehalten, dass die Leistungsbehörden selbst entscheiden können, wie viel Bargeld die Karteninhaber innerhalb eines bestimmten Zeitraums abheben können. Damit werde «den individuellen Bedürfnissen und Umständen vor Ort» Rechnung getragen.

Gewerkschaft der Polizei warnt vor zu geringem Bargeldanteil für Geflüchtete

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) warnte davor, den Anteil des Bargelds für Geflüchtete zu gering zu halten. Geflüchtete stünden nicht selten unter dem Druck, Krankheitskosten der Familien im Herkunftsland mitzutragen oder schuldeten Schleusern Geld. Diese Drucksituation verschwinde nicht mit der Bezahlkarte und könne sich auch auf die Sicherheit der verbliebenen Familien in den Heimatländern auswirken, erklärte der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke. «Wenn hier nicht Maß und Mitte gehalten werden, besteht das Risiko, dass Geflüchtete versuchen werden, sich das nötige Geld über kriminelle Machenschaften zu besorgen.» Betroffene dürften nicht in die Kriminalität gedrängt werden.

dpa / Bundesrat
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