
Seit Jahren nimmt die Zahl der BAföG-Empfänger ab. Um dem entgegenzuwirken wird das BAföG reformiert. BAföG-Empfänger sollen unter anderem zum Wintersemester 2022/2023 mehr Geld bekommen. Der Bundesrat hat den entsprechenden Gesetzentwurf am 8.7.2022 gebilligt, so dass die Neuregelungen nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in Kraft treten können.
Höhere Bedarfssätze, Freibeträge und Altersgrenzen
Zum 1.8.2022 erhöhen sich die Bedarfsätze um 5,75 Prozent, die Freibeträge um 20,75 Prozent. Damit sollen die steigenden Lebenshaltungskosten abgefedert werden.
Der Wohnzuschlag für auswärts Wohnende liegt künftig bei 360 Euro, der Vermögensfreibetrag von Geförderten bis zum 30. Lebensjahr bei 15.000 Euro sowie für Auszubildende, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, bei 45.000 Euro. Die Altersgrenze zu Beginn des zu fördernden Ausbildungsabschnittes wird vereinheitlicht und auf 45 Jahre angehoben.
Erlass der Darlehensrestschuld
Die Erlassmöglichkeit der Darlehensrestschulden nach 20 Jahren für Altfälle gilt künftig auch für jene Rückzahlungsverpflichteten, die es versäumt hatten, innerhalb der gesetzten Frist der vorangegangenen 26. BAföG-Novelle den Erlass der Darlehensrestschulden zu beantragen.
Nächste Änderung bereits auf dem Weg
Ebenfalls am 8. Juli 2022 hat sich der Bundesrat mit Plänen zur nächsten, der 28. BAföG-Änderung befasst: Er äußerte keine Einwände gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der diese zur Ausweitung des Berechtigtenkreises im Falle einer nationalen Notlage vorsieht. Vermutlich im Herbst kommt die Vorlage nochmal zur abschließenden Beratung in den Bundesrat.
BAföG-Reform 2022: Die Neuregelungen im Überblick:
BAföG-Satz: Der BAföG-Satz für Studierende wird von 427 auf 452 Euro im Monat angehoben. Wer nicht mehr bei den Eltern lebt, kann außerdem 360 statt bisher 325 Euro für die Miete bekommen. Studierende, die selbst kranken- und pflegeversichert sind und nicht mehr über die Eltern, bekommen dafür höhere Zuschläge.
Freibeträge: Um den Kreis der Empfänger zu vergrößern, sollen künftig 2.415 Euro des monatlichen Elterneinkommens anrechnungsfrei bleiben. Bisher sind es 2.000 Euro. Angehoben werden auch weitere Freibeträge, etwa für Verheiratete und Studierende mit Kind.
Schonvermögen: Unter 30-Jährige sollen 15.000 Euro besitzen dürfen, über 30-Jährige 45.000 Euro, ohne dass das auf das Bafög angerechnet wird. Bisher liegt das Schonvermögen generell bei 8.200 Euro.
Nebenjobs: Studierende sollen 330 Euro in einem Nebenjob verdienen können, ohne dass sich das auf die BAföG-Höhe auswirkt - momentan sind es 290 Euro.
Kinderbetreuungszuschlag: Studierende, die schon Kinder haben, können künftig 160 Euro statt bisher 150 Euro im Monat Betreuungszuschlag bekommen. Das Geld ist etwa für Babysitter gedacht, wenn abends Lehrveranstaltungen sind.
Altersgrenze: Wer später noch ein Studium aufnehmen will, kann künftig auch BAföG bekommen. Die Altersgrenze wird von 30 auf 45 Jahre angehoben.
Schüler und Azubis: Schüler und Azubis, die auswärts wohnen, können künftig 632 statt bisher 585 Euro bekommen.