BAföG-Reform: Höhere Bedarfssätze und Freibeträge

Der Bundesrat hat am 8.7.2022  die 27. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gebilligt. Damit erhöhen sich  ab 1.8.2022 die Bedarfssätze und Freibeträge sowie auch die Altersgrenze.

Höhere Bedarfssätze und Freibeträge

Zum 1.8.2022 steigen die Bedarfssätze um 5,75 Prozent und die Freibeträge um 20,75 Prozent. Der Wohnzuschlag für auswärts Wohnende liegt künftig bei 360 Euro, der Vermögensfreibetrag von Geförderten bis zum 30. Lebensjahr bei 15.000 Euro sowie für Auszubildende, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, bei 45.000 Euro.

Altersgrenze angehoben

Die Altersgrenze zu Beginn des zu fördernden Ausbildungsabschnittes wird vereinheitlicht und auf 45 Jahre angehoben.

Erlass der Darlehensrestschuld

Die Erlassmöglichkeit der Darlehensrestschulden nach 20 Jahren für Altfälle gilt künftig auch für jene Rückzahlungsverpflichteten, die es versäumt hatten, innerhalb der gesetzten Frist der vorangegangenen 26. BAföG-Novelle den Erlass der Darlehensrestschulden zu beantragen.

Nächste Änderung bereits auf dem Weg

Zusätzlich hat sich der Bundesrat in der Sitzung am 8.7. 2022 schon gleich mit Plänen zur nächsten, der 28. BAföG-Änderung befasst: Er äußerte keine Einwände gegen einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung, der diese zur Ausweitung des Berechtigtenkreises im Falle einer nationalen Notlage vorsieht. Vermutlich im Herbst kommt die Vorlage nochmal zur abschließenden Beratung in den Bundesrat.

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