Hartz IV-Empfänger können kostenlos Personalausweis erhalten
Manche Empfänger von Sozialleistungen können kostenlos einen neuen Personalausweis bekommen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Wer in welchem Umfang von der Gebühr befreit werde, hängt vom Einzelfall ab. Die zuständige Behörde müsse berücksichtigen, ob der Inhaber des Personalausweises genug Zeit gehabt habe, den Betrag anzusparen.
Personalausweisgebühr durch Regelbedarfssatz ansparbar
Im strittigen Fall hatte der klagende Hartz IV-Empfänger im Februar in einem Berliner Bezirksamt einen neuen Personalausweis beantragt und die Gebühr - im Normalfall 28,80 Euro - bezahlt. Seinen späteren Antrag auf Erstattung lehnte das Bezirksamt laut Gerichtsmitteilung ab, «weil der Regelbedarfssatz seit dem 1.1.2011 einen Anteil von monatlich 0,25 Euro enthalte, der für die Personalausweisgebühr anzusparen sei».
Bei kurzem Sozialleistungsbezug: Einzelfallentscheidung
Das Gericht entschied nun, die Behörde müsse neu entscheiden und den Einzelfall berücksichtigen. Beziehe jemand - wie in diesem Fall - erst kurze Zeit Sozialleistungen, komme unter Umständen ein vollständiger Gebührenerlass in Betracht. Eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht ist zulässig.
Hinweis: Verwaltungsgericht Berlin, Urteil v. 21.4.2016, VG 23 K 329.15
Weitere News:
Nahles: Beschränkung des Sozialhilfeanspruchs für EU-Ausänder
Jobcenter ist nicht zur pauschalen Überprüfung aller Leistungsbescheide verpflichtet
-
Voraussetzungen für einen gültigen Widerspruch per E-Mail
391
-
Hartz IV-Empfänger können kostenlos Personalausweis erhalten
2681
-
Anspruch auf Mietkostenübernahme während Haft
138
-
Besteht Anspruch auf ALG II trotz Immobilie im Ausland?
96
-
Widerspruch einlegen - das ist zu beachten
81
-
SGB II: Einmalzahlung einer privaten Unfallversicherung ist als Einkommen anzurechnen
72
-
Sonstige Bezüge reduzieren das Elterngeld nicht
68
-
Jobcenter muss für behindertengerechten Wohnraum mehr zahlen
51
-
Wann Dritte dem Jobcenter Auskunft geben müssen
50
-
Regelbedarfe 2022 laut Bundessozialgericht nicht verfassungswidrig
47
-
Bundeskabinett beschließt Reform der Grundsicherung und Ende des Bürgergelds
18.12.2025
-
Kindergeld-Erhöhung ab Januar 2026
08.12.2025
-
Regelbedarfe 2022 laut Bundessozialgericht nicht verfassungswidrig
04.12.2025
-
Bundesregierung plant Neuregelung der Sozialleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine
27.11.2025
-
Keine Erstattung von Räumungsklagekosten durch Sozialhilfeträger
08.10.2025
-
Kabinett verabschiedet SGB VI-Anpassungsgesetz
05.09.2025
-
Drei Millionen Arbeitslose: Höchststand seit über zehn Jahren erreicht
04.09.2025
-
Kliniken zunehmend in finanzieller Schieflage
03.09.2025
-
Bürgergeld: Strengere Konsequenzen bei versäumten Terminen
18.06.2025
-
Keine Rückzahlungspflicht für Leistungsbezieher bei Fehler des Jobcenters
22.04.2025
N
Tue Aug 27 22:25:16 CEST 2019 Tue Aug 27 22:25:16 CEST 2019
Hallo,
ich würde gerne mal wissen, wieso eigentlich es eigentlich so schwierig ist, eine Ermäßigung zu erhalten.
Gerade dieses Urteil zeigt ja, daß es sehr wohl auf die Bezugsdauer ankommt und so gesehen, speziell wenn man die Berechnungsgrundlage der Regelsatzerhöhung von 0,25 Cent pro Monat berücksichtigt, natürlich auch bei längerer Bezugsdauer immer nur ein Anteil, der sich pro Jahr daraus im Verhältnis erheben würde, gezahlt werden müßte. Und zudem eine Einzelfallprüfung erforderte.
Leider wird aber von den Ämtern pauschal jegliches Anliegen diesbezüglich abgewiesen, da angeblich mit der Druchschnittszahlung alles abgegolten sei und im Leistungsbezug nicht in Frage käme...
Das ist m.E. nicht richtig! ALG II - Bezieher werden hier permanent und penetrant um ihr Geld betrogen, da es in den meisten Fällen auf eine Ermäßigung hinauslaufen würde.