Bei Hartz IV-Empfängern können die Kosten für den Personalausweis übernommen werden. Voraussetzung: Der Bezieher hatte nicht genug Zeit, den Betrag anzusparen.
Manche Empfänger von Sozialleistungen können kostenlos einen neuen Personalausweis bekommen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Wer in welchem Umfang von der Gebühr befreit werde, hängt vom Einzelfall ab. Die zuständige Behörde müsse berücksichtigen, ob der Inhaber des Personalausweises genug Zeit gehabt habe, den Betrag anzusparen.
Personalausweisgebühr durch Regelbedarfssatz ansparbar
Im strittigen Fall hatte der klagende Hartz IV-Empfänger im Februar in einem Berliner Bezirksamt einen neuen Personalausweis beantragt und die Gebühr - im Normalfall 28,80 Euro - bezahlt. Seinen späteren Antrag auf Erstattung lehnte das Bezirksamt laut Gerichtsmitteilung ab, «weil der Regelbedarfssatz seit dem 1.1.2011 einen Anteil von monatlich 0,25 Euro enthalte, der für die Personalausweisgebühr anzusparen sei».
Bei kurzem Sozialleistungsbezug: Einzelfallentscheidung
Das Gericht entschied nun, die Behörde müsse neu entscheiden und den Einzelfall berücksichtigen. Beziehe jemand - wie in diesem Fall - erst kurze Zeit Sozialleistungen, komme unter Umständen ein vollständiger Gebührenerlass in Betracht. Eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht ist zulässig.
Hinweis: Verwaltungsgericht Berlin, Urteil v. 21.4.2016, VG 23 K 329.15
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ich würde gerne mal wissen, wieso eigentlich es eigentlich so schwierig ist, eine Ermäßigung zu erhalten.
Gerade dieses Urteil zeigt ja, daß es sehr wohl auf die Bezugsdauer ankommt und so gesehen, speziell wenn man die Berechnungsgrundlage der Regelsatzerhöhung von 0,25 Cent pro Monat berücksichtigt, natürlich auch bei längerer Bezugsdauer immer nur ein Anteil, der sich pro Jahr daraus im Verhältnis erheben würde, gezahlt werden müßte. Und zudem eine Einzelfallprüfung erforderte.
Leider wird aber von den Ämtern pauschal jegliches Anliegen diesbezüglich abgewiesen, da angeblich mit der Druchschnittszahlung alles abgegolten sei und im Leistungsbezug nicht in Frage käme...
Das ist m.E. nicht richtig! ALG II - Bezieher werden hier permanent und penetrant um ihr Geld betrogen, da es in den meisten Fällen auf eine Ermäßigung hinauslaufen würde.