Kostenloser Personalausweis für Hartz IV-Empfänger

Bei Hartz IV-Empfängern können die Kosten für den Personalausweis übernommen werden. Voraussetzung: Der Bezieher hatte nicht genug Zeit, den Betrag anzusparen.

Manche Empfänger von Sozialleistungen können kostenlos einen neuen Personalausweis bekommen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Wer in welchem Umfang von der Gebühr befreit werde, hängt vom Einzelfall ab. Die zuständige Behörde müsse berücksichtigen, ob der Inhaber des Personalausweises genug Zeit gehabt habe, den Betrag anzusparen.

Personalausweisgebühr durch Regelbedarfssatz ansparbar

Im strittigen Fall hatte der klagende Hartz IV-Empfänger im Februar in einem Berliner Bezirksamt einen neuen Personalausweis beantragt und die Gebühr - im Normalfall 28,80 Euro - bezahlt. Seinen späteren Antrag auf Erstattung lehnte das Bezirksamt laut Gerichtsmitteilung ab, «weil der Regelbedarfssatz seit dem 1.1.2011 einen Anteil von monatlich 0,25 Euro enthalte, der für die Personalausweisgebühr anzusparen sei».

Bei kurzem Sozialleistungsbezug: Einzelfallentscheidung

Das Gericht entschied nun, die Behörde müsse neu entscheiden und den Einzelfall berücksichtigen. Beziehe jemand - wie in diesem Fall - erst kurze Zeit Sozialleistungen, komme unter Umständen ein vollständiger Gebührenerlass in Betracht. Eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht ist zulässig.

Hinweis: Verwaltungsgericht Berlin, Urteil v. 21.4.2016, VG 23 K 329.15

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