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Hartz IV (Arbeitslosengeld II)

Bundesagentur für Arbeit Zentrale

Hartz IV (Arbeitslosengeld II) ist die Kernleistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Zum 1.1.2023 wurde Hartz IV (Arbeitslosengeld II) vom Bürgergeld abgelöst. Zum 1.7.2026 wurde das Bürgergeld in Grundsicherungsgeld umbenannt.

Von Hartz IV über das Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende hat seit ihrer Einführung mehrere Entwicklungsstufen durchlaufen. Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt trat zum 1.1.2005 das Arbeitslosengeld II in Kraft, das im Volksmund als „Hartz IV" bekannt wurde. Es löste die bisherige Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ab und sollte Arbeitslose schnell wieder in den Arbeitsmarkt integrieren. Zum 1.1.2023 wurde Hartz IV durch das Bürgergeld abgelöst, das stärker auf nachhaltige Integration, Qualifizierung und Weiterbildung setzte und dabei bürokratische Abläufe vereinfachte sowie Freibeträge erhöhte. Seit dem 1.7.2026 trägt die Leistung den Namen Grundsicherungsgeld und wurde erneut weiterentwickelt, etwa mit angepassten Vermögensfreibeträgen und aktualisierten Regelungen zum Vermittlungsvorrang und zu den Leistungsminderungen. Mehr dazu erfahren Sie auf der Themenseite "Grundsicherungsgeld".



Eurobanknoten liegen auf Finanzdiagramm
Eurobanknoten liegen auf Finanzdiagramm
Grundsicherung

Wann ist Vermögen erheblich?

Während der COVID-19-Pandemie wurden Sozialschutz-Pakete eingeführt, um die Auswirkungen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie abzumildern. Diese beinhalteten unter anderem eine vorübergehende Aussetzung der Vermögensprüfung für den Bezug von Arbeitslosengeld II. Die genaue Definition des Begriffs „erhebliches Vermögen" war jedoch nicht eindeutig festgelegt und führte zu Rechtsunsicherheit und unterschiedlicher Auslegung.