Trinkgeld ist ein Obolus, den ein Dritter zusätzlich zu einer geschuldeten Leistung zahlt. Diese Zuwendung ist freiwillig und erfolgt aus einer persönlichen Motivationslage. Wie erhaltene Trinkgelder beim Trinkgeldgeber und Trinkgeldempfänger umsatzsteuerlich richtig eingestuft und gebucht werden, zeigt dieses Top-Thema.mehr
Einkommen mindert den Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II). Zum Einkommen gehören unter anderem Arbeitsentgelt, Renten und Kindergeld. Das Bundessozialgericht (BSG) hatte nun zu entscheiden, ob sich Trinkgeld aus einer Beschäftigung mindernd auf das ALG II auswirkt.mehr
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Unter der Rubrik "Aus der Praxis - für die Praxis" greifen wir Kundenanfragen aus dem Bereich Jahresabschluss, Buchhaltung und Steuer auf, die ein Fachautor für uns beantwortet. Heute diese Frage: Wie werden Trinkgelder richtig behandelt und wie die Vorsteuer richtig berücksichtigt?mehr
Ein Veranstalter von Kreuzfahrten darf nicht ohne Rücksprache pro Person und Nacht ein festes Trinkgeld vom Bordkonto des Reiseteilnehmers abbuchen. Ein „automatisches Trinkgeld“ existiert rechtlich nicht. Über die Vergabe von Trinkgeld entscheidet der Reisende allein.mehr
Geben Kunden in einer Spielbank den Kellnern Trinkgeld, ist das für die Angestellten ein steuerfreier Zusatzverdienst. Die Steuervergünstigung greift auch dann, wenn der Arbeitgeber die Trinkgelder einsammelt und nach einem festgelegten System verteilt. So lautet eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs. mehr
Der Bundesfinanzhof hat sich erneut mit der Abgrenzung von steuerfreiem Trinkgeld und steuerpflichtigem Arbeitslohn befasst. Danach sind auch Zahlungen von Kunden an die Saalassistenten einer Spielbank steuerfreie Trinkgelder.mehr
Freiwillige Zahlungen von Spielbankkunden an die Saalassistenten einer Spielbank für das Servieren von Speisen und Getränken sind auch dann steuerfreie Trinkgelder, wenn der Arbeitgeber als eine Art Treuhänder bei der Aufbewahrung und Verteilung der Gelder eingeschaltet ist.mehr
Der VI. Senat des BFH hat entschieden, dass freiwillige Zahlungen von Spielbankkunden an die Saalassistenten einer Spielbank für das Servieren von Speisen und Getränken steuerfreie Trinkgelder i.S. des § 3 Nr. 51 EStG sein können.mehr
Freiwillige Zahlungen von Notaren an Notarassessoren für deren Vertretungstätigkeit sind steuerpflichtiger Arbeitslohn.mehr
Trinkgeld oder nicht? Die Toilettenaufsicht hat ihren Arbeitgeber verklagt und verlangte ihren Anteil aus dem Sammelteller, also der an vielen Toiletten aufgestellten Geldschale. Entscheiden mussten die Richter jedoch nicht: Die Parteien einigten sich auf einen Vergleich.mehr