Gehalt















Prof. Dr. Julia Brandl
Prof. Dr. Julia Brandl
Gehaltstransparenz

"Beide Seiten müssen sich besser auf Gehalts­ver­handlungen vorbereiten"

Gehaltstransparenz gilt oft als etwas Positives. Dieses Narrativ nutzt vor allem den Gehaltsdatenanbietern und den Be­schäf­tigten, die bisher bei Gehaltsverhandlungen unter­durch­schnitt­lich abgeschnitten haben, meint Julia Brandl, Professorin für Personalpolitik an der Universität Innsbruck. Doch sie ist skeptisch, ob auch Arbeitgeber davon profi­tieren. Im Interview erklärt sie, was eine breitere Öffnung der Daten für Unternehmen bedeutet und wie mehr Transparenz den Gender Pay Gap verringern könnte.





Geld Münzen Euro Kleingeld
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Tarifvertrag

Außertarifliches Gehalt benötigt nur geringen Mindestabstand zum Tarifgehalt

Die Tarifvertragsparteien können definieren, dass diejenigen Angestellten als außertariflich gelten, deren Gehälter die höchste tarifliche Entgeltgruppe überschreiten. Legt ein Tarifvertrag dabei keinen bestimmten prozentualen Abstand zur höchsten Entgeltgruppe fest, genügt zur Erlangung des Status eines außertariflichen Angestellten jedes – auch nur geringfügige – Überschreiten, so das Bundesarbeitsgericht.












Geld Hosentasche Gehalt
Geld Hosentasche Gehalt
Urteil

Gehaltskürzung eines Betriebsratsvorsitzenden ist mitbestimmungsfrei

Die Vergütung der freigestellten Betriebsräte steht seit dem BGH-Urteil zu den bei Volkswagen gezahlten (überhöhten) Betriebsratsgehältern vielerorts auf dem Prüfstand. In einem baden-württembergischen Unternehmen hatte der Arbeitgeber die Vergütung des Betriebsratsvorsitzenden nach unten angepasst, ohne das Betriebsratsgremium mitbestimmen zu lassen. Das Landesarbeitsgericht hatte daran nichts auszusetzen.










Frau arbeitet mit Maske hinter Trennwand
Frau arbeitet mit Maske hinter Trennwand
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Gehaltsverlust durch Corona-Betretungsverbot?

Ein Arbeitgeber kann zum Schutz seiner Beschäftigten vor einer Infektion mit dem Coronavirus die Art und Weise der Arbeitserbringung und Ordnung und Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb regeln, und zwar auch mit der Folge, dass derjenige Arbeitnehmer, der nicht bereit ist, seine Arbeitsleistung entsprechend der (zulässigen) Festlegung zu erbringen, mittelbar seinen Entgeltanspruch verliert.