Pfändung


Ordnertrenner mit Aufschrift Finanzierung Einnahmen Ausgaben
Ordnertrenner mit Aufschrift Finanzierung Einnahmen Ausgaben
BFH

Entgelt für die drittnützige Verpfändung eines Bankguthabens und die Einräumung eines Abrufdarlehens

Bei einer entgeltlichen drittnützigen Verpfändung eines Bankguthabens erzielt der Sicherungsgeber als Vertragspartner des Sicherungsbestellers Einkünfte aus Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG) und keine Kapitaleinkünfte gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Einkünfte aus Leistungen erzielt auch, wer einem anderen ein (nicht in Anspruch genommenes) Abrufdarlehen für einen bestimmten Zeitraum einräumt und hierfür eine Pauschalvergütung erhält.














Leere Taschen
Leere Taschen
Höhere Pfändungsfreigrenzen, mehr Pfändungsschutz

Verbesserter Schutz für Gerichtsvollzieher und weitere Neuerungen im Vollstreckungsrecht

Gerichtsvollzieher sollen bei der Ausführung ihrer Vollstreckungshandlungen vor Gewalt besser geschützt werden. Die Voraussetzungen zur Einholung von Drittauskünften werden erleichtert. Die Pfändungsfreigrenzen bei der Zwangsvollstreckung werden erhöht und der Pfändungsschutz wird erweitert. Diese Regelungen sieht ein neues Gesetz vor:

























Zollschild
Zollschild
Europäische Kontenpfändungsverordnung in Kraft

Kontenpfändung seit 18.01.2017 in der EU grenzüberschreitend möglich

Die grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldforderungen ist einfacher geworden. Seit 18.1.2017 gilt die Kontenpfändungsverordnung (EuKoPfVO), die es Gläubigern aus EU-Mitgliedsstaaten erleichtern soll, ihre offenen Forderungen zu sichern und später einzutreiben. Sie können den Antrag auf europäische Kontenpfändung bei dem für sie zuständigen Gericht am Heimatstaat stellen.