Serie
04.06.2013
Zwangsvollstreckung: Praxistipps und Sonderfälle
Bei der Ermittlung des pfandfreien Betrages nach § 850 f Abs. 2 Hs. 1 ZPO muss das Vollstreckungsgericht prüfen, ob der notwendige Bedarf des Schuldners durch die Einkünfte seines Ehegatten gedeckt werden kann. Dies kann im Extremfall zur Folge haben, dass der Pfändungsfreibetrag auf 0,00 EUR herabzusetzen ist.mehr