Treuepflicht




Close-up of paper chain figures
Close-up of paper chain figures
Kapitalerhöhung?

Treuepflicht des Gesellschafters in der Krise: Sanieren oder Ausscheiden

In einer insolvenzgefährdeten Gesellschaft besteht nicht selten Uneinigkeit im Gesellschafterkreis über das passende Rezept gegen die Krise. Dies gilt insbesondere, wenn die Verfolgung eines Sanierungskonzepts mit einer Kapitalerhöhung verbunden ist. Aus solchen Fällen hat sich auf der Grundlage der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht die Rechtsprechung „Sanieren oder Ausscheiden“ entwickelt. Wann verpflichtet sie Gesellschafter zum Handeln?



Brieftasche mit Euroscheinen
Brieftasche mit Euroscheinen
OLG Hamm

Zur Angemessenheit von GmbH-Geschäftsführervergütungen

Die Vergütung eines GmbH-Geschäftsführers ist angemessen, wenn sie das mittlere Einkommen vergleichbarer Geschäftsführer um maximal 20 % übersteigt. Die Höhe des mittleren Einkommens kann aus geeigneten Studien entnommen werden. Wird die so berechnete angemessene Vergütung von der konkret vereinbarten Vergütungsabrede um mehr als weitere 50 % überschritten, ist die Zustimmung der Gesellschafter zu dieser treuwidrig und daher anfechtbar.


großes rotes Fragezeichen auf kariertem Papier
großes rotes Fragezeichen auf kariertem Papier
Richterliche Treuepflicht

Richterin trotz Information für zu Unrecht bezogenen Familienzuschlag verurteilt

Eine Richterin hatte einen ihr nicht zustehenden Familienzuschlag erhalten, obwohl sie dem Landesamt für Besoldung ihre geänderten familienrechtlichen Verhältnisse wahrheitsgemäß angegeben hatte. Es wurde als Betrug bestraft, dass sie das Landesamt für Besoldung nicht auf seinen Fehler hinwies. Begründete wurde die strenge Wertung mit ihrer besondere richterliche Treuepflicht.



Hand greift in Anzugtasche mit Euroscheinen
Hand greift in Anzugtasche mit Euroscheinen
Gesellschaftsrechtliche Treuepflicht

Kein Zurückbehaltungsrecht gegen Ansprüche der GmbH aus Treuepflichtverletzung

Das OLG München hat eine Reihe von Fragen zu Rechten und Pflichten von GmbH-Gesellschaftern entschieden. Es stellte u.a. klar, dass gegen die Treuepflicht verstoßenden GmbH-Gesellschaftern das Geltendmachen von Zurückbehaltungsrechten gegen Herausgabeansprüche der Gesellschaft untersagt ist. Für die hieran anknüpfende, auf Herausgabe gerichtete Klage der Gesellschaft bedarf es zudem keines separaten Gesellschafterbeschlusses i. S. des  § 46 Nr. 8 GmbHG. Entschieden wurde auch, dass eine Erbengemeinschaft Auskunfts- und Einsichtsrechte nach § 51a GmbHG nur gemeinschaftlich ausüben kann.