Geschäftsführung












Taschenrechner Geld Stift
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BFH Kommentierung

Hinzurechnung nach § 8 Nr. 4 GewStG bei sog. Drittanstellung von Geschäftsführern

Ist bei einer KGaA die Komplementärin, eine GmbH & Co. KG, zu 100 % an ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin, einer GmbH, beteiligt, und sind in dieser GmbH sowohl Kommanditisten der KG als auch nicht an der KG beteiligte Personen Geschäftsführer, führt die Übertragung der Geschäftsführung der KGaA durch Anstellungsvertrag auf diese Personen (sog. Drittanstellung) nicht dazu, dass die dadurch ausgelösten Aufwendungen die Hinzurechnung gemäß § 8 Nr. 4 GewStG bei der KGaA mindern.


Vorstandtisch
Vorstandtisch
Analyse

Deutsche Dax-Vorstände sind für die digitale Transformation falsch aufgestellt

Der IT-Bereich ist für die Digitalisierung in Unternehmen ausschlaggebend. Doch in den Vorständen vieler Dax-Unternehmen und in den Geschäftsführungen deutscher Familienunternehmen fristet dieses Ressort eher ein stiefmütterliches Dasein. Auch dem Personalmanagement wird im Topmanagement nicht der für Zukunftsthemen nötige Stellenwert beigemessen. Das zeigt eine Analyse von HR Pioneers.









Round life preserver splashing into water
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Auseinandersetzung zwischen Familienstämmen

Voraussetzungen für die Bestellung eines GmbH-Notgeschäftsführers

In besonderen Fällen kann das Gericht auf Antrag bspw. nur eines Gesellschafters einen Notgeschäftsführer bestellen. Dieser extreme Eingriff in die Gestaltungsfreiheit der Gesellschafter soll nach dem OLG Düsseldorf auch zulässig sein, wenn ansonsten auf Grund einer umfassenden rechtlichen und wirtschaftlichen Auseinandersetzung von zwei an der GmbH beteiligten Familienstämmen die Gesellschaft handlungsunfähig wäre. 






Taschenrechner vor Bilanzen, Geld und Lesebrille
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BFH Kommentierung

Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für vom Kommanditisten geleistete Geschäftsführung der KG

Sieht der Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG einen Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für die Übernahme der Geschäftsführung der KG vor, die von einem Kommanditisten der KG als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH erbracht wird, so ist der betreffende Betrag nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht der Komplementär-GmbH, sondern dem die Geschäfte führenden Kommanditisten zuzurechnen. Dies gilt unabhängig davon, ob die GmbH dem Kommanditisten ein Entgelt für seine Tätigkeit schuldet.











Notfall
Notfall
BGH

Anforderungen an das Notgeschäftsführungsrecht

Der BGH verfestigt in einer jüngeren Entscheidung das von der Rechtsprechung geschaffene Institut der Notgeschäftsführung in der GbR. Weder die Herleitung dieses Instituts noch der vom BGH attestierte Bedarf überzeugen jedoch. Deswegen sollte sich kein GbR-Gesellschafter darauf verlassen, Auslagen für eine Notgeschäftsführungsmaßnahme von seinen Sozien erstattet zu erhalten. Der sichere Weg bei eiligen Notmaßnahmen ist, die Mitgesellschafter gerichtlich zur Mitwirkung an der erforderlichen Maßnahme anzuhalten, oft auch im Wege des Eilrechtsschutzes.


Rentenreform lässt auf sich warten
Rentenreform lässt auf sich warten
GmbH-Geschäftsführer

Haftet man trotz Abgeltungsklausel?

Überschreitet ein Geschäftsführer seine im Anstellungsvertrag konkret festgelegte interne Geschäftsführungsbefugnis und verschweigt er diesen Missbrauch gegenüber der Gesellschaft arglistig, so haftet der Geschäftsführer für daraus entstandene Schäden. Das gilt auch dann, wenn in seinem Aufhebungsvertrag eine Abgeltungsklausel vorgesehen ist. Ob der entsprechende Missbrauch der Geschäftsführungsbefugnis im Interesse der Gesellschaft lag, ist ohne Belang. 


Vertrag Unterschrift
Vertrag Unterschrift
GmbH

Keine gemeinsame Versicherung der Geschäftsführer bei Anmeldung ihrer Bestellung zum Handelsregister

Die Versicherung eines GmbH-Geschäftsführers, dass seiner Bestellung keine Bestellungshindernisse durch ein Berufsverbot und eine rechtskräftige Verurteilung wegen bestimmter Straftaten entgegenstehen, ist von jedem Geschäftsführer einzeln für sich abzugeben. Eine gemeinsam von zwei Geschäftsführern abgegebene Versicherung genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen.






Hand greift in Anzugtasche mit Euroscheinen
Hand greift in Anzugtasche mit Euroscheinen
Gesellschaftsrechtliche Treuepflicht

Kein Zurückbehaltungsrecht gegen Ansprüche der GmbH aus Treuepflichtverletzung

Das OLG München hat eine Reihe von Fragen zu Rechten und Pflichten von GmbH-Gesellschaftern entschieden. Es stellte u.a. klar, dass gegen die Treuepflicht verstoßenden GmbH-Gesellschaftern das Geltendmachen von Zurückbehaltungsrechten gegen Herausgabeansprüche der Gesellschaft untersagt ist. Für die hieran anknüpfende, auf Herausgabe gerichtete Klage der Gesellschaft bedarf es zudem keines separaten Gesellschafterbeschlusses i. S. des  § 46 Nr. 8 GmbHG. Entschieden wurde auch, dass eine Erbengemeinschaft Auskunfts- und Einsichtsrechte nach § 51a GmbHG nur gemeinschaftlich ausüben kann.