Wer ist in Unternehmen für die Definition und Erreichung von Nachhaltigkeitszielen verantwortlich? Das hat die Managementberatung Horváth in einer aktuellen Studie untersucht. Das Ergebnis: In zwei von fünf Unternehmen ist die Verantwortung ganz oben auf CEO-Ebene verortet, und zwar ausschließlich dort.mehr
Der Geschäftsführer einer GmbH muss nicht alles können, sondern kann Aufgaben delegieren. Die eingeschalteten Personen muss er sorgfältig auswählen und überwachen. Er kann sich nicht auf eigene Unfähigkeit berufen und sich damit der persönlichen Haftung entziehen. Dies bestätigt auch der Bundesfinanzhof.mehr
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Das OLG Zweibrücken hatte darüber zu entscheiden, ob eine Geschäftsführerin für eine unberechtigte Überweisung aufgrund einer betrügerischen Phishing-E-Mail haftet. Das Gericht verneinte eine Haftung. Die Begründung wirft interessante Fragestellungen – auch im Hinblick auf D&O-Versicherungen – auf.mehr
Die EU schreitet mit ihren ESG-Aktivitäten voran und verpflichtet viele Unternehmen zu einer umfassenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das wirkt sich unmittelbar auf die Pflichten von Vorständen und Geschäftsführern aus. Der Beitrag fasst die wichtigsten Need-to-Knows zusammen.mehr
Ist bei einer KGaA die Komplementärin, eine GmbH & Co. KG, zu 100 % an ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin, einer GmbH, beteiligt, und sind in dieser GmbH sowohl Kommanditisten der KG als auch nicht an der KG beteiligte Personen Geschäftsführer, führt die Übertragung der Geschäftsführung der KGaA durch Anstellungsvertrag auf diese Personen (sog. Drittanstellung) nicht dazu, dass die dadurch ausgelösten Aufwendungen die Hinzurechnung gemäß § 8 Nr. 4 GewStG bei der KGaA mindern.mehr
Der IT-Bereich ist für die Digitalisierung in Unternehmen ausschlaggebend. Doch in den Vorständen vieler Dax-Unternehmen und in den Geschäftsführungen deutscher Familienunternehmen fristet dieses Ressort eher ein stiefmütterliches Dasein. Auch dem Personalmanagement wird im Topmanagement nicht der für Zukunftsthemen nötige Stellenwert beigemessen. Das zeigt eine Analyse von HR Pioneers.mehr
Für Handelsregisteranmeldungen sind grundsätzlich die Geschäftsleiter einer Gesellschaft zuständig. Wenn die maßgebliche Erklärung von einem Notar beurkundet oder beglaubigt wurde, kann auch er die Anmeldung übernehmen. Das spart Zeit und Geld.mehr
Die Zulassung eines in einer Organstellung eines Vereins tätigen Geschäftsführers zur Rechtsanwaltschaft setzt eine satzungsmäßige Festlegung seiner Weisungsunabhängigkeit voraus. Eine dienstvertragliche Vereinbarung genügt nicht.mehr
In seinem Urteil v. 30.3.2022 beschäftigt sich das OLG Nürnberg ausführlich mit der Verpflichtung des Geschäftsführers zur Einrichtung eines Compliance-Management-Systems.mehr
Bei schadensgeneigter Tätigkeit des Unternehmens erfordert die Sorgfaltspflicht des Geschäftsführers das Vier-Augen-Prinzip.mehr
Bei der pauschalierten Lohnsteuer handelt es sich nicht um eine Unternehmenssteuer eigener Art, sondern um die durch die Tatbestandsverwirklichung des Arbeitnehmers entstandene und vom Arbeitgeber lediglich übernommene Lohnsteuer (Aufgabe der Rechtsprechung im Urteil v. 3.5.1990, VII R 108/88, BStBl II 1990, S. 767).mehr
Auf die Haftung des Geschäftsführers der geschäftsführenden Kommanditisten-GmbH gegenüber der GmbH & Co. KG findet § 43 Abs. 2 GmbHG entsprechende Anwendung.mehr
Die zur Führungslosigkeit einer GmbH führende Amtsniederlegung des Geschäftsführers kann im Einzelfall rechtsmissbräuchlich sein.mehr
Wegen Ausgaben für die Übernachtung in Luxushotels, Spenden für einen Jagdverein und diversen Geschenken wurden der ehemalige Vorstandsvorsitzende einer bayerischen Kreissparkasse sowie ein Landrat zu Bewährungsstrafen wegen Untreue verurteilt. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Landgerichts in weiten Teilen.mehr
In besonderen Fällen kann das Gericht auf Antrag bspw. nur eines Gesellschafters einen Notgeschäftsführer bestellen. Dieser extreme Eingriff in die Gestaltungsfreiheit der Gesellschafter soll nach dem OLG Düsseldorf auch zulässig sein, wenn ansonsten auf Grund einer umfassenden rechtlichen und wirtschaftlichen Auseinandersetzung von zwei an der GmbH beteiligten Familienstämmen die Gesellschaft handlungsunfähig wäre. mehr
Das BMF hat in einem Schreiben zur Bekanntgabe eines Steuerverwaltungsakts an sowie Vollstreckung gegen eine Britischen Limited mit Ort der Geschäftsleitung im Inland nach dem 31.12.2020 Stellung genommen.mehr
Nimmt eine Gesellschaft ein Drittdarlehen auf, stellt häufig der Gesellschafter die Sicherheiten. Das kann in der Insolvenz der Gesellschaft dazu führen, dass der Gesellschafter auch für Rückzahlungen auf das Drittdarlehen haftet.mehr
Einem Geschäftsführer steht kein Widerrufsrecht zu bei einer für sein Unternehmen übernommenen selbstschuldnerischen Bürgschaft. Es mangelt dabei an der charakteristischen Leistung eines Verbrauchervertrages.mehr
Das Doppelvertretungsverbot des § 181 BGB steht der Annahme einer Beherrschungsidentität von Gesellschafter-Geschäftsführern aus Besitz-GbR und Betriebs-GmbH nicht entgegen, wenn die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen die Umgehung dieses Verbots durch Übertragung der Vertretung auf eine andere Person ermöglichen.mehr
Sieht der Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG einen Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für die Übernahme der Geschäftsführung der KG vor, die von einem Kommanditisten der KG als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH erbracht wird, so ist der betreffende Betrag nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht der Komplementär-GmbH, sondern dem die Geschäfte führenden Kommanditisten zuzurechnen. Dies gilt unabhängig davon, ob die GmbH dem Kommanditisten ein Entgelt für seine Tätigkeit schuldet.mehr
Gewährt eine gemeinnützige Körperschaft ihrem Geschäftsführer unverhältnismäßig hohe Tätigkeitsvergütungen, liegen sog. Mittelfehlverwendungen vor, die zum Entzug ihrer Gemeinnützigkeit führen können.mehr
Eine juristische Person darf im Zivilprozess einen von der Gegenseite behaupteten Vertragsabschluss durch einen ihrer organschaftlichen Vertreter nicht mit Nichtwissen bestreiten. Dies gilt aufgrund der Erkundigungspflichten der juristischen Person selbst dann, wenn der Vertreter mittlerweile abberufen worden ist.mehr
Sind der alleinige Geschäftsführer einer GmbH und alle in die Gesellschafterliste eingetragenen Gesellschafter verstorben, kann ein Notgeschäftsführer zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der GmbH bestellt werden.mehr
Das Thüringer FG musste zur Eigenschaft einer inländischen Tochter-GmbH einer Schweizer Holding AG als wirtschaftliche Arbeitgeberin entscheiden.mehr
Es ist regelmäßig ermessenswidrig, einige von mehreren Geschäftsführern wegen derselben haftungsbegründenden Pflichtverletzung in weiterem Umfang in Haftung zu nehmen, wenn zugleich die Haftung anderer auf eine niedrigere Haftungsquote beschränkt wird.mehr
Ein unwirksamer Geschäftsführeranstellungsvertrag ist nach den Grundsätzen zum fehlerhaften Arbeitsverhältnis zwar für die Dauer der Geschäftsführertätigkeit als wirksam zu behandeln, kann jedoch in der Regel für die Zukunft ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit einseitig aufgelöst werden.mehr
Organe von juristischen Personen können ständige Vertreter i.S. des § 13 AO sein.mehr
Ist bei einer GmbH & Co. KG die KG einzige Gesellschafterin ihrer Komplementär-GmbH (sog. Einheitsgesellschaft), wird die KG in der Gesellschafterversammlung ihrer Komplementärin durch deren Geschäftsführer vertreten, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht.mehr
Der Geschäftsführer einer insolvenzreifen GmbH & Co. KG haftet ausnahmsweise nicht für Vorauszahlungen auf debitorische Konten der Gesellschaft, wenn diese auch bei pflichtgemäßem Verhalten nicht zur Masse gelangt wären.mehr
Der BGH verfestigt in einer jüngeren Entscheidung das von der Rechtsprechung geschaffene Institut der Notgeschäftsführung in der GbR. Weder die Herleitung dieses Instituts noch der vom BGH attestierte Bedarf überzeugen jedoch. Deswegen sollte sich kein GbR-Gesellschafter darauf verlassen, Auslagen für eine Notgeschäftsführungsmaßnahme von seinen Sozien erstattet zu erhalten. Der sichere Weg bei eiligen Notmaßnahmen ist, die Mitgesellschafter gerichtlich zur Mitwirkung an der erforderlichen Maßnahme anzuhalten, oft auch im Wege des Eilrechtsschutzes.mehr
Überschreitet ein Geschäftsführer seine im Anstellungsvertrag konkret festgelegte interne Geschäftsführungsbefugnis und verschweigt er diesen Missbrauch gegenüber der Gesellschaft arglistig, so haftet der Geschäftsführer für daraus entstandene Schäden. Das gilt auch dann, wenn in seinem Aufhebungsvertrag eine Abgeltungsklausel vorgesehen ist. Ob der entsprechende Missbrauch der Geschäftsführungsbefugnis im Interesse der Gesellschaft lag, ist ohne Belang. mehr
Die Versicherung eines GmbH-Geschäftsführers, dass seiner Bestellung keine Bestellungshindernisse durch ein Berufsverbot und eine rechtskräftige Verurteilung wegen bestimmter Straftaten entgegenstehen, ist von jedem Geschäftsführer einzeln für sich abzugeben. Eine gemeinsam von zwei Geschäftsführern abgegebene Versicherung genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen.mehr
Das FG Münster hat entschieden, dass Geschäftsführer grundsätzlich auch für Zeiträume der Eigenverwaltung in Haftung genommen werden können.mehr
Spekuliert wird derzeit über eine Klage der Volkswagen AG gegen ihren ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn. Er soll aufgrund seiner Rolle im Rahmen der viel diskutierten Abgasmanipulation für den daraus entstandenen Schaden haften, kolportiert wird dabei eine Summe von bis zu einer Milliarde Euro. Ein Anlass, um Inhalt und Grenzen der Geschäftsführungshaftung in Aktiengesellschaften zu betrachten.mehr
Widerspricht ein Geschäftsführer im Prüfungstermin einer Steuerforderung nicht, muss er eine Festsetzung auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen sich gelten lassen.mehr
Ein Kommanditist kann Ansprüche der Kommanditgesellschaft nicht direkt gegen den Fremdgeschäftsführer der Komplementär-GmbH geltend machen.mehr
Wertgutschriften auf einem Zeitwertkonto zugunsten des Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH führen noch nicht zum Zufluss von Arbeitslohn, wenn die Beträge aus der Entgeltumwandlung bei einem Dritten angelegt werden und der Gesellschafter-Geschäftsführer zunächst keinen Anspruch auf die Auszahlung der Versicherungssumme hat.mehr
Die Haufe-Lexware Real Estate AG, ein Unternehmen der Haufe Group, erweitert ab sofort die Geschäftsleitung um Susanne Grewe und Michael Dietzel. Vorsitzender der Geschäftsleitung ist Dr. Carsten Thies - seit 2010 Vorstand des Unternehmens.mehr
Das OLG München hat eine Reihe von Fragen zu Rechten und Pflichten von GmbH-Gesellschaftern entschieden. Es stellte u.a. klar, dass gegen die Treuepflicht verstoßenden GmbH-Gesellschaftern das Geltendmachen von Zurückbehaltungsrechten gegen Herausgabeansprüche der Gesellschaft untersagt ist. Für die hieran anknüpfende, auf Herausgabe gerichtete Klage der Gesellschaft bedarf es zudem keines separaten Gesellschafterbeschlusses i. S. des § 46 Nr. 8 GmbHG. Entschieden wurde auch, dass eine Erbengemeinschaft Auskunfts- und Einsichtsrechte nach § 51a GmbHG nur gemeinschaftlich ausüben kann.mehr
Das FG Münster hat entschieden, dass GmbH-Geschäftsführer nicht für während der Eigenverwaltung fällig gewordene Lohnsteuerbeträge haften, die sie aufgrund eines zuvor eingeholten eingehenden Rechtsrats zunächst auf ein Treuhandkonto überwiesen hatten.mehr
Für Führungskräfte und mittelständische Unternehmer taugen herkömmliche Vorsorgekonzepte für die Betriebsrente wenig. Hier hilft auch das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz nicht weiter. Überlegenswert ist jedoch eine Direktzusage mit Anlage in Wertpapieren.mehr
Die Gründung einer GmbH oder einer haftungsbeschränkten UG bietet keine Gewähr für die Befreiung von persönlichen Haftungsrisiken. Häufig übersehen wird die Gefahr einer persönlichen Haftung des Geschäftsführers gegenüber dem Finanzamt.mehr
Der GmbH-Geschäftsführer unterliegt erheblichen persönlichen Haftungsrisiken. Es gibt Versicherungen zur Haftungsbegrenzung. Sinnvoll oder rausgeworfenes Geld?mehr
Ein lediglich aus formalen Gründen eingesetzter Geschäftsführer einer GmbH, der tatsächlich die Geschäfte der GmbH nicht führt, haftet strafrechtlich dennoch in vollem Umfange für das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt.mehr
Bei einem Unternehmenskauf sind Kenntnisse der Geschäftsführung des verkauften Unternehmens bei einer wirtschaftlichen Nähe der Transaktion zu Management Buy-Out-Konstellationen dem Käufer des Unternehmens nach § 166 BGB analog zuzurechnen. mehr
Axel Prasch (48) ist seit Anfang des Monats Personalchef des DVV-Konzerns. Er wurde zum Geschäftsführer für Personal- und Sozialwesen der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (DVV) sowie Personalvorstand der Stadtwerke Duisburg und der Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) ernannt. Prasch folgt auf David Karpathy.mehr
Jörg Schwitalla (55) hat vor kurzem den neugeschaffenen Zentralbereich Personal der Brose Gruppe in Coburg übernommen. Er verantwortet die internationale Entwicklung und Umsetzung von Personalmaßnahmen bei dem Automobilzulieferer. Schwitalla ist in dieser Funktion für 450 Mitarbeiter weltweit verantwortlich.mehr
Julia Bangerth (43), seit Juli Leiterin des Personalbereichs bei Datev, wurde zum 1. September auch Mitglied der Geschäftsführung des Nürnberger IT-Dienstleisters und Softwareanbieters.mehr
Michael Hanné (60) ist seit dem 1. Juli als Nachfolger von Ludger Dohm Arbeitsdirektor der Flughafen Düsseldorf GmbH und als neuer Geschäftsführer außerdem für die Bereiche Personal und Operations verantwortlich. Er war bisher als Leiter Operations und Sicherheit tätig.mehr
Die Abberufung eines Geschäftsführers aus wichtigem Grund führt zwar zur Unmöglichkeit seiner Arbeitsleistung als Geschäftsführer, lässt den Vergütungsanspruch aus seinem Anstellungsverhältnis zur Gesellschaft jedoch nicht entfallen. Der Vergütungsanspruch erlischt erst, wenn das Arbeitsverhältnis wirksam gekündigt wurde.mehr