Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.1.3 Ausländische Gesellschaft

Rz. 286 Die Hinzurechnungsbesteuerung setzt weiterhin voraus, dass das Hinzurechnungssubjekt (im Regelfall der unbeschränkt Steuerpflichtige) eine ausländische Gesellschaft beherrscht. § 7 Abs. 1 S. 1 AStG enthält eine Legaldefinition der ausländischen Gesellschaft. Eine ausländische Gesellschaft ist "eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des KSt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 § 270 HGB regelt die Abbildung von Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 HGB) und Gewinnrücklage sowie deren Veränderungen. Von der Regelung der Norm sind Rücklagenbewegungen betroffen, die innerhalb der Ergebnisverwendungsrechnung (Überleitung Jahresüberschuss zu Bilanzgewinn) auszuweisen sind. Davon nicht erfasst sind dagegen solche Rücklagendotierungen, die durch Transaktio...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Organbestellungsrecht (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 35 Ein Mutter-Tochter-Verhältnis wird auch dann stets angenommen, wenn ein MU das Recht hat, die Mehrheit der Mitglieder des die Finanz- und Geschäftspolitik bestimmenden Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans eines Unt zu bestellen oder abzuberufen, und es gleichzeitig Gesellschafter des Unt ist. Die Mehrheit bezieht sich auf die gesamte Anzahl etwa der Aufsichtsr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Grundsachverhalte

Rz. 57 Zur Bestimmung der dem MU zustehenden Rechte bei der Prüfung der Tatbestände, bei denen stets gem. Abs. 2 von einer Beherrschungsmöglichkeit auszugehen ist, regelt § 290 Abs. 3 HGB Hinzurechnungen und Abzüge. Somit entstehen durch die Zurechnung auch tw. erst die Mutter-Tochter-Beziehungen. Eine Zurechnung kommt nach DRS 19.63 auch in Betracht, wenn die Risiken und Ch...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.22 Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung

Rz. 184 § 2 Nr. 13 BetrKV Die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung, hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm- und Wasser sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug. Die Kosten einer Sach- und Haftpflichtversicherung, die der Vermieter während...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.13.1.1 Kosten der Brennstoffe und ihrer Lieferung

Rz. 121 Zu den Brennstoffkosten gehört der Kaufpreis für die verbrauchten Brennstoff; bei Koks/Kohle fallen auch die Kosten für Anfeuerungsmaterial darunter, nicht jedoch Brennstoffadditive (Schmidt-Futterer/Lammel, § 7 HeizkostenV Rn. 28). Der Vermieter darf nur die Kosten für die Wärmeerzeugung umlegen. Daher scheidet eine Umlage der Kosten für Trockenheizen in einem Neubau...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.12 Kosten der Entwässerung

Rz. 114 § 2 Nr. 3 BetrKV Die Kosten der Entwässerung, hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe. Unter den Begriff "Wassergeld" fallen auch die Kosten für die Entwässerung (LG Berlin, Urteil v. 20.11.1995, 62 S 210/95, GE 1996...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.2.2 Überteuerte Betriebskosten

Rz. 40 Zum anderen kann die Höhe der Kosten gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen. Der Vermieter muss vermeidbare Kosten auch tatsächlich vermeiden. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Vermieter stets das billigste Angebot auswählen muss (Geldmacher, Wohnungsbaurecht, September 2001, Mietrecht, § 556 Anm. 8). Denn neben dem Preis dürfen auch andere Gesichtspunkte ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.23 Hauswartskosten

Rz. 194 § 2 Nr. 14 BetrKV Die Kosten für den Hauswart, hierzu gehören die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die der Eigentümer oder Erbbauberechtigte dem Hauswart für seine Arbeit gewährt, soweit diese nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft; soweit Arbeiten vom Hauswart ausgeführ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.11 Kosten der Wasserversorgung

Rz. 107 § 2 Nr. 2 BetrKV Die Kosten der Wasserversorgung, hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung, die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung / 1.2 Unternehmerentscheidung

Der Arbeitgeber kann auf außer- oder innerbetriebliche Umstände unterschiedlich reagieren, d. h. er kann anstelle von Kündigungen auch andere Maßnahmen ergreifen (z. B. Abbau von Überstunden, Versetzungen, Verstärkung der Werbemaßnahmen, Preissenkung, Verbesserung der Produktqualität). Hierbei steht ihm ein unternehmerisches Ermessen zu. Die grundsätzliche Freiheit der Unter...mehr

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Gefährdungsbeurteilung psyc... / 4.3 Auswahl der Verfahren für die Analyse

Auf Basis der ersten Prüfung (bekannte Fehlbelastungen/Auffälligkeiten) kann die Auswahl für die eigentliche Prüfung der psychischen Belastungen erfolgen. Je nach Ergebnis des Strategie-Workshops (Entscheid Analyse Beanspruchungen) wird auch die Auswahl der Instrumente erfolgen. Liegen keine besonderen Auffälligkeiten, sprich keine ausgeprägten Hinweise auf psychische Fehlbe...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Innere Ordnung und Geschäftsführung des Gesamtbetriebsrats

Rz. 2 Der Gesamtbetriebsrat ist eine Dauereinrichtung ohne Amtszeit, der von seiner Konstituierung bis zum Wegfall der gesetzlichen Errichtungsvoraussetzungen besteht.[1] Daher kommt es grundsätzlich nur zu einer einmaligen Konstituierung des Gremiums.[2] 2.1 Konstituierung des Gesamtbetriebsrats Rz. 3 Liegen die Voraussetzungen für die Errichtung eines Gesamtbetriebsrats nach...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 51 Geschäftsführung

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift des § 51 BetrVG regelt die Organisation und Geschäftsführung des Gesamtbetriebsrats. Dabei verweisen § 51 Abs. 1 bis 4 BetrVG auf einzelne für den Betriebsrat geltende Normen, die teilweise abgeändert auf den Gesamtbetriebsrat Anwendung finden. In der Generalklausel des § 51 Abs. 5 BetrVG ist eine allgemeine Verweisung auf die Vorschriften ü...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5 Ausschüsse des Gesamtbetriebsrats

Rz. 28 Aus § 51 Abs. 1 und 4 BetrVG ergibt sich, dass der Gesamtbetriebsrat bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Gesamtbetriebsausschuss bilden muss sowie weitere Ausschüsse errichten kann. 2.5.1 Gesamtbetriebsausschuss Rz. 29 Der Gesamtbetriebsrat muss einen Gesamtbetriebsausschuss bilden, wenn der Gesamtbetriebsrat aus mindestens neun Mitgliedern besteht (arg. e § 51 Abs....mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.6 Geschäftsordnung des Gesamtbetriebsrats

Rz. 44 Der Gesamtbetriebsrat kann ergänzende Bestimmungen über die Geschäftsführung mit absoluter Mehrheit in einer schriftlichen Geschäftsordnung festlegen (§ 36 i. V. m. § 51 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Darin können z. B. Einzelheiten zur Häufigkeit regelmäßiger Sitzungen, Ladungsfristen, Bestimmungen zur Sitzungsniederschrift und zu den zu errichtenden Ausschüssen getroffen we...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 51 BetrVG regelt die Organisation und Geschäftsführung des Gesamtbetriebsrats. Dabei verweisen § 51 Abs. 1 bis 4 BetrVG auf einzelne für den Betriebsrat geltende Normen, die teilweise abgeändert auf den Gesamtbetriebsrat Anwendung finden. In der Generalklausel des § 51 Abs. 5 BetrVG ist eine allgemeine Verweisung auf die Vorschriften über die Recht...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5.1.1.3 Grundsatz der geheimen Wahl

Rz. 35 Zwar sieht der – gemäß § 51 Abs. 1 Satz 2 BetrVG für entsprechend anwendbar erklärte – § 27 Abs. 1 Satz 3 BetrVG vor, dass die weiteren Gesamtbetriebsausschussmitglieder in geheimer Wahl gewählt werden. Jedoch ist eine völlig geheime Wahl praktisch nicht möglich. Wegen der sich aus § 47 Abs. 7 bis 9 BetrVG ergebenden unterschiedlichen Stimmengewichte der Gesamtbetrieb...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5.1.3 Beschlussfassung des Gesamtbetriebsausschusses

Rz. 40 Gemäß § 51 Abs. 4 BetrVG findet auf die Beschlussfassung der Ausschüsse des Gesamtbetriebsrats das in § 51 Abs. 3 BetrVG niedergelegte Prinzip der Stimmengewichtung keine Anwendung. Vielmehr richtet sich die Beschlussfähigkeit der Ausschüsse nach § 33 Abs. 2 BetrVG, d.h. sie erfordert die Teilnahme von mindestens der Hälfte der Ausschussmitglieder an der Beschlussfass...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Ersatzmitglieder des Gesamtbetriebsrats

Rz. 11 Nach § 47 Abs. 3 BetrVG hat der entsendende Betriebsrat für jedes Mitglied des Gesamtbetriebsrats mindestens ein Ersatzmitglied zu bestellen und die Reihenfolge seines Nachrückens festzulegen. Hinsichtlich der Stellung der Ersatzmitglieder verweist § 51 Abs. 1 BetrVG auf § 25 Abs. 1 BetrVG. Danach rückt ein Ersatzmitglied im Fall der tatsächlichen oder rechtlichen Ver...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5.1.1 Wahl der Mitglieder des Gesamtbetriebsausschusses

Rz. 30 Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind sog. "geborene Mitglieder" des Gesamtbetriebsausschusses und gehören ihm stets an. Dies folgt aus § 51 Abs. 1 Satz 2 BetrVG. Die weiteren Mitglieder des Gesamtbetriebsausschusses sind "gekorene Mitglieder", d.h. sie werden gewählt. Ihre Anzahl bemisst sich je nach der Größe des Gesamtbetriebsrats auf zwischen 3 und 9 (§ 51 ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5.1.1.2 Verhältniswahl

Rz. 33 Werden hingegen mehrere Wahlvorschläge gemacht (d.h. mehrere Vorschlagslisten mit Kandidaten eingereicht), sind die weiteren Mitglieder des Gesamtbetriebsausschusses nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen (§ 27 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 51 Abs. 1 Satz 2 BetrVG).[1] Die Neufassung der Verweisungsvorschrift des § 51 Abs. 1 S. 2 BetrVG durch das BetrVerf-ReformG ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5.1.2 Zuständigkeit des Gesamtbetriebsausschusses

Rz. 39 Der Gesamtbetriebsausschuss ist für die Führung der laufenden Geschäfte des Gesamtbetriebsrats zuständig (§ 27 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 51 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Ihm können durch schriftlichen Beschluss des Gesamtbetriebsrats mit der (absoluten) Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen werden. Allerdings gilt dies nicht für...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5.1.1.4 Vergrößerung oder Verkleinerung des Gesamtbetriebsausschusses

Rz. 36 Vergrößert sich die Zahl der Mitglieder des Gesamtbetriebsrats und dadurch nach § 51 Abs. 1 Satz 2 BetrVG auch die Zahl der Mitglieder des Gesamtbetriebsausschusses, weil die Betriebsräte der nach § 613a BGB übergegangenen Betriebe ebenfalls Mitglieder in den Gesamtbetriebsrat entsandt haben, sind alle weiteren Mitglieder des Gesamtbetriebsausschusses nach dem Prinzip...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5.2 Weitere Ausschüsse

Rz. 42 Der Gesamtbetriebsrat kann neben dem Gesamtbetriebsausschuss weitere Ausschüsse bilden, wenn im Unternehmen mehr als 100 Arbeitnehmer beschäftigt sind (§ 28 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 51 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Da § 51 Abs. 1 Satz 1 BetrVG nicht auf § 28 Abs. 1 Satz 2 BetrVG verweist, sind die Ausschussmitglieder in Mehrheitswahl zu wählen[1]), d.h. es genügt ein einfach...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Sitzungen und Beschlüsse des Gesamtbetriebsrats

Rz. 12 Hinsichtlich der Sitzungen des Gesamtbetriebsrats verweisen §§ 51 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 BetrVG weitgehend auf die für den Betriebsrat geltenden Regelungen. Hinsichtlich der Gesamtbetriebsratsbeschlüsse enthält § 51 Abs. 3 BetrVG eine Sonderregelung. 2.4.1 Sitzungen Rz. 13 Nach § 51 Abs. 2 Satz 3 BetrVG gelten die Regelungen des § 29 Abs. 2 bis 4 BetrVG über die Einbe...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5.1 Gesamtbetriebsausschuss

Rz. 29 Der Gesamtbetriebsrat muss einen Gesamtbetriebsausschuss bilden, wenn der Gesamtbetriebsrat aus mindestens neun Mitgliedern besteht (arg. e § 51 Abs. 1 Satz 2 BetrVG). Hat der Gesamtbetriebsrat weniger als neun Mitglieder, kann er die laufenden Geschäfte auf seinen Vorsitzenden oder andere Gesamtbetriebsratsmitglieder übertragen (§ 27 Abs. 3 i. V. m. § 51 Abs. 1 Satz ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5.1.1.1 Mehrheitswahl

Rz. 32 Wird nur ein Wahlvorschlag gemacht (d. h. nur eine Vorschlagsliste mit Kandidaten für die zu besetzenden Stellen eingereicht[1]), erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 27 Abs. 1 S. 4 i. V. m. § 51 Abs. 1 S. 2 BetrVG). Mangels einer gesetzlichen Regelung kann der Gesamtbetriebsrat festlegen, ob die Mehrheitswahl in getrennten Wahlgängen mit einer A...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5.1.1.5 Entstehen von Vakanzen im Gesamtbetriebsausschuss

Rz. 37 Die Mitgliedschaft im Gesamtbetriebsausschuss endet durch Niederlegung des Amtes durch das Mitglied, Erlöschen des Amts als Gesamtbetriebsratsmitglied (§ 49 BetrVG) oder Abberufung aus dem Gesamtbetriebsausschuss (vgl. § 27 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 51 Abs. 1 Satz 2 BetrVG). Eine ausdrückliche Regelung der Frage, wie ein ausscheidendes Gesamtbetriebsausschussmitglied zu ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.7 Entgeltschutz und Kosten des Gesamtbetriebsrats

Rz. 45 Die Tätigkeit im Gesamtbetriebsrat ist ein unentgeltliches Ehrenamt (§ 37 Abs. 1 i. V. m. § 51 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Die Vorschriften über den Entgeltschutz nach § 37 Abs. 2 und 3 BetrVG gelten jedoch für die Gesamtbetriebsratstätigkeit entsprechend (§ 51 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Da in § 51 Abs. 1 BetrVG nicht auf § 38 BetrVG verwiesen wird, findet diese Vorschrift auf...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Sonstige Rechte und Pflichten des Gesamtbetriebsrats

Rz. 50 § 51 Abs. 5 BetrVG enthält eine Generalklausel, die bestimmt, dass die Vorschriften über die Rechte und Pflichten des Betriebsrats entsprechend auch für den Gesamtbetriebsrat gelten, soweit das BetrVG keine besonderen Vorschriften für den Gesamtbetriebsrat enthält (wie z. B. in §§ 16 Abs. 3, 17 Abs. 1, 47 ff., 54 Abs. 1 Satz 2, 78 Satz 1, 79 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2, 107...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Konstituierung des Gesamtbetriebsrats

Rz. 3 Liegen die Voraussetzungen für die Errichtung eines Gesamtbetriebsrats nach § 47 Abs. 1 BetrVG vor, trifft den Betriebsrat der Hauptverwaltung des Unternehmens die Pflicht zur Einladung zur konstituierenden Sitzung, also zur Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrats. Die Größe des Gremiums ist dabei unerheblich, sodass der Betr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.1 Sitzungen

Rz. 13 Nach § 51 Abs. 2 Satz 3 BetrVG gelten die Regelungen des § 29 Abs. 2 bis 4 BetrVG über die Einberufung von Sitzungen für die nach der Konstituierung des Gesamtbetriebsrats durchzuführenden Gesamtbetriebsratssitzungen entsprechend. Danach beruft der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats die Sitzungen ein, legt die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlungen. Er hat die...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats

Rz. 7 Der Gesamtbetriebsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter (§ 26 Abs. 1 i.V.m. § 51 Abs. 1 BetrVG). Beide werden in getrennten Wahlgängen mit einfacher Mehrheit in offener oder geheimer Wahl gewählt.[1] Die Stimmengewichtung richtet sich nach § 47 Abs. 7 bis 9 BetrVG. Der Gesamtbetriebsrat ist nach § 51 Abs. 3 Satz 3 BetrVG aber nur besch...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 52 Bestehen Streitigkeiten über die Fragen der Geschäftsführung des Gesamtbetriebsrats, entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren (§§ 2a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 80 ff. ArbGG). Örtlich ist das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk das Unternehmen seinen Sitz hat (§ 82 Abs. 1 Satz 2 ArbGG). Praxis-Beispiel Die Fa."Gesund" hat ihren Sitz in Freiburg; dort befin...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.2 Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung

Rz. 21 Grundsätzlich kann auch der Gesamtbetriebsrat seine Beschlüsse nur in einer Sitzung in Anwesenheit seiner Mitglieder fassen, eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren oder in einer Videokonferenz sah das BetrVG in seiner früheren Fassung nicht vor. Als Folge der im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie aus Gründen des Infektionsschutzes erlassenen Kontakt- und Reisebe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.2 Änderungen seit VZ 2022

Mit der FVerlV 22 erfolgen in § 1 (Allgemeine Bestimmungen) eine Vielzahl von erstmaligen Definitionen. Eine Funktion wird in § 1 Abs. 1 FVerlV 22 definiert als eine "[...] Geschäftstätigkeit, die aus einer Zusammenfassung gleichartiger betrieblicher Aufgaben besteht, die von bestimmten Stellen oder Abteilungen eines Unternehmens erledigt werden. Sie ist ein organischer Teil ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Awareness für Nachhaltigkei... / 4.2.5 Tag der Nachhaltigkeit

Der Tag der Nachhaltigkeit stellt einen bedeutsamen Anlass dar, um das Bewusstsein der gesamten Belegschaft für Nachhaltigkeit zu schärfen sowie dieses Thema auf eine greifbare und nahbare Art und Weise zu präsentieren. Es bietet eine Gelegenheit, abteilungsübergreifend zu demonstrieren, an welchen Stellschrauben in Bezug auf Nachhaltigkeit bereits gedreht wird und wo noch m...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Awareness für Nachhaltigkei... / 4.2 Transformationsphase Kultur

In dieser Phase spielt die Kommunikation von Nachhaltigkeit eine zentrale Rolle. Es ist entscheidend, dass das Thema Nachhaltigkeit zum ständigen Gesprächsthema wird, um langfristig eine nachhaltigkeitsorientierte Kultur im Unternehmen zu etablieren. Neben gezielten Informationen und Identifikation mit den Nachhaltigkeitszielen entwickelt sich eine nachhaltige Kultur organis...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lieferkettensorgfaltspflich... / 4.1 Betriebsinterne Verantwortlichkeiten

Hinweis Benennung eines Menschenrechtsbeauftragten Da die Sorgfaltspflichten verschiedene Abteilungen tangieren, sind klare Verantwortlichkeiten zur Sicherstellung der Compliance notwendig. Zur effektiven Umsetzung haben die durch das LkSG verpflichteten Unternehmen dafür zu sorgen, dass festgelegt ist, wer innerhalb des Unternehmens für die Durchführung und Überwachung des l...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mitunternehmerschaft / 1.6 Mitunternehmerinitiative

Eine unternehmerische Initiative ist dadurch gekennzeichnet, dass der Erfolg eines Unternehmens durch eigene Entscheidungen beeinflusst werden kann. Da der Betrieb gemeinsam geführt wird, ist keine Einzelbefugnis erforderlich. Jedoch muss der Gesellschafter in der Lage sein, an unternehmerischen Entscheidungen teilzuhaben. Dies ist z. B. möglich durch das Recht zur Geschäftsfü...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.2 Mindestbesteuerung und andere steuerliche Restriktionen

Rz. 52 Bei der bilanziellen Berücksichtigung von Vorteilen aus steuerlichen Verlustvorträgen sind bestehende steuerliche Restriktionen in der Nutzung dieser steuerlichen Verlustvorträge zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl im Fall der Aktivierung von Vorteilen aus steuerlichen Verlustvorträgen als auch im Fall der Saldierung mit passiven Steuerlatenzen im Zug der Gesamtdiffe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mitunternehmerschaft / 2.2 Ermittlung der Einkünfte

Der Gewinn bzw. Verlust einer Mitunternehmerschaft wird in 2 Stufen ermittelt: 1. Stufe: Gesamthand Zunächst wird der Gewinn der Mitunternehmerschaft errechnet – der gesamthänderisch erwirtschaftete Gewinn. Dies ist der steuerliche Gewinn, wie er aus der laufenden Buchhaltung der Gesellschaft abgeleitet wird. Damit ist das Ergebnis auch um Zahlungen an die Gesellschafter gemin...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3.1 Zeitpunkt der Rückstellungsbildung

Rz. 13 Eine Rückstellung ist im Jahresabschluss zu berücksichtigen, wenn eines der in § 249 HGB genannten Ansatzgebote vorliegt. Die Höhe der Rückstellung ist unbeachtlich, d. h., es gibt (derzeit) keinen Wesentlichkeitsgrundsatz. Ein Weglassen einer der Höhe nach für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unbedeutenden Rückstellung ist somit ein Verstoß gegen § 246 HGB, un...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.6.2 Beschaffungsgeschäfte

Rz. 162 Eine Rückstellung für drohende Verluste kommt nur für den Teil eines Dauerschuldverhältnisses in Betracht, der am Abschlussstichtag noch nicht erfüllt ist.[1] Rz. 163 Eine Drohverlustrückstellung ist für den schwebenden Teil des Dauerbeschaffungsgeschäfts nur dann zu bilden, wenn ein Verlust droht. Eine Rückstellung wegen entgangener Gewinne kommt demgegenüber nicht i...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Geschäftsführervergütung be... / Entscheidung

Der BFH gab dem Kläger insoweit nicht recht, als er den Betrag der fortgeführten Geschäftsführertätigkeit dem Veräußerungsgewinn zugeordnet hatte, und bestätigte die Einordnung als Arbeitslohn. Ein Arbeitslohn liegt vor, wenn eine Zahlung für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft erfolgt, auch wenn sie von einem Dritten stammt. Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 17 EStG u...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Geschäftsführervergütung be... / Hintergrund

Der Kläger war zu 50 % an einer GmbH beteiligt und zugleich deren Geschäftsführer. Die anderen 50 % hielt eine weitere Person, ebenfalls Geschäftsführer. Beide verkauften ihre Anteile an eine neue GmbH (NewCo-GmbH). Zusätzlich zum Kaufpreis wurde ein Betrag von 1,25 Mio. EUR vereinbart, den beide je zur Hälfte dafür erhalten sollten, dass sie ihre Geschäftsführertätigkeit in ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Prakt... / 1.3 Debitorenbuchhaltung liefert wichtige Informationen

Die Debitorenbuchhaltung beginnt nach erfolgter Warenlieferung oder Erbringung der Dienstleistungen. Elementare Aufgaben sind: korrekte und zeitnahe Rechnungsstellung, Datenhaltung der Kunden, wie z. B. Adressen, Bankverbindung wegen Lastschrifteinzugsermächtigung, Kontrolle und Verwaltung der offenen Forderungen, wie Überwachung der Fälligkeiten. Die Debitorenbuchhaltung muss w...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Unternehmen

Rz. 6 Das BetrVG kennt keinen eigenen Unternehmensbegriff, es setzt ihn voraus.[1] Ein Unternehmen ist nach der Definition des BAG[2] die organisatorische Einheit, mit der der Unternehmer seine wirtschaftlichen oder ideellen Zwecke verfolgt, also der geschäftliche Tätigkeitsbereich des Arbeitgebers. In rechtlicher Hinsicht muss ein Unternehmen notwendigerweise einen einheitl...mehr