Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

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Jahresabschlusskompetenz / 3.1 Aufstellungs- und Prüfungskompetenz

Rz. 11 Die Aufstellung des Jahresabschlusses, zu der, wie jeder Kaufmann, gemäß § 242 Abs. 1 Satz 1 HGB auch die offene Handelsgesellschaft verpflichtet ist, stellt eine Geschäftsführungsaufgabe dar und liegt damit in der Verantwortung der Geschäftsführung. Die Aufstellung beinhaltet sämtliche Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen, die für einen feststellungsfähigen Bi...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 8.1 Aufstellungskompetenz

Rz. 64 Die Aufstellung des Jahresabschlusses bei der Genossenschaft obliegt als Handlung der Geschäftsführung dem Vorstand. Gemäß § 336 Abs. 1 Satz 1 HGB hat der Vorstand der Genossenschaft den aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang bestehenden Jahresabschluss aufzustellen und darüber hinaus noch einen Lagebericht zu erstatten. Nach § 336 Abs. 1 Satz 2 HGB sind...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 6 Jahresabschlusskompetenz bei Aktiengesellschaften

Rz. 43 Die Aktiengesellschaft[1] ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (§ 1 Abs. 1 Satz 1 AktG). Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 AktG nur das Gesellschaftsvermögen. Die Unternehmensverfassung ist auf große Einheiten ausgerichtet. Auch hier müssen Geschäftsführungs- und Aufsichtsratstätigkeit nic...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 3 Jahresabschlusskompetenz bei offenen Handelsgesellschaften

Rz. 10 Die offene Handelsgesellschaft ist eine im Handelsgesetzbuch geregelte[1] Personengesellschaft. Jeder Gesellschafter haftet persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft und ist dafür grundsätzlich zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet. 3.1 Aufstellungs- und Prüfungskompetenz Rz. 11 Die Aufstellung des Jahresabschlusses, zu der, wie j...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 4.1 Aufstellungskompetenz

Rz. 18 Bei der Kommanditgesellschaft müssen die Komplementäre als zur Geschäftsführung berechtigte und verpflichtete Gesellschafter den Jahresabschluss aufstellen. Dabei kann entschieden werden, ob Bilanzansatzwahlrechte wahrgenommen werden und wie die Vermögensgegenstände bewertet werden sollen. Den Komplementären kommt damit die Aufgabe zu, sämtliche Entscheidungen im Rahm...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 5.1 Aufstellungskompetenz

Rz. 30 Gemäß § 42a Abs. 1 GmbHG ist die Geschäftsführung für die Aufstellung des Jahresabschlusses der GmbH verantwortlich. Dies schließt ein den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchhaltung entsprechendes Rechnungswesen mit ein. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung müssen richtig aus der Finanzbuchhaltung entwickelt werden. Für die GmbH finden die für Kapitalgesellscha...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 3.2 Feststellungskompetenz

Rz. 13 Zur Feststellung des Jahresabschlusses von offenen Handelsgesellschaften existiert keine explizite gesetzliche Regelung. Die Feststellung erklärt den Abschluss nach innen (für die Gesellschafter untereinander) wie auch nach außen (gegenüber sämtlichen Interessengruppen) für verbindlich. Der Jahresabschluss ist gemäß § 245 Satz 2 HGB durch sämtliche persönlich haftende...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 4.2 Feststellungskompetenz

Rz. 23 Die formelle Jahresabschlussfeststellung ist für die Kommanditgesellschaft nicht gesetzlich geregelt. Inzwischen gehen die herrschende Meinung im Schrifttum wie auch die Rechtsprechung davon aus, dass die Feststellung des Jahresabschlusses ein Grundlagengeschäft darstellt.[1] Damit sind sämtliche Gesellschafter, auch die von der Geschäftsführung ausgeschlossenen, pers...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 5 Jahresabschlusskompetenz bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Rz. 29 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung[1] ist eine Kapitalgesellschaft und kann jeden Zweck (auch nichtgewerblich) verfolgen. Sie ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit, § 13 Abs. 1 GmbHG, gilt als Handelsgesellschaft und ist damit auch Kaufmann i. S. v. § 6 HGB. Die Mitgliedschaft in einer solchen Körperschaft ist in erster Linie auf eine Kap...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 7 Jahresabschlusskompetenz bei Kommanditgesellschaften auf Aktien

Rz. 55 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien[1] ist nach § 278 Abs. 1 AktG eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Komplementär den Gläubigern der Gesellschaft unbeschränkt haftet. Wie bei der Kommanditgesellschaft muss der persönlich haftende Gesellschafter keine natürliche Person[2] sein.[3] Die Geschäftsführung der KGaA liegt in de...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 5.5 Offenlegungsverpflichtung

Rz. 42 §§ 325 ff. HGB regelt die Offenlegungsverpflichtungen[1] für Kapitalgesellschaften der einzelnen Größenklassen.[2] Die Anforderungen sind umso weitgehender, je größer die Gesellschaft ist. Danach müssen bestimmte Unterlagen unverzüglich (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) nach ihrer Vorlage an die Gesellschafter aber spätestens innerhalb von 12 Monaten beim elekronischen Bundes...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 7.1 Aufstellungskompetenz

Rz. 56 Bei der KGaA hat der mit der Geschäftsführung betraute, persönlich haftende Gesellschafter den Jahresabschluss sowie den Lagebericht entsprechend den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften (§§ 264– 335 HGB) aufzustellen.[1] Auf Grund der Verweisung des § 278 Abs. 3 AktG auf die Vorschriften, die für die Aktiengesellschaft gelten, kann an dieser Stelle weitge...mehr

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Arbeitszeitmanagement: Schl... / 4.7 Aktivrente für den Ausbilder im Metallbetrieb

Auszubildende in einem mittelständischen Metallbetrieb zu rekrutieren und erfolgreich durch die Ausbildungszeit zu begleiten, ist keine einfache Aufgabe. Ein Betrieb im Sauerland konnte eine hohe Erfolgsquote aufweisen und viele Auszubildende motivieren und für den Metallberuf begeistern. Dies lag nach Einschätzung der Geschäftsführung vor allem an einem erfahrenen und kompet...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 5.2 Prüfungskompetenz

Rz. 35 Der Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften, die nicht kleine i. S. des § 267 Abs. 1 HGB sind, sind nach § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB durch einen Abschlußprüfer zu prüfen.[1] Abschlussprüfer können gemäß § 319 Abs. 1 Satz 1 HGB Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein. Abschlussprüfer von Jahresabschlüssen und Lageberichten mitte...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.3.11 Nichtiger Beschluss

Nichtig ist ein Beschluss dann, wenn den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz fehlt[1], er widersprüchlich oder unbestimmt ist. Wichtig Bewusste Nichteinladung von Wohnungseigentümern Die bewusste Nichteinladung von Wohnungseigentümern zur Eigentümerversammlung oder deren vorsätzlicher unberechtigter Ausschluss aus einer Versammlung führt zur Nichtigkeit sämtlicher Versamm...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Agiles Vergütungssytem: Ges... / 2.4 Implementierung eines neuen agilen Vergütungssystems

Die Einführung neuer Vergütungsstrukturen ist ein organisationsweites Veränderungsvorhaben mit hoher kultureller und wirtschaftlicher Relevanz. Neue agile Vergütungsstrukturen sind nicht unabhängig von der bestehenden Kultur eines Unternehmens zu betrachten. Allein oder im Team Agile Vergütungsstrukturen und Elemente können die Kultur in einer Organisation prägen, verstärken u...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 6.1 Aufstellungskompetenz

Rz. 44 Die Rechnungslegung im allgemeinen und die Aufstellung des Jahresabschlusses im Besonderen fällt als Aufgabe der Geschäftsführung dem Vorstand in seiner Gesamtheit zu. Er hat nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB innerhalb der ersten 3 Monate eines Geschäftsjahres für das vorangegangene Geschäftsjahr einen aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang bestehenden Jahres...mehr

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§ 11 Fahrbahnverschmutzungen / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 16 Die Revision hatte Erfolg. Allerdings verneinte das Berufungsgericht zutreffend einen eigenen Anspruch der Firma D. gegen die Beklagten aus Geschäftsführung ohne Auftrag auf Aufwendungsersatz gemäß §§ 677, 683 S. 1 BGB. Rz. 17 Beruht die Verpflichtung des Geschäftsführers auf einem wirksam geschlossenen Vertrag, der die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers und insb...mehr

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§ 11 Fahrbahnverschmutzungen / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 5 Das Berufungsgericht bejahte einen Anspruch der Klägerin gegen die Beklagte aus § 7 StVG, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 31 Abs. 2 StVZO, § 3 Nr. 1 PflVG. Infolge der – unstreitig – vom Versicherungsnehmer der Beklagten verursachten Eigentumsverletzung habe die Klägerin die Orangen entsorgen müssen. Die Entsorgungskosten seien ein Schaden im Sinne des § 249 BGB. Zu ersetzen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 Konkrete Berichterstattungspflicht

Zentral in der Umsetzung ist, dass die §§ 289b ff. HGB und §§ 315b ff. HGB neu gefasst werden müssen: Statt der bisherigen nichtfinanziellen Berichterstattung besteht künftig die Verpflichtung zur (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichterstattung. Gefordert wird ein Nachhaltigkeitsbericht. In den ESRS wird dieser zwar als Nachhaltigkeitserklärung bezeichnet, doch bleibt der Gesetzg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der Kriege in ... / 3.5 Auswirkungen im Konzernabschluss

Zur Währungsumrechnung gelten grundsätzlich die Besonderheiten, wie im Teil für den Einzelabschluss beschrieben. Bei der Bestimmung des Konsolidierungskreises könnte aufgrund der Kriegswirren und der bestehenden Sanktionen das Einbeziehungswahlrecht nach § 296 Abs. 1 Nr. 1 HGB für ukrainische, russische oder belarussische Tochterunternehmen (Satzungssitz) zur Anwendung kommen...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Dekarbonisierung von Scope-... / 3.1 Interne Voraussetzungen: Interne Planung

Bevor Lieferanten aktiv eingebunden werden, ist eine saubere und strukturierte interne Planung entscheidend. Es hat sich immer bewährt, die geplanten Schritte, Prozesse und Rollen zunächst unternehmensintern zu definieren und mit allen relevanten Beteiligten abzustimmen. So behält das Unternehmen die Kontrolle über den Prozess und stellt sicher, dass dieser später wiederholb...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Dekarbonisierung von Scope-... / 3.2.3 Commitment der Lieferanten einholen

Nachdem die relevanten Lieferanten identifiziert und priorisiert wurden, folgt mit dem Einholen des Commitments einer der wichtigsten Schritte im gesamten Programm. In dieser Phase wird auch klar ersichtlich, ob Lieferanten die Dekarbonisierung als eine Top-Down Anforderung wahrnehmen oder als gemeinsame Aufgabe, bei der sie aktiv mitarbeiten und Verantwortung übernehmen. Gl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsverpachtung / 3 Verpachtung eines Teilbetriebs

Wird nicht der gesamte Betrieb, sondern ein Teilbetrieb (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG) verpachtet, ist hinsichtlich der gewerbesteuerlichen Rechtsfolgen zwischen Einzelunternehmer, Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft zu unterscheiden. Verpachtet der Einzelunternehmer einen Teilbetrieb, endet insoweit seine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit. Dies gilt jedoch dann nicht, wen...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Dekarbonisierung von Scope-... / 3.4 Einführung von Monitoring, Reporting und regelmäßigen Reviews

Ohne systematische Nachverfolgung bleiben Maßnahmen wirkungslos und Fortschritte nicht steuerbar. Grundlage dafür ist eine geeignete digitale Infrastruktur. Alle Emissionsdaten der Lieferanten werden in einem zentralen Datensystem gebündelt, idealerweise auf einer einheitlichen und die für alle betroffenen Stakeholder zugänglichen Plattform. Dadurch entsteht eine konsistente...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.1 Überwachung der Gesellschaft

Eine der grundlegenden Pflichten des GmbH-Geschäftsführers – nicht nur in der Krise – besteht darin, über die wirtschaftliche Unternehmenslage informiert zu sein. In der Krise und in ihrem Vorfeld steigern sich die Anforderungen an den Geschäftsführer: Er muss nun noch sorgfältiger die wirtschaftliche Lage überwachen und ggf. in kurzen Abständen Vermögensstatus und Bilanzen ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.4 Widerrufsklauseln

Rz. 37 Zulässig ist, Ansprüche des Arbeitnehmers, die zunächst unbedingt und unbefristet gewährt werden, unter Widerrufsvorbehalt zu stellen. Primär wird die Wirksamkeit eines Widerrufsvorbehalts anhand des § 308 Nr. 4 BGB beurteilt.[1] Doch auch die Wertungen des § 307 Abs. 1 BGB fließen bei der Wirksamkeitsprüfung ein. So muss aus den Transparenzgründen des § 307 Abs. 1 Sa...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
EUDR: Pflichten nach der EU... / 3.2.4 Compliance System

Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der EUDR fallen, sind zudem verpflichtet, ein Compliance-System aufzubauen, um sicherzustellen, dass die aus der Verordnung resultierenden Pflichten umgesetzt werden. Dazu müssen sie zum einen angemessene Strategien, interne Kontrollen und Verfahren implementieren, um die Einhaltung der Sorgfaltspflicht sicherzustellen (Art. 11 Abs. 2...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater und GmbH-Gesc... / 3.4 Gestaltungsberatung

Gerade mittelständische Unternehmen erwarten von ihrem Steuerberater ein ganzes Leistungspaket. Gestaltungsberatung ist hier der Schlüssel zum Erfolg. Gestaltungsberatung Der Steuerberater weiß, dass der Geschäftsführer eine Nebentätigkeit, z. B. eine Zweit-Geschäftsführung, ausübt: Gibt es eine Form, diese Nebeneinkünfte steuerlich besser zu gestalten? Der Steuerberater soll...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater und GmbH-Gesc... / 1.3 Wann lohnt sich ein Steueranwalt?

Seit geraumer Zeit sind die Anforderungen für Selbstanzeigen erheblich verschärft worden. Es ist zwischenzeitlich auch für "Otto-Normal-Berater" fast unmöglich geworden, eine Selbstanzeige fehlerfrei zu gestalten, sodass sie wirksam und befreiend ist. Eine GmbH benötigt hier unbedingt einen Steueranwalt oder einen Steuerberater, der auf solche Fälle spezialisiert ist. Wichtig...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater und GmbH-Gesc... / Einführung

In den seltensten Fällen ist ein GmbH-Geschäftsführer selbst ein solcher "Steuer-Profi", dass er die gesamten steuerlichen Pflichten, die seine GmbH-Geschäftsführung mit sich bringt, eigenständig erledigen kann und gleichzeitig die GmbH und sich selbst auch auf anstehende Änderungen von Steuergesetzen oder solchen Gesetzesänderungen, die steuerliche Wirkungen zeitigen, vorbe...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Gesundheitsgerechtes Führen... / 4.2 Ablehnende Haltung der Geschäftsleitung

Geschäftsführer sorgen sich um die wirtschaftliche Situation ihres Betriebs. Sie fürchten, dass Projekte zum Gesundheitsmanagement in erster Linie Geld kosten. Und tatsächlich kann es einige Jahre dauern, bis sich die Kosten amortisiert haben. Man sollte sich nicht verleiten lassen, mit der Verbesserung der Anwesenheitsquote (als einzigem Argument) zu werben. Die Effekte ges...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Gesundheitsgerechtes Führen... / 3.1 Planung unter Einbezug der betrieblichen Akteure

Ein Projekt zum betrieblichen Gesundheitsmanagement ist umso erfolgreicher, je mehr betriebliche Akteure von Beginn an mit im Boot sind. So ist es z. B. sinnvoll, auf den Arbeitsschutzausschuss zurückzugreifen. Er kann die Grundlage für einen Arbeitskreis Gesundheit sein, dem u. U. weitere Mitglieder angehören, z. B. die Gleichstellungsbeauftragte oder Sozialberater. Dieser ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung des Verwalters / 3 Bedeutung der Entlastung des Verwalters

Die Entlastung des Verwalters ist gesetzlich nicht geregelt. Gleichwohl ist entsprechend der Rechtsgedanken des allgemeinen Verbandsrechts auch im Bereich des Wohnungseigentums das Rechtsinstitut der Entlastung des Verwalters anerkannt. Im Verbandsrecht kennt jedenfalls das GmbH-Recht und das Aktienrecht die Entlastung des Geschäftsführers bzw. der Geschäftsführer wie auch d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter von Wohnungseigentum / 5.1 Einschränkung der Rechte

Zunächst fungiert der Verwalter nach § 9b Abs. 1 WEG als gesetzlicher Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Von diesem Grundsatz existiert lediglich die Ausnahme des Abschlusses eines Grundstückskauf- oder Darlehensvertrags. Hierzu bedarf der Verwalter einer gesonderten Ermächtigung durch Beschluss. Im Übrigen ist seine Vertretungsmacht mit Wirkung für das Außen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verjährung (Miete) / 3.1 Begriff der Aufwendungen

Nach der Rechtsprechung des BGH zählen zu den Aufwendungen in diesem Sinne alle Maßnahmen, "die das Grundstück in seinem Bestand verbessern".[1] In Betracht kommen vertragliche Ansprüche, die gegeben sein können, wenn vereinbart ist, dass der Vermieter für die vom Mieter durchgeführten Reparatur- oder Modernisierungsmaßnahmen bei Vertragsende eine Ausgleichszahlung leisten s...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Überwachung durch Landesfinanzbehörde/OFD

Rz. 27 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die LSt-Hilfevereine sind keine Mitglieder der Steuerberaterkammer. Die Überwachung ist deshalb Aufgabe der FinVerw. Nach § 27 StBerG haben die OFDen oder die durch die jeweilige Landesregierung bestimmten Landesfinanzbehörden (Aufsichtsbehörden) die in ihrem Bezirk ansässigen LSt-Hilfevereine und die bestehenden Beratungsstellen ständig zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ic) Geschäftsführungsaufgaben beim Fonds

Rn. 1517c Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die laufende Geschäftsführung übt idR die Komplementär-GmbH oder eine Managementgesellschaft als Kommanditist mit Geschäftsführungsbefugnis aus. Zur laufenden Geschäftsführung gehört (Tz 3 des BMF vom 16.12.2003, BStBl I 2004, 40): Prüfung der Beteiligungen Verhandlung der Beteiligungsverträge Überwachung der Beteiligungen Berichtswesen Kapita...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Fristsetzung

Tz. 19 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Liegt bei einer steuerbegünstigten Einrichtung ein Verstoß gegen das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung vor, kann das Finanzamt ihr eine angemessene Frist für die Verwendung der Mittel setzen (§ 63 Abs. 4 Satz 1 AO, Anhang 1b). Diese Frist soll nicht dazu führen, dass eine steuerbegünstigte Körperschaft ihre Mittel verschleudern muss und b...mehr

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zfs 04/2026, Verkehrsopferh... / 1. Beschädigung von besonderen Einrichtungen (§ 12 Abs. 1 S. 5, Abs. 2 S. 3 Nr. 2-4 PflVG)

Gemäß § 12 Abs. 1 S. 5 PflVG ist die Erstattung unfallbedingter Schäden von Straßenbaulastträgern durch die Verkehrsopferhilfe e.V. ausgeschlossen. Das gilt selbst dann, wenn diese sich bei Wahrnehmung ihrer Aufgaben privater Unternehmen bedienen.[83] Der für alle Fallgruppen des § 12 Abs. 1 PflVG einschließlich von Sachfolgeschäden geltende Ausschluss ist begründet in dem Z...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Nachweis der zeitnahen Mittelverwendung

Tz. 9 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung gehört zu den Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 AO, Anhang 1b), das steuerbegünstigte Einrichtungen zu beachten haben, um nicht ihre Steuerbegünstigung zu gefährden. Fließen einer steuerbegünstigten Einrichtung zeitnah zu verwendende Mittel zu, muss sie deren ordnungsgemäße und z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dad) Beiträge an ein Lebensversicherungsunternehmen

Rn. 2830 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Bei den Beiträgen an ein Lebensversicherungsunternehmen gem § 3 Nr 65 S 1 Buchst a EStG handelt es sich um die Zahlung des PSV gem § 8 Abs 1 BetrAVG. Der PSV hat mit einem Konsortium von 47 Lebensversicherungsunternehmen unter der Geschäftsführung der Allianz Lebensversicherungs-AG einen Rahmenvertrag geschlossen, wonach der PSV die Ansprü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2026, Dauertestamen... / II. Ausweich-/Alternativgestaltungen

Soweit der Erblasser sein Ziel, die dauerhafte und umfassende Verwaltung des Gesellschaftsanteils und die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte durch den Testamentsvollstrecker, durch Anordnung von Dauertestamentsvollstreckung nicht erreichen kann, z.B. weil diese entgegen der hier vertretenen Auffassung von der Rspr. nicht anerkannt wird oder die Mitgesellschafter ihre Zusti...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Haftung im steuerlichen Sinn meint das Einstehen für eine fremde Steuerschuld, d. h. jemand muss die Steuerschuld eines anderen gegenüber dem Finanzamt übernehmen und zahlen. Das kommt immer dann in Betracht, wenn der die Steuer eigentlich Schuldende über kein Vermögen (mehr) verfügt und ein anderer für die Vermögenslosigkeit verantwortlich i...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Arbeitgeber/Auftraggeber

Tz. 23 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Der Übungsleiterfreibetrag i. H. v. 3 300 EUR wird nur gewährt, wenn die Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag eines der in § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) genannten Personenkreise erfolgt. Als juristische Personen des öffentlichen Rechts kommen beispielsweise in Betracht Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände, Industrie- und Handelskammern, Ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2026, Dauertestamen... / 3. Auseinandersetzung mit der Rspr.

Die zu Personenhandelsgesellschaften ergangene Rspr. vermag die Grenzen einer angeordneten Testamentsvollstreckung nicht scharf zu ziehen. Hinzu kommt, dass sich die BGH-Rspr. des II. (Gesellschaftsrechts-)Senats und des IV. (Erbrechts-)Senats hinsichtlich des argumentativen Ausgangspunkts unterscheiden. Ob dies, wie das Gericht beteuert, nur zu Unterschieden in der Formulie...mehr

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ZErb 04/2026, Dauertestamen... / 1. Auseinandersetzung mit restriktiven Literaturströmungen

"Die im Handels- und Gesellschaftsrecht herrschenden Vorbehalte gegen die Dauertestamentsvollstreckung"[2] haben im Anschluss an die Rspr. des RG und die ältere BGH-Rspr. insbesondere in der älteren gesellschaftsrechtlichen Lit.[3] Niederschlag gefunden und bis in jüngste Zeit vereinzelt neue Anhänger[4] hervorgebracht. Gemeinsam ist diesen Stimmen im Schrifttum, dass sie ei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Haftung für Lohnsteuerabzugsbeträge

Tz. 11 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Das FG München vom 27.02.1996, EFG 1996, 570 hat folgende Entscheidung getroffen: Ein Vorstandsvorsitzender eines Vereins, dem im Regelfall auch die Erledigung der steuerlichen Angelegenheiten obliegt, ist zur rechtzeitigen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuerabzugsbeträge verpflichtet. Er haftet bei grober Pflichtverletzung nach § 69 AO...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Haftung für Zuwendungen/Spenden

Tz. 20 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Spendenhaftung fällt nicht in den Anwendungsbereich der §§ 69ff. AO (Anhang 1b). Während es sich bei dieser um eine Haftung der für bestimmte steuerliche Pflichten Verantwortlichen oder der Vertreter und Geschäftsführer gemeinnütziger Körperschaften handelt, stellt die Spendenhaftung eine Haftung gemeinnütziger Körperschaften als solcher...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tierzuchtvereine

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Da die Förderung der Tierzucht ein steuerbegünstigter Zweck i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO (Anhang 1b) ist, können Tierzuchtvereine als steuerbegünstigte (gemeinnützigen) Einrichtungen anerkannt werden, wenn sowohl die Satzung als auch die tatsächliche Geschäftsführung den gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen entspricht. Die Förderung der Tier...mehr