Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Zuständigkeit

Rn. 32 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Erwerb eigener Aktien ist eine Maßnahme der Geschäftsführung und fällt als solche gemäß § 76 Abs. 1 AktG in den Zuständigkeitsbereich des Vorstands. Möglich ist jedoch, dass entweder die Satzung oder der AR anordnen, dass bestimmte Geschäfte nur mit Zustimmung des betreffenden Organs vorgenommen werden dürfen (vgl. § 111 Abs. 4 Satz 2 Akt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Umfang der Prüfung

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Eine gesetzliche Festlegung darüber, woraufhin der AR die Vorlagen des Vorstands zu überprüfen hat, gibt es nicht. Im Gegensatz zum Prüfungsumfang der AP nach § 317 ergibt sich aus der allg. Überwachungspflicht des AR gemäß § 111 AktG, dass der Prüfungsumfang bei der AR-Prüfung ohne entsprechende Einschränkung ist. Nach Koch (Hüffer-AktG (2025...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gegenstand der Prüfung

Rn. 6 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gegenstand der Prüfung durch den AR sind die entsprechenden Vorlagen des Vorstands zur UN-Berichterstattung nach § 170 Abs. 1f. AktG. Demzufolge hat der AR den JA, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag zu prüfen (vgl. § 171 Abs. 1 Satz 1 AktG). Sollte eine AG, KGaA oder SE ein MU i. S. d. § 290 sein, so erstreckt sich die Prüfungspflicht ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Jahresabschluss

Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der AR hat zu prüfen, ob der JA den gesetzlichen Vorschriften sowie Vorgaben der Satzung entspricht (Prüfung auf Rechtmäßigkeit). Diese Anforderungen decken sich insoweit mit denen, die an den AP gemäß § 317 Abs. 1 Satz 2 gestellt werden. Sofern eine externe Prüfungspflicht besteht, wurde der JA bereits durch den AP des UN geprüft und der AR ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Erwerbszweck

Rn. 70 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach dem Wortlaut des Gesetzes liegt die Bestimmung des Zwecks grds. im freien Ermessen der Geschäftsführung. Seit Inkrafttreten der Vorschrift sind jedoch Stimmen laut geworden, die für eine Beschränkung dieses Ermessens plädieren und die Festlegung der Erwerbszwecke im HV-Beschluss fordern (vgl. Bosse, NZG 2000, S. 923f.; Bosse, NZG 2000, S...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Aktienoptionen

Rn. 73 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der HV-Beschluss kann bestimmen, dass der Erwerb eigener Aktien zur Bedienung von Aktienoptionen von AN und Geschäftsführungsmitgliedern der Gesellschaft oder eines der Konzern-UN erfolgen soll (vgl. im Einzelnen zu dieser Möglichkeit Bosse, NZG 2000, S. 923ff.; Kallmeyer, AG 1999, S. 97 (101ff.); Kau/Leverenz, BB 1998, S. 2269ff.). Die Mögli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 7.2 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 81 Gem. § 32 Abs. 6 S. 1 Nr. 1 KStG muss es sich bei der Antragstellerin um eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse handeln, welche kumulativ die Voraussetzungen der Buchst. a bis d erfüllt. Zunächst ist daher im Rahmen eines Rechtstypenvergleichs zu prüfen, ob es sich bei dem Rechtsgebilde, welches die Erstattung beantragt, um eine Rechtsform handelt,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Konzernabschluss und Konzernlagebericht

Rn. 16 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Schon nach dem KonTraG erstreckte sich die Prüfungspflicht auf KA und Konzernlageberichte. Durch das TransPuG wurde dabei zusätzlich die Billigung des KA durch den AR sowie die Möglichkeit, diese der HV zu überlassen, vorgesehen (vgl. BT-Drs. 14/8769, S. 22). Dadurch erweiterten sich das Prüfungsrecht und die Prüfungspflicht auf den Konzernkr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Berichtspflicht des Aufsichtsrats

Rn. 5 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 314 Abs. 2 Satz 1 AktG verpflichtet den AR andererseits dazu, über das Ergebnis seiner Prüfung des Abhängigkeitsberichts an die HV zu berichten. Dies hat in dem schriftlichen Bericht zu geschehen, den der AR jährlich gemäß § 171 Abs. 2 AktG über die RL, Gewinnverwendung, AP sowie Prüfung der Geschäftsführung zu erstatten hat. Hierbei ist ins...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Prüfung der Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung

Rn. 23 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 313 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG hat der AP zu prüfen, ob bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die im Zeitpunkt ihrer Vornahme bekannt waren, die Leistungen betreffender AG/KGaA/SE nicht unangemessen hoch waren. Nach dem Gesetzeswortlaut – und auch im Zusammenhang mit dem nach § 313 Abs. 3 AktG vorgesehenen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Auslegungs- und Anwendungsh... / bbb) Identifizierung der für den Mandanten auftretenden Person (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 GwG)

Rz. 103 Soweit der Mandant bei Mandatsbegründung nicht selbst erscheint, sondern für diesen eine andere Person (z. B. Bevollmächtigter oder Bote) auftritt, muss auch die für den Mandanten auftretende Person identifiziert werden und es müssen die zur Identitätsfeststellung erhobenen Angaben verifiziert werden. Zudem ist zu prüfen, ob die Person tatsächlich dazu berechtigt ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.1.2 Vereinbarkeit der Regelung mit den Grundfreiheiten

Rz. 52 Für Inbound-Investitionen von EU- und EWR-Gesellschaften, die Dividenden aus Portfolio-Anteilen (d. h. eine Beteiligung von unter 10 %) bis zum 1.3.2013 erhalten haben, ist eine Erstattung von einbehaltener KESt grundsätzlich nur unter Geltung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 5 KStG möglich. Der EuGH hat indessen entschieden, dass die Regelung mit EU-Recht, namentlic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 111 Abs. 1 AktG hat der AR die Geschäftsführung des Vorstands zu überwachen. Diese allg. Überwachungspflicht erfährt durch § 171 AktG bezüglich der RL ihre Konkretisierung (vgl. ADS (1997), § 171 AktG, Rn. 1; AktG-GroßKomm. (2018), § 171, Rn. 12). § 171 Abs. 1 AktG verpflichtet den AR, den JA, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Auslegungs- und Anwendungsh... / 3. Pflicht zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten

Rz. 62 Steuerberater sind grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen. § 7 Abs. 1 GwG, der eine gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten statuiert, findet auf Steuerberater keine Anwendung. Allerdings können die Steuerberaterkammern als zuständige Aufsichtsbehörden die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten anordnen, we...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Aktiengattungen (Nr. 3)

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Aktien verschiedener Gattung sind gemäß § 11 AktG Aktien, die mit unterschiedlichen Rechten ausgestattet sind (z. B. Vorzugsaktien). § 160 Abs. 1 Nr. 3 AktG verlangt, dass im Anhang einer AG/KGaA/SE die Zahl der Aktien jeder Gattung, nämlich bei Nennbetragsaktien der Nennbetrag und bei Stückaktien der rechnerische Wert jeder Gattung, genannt w...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Ziel eines grundsätzlichen Erwerbsverbots

Rn. 6 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das grds. Verbot des Erwerbs eigener Aktien dient dem Gläubigerschutz durch Sicherstellung der Kap.-Erhaltung zur Sicherung der Haftungsbasis und der Kap.-Aufbringung bei nicht voll eingezahlten Einlagen (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 71, Rn. 2ff.; Günther/Muche/White, RIW 1998, S. 337 (339); MünchKomm. AktG (2024), § 71, Rn. 18ff.; Spickhoff,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Risikoanalyse: So erkennen ... / 2.3 Beispiel: Annahme von Geschenken

Bei Unternehmen U handelt es sich um eine große Maklerfirma, welche international tätig ist. Es kommt häufig vor, dass die Makler des Unternehmens Geschenke für ihre erfolgreiche Arbeit erhalten. Die Geschenke fallen dabei sehr unterschiedlich aus: Blumensträuße, Kino-Gutscheine oder auch teure Wellness-Wochenenden. Für die Annahme von Geschenken bestehen im Unternehmen kein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internal Investigations: Re... / 6.1 Der interne evidente Verstoß: Untreue

In den meisten Unternehmen gehören interne Compliance-Verstöße zwar nicht zur Tagesordnung, ereignen sich aber doch immer wieder. Gerade in solchen Fällen empfiehlt es sich, eine interne Ermittlung durchzuführen. Der Grund dafür liegt insbesondere darin, dass sich gerade Verstöße von den eigenen Mitarbeitern negativ auf das Arbeitsklima auswirken können und im Unternehmen gr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Compliance-Strukturanalyse:... / 5 Negatives Beispiel: Die Annahme von Zuwendungen

Ein alltägliches Szenario stellt für die meisten Unternehmen die Annahme von Zuwendungen dar. An dieser Stelle ist große Vorsicht geboten, da durch die Annahme von Geschenken schnell ein Korruptionsverdacht entstehen kann. Zudem besteht oftmals Unsicherheit bei Betroffenen, wie sie sich bei der Annahme von Geschenken verhalten sollen und vor allem dürfen. Der Prozess sollte ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internal Investigations: Re... / 6.2 Der Verdachtsfall mit Außenwirkung: Datenschutzverstoß

Neben einem evidenten Verstoß werden Betroffene häufig mit der Situation eines Verdachtsfalls konfrontiert. In diesen Fällen ist besondere Vorsicht geboten, da es dem internen Arbeitsklima ungemein schaden kann, wenn sich herausstellt, dass ein Mitarbeiter zu Unrecht beschuldigt und verdächtigt wurde. Dennoch muss Verdachtsfällen immer nachgegangen werden, da im Zweifelsfall...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Compliance-Strukturanalyse:... / 4 Positives Beispiel: Die Durchführung von Bewerbungsgesprächen

Bei der Durchführung der Strukturanalyse werden sich alle Unternehmen mit Prozessen aus dem Arbeitsrecht auseinandersetzen müssen, insbesondere mit der Durchführung von Bewerbungsgesprächen. Bei diesem Prozess bestehen in der Praxis häufig Unsicherheiten, da vor allem die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internal Investigations: Re... / 5 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Grundsätzlich benötigt der Arbeitgeber im Rahmen einer internen Ermittlung keine vorherige Zustimmung des Betriebsrats. Aber Achtung: Einige spezifische Ermittlungshandlungen und Maßnahmen, sind nur nach der Beteiligung des zuständigen Betriebsrats erlaubt, da sie mitbestimmungspflichtig sind. Als Beispiel dient die Auswertung elektronisch gespeicherter Aufzeichnungen von Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.2 Verwaltung und Nutzung

Rz. 42 Der erweiterten Kürzung unterliegt nur die "Verwaltung und Nutzung" eigenen Grundbesitzes. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass nicht nur der Gewinn, der unmittelbar aus der Verwaltung und Nutzung von Grundbesitz resultiert, bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu kürzen ist, sondern der gesamte Gewinn, der sich aus allen vom Begriff der Verwaltung und Nutzun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 6.1 Allgemeines

Rz. 148 Die Summe aus Gewinn und Hinzurechnungen ist nach § 9 Nr. 2b GewStG zu kürzen um nach § 8 Nr. 4 GewStG dem Gewerbeertrag einer KGaA hinzugerechnete Gewinnanteile, sofern sie bei der Ermittlung des Gewinns i. S. d. § 7 S. 1 GewStG angesetzt worden sind. Rz. 148a § 9 Nr. 2b GewStG dient der Vermeidung der gewerbesteuerlichen Doppelbelastung von Gewinnanteilen.[1] Die Vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 6.3 Umfang der Kürzung

Rz. 152 Zu kürzen sind die Gewinnanteile, die an persönlich haftende Gesellschafter einer KGaA auf ihre nicht auf das Grundkapital geleisteten Einlagen oder als Vergütung für die Geschäftsführung verteilt worden sind. Der Gewinnanteil des persönlich haftenden Gesellschafters einschließlich der Sondervergütungen, Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben ist durch Betriebsvermöge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Alkohol / 5 Prävention

Zur Prävention gegen Alkoholmissbrauch kann beitragen: Geregelter Umgang mit Alkohol im Betrieb, z. B. durch eine "Betriebsanweisung Alkohol", in der festgeschrieben wird, ob und unter welchen Umständen der Konsum von Alkohol im Betrieb gestattet ist. Weitmöglichster Verzicht auf den Ausschank von Alkohol bei betrieblichen Veranstaltungen. Alkoholkonsum und seine Risiken themat...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.3.8 Gewinnminderung bei Beteiligungsbesitz (Zeile 68)

Eingetretene Gewinnminderungen sind wieder hinzuzurechnen, wenn die Gewinnminderung durch Teilwertabschreibungen auf Anteile an nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaften, Kreditanstalten des öffentlichen Rechts, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, an ausländischen Kapitalgesellschaften und an ausländischen Gesellschaften, bei denen die Gewinne nach einem ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.4 Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften (Zeilen 70-82)

Hinzugerechnet werden die nach dem Teileinkünfteverfahren bzw. § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei bleibenden Gewinnanteile und die diesen gleichgestellten Bezüge und erhaltenen Leistungen aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft.[1] Sie werden gekürzt um die mit ihnen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben, soweit diese nach § 3c EStG zu 60 % bzw. § 8b Abs. 5 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 134 Vereinb... / 2.5 Organisation der Schiedsstelle (Abs. 3)

Rz. 8 Die Schiedsstellenregelung nach Abs. 3 der Vorschrift ist ebenfalls der Schiedsstellenregelung des § 130b nachgebildet. Nach Abs. 3 Satz 1 der Vorschrift bilden der GKV-Spitzenverband und die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Spitzenorganisationen der Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendungen auf Bundesebene eine gemeinsam...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2025 - Anlage Part / 3.3 Beteiligung an Kapitalgesellschaften

Zeilen 11–16 Diese Zeilen sind auszufüllen, wenn eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft besteht, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Partei bzw. ihre Untergliederung tatsächlich einen entscheidenden Einfluss auf die Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft ausüben. Dann sind die Gewinnausschüttungen zwar Einnahmen aus eine...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2025 - Anlage WiFö / 3 Vermögensbindung

Die Aktivitäten der Wirtschaftsförderungsgesellschaft müssen ausschließlich auf die begünstigten Tätigkeiten gerichtet sein.[1] Das bedeutet, dass auch das Vermögen und alle Einnahmen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für diesen Zweck eingesetzt werden müssen (Vermögensbindung). Rücklagen dürfen daher nur zu bestimmten begünstigten Zwecken gebildet werden. Eine darüber h...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2025 - Anlage Ber / 5.3 Beteiligung an Kapitalgesellschaften

Zeilen 21–21e Diese Zeilen sind auszufüllen, wenn eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gehalten wird, die bei dem Berufsverband einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb darstellt. Dies ist der Fall, wenn der Berufsverband tatsächlich einen entscheidenden Einfluss auf die laufende Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft ausübt. Dann sind die Gewinnausschüttungen zwar ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigung eines GmbH-Geschä... / 3 Sofortmaßnahmen

Die nachfolgende Checkliste ist eine Hilfestellung für den Notfall. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ist dringend anzuraten, um sicherzustellen, dass die Kündigung wirklich wirksam durchgeführt wird.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2025 – Anlage Gem / 9 Rücklagen zum Ende des letzten Jahres des Prüfungszeitraums

Vor Zeilen 50–59 Eine steuerbegünstigte Körperschaft hat ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für die begünstigten Zwecke zu verwenden. Die Verwendung ist zeitnah, wenn die Mittel in den 2 auf den Zufluss folgenden Kalender- oder Wirtschaftsjahren für die steuerbegünstigten Zwecke eingesetzt werden. Ist das nicht der Fall, sind Rücklagen zu bilden, die nur in bestimmtem Umfang z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 2.3 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Zeile 2 In dieser Zeile werden die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in der Anlage GK ermittelt worden sind, eingetragen. Es ist dies der Betrag aus Zeile 300 der Anlage GK. Hierin sind Effekte aus der Beteiligung an Personengesellschaften (Zeilen 21ff. der Anlage GK), Verlustabzugsbeschränkungen (Zeilen 47-66 der Anlage GK), Effekte aus § 8b KStG (Zeilen 156 ff. de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2025 – Anlage Gem / 2 Allgemeines

Zeile 1 In dieser Zeile ist der 3-jährige Prüfungszeitraum anzugeben, für den die Steuererklärung und die Anlage Gem abgegeben werden. Die Angaben in den Vordrucken sind, soweit nicht anders angegeben, nur für das letzte Jahr des Prüfungszeitraums zu machen, die erforderlichen Unterlagen sind aber für alle 3 Jahre beizufügen. Zu diesen Unterlagen gehören die Einnahme-Überschu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2025 – Anlage Gem / 4 Wirtschaftliche Betätigung

Vor Zeilen 10–24 In den Zeilen 10–24 wird abgefragt, ob die steuerbefreite Körperschaft mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der KSt und GewSt unterliegt. Steuerpflicht kann bestehen, wenn die Einnahmen aller wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe einschließlich der Zweckbetriebe 45.000 EUR übersteigen und wenn bei Vereinen und anderen Körperschaften, die keine Ausschüttun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 11 Kürzungen

Zeilen 83-86 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 87-99 In den Zeilen 83–99 werden die Kürzungen nach § 9 GewStG berücksichtigt, jedoch ohne die Kürzungen für Erträge aus Kapitalbeteiligungen nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG, die in die Zeilen 70-82 einzutragen waren. Zeile 87 Zeile 87 erfasst die Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG für zum Betriebsvermögen gehörende Grundstücke, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfahndung: Arrest in S... / 1.1 Arrestanspruch – Entstehen des Steueranspruchs ist ausreichend

Steueransprüche müssen noch nicht fällig sein oder zahlenmäßig feststehen, es genügt, dass sie entstanden sind. Nach § 38 AO entstehen Ansprüche aus den Steuerschuldverhältnissen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Der Steuerarrest kann bereits dann angeordnet werden, wenn der Steueranspruch zwar noch nicht endgültig festge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsfähig oder nicht rech... / 6. Steuerliche Einordnung von ausländischen Rechtsgebilden

Die bereits im rein nationalen Kontext möglichen Abgrenzungsprobleme hinsichtlich der Rechtsfähigkeit werden im internationalen Kontext zusätzlich komplex. Die Aufzählungen für rechtsfähige und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen in § 14a AO sind jeweils nicht abschließend und im Gegensatz zu § 14b AO wird keine Differenzierung in territorialer Hinsicht vorgenommen. Ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unbeschränkte und beschränk... / 3 Unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht

Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig ist nach § 1 KStG ein körperschaftsteuerpflichtiges Subjekt mit Geschäftsleitung oder Sitz im Inland. Diese beiden Anknüpfungspunkte stellen das Äquivalent zum Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt des Einkommensteuerrechts dar.[1] Gemäß § 10 AO ist der Ort der Geschäftsleitung der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung.[2] Dies ist...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzberichtigung und Bila... / 2.2.2 Berichtigung bei Kapitalgesellschaften

Rz. 17 Für die AG sind die Gründe, die zur Nichtigkeit, d. h. zur Rechtsunwirksamkeit des festgestellten Jahresabschlusses, führen, in § 256 AktG geregelt. Nach h. M. gelten die aktienrechtlichen Nichtigkeitsgründe in entsprechender Anwendung auch für die GmbH.[1] Verstöße gegen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften führen mindestens im gleichen Umfang zur ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5 Einrichtungen, die dem Zweck eines Berufsverbands dienen

Rz. 27 Einrichtungen, die dem Zweck eines Berufsverbands dienen, sind solche, die von einem Berufsverband betrieben werden (erste Alternative) oder die ihre Lehr- und Unterrichtstätigkeit ausschließlich für einen Berufsverband ausüben (zweite Alternative).[1] Ein Berufsverband ist ein Zusammenschluss natürlicher oder juristischer Personen zur Wahrnehmung allgemeiner, aus der...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Abnehmer mit Wohnort oder Sitz im Ausland (§ 6 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 170 Ausländischer Abnehmer i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 und 3 UStG ist ein Abnehmer, der seinen Wohnort oder Sitz im Ausland, ausgenommen die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete, hat.[1] Es gilt der staatsrechtliche Begriff des Auslands. "Ausland" umfasst sämtliche Gebiete, die nicht zum Inland gehören, nämlich im übrigen Unionsgebiet und das Drittlandsgebiet. Ein ausl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.2.2 Latente Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Rz. 68 Die Abgrenzung der latenten Steuern im HGB-Jahresabschluss ist zunächst in § 274 HGB geregelt. Gem. § 274a Nr. 4 HGB haben kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften (einschließlich kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften & Co) i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB ein Wahlrecht zur Steuerabgrenzung nach § 274 HGB.[1] Die Steuerabgrenzung nach § 274 HGB folgt dem temporären Abgren...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sprecherausschuss für leite... / 4 Geschäftsführung

Der Sprecherausschuss wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Der Vorsitzende vertritt den Sprecherausschuss im Rahmen der von diesem gefassten Beschlüsse.[1] Will der Arbeitgeber dem Sprecherausschuss eine Erklärung wirksam zuleiten, so muss er sie gegenüber dem Vorsitzenden des Sprecherausschusses abgeben. Das entspricht auch der Rechtslage nach ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 3 Zur Bedeutung der neuen Freigrenzen-Regelung

§ 64 AO enthält für alle gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Organisationen eine interessante Freigrenzen-Regelung, die insgesamt vor allem für unzählige Vereine zu einer echten Vereinfachungsregelung und auch Steuerersparnis führen kann. Die Freigrenze von derzeit 50.000 Euro ab 2026 (45.000 Euro bis einschließlich 2025) gilt nur, wenn ein gemeinnütziger Verein bzw....mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Carbon Management in der Li... / 3.4 Schritt 4: Richtlinien (Policy)

Nach der thematischen Bündelung und Priorisierung der einkaufsrelevanten Handlungsfelder folgt der zentrale Umsetzungsschritt, die Entwicklung einer verbindlichen internen Richtlinie. Die sollte auch in Richtung der Lieferanten gelten. Hier ist das Ziel Nachhaltigkeit durch eine verbindliche, von der Geschäftsführung getragene Beschaffungsrichtlinie im Einkauf und Lieferante...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sprecherausschuss / 5 Schutzvorschriften

Niemand darf die Wahl des Sprecherausschusses behindern. Insbesondere darf kein leitender Angestellter in der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts beschränkt werden. Niemand darf die Wahl des Sprecherausschusses durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder die Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflussen.[1] Die Mitglieder des Sprecherausschusses dürfen...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 2 Diese Grundvorgaben gelten bei der Vereinsbesteuerung

Wie bisher kann jeder Verein oder auch jede gemeinnützige Körperschaft bzw. juristische Person nach wie vor mit den seit Jahrzehnten gelendeten Besteuerungsgrundsätzen weiterarbeiten, soweit es um die erforderliche (nachvollziehbare) Gliederung und Zuordnung in die 4 Tätigkeitsbereiche geht. Somit muss buchhalterisch weiterhin trotz verschiedener Erleichterungen die getrennt...mehr