Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gegenstand der GmbH / 2 Operative und strategische Geschäftsfelder

Es ist zulässig, sinnvoll und auch rechtlich geboten, den Gegenstand der GmbH weiter einzugrenzen, z. B. danach, welche Produkte (z. B. Nahrungsmittel, Bauteile für die Automobilindustrie) hergestellt werden, mit welchen Produkten (z. B. Spielwaren, Bücher, Baustoffe) Handel betrieben wird oder welche Art von Dienstleistung erbracht wird (Unternehmensberatung, Finanzberatung, I...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzvermögen / 4.3 Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen vs. einfache Anteile

Hinsichtlich der Bilanzierung von Anteilen an anderen Unternehmen im Einzelabschluss differenzieren die IFRS zwischen unter alleiniger Kontrolle stehenden Tochterunternehmen (IFRS 10), unter signifikantem Einfluss stehenden assoziierten Unternehmen (IAS 28), unter gemeinsamer Kontrolle stehenden Gemeinschaftsunternehmen (IFRS 11) und schließlich sonstigen (einfachen) Anteilen oh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 12.1.1 Prüfungsauftrag

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.1 Allgemeine Fragen

Rz. 28 Die allgemeinen Fragen sind bei jedem einzelnen Posten der Bilanz zu beachten. Der Bilanzersteller sollte deshalb jeweils diese Fragen durchgehen, bevor er sich im Detail mit der betreffenden Position befasst. Es ist aber auch möglich, diese Fragen nach Beendigung der Bearbeitung einer Bilanzposition heranzuziehen; in einem solchen Fall bewirken die allgemeinen Fragen...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 7.2 Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.6 Sonstige Angaben

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM und Demografiemanagement / 2.1 Kultur/Führung/Personalpolitik

Der von der Geschäftsführung gelebte und ggf. auch vorgegebene Führungsstil prägt das Unternehmen und damit die Unternehmenskultur. Demnach werden Führungskräfte aller Ebenen zwangsläufig einen Führungsstil zeigen, den die nächsthöhere Ebene vorlebt oder sehen möchte. Jeder Vorgesetzte trägt ein Menschenbild in sich, was letztlich auch seine Sichtweise zu Beschäftigten und d...mehr

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Plan-Jahresabschluss: Mögli... / 3.2.1 Umsatzerlöse, Materialaufwand, Vorräte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Rz. 31 Die Planung der Umsatzerlöse hat für die Jahresabschlussplanung im Regelfall die mit Abstand größte Bedeutung; dies gilt insbesondere, wenn der Absatzsektor den Engpassfaktor des Unternehmens bildet[1]. Selbst wenn der Absatz nicht den Engpass für die Unternehmensplanung darstellt, werden dennoch eine Reihe von Jahresabschlusspositionen in funktionaler Abhängigkeit de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wandeldarlehensverträge nur beim Notar?

Zusammenfassung Ob Wandeldarlehensverträge notariell zu beglaubigen bzw. zu beurkunden sind, um wirksam zu sein, ist umstritten. An einer höchstrichterlichen Klärung dieser äußerst praxisrelevanten Frage fehlt es auch nach dem Beschluss des BGH v. 25.4.2023, II ZR 96/22. Sachverhalt Der klagende Insolvenzverwalter nahm den beklagten Geschäftsführer einer GmbH aufgrund unerlaub...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Satzungsdurchbrechender Beschluss trotz entgegenstehender Stimmrechtsbindung

Zusammenfassung Eine entgegen einer Stimmrechtsbindung erfolgte Stimmabgabe ist grundsätzlich wirksam. Nach dem OLG Celle kann dies jedoch anders zu beurteilen sein, wenn sämtliche Gesellschafter eine konkrete Stimmbindung eingegangen sind, da deren Durchsetzung anderenfalls bloße Förmelei wäre. Sachverhalt Der der Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt betraf die Abberufu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 4.4 Leistungen Dritter an den Veräußerer (§ 9 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG)

Rz. 27 Zur Gegenleistung gehören nach § 9 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG auch Leistungen, die der Veräußerer von einem Dritten als Gegenleistung dafür erhält, dass er dem Erwerber das Grundstück überlässt. Die Vorschrift ergänzt folgerichtig § 9 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG. Denn wenn auch Leistungen des Erwerbers an Dritte zur Erlangung des Eigentums am Grundstück zur Gegenleistung rechnen, ka...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Guidelines für die wirksame Vereinbarung von Wettbewerbsverboten

Zusammenfassung Wettbewerbsverbote sind integraler Bestandteil von Vertriebs- und Kooperationsverträgen, Geschäftsführer- und Arbeitsverträgen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten, die Grenzen des rechtlich Zulässigen sowie darüber, was bei einem Verstoß zu tun ist. Was sind Wettbewerbsverbote? Es gibt verschiedene Arten von vertrag...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gemeinnützigkeit eines Vereins für Zurverfügungstellung einer Petitionsplattform

Leitsatz Förderung der Demokratie kann durch Zurverfügungstellung einer Petitionsplattform erfolgen. Sachverhalt Umstritten war die Gemeinnützigkeit eines Vereins. Dieser verfolgte nach seiner Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Zweck des Vereins war hierbei die Förderung des demokratischen Staatswesens. Diesen Zweck verwir...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH / Zusammenfassung

Begriff Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung – kurz: GmbH – ist die mit Abstand häufigste Rechtsform der Kapitalgesellschaften. Sie ist sowohl für kleinste als auch große, global tätige Unternehmen geeignet. Wesensmerkmal ist die grundsätzlich nur kapitalmäßige Beteiligung der Gesellschafter; deren persönliche Mitarbeit ist nachrangig bzw. entbehrlich. Selbst die Geschä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH / 2.2 Gesellschaftsvertrag

Im Gesellschaftsvertrag legen die GmbH-Gründer ihre Mitwirkungspflichten bei der Gründung der GmbH fest. Kern des Vertrags ist aber die Satzung der zu gründenden GmbH. Hierfür sind einige Mindesterfordernisse zu beachten[1]: Firma der Gesellschaft, Sitz der Gesellschaft, Gegenstand des Unternehmens, Höhe des Stammkapitals und Höhe der durch die Gesellschafter übernommenen Stammei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Qualifizierung von Personal... / 1 Einleitung

Die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen ist derzeit eng mit Begriffen wie "Industrie 4.0", "Arbeit 4.0" oder "Arbeitswelt der Zukunft" verbunden. Dahinterliegende Aspekte für Erfolg im globalen Wettbewerb stellen Innovationen, hohe Flexibilität, Anpassungs- und Veränderungsfähigkeit und die digitale Transformation, ggf. unter Nutzung künstlicher Intelligenz, d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Feedback als Schlüsselkompe... / 4.1 Wer wird gefragt? Wer lädt ein? Wie wird gefragt?

Um sich dem OE/PE Prozess stellen zu können und Klarheit über den sinnvollen Einsatz dieses Feedback-Instruments zu erhalten, anbei ein paar Fragen, die Sie dabei unterstützen: Zielsetzung: Weshalb soll das Instrument eingeführt werden? Welche Zielkultur ist zukunftsweisend? Welche Kompetenzen/Verhaltensweisen/Lernfelder sollen Feedback erhalten? Wer muss an der Entscheidung übe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Prozessoptimierung in der E... / 1.5 Melde- und Berichtswesen

Jedes Payroll-System mit entsprechender Zertifizierung der informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) ist autorisiert, die im Rahmen der Entgeltabrechnung erforderlichen Meldungen zu erstellen und an die entsprechenden Stellen zu übermitteln. Insofern haben die Payroll-Sachbearbeiter mit dem Meldewesen keinen sonderlichen Aufwand. Doch ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Beschlussfassung / 1 Allgemeines

Soweit nicht laufende Angelegenheiten der Geschäftsführung vom Betriebsratsvorsitzenden oder vom Betriebsausschuss erledigt werden, bildet der Betriebsrat seinen Willen durch Beschlussfassung in den Betriebsratssitzungen, ggf. unter beratender Teilnahme der Gewerkschaften, der Schwerbehindertenvertretung, der betrieblichen Jugend- und Auszubildendenvertretung und des Arbeitg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutzverfahren: ... / 4 Darlegungs- und Beweislast

Darlegungs- und Beweislast für Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes Beruft sich der Arbeitnehmer im Kammertermin auf die Sozialwidrigkeit der Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), so muss er zunächst darlegen und beweisen, dass die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des KSchG gegeben sind. Dazu muss er darlegen und beweisen, dass die nach § 23 Abs. 1 KSchG e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerpflicht von Corona-Überbrückungshilfen

Leitsatz Die Zahlungen der NRW Überbrückungshilfe Plus für Selbstständige in Höhe von 1.000 EUR pro Monat im Zeitraum Juni bis August 2020 sind aufgrund des wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen den Leistungen und der betrieblichen Tätigkeit als Betriebseinnahmen steuerpflichtig. Sachverhalt Streitig war, ob eine Billigkeitsleistung des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) in F...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / V. Mehrere Geschäftsführer-Gesamtverantwortung und Ressortprinzip-Geschäftsordnung

Rz. 73 Mehrere Geschäftsführer haften grundsätzlich gesamtschuldnerisch für den entstandenen Schaden. Jeder von ihnen muss aber auch pflichtwidrig und schuldhaft gehandelt haben. Bei der Haftungsinanspruchnahme ist jeweils zu prüfen, welche Pflichtverletzung zu welchem Schaden geführt hat und welcher Geschäftsführer hieran einen schuldhaften Beitrag geleistet hat. Soweit die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / II. Überwachungsaufgabe

Rz. 2 Der Umfang und die Intensität der Überwachungsaufgabe ist jeweils im Einzelfall so zu bestimmen, dass eine effektive Überwachung gewährleistet ist. Bereiche, die einwandfrei organisiert sind und funktionieren, bedürfen einer geringeren Kontrolle als Dezernate, bei denen es verstärkt zu Versäumnissen kommt. Die Überwachungsaufgabe muss nicht engmaschig erfolgen, der Vor...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / VIII. Entlastung des Geschäftsführers

Rz. 98 Die Entlastung des Geschäftsführers durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann zu einem Ausschluss des Anspruchs aus § 43 Abs. 2 GmbHG führen. Die Gesellschafterversammlung ist gemäß § 46 Nr. 5 GmbHG für die Entlastung zuständig. Die Entlastungswirkung wird wie folgt formuliert: "Die Entlastung schließt solche Ansprüche aus, die innerhalb des Entlastungszeitra...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 1.1.3.1 § 34 GenG Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder

(1) Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft anzuwenden. Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf Grundlage angemessener Informationen zum Wohle der Genossenschaft zu...mehr

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B. AVB D&O / I. Überblick

Rz. 1 Das in der D&O- Versicherung versicherte Risiko ist die Haftung der Organe (Organhaftung). Nach den Musterbedingungen ist die Haftung von gegenwärtigen oder ehemaligen Mitgliedern des Aufsichtsrats, des Vorstandes oder der Geschäftsführung versichert.mehr

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A. Einleitung / 3. KG a.A.

Rz. 54 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine Kapitalgesellschaft, die eng mit der AG verwandt ist. Sie ist ebenfalls im Aktiengesetz geregelt (§§ 278 bis 290 AktG). Beteiligt sind jedoch nicht nur Aktionäre, die bei der KGaA Kommanditaktionäre genannt werden, sondern mindestens auch ein persönlich haftender Gesellschafter, der sog. Komplementär. Dieser haftet ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 3. Vertretung der GmbH

Rz. 96 Nach § 46 Nr. 8 GmbHG entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die Geschäftsführer einschließlich der Frage, wer die GmbH in dem Haftungsprozess vertritt. Hierfür kann die Gesellschafterversammlung Prozessvertreter bestellen, sie kann die Prozessführung aber auch dem aktuellen Geschäftsführer überlassen. Dieser ist a...mehr

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B. AVB D&O / IV. Dritte Variante: Vertragskonzern

Rz. 8 Nach der dritten Variante in A-4 AVB D&O, die den Wortlaut des § 291 Abs. 2 Nr. 3 HGB übernimmt, liegt eine Tochtergesellschaft vor, wenn das Recht der Versicherungsnehmerin besteht, die Finanz- und Geschäftspolitik auf Grund eines mit diesem Unternehmen geschlossenen Beherrschungsvertrages oder auf Grund einer Bestimmung in der Satzung dieses Unternehmens zu bestimmen...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / II. Weisungsfreiheit des Vorstandes

Rz. 2 Der Vorstand ist im Gegensatz zur Geschäftsführung bei der GmbH nicht weisungsabhängig (§ 76 AktG). Seine Tätigkeit unterliegt zwar der Kontrolle des Aufsichtsrats, die Überwachung kann jedoch allenfalls ein Vetorecht umfassen, wenn der Aufsichtsrat bestimmte Zustimmungsvorbehalte festlegt. Diese Möglichkeit hat auch die Hauptversammlung. Ein Initiativrecht mit dem Erg...mehr

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B. AVB D&O / 1.1 A-1 Versicherungsschutz, versicherte Personen, Vermögensschäden

Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemaliges Mitglied des Aufsichtsrates, des Vorstandes oder der Geschäftsführung des Versicherungsnehmers oder einer Tochtergesellschaft (versicherte Personen) wegen einer bei Ausübung dieser Tätigkeit begangenen Pflichtverletzung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Verm...mehr

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B. AVB D&O / 1. Grundsatz

Rz. 5 Im Rahmen der D&O-Police versichert sind die gegenwärtigen Organmitglieder, d.h. die Mitglieder des Aufsichtsrats, des Vorstands bzw. der Geschäftsführung. Nach den Musterbedingungen und den in der Praxis verbreitenden Bedingungen sind zudem auch die Organpersonen von Tochtergesellschaften mitversichert (zur Definition der Tochtergesellschaften siehe unten bei A-4). St...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / I. Grundlagen

Rz. 1 Die in § 93 AktG verankerte Organhaftung des Vorstands einer Aktiengesellschaft ähnelt der Haftung der GmbH-Geschäftsführer. Die Organpflichten sind weitgehend wie bei der GmbH geregelt. So haben auch die Vorstandsmitglieder bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Ausdrücklich ist in § 93 Abs.1 Satz 2 A...mehr

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B. AVB D&O / 5. Fehlerhafte bzw. faktische Organstellung

Rz. 13 Eine Person kann wie ein Organ handeln, obwohl diese Stellung formal korrekt nicht oder nicht mehr besteht bzw. ggf. niemals bestand. Unterschieden werden kann zwischen den Fällen, wo es immerhin einen Bestellungsakt gab, der jedoch fehlerhaft war oder wo die Wirkung des Bestellungsaktes z.B. durch Befristung weggefallen ist und den Konstellationen, in denen Personen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / 1.1.2.4 § 147 AktG Geltendmachung von Ersatzansprüchen

(1) Die Ersatzansprüche der Gesellschaft aus der Gründung gegen die nach den §§ 46 bis 48, 53 verpflichteten Personen oder aus der Geschäftsführung gegen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats oder aus § 117 müssen geltend gemacht werden, wenn es die Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit beschließt. Der Ersatzanspruch soll binnen sechs Monaten seit dem T...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Er... / 7 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen die Erlaubnispflicht

Verfügt der Verleiher nicht über die notwendige Erlaubnis, ist die Arbeitnehmerüberlassung illegal und die Verträge zwischen Verleiher und Entleiher sowie zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer sind grundsätzlich unwirksam.[1] Zwischen dem Entleiher und dem illegal verliehenen Leiharbeitnehmer wird ein Arbeitsverhältnis fingiert, wenn der Leiharbeitnehmer dem nicht wirksam ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A. Einleitung / a. Überblick

Rz. 35 Die Rechtsform der GmbH ist weit verbreitet. Es existieren in Deutschland über eine Mio. Gesellschaften in dieser Rechtsform.[1] Die Struktur und Organisation der GmbH ist einfach. Rz. 36 Es existieren im Normalfall bei einer GmbH nur zwei Organe, die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung. Die Gesellschafterversammlung bestellt die Geschäftsführer, beruft ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / b. Zustimmungsvorbehalte

Rz. 29 Die Satzung der GmbH, eine Geschäftsordnung, der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers oder auch einzelne Beschlüsse der Gesellschafter oder bei entsprechender Zuständigkeit Beschlüsse des Aufsichtsrats können Zustimmungsvorbehalte festlegen. Dann hat der Geschäftsführer die geplante Maßnahme vor ihrer Vereinbarung und erst recht vor ihrer Ausführung dem zuständigen...mehr

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B. AVB D&O / 1. Überblick

Rz. 34 Was versichert ist, ergibt sich aus der getroffenen Vereinbarung, also der vereinbarten Risikobeschreibung. Meist wird wie in den Musterbedingungen des GDV formuliert, dass Ansprüche gegen die versicherten Personen versichert sind, soweit diesen Personen Verstöße vorgeworfen werden, die gesetzliche Haftpflichtbestimmungen betreffen. Die Formulierungen in den verwendet...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 3. Unternehmerisches Ermessen

Rz. 42 Die Pflichtwidrigkeit entfällt, wenn der Geschäftsführer eine Entscheidung im Rahmen seines unternehmerischen Ermessens trifft. Grundsätzlich besteht bei unternehmerischen Entscheidungen ein weiter Ermessensspielraum. Ein Geschäftsführer muss täglich Entscheidungen treffen. Hier sollte er nicht zögerlich sein und befürchten müssen, für Maßnahmen, die sich als nachteil...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / e. Grenze der haftungsentlastenden Wirkung bei unzureichender Information

Rz. 38 Zu Recht wird angenommen, dass sowohl bei einer Weisung als auch bei einem Zustimmungsvorbehalt, die haftungsentlastende Wirkung dann entfällt, wenn der Geschäftsführer der Gesellschafterversammlung die Tatsachengrundlage nicht ausreichend vermittelt, nicht ausreichend über Risiken oder sonstige Bedenken hinsichtlich der betroffenen Maßnahmen informiert oder sonst wie...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / B. Haftung für Wettbewerbsverstöße und bei Verletzung von Immaterialgüterrechten

Rz. 1 Der Geschäftsleiter kann als sog. Störer für Wettbewerbsverstöße oder Markenverletzungen der Gesellschaft haften.[1] . Grundsätzlich haftet bei Wettbewerbsverstößen bzw. bei Verstößen gegen Immaterialgüterrechte (z.B. bei Engriffen in fremde Marken-, Patent- oder Urheberrecht) das Unternehmen, wenn aus demselben heraus Mitarbeiter Verstöße begehen, ohne dass hier die M...mehr

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A. Einleitung / c. Zuständigkeit für den Abschluss des D&O-Versicherungsvertrags

Rz. 48 Gegenüber dem D&O-Versicherer ist die Geschäftsführung in vertretungsberechtigter Zahl für den Abschluss der D&O-Versicherung zuständig. Dessen Vertretungsmacht ist im Außenverhältnis unbeschränkt und unbeschränkbar (§ 37 Abs. 2 GmbHG). Der Versicherer kann grundsätzlich auf diese Vertretungsmacht vertrauen und muss sich nicht vergewissern, ob der Geschäftsführer im I...mehr

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B. AVB D&O / VIII. Erledigung auf Verlangen des Versicherers durch Anerkenntnis, Befriedigung, Vergleich (A-6.7 AVB D&O)

Rz. 84 Die Regelung in A-6.7 AVB D&O knüpft daran an, dass eine Erledigung der Haftpflichtfrage möglich ist. Befürwortet der Versicherer die Erledigung, so räumt A-6.7 AVB D&O dem Versicherer zwei Möglichkeiten ein für sich die Regulierung zu begrenzen bzw. zu erledigen. Die erste Variante knüpft daran an, dass die vom Versicherer verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspru...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 1.1.2.1 § 93 AktG Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder

(1) Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln. Über vertra...mehr

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B. AVB D&O / 3. Klauseln zur Beendigung des Versicherungsvertrag bzw. Anzeigeobliegenheit

Rz. 27 In den AVB D&O finden sich teils Anzeigeobliegenheiten, wonach die Eröffnung des Insolvenzverfahren bzw. Stellung des Insolvenzantrag ggf. als Gefahrerhöhung oder sonst als gefahrerheblicher Umstand anzuzeigen ist.. Solche vertraglichen Obliegenheiten müssen sich im Rahmen von § 28 VVG halten. Sie sind grundsätzlich statthaft. Rz. 28 Stattdessen oder auch daneben sind ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / 2. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung bzw. des Aufsichtsrats

Rz. 87 Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein entsprechender Beschluss der Gesellschafterversammlung oder bei entsprechender Zuständigkeit des Aufsichtsrats. Die Gesellschafter bzw. der Aufsichtsrat sind für die Überwachung der Geschäftsführung zuständig und entscheiden, ob sie diese seitens der Gesellschaft auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Dies gilt auch gegenü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / I. Anspruchserhebungsprinzip (Claims-made-Prinzip)

Rz. 1 Die Bedingungen wählen für A-2 AVB D&O die Überschrift "Versicherungsfall (Claims-Made-Prinzip)". Genau genommen handelt es sich allerdings nicht um die Definition des Versicherungsfalls. Diese Definition ist nämlich bereits in A-1 Abs. 1 AVB D&O enthalten. Danach gewährt der Versicherer Versicherungsschutz, "für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemaliges Mitglie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / III. Obliegenheiten der versicherten Personen und subjektive Risikoausschlüsse

Rz. 23 Die versicherten Organpersonen sind selbst nicht Vertragspartner, sie treffen daher keine Vertragspflichten, es sei denn sie haben sich zur Übernahme derselben verpflichtet. Es wäre rechtlich zulässig, dass mit jeder Organperson Vereinbarungen getroffen werden, z.B. dass diese die Direktansprüche aus dem Versicherungsvertrag erhalten und im Gegenzug aber bestimmte Ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / 7. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 StGB (Untreue)

Rz. 32 Der Geschäftsleiter hat eine verantwortungsvolle Position, er kommt mit dem Vermögen der Gesellschaft in der Regel in Berührung. Der Straftatbestand der Untreue schützt das Vermögen. Dies kann das Vermögen der Gesellschaft, ausnahmsweise aber auch das eines Dritten sein. So kann die Gesellschaft selbst auch die Vermögensinteressen Dritter betreuen bzw. diese wahren- D...mehr