Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Faktischer Geschäftsführer

Begriff Als faktisches Organ kann gelten, wer als solches handelt, ohne dazu formell bestellt zu sein. Führt z. B. der Alleingesellschafter und nicht der im Handelsregister eingetragene Geschäftsführer tatsächlich die Geschäfte der GmbH, spricht man von einem faktischen Geschäftsführer. Dies ist auch dann der Fall, wenn der eingetragene Geschäftsführer ausschließlich oder ü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 4.1 Bedeutung und größenabhängige Erleichterungen

Rz. 46 Der Anhang stellt neben Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung die dritte Komponente des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkten Personengesellschaften dar.[1] Wesentliche Aufgabe des Anhangs ist es, weitergehende Informationen über solche Sachverhalte zu vermitteln, die aus der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung nicht unmittelbar ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 4.2 Struktur des Anhangs

Rz. 47 Gesetzliche Vorgaben für die Anhangangaben finden sich in §§ 284 und 285 HGB sowie in verschiedenen Einzelvorschriften des Handelsrechts oder anderen Spezialgesetzen. Eine bestimmte Form oder eine der Bilanz oder GuV entsprechende feste Gliederungsnormierung für den Anhang ist im HGB nicht vorgeschrieben. Der Anhang ist als solcher hervorzuheben und zu kennzeichnen, um...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / b) Weitere Aspekte

Die Genossenschaft muss einen Vorstand und einen Aufsichtsrat haben (§ 9 GenG). Der Vorstand vertritt die Genossenschaft (§ 24 Abs. 1 S. 1 GenG). Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei dessen Geschäftsführung zu überwachen (§ 38 Abs. 1 S. 1 GenG). Die Satzung sowie die Mitglieder des Vorstands sind in das Genossenschaftsregister einzutragen (§ 10 Abs. 1 GenG). Außerdem ist die S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 63 Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung

1 Tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 Abs. 1 AO) Rz. 1 Die tatsächliche Geschäftsführung umfasst alle Handlungen und Tätigkeiten, die der Körperschaft zuzurechnen sind.[1] Die Körperschaft muss ihre tatsächliche Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung ihrer in der Satzung bestimmten Zwecke in der satzungsmäßigen Weise richten. Satzung und tatsächli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 63 Anf... / 3 Nachweis der tatsächlichen Geschäftsführung (§ 63 Abs. 3 AO)

Rz. 4 Den Nachweis der der Satzung entsprechenden Geschäftsführung hat die Körperschaft durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben zu führen. Die Körperschaft trägt die objektive Beweislast (Feststellungslast) für die Voraussetzungen der Steuerbefreiung.[1] Die vorläufige Anerkennung der Körperschaft durch das FA führt nicht zu einer Umkehr der Fest...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 63 Anf... / 1 Tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 Abs. 1 AO)

Rz. 1 Die tatsächliche Geschäftsführung umfasst alle Handlungen und Tätigkeiten, die der Körperschaft zuzurechnen sind.[1] Die Körperschaft muss ihre tatsächliche Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung ihrer in der Satzung bestimmten Zwecke in der satzungsmäßigen Weise richten. Satzung und tatsächliche Geschäftsführung müssen daher übereinstimmen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 63 Anf... / 2 Zeitliche Anforderungen (§ 63 Abs. 2 AO)

Rz. 3 Die tatsächliche Geschäftsführung muss für die Vergünstigungen bei der KSt und der GewSt während des ganzen Jahres den Anforderungen des § 63 AO entsprechen; bei Verstößen hiergegen kann nach § 173 Abs. 1 AO eine Änderung etwaiger Steuerbescheide innerhalb der Festsetzungsfrist erfolgen. Bei anderen Steuerarten muss die tatsächliche Geschäftsführung der Satzung im Zeit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 61 Satzungsmäßige Vermögensbindung

Rz. 1 § 61 Abs. 1 AO dehnt die Buchnachweisfunktion der Satzung entsprechend § 60 Abs. 1 AO auf den Grundsatz der Vermögensbindung[1] aus[2]: allein anhand der Satzung muss die Prüfung ergeben, dass das Vermögen bei Auflösung, Aufhebung oder Zweckfortfall zu einem steuerbegünstigten Zweck verwendet werden wird (sog. formelle Vermögensbindung). Der Grundsatz der satzungsmäßig...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mediation: Methoden und Ges... / 7 Unternehmensinterne Mediationen

Zunehmend erkennen Unternehmen den Mehrwert von Mediation und finanzieren ihren Mitarbeitern, insbesondere denen in Leitungsfunktionen, Aus- und Fortbildungen in diesem Bereich. Die Idee dahinter ist einfach: Kommt es im Unternehmen zu einem Konflikt, beispielsweise in einem Team, steht direkt ein hausinterner Mediator zur Verfügung, der vermitteln kann. Übersicht: Mögliche ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 2.2.2 Einzelne wirtschaftliche Betätigungen

Rz. 6 Die Durchführung von Werbung ist grundsätzlich steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb; zur Werbung bei sportlichen Veranstaltungen vgl. § 67a AO Rz. 29. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt aber nur vor, wenn die Körperschaft selbst die Werbung durchführt; die Vermietung von Vereinseinrichtung zur Durchführung von Werbung durch andere ist steuerfrei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 63 Anf... / 4 Fristsetzung zur Mittelverwendung (§ 63 Abs. 4 AO)

Rz. 5 Gemeinnützige Körperschaften müssen ihre Mittel vorbehaltlich des § 62 AO grundsätzlich zeitnah für ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden.[1] Sammelt eine Körperschaft Mittel an, ohne dass die Voraussetzungen zur Rücklagenbildung nach § 62 AO erfüllt sind, liegt an sich ein Verstoß gegen das Gebot der satzungsmäßigen Geschäftsführung vor. § 63 Abs. 4...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 67a Sp... / 2.3.2 Teilnahme von Sportlern des Vereins

Rz. 13 Handelt es sich um Sportler des Vereins, liegt ein Zweckbetrieb nur vor, wenn kein an der Veranstaltung teilnehmender Sportler eine Bezahlung erhält.[1] Unter schädlicher Bezahlung versteht das Gesetz jede Vergütung oder andere Vorteile, die der Sportler für seine sportliche Betätigung oder für die Benutzung seiner Person, seines Namens, seines Bildes oder seiner spor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 67a Sp... / 1 Einführung und Rechtsentwicklung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 67a AO enthält Sonderregelungen für sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins. Die Vorschrift ist steuerliche Begünstigungsnorm für Sportvereine zum Erhalt ihrer Gemeinnützigkeit unter dem Blickwinkel der Selbstlosigkeit nach § 55 AO.[1] Diese sportlichen Veranstaltungen sind ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, wenn sie auf die Erzielung von Einnahmen gerichte...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Dekarbonisierung in Scope 1... / 4.1.1 Projektorganisation und Governance

Eine klare und belastbare Projektorganisation ist die Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung der Dekarbonisierungsstrategie. Zunächst wird eine Governance-Struktur etabliert, in der ein Lenkungskreis (Steering Committee), ein Executive Sponsoring und eine Projektleiter:in oder Koordinator:in benannt werden. Ergänzt wird diese Struktur durch die Einrichtung von Arbeitsgrup...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Dekarbonisierung in Scope 1... / 4.5.2 Praxisnahe Maßnahmen zur Förderung der Nachhaltigkeitskultur

Um die beschriebenen Prinzipien konkret umzusetzen, haben sich in der Unternehmenspraxis folgende Formate und Instrumente bewährt: Nachhaltigkeitskomitees: Sie dienen als Plattform für den internen Austausch und ermöglichen es Mitarbeitenden, aktiv an Projekten mitzuarbeiten und eigene Ideen einzubringen. Internationale Nachhaltigkeitspanels: Diese fördern den konzernweiten Au...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz im Personalwesen / 2.3.4 Datenverarbeitung zur Aufdeckung von Straftaten

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG dürfen Daten zur Aufdeckung von Straftaten verarbeitet werden, wenn zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass die betroffene Person im Beschäftigungsverhältnis eine Straftat begangen hat. Nicht zulässig ist die Verarbeitung jedoch, wenn sie nur der Verdachtserforschung dient. Die Verarbeitung muss zudem zur Aufdec...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Dekarbonisierung in Scope 1... / 4.3.3 Workflow-Management für die Datenerhebung

Ein strukturierter und gut gesteuerter Datenerhebungsprozess ist essenziell für eine präzise CO2-Bilanzierung sowie für die Entwicklung und Umsetzung wirksamer Klimastrategien. Nur wenn Zuständigkeiten, Datenflüsse, Speicherorte und Zugriffsrechte eindeutig geregelt sind, lassen sich Nachhaltigkeitsdaten effizient, regelkonform und vertrauenswürdig verarbeiten. Dabei ist die...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Vertragswidriger Gebrauch

Rz. 2 Ob der Gebrauch vertragswidrig ist oder nicht, bestimmt sich in erster Linie nach den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien. Sind diese auslegungsfähig und auslegungsbedürftig, ist der wirkliche Parteiwille zu ermitteln. Sind die Vereinbarungen lückenhaft, ist der vertragsgemäße Gebrauch im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu ermitteln (Schmidt-Futterer/Flato...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung, verdeckte ... / 5.2 Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge für faktischen Geschäftsführer

M war zu 40 % und Sohn S zu 60 % an der X-GmbH beteiligt. M war alleinige Geschäftsführerin, S Arbeitnehmer der GmbH. Neben seinem Gehalt erhielt S – wie alle anderen Arbeitnehmer der GmbH – Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Das Finanzamt qualifizierte diese Zuschläge im Zuge einer Betriebsprüfung als vGA, da S faktischer Geschäftsführer sei. Mit Urteil vom...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinssatzung – wie gestal... / 14 Einzelfragen zur Satzung des Vereins

Die folgenden Satzungsfälle zeigen die vielfältigen Fragestellungen einer Vereinssatzung auf.[1]mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinssatzung – wie gestal... / 10.3 Durch die Satzung abdingbare Regelungen des BGB

Die folgenden gesetzlichen Regelungen sind nur dann Bestandteil der Vereinsverfassung, wenn ihre Geltung nicht durch die Satzung ausgeschlossen oder abgeändert worden ist (§ 40 S. 1 BGB): Mehrheitsprinzip bei der Vertretung des Vereins durch den Vorstand (§ 26 Abs. 2 S. 1 BGB) Der Verein wird im Außenverhältnis durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder nach § 26 BGB vertreten...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinssatzung – wie gestal... / 13 Wichtige Grundprinzipien des Vereinsrechts

Viele Fragen des Vereinsrechts, die sich nicht aus dem Gesetz ableiten lassen, wurden in den letzten Jahren durch die Rechtsprechung entschieden. Der Einfluss der Rechtsprechung ist damit im Vereinsrecht sehr stark ausgeprägt, ähnlich wie im Arbeitsrecht. Nachfolgend einige elementare Grundsätze, die vor allem auch beim Aufbau einer Satzung beachtet werden müssen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vermächtnisanordnung / 2. Mögliche Anspruchsgrundlagen

Rz. 109 Denkbar sind Ansprüche auf der Grundlage schuldrechtlicher Vereinbarungen zwischen Erblasser und Pflegeperson. Falls der Nachweis einer solchen Vereinbarung (Dienstvertrag) gelingt, besteht in der Tat ein Anspruch auf die vereinbarte bzw. übliche Vergütung. Der Nachweis eines vereinbarten Entgelts dürfte aber gerade für den Fall, dass eine dem Erblasser nahestehende ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vermächtnisanordnung / 4. Lastentragung

Rz. 189 Welche für ein Haus anfallenden Kosten sind vom Wohnungsberechtigten einerseits und vom Eigentümer andererseits zu tragen?mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Klagen aus einer Vermögensverwaltung.

Rn 2 § 31 erfordert, dass der Streitgegenstand sich auf eine Vermögensverwaltung bezieht. Unter Vermögensverwaltung ist die Verwaltung eines oder mehrerer Vermögensgegenstände auf vertraglicher oder gesetzlicher Rechtsgrundlage einschließlich der Geschäftsführung ohne Auftrag zu verstehen, sofern die Verwaltung sich nicht nur auf einzelne Geschäfte beschränkt, sondern auf ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Digital statt doppelt: So g... / 3 Freigabeprozess digital vereinfachen

Auch der Freigabeprozess lässt sich mit einfachen Mitteln digitalisieren, ganz ohne komplexe Workflow-Software oder teure Lösungen. Entscheidend ist, dass die Freigabe eindeutig, nachvollziehbar und revisionssicher erfolgt. Die Freigabe kann z. B. erfolgen durch: eine E-Mail-Antwort, in der die Freigabe schriftlich bestätigt wird ("Freigegeben durch NN am 2025-06-01"), einen Zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.1.4 Erforderliche Satzungsänderungen bei der Übernehmerin hinsichtlich ihrer Zwecke und Zweckverwirklichungsmaßnahmen

Tz. 12 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Bei der Übernehmerin ist – ggf. zusätzlich zu u. U. notwendigen Satzungsänderungen hinsichtlich der Vermögensbindung – zu prüfen, ob aufgrund der Verschmelzung ihre Satzung im Bereich der gemeinnützigen Zielsetzung und der Zweckverwirklichungsmaßnahmen zu ergänzen ist. Bei der Verschmelzung durch Aufnahme (s. § 2 Nr. 1 UmwG) werden derartige ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Sachwalter hat Anspruch auf (2) Auf Antrag des Sachwalters setzt das Gericht die Höhe der Auslagen, de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Verwaltungskosten

Rz. 39 [Autor/Stand] Sie umfassen insbesondere die Kosten der zur Verwaltung des Grundstücks erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht, den Wert der vom Eigentümer persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit sowie die Kosten der Geschäftsführung. Hierzu gehört auch der Gegenwert der von Eigentümerseite persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.4 Qualifizierter Anteilstausch (§ 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG)

Tz. 55 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 § 21 UmwStG betrifft den Tausch von Anteilen an einer inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft gegen Gewährung neuer Anteile. Ein qualifizierter Anteilstausch i. S. d. § 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG liegt vor, wenn die übernehmende Gesellschaft nach der Einbringung nachweisbar unmittelbar die Mehrheit der Stimmrecht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Handels- und gesellsch... / I. Grundsätzliches

Rz. 1 Gehören zum Vermögen des Testators Unternehmensbeteiligungen oder führt er ein (kaufmännisches) Einzelunternehmen, sind bei den Nachfolgeüberlegungen und der Gestaltung der Verfügungen von Todes wegen nicht nur die erbrechtlichen und steuerlichen Vorgaben, sondern auch handels- und gesellschaftsrechtliche Regelungen in den Blick zu nehmen. Die Verfügung von Todes wegen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Entwicklung des Begriffs

Rz. 37 [Autor/Stand] Die Regelungen zu den Bewirtschaftungskosten entsprechen § 18 Abs. 1 der Wertermittlungsverordnung.[2] Seit dem 1.7.2010 ergeben sich die Bewirtschaftungskosten aus § 19 Abs. 1 Immobilienwertermittlungsverordnung.[3] Danach sind als Bewirtschaftungskosten die für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung und zulässige Nutzung marktüblich entstehenden jährliche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Niederlassung.

Rn 3 Eine Niederlassung iSd § 21 erfordert eine vom Bekl errichtete, auf seinen Namen und Rechnung betriebene Geschäftseinrichtung, deren Leitung das Recht hat, aus eigener Entscheidung ihr übertragene Geschäfte abzuschließen und die sich dadurch von einer Agentur zur Entgegennahme und Übermittlung von Vertragsofferten unterscheidet (BGH NJW 87, 3081, 3082 [BGH 13.07.1987 - ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Verschmelzung auf eine andere steuerpflichtige Körperschaft oder eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerfreie Körperschaft

Tz. 4 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Verschmelzung auf eine andere steuerpflichtige Körperschaft – oder auf eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerfreie Körperschaft – ist für gGmbH grds. möglich. Dabei kommt für die gGmbH eine Verschmelzung auf eine Kapitalgesellschaft oder eine Genossenschaft in Betracht (nicht dagegen auf einen e. V.; s. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Klägerin begehrt als Erbin nach dem am … 2020 verstorbene Erblasser R … T … E … von der Beklagten bestimmte Erbschaftsansprüche. Der Erblasser hatte am 14.12.2007 die nunmehrige Beklagte (seine Schwester) notariell – auch über seinen Tod hinaus – bevollmächtigt, ihn in allen Vermögens-, Steuer- und sonstigen Rechtsangelegenheiten in jeder Richtung zu vertreten. Die hies...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Haftung des Verbands gegenüber den Anmeldern.

Rn 8 Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Verband ggü den Anmeldern haftet, etwa bei angeblich schlechter Prozessführung, ist gesetzlich nicht geregelt und daher nach allg Regeln zu beantworten. In Betracht kommt eine vertragliche Haftung, sofern es Vereinbarungen zwischen Anmelder und Verband gibt (Musielak/Voit/Stadler vor VDuG Rz 24). Die bloße Anmeldung is...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.4 Exkurs: Veräußerung von Anteilen an einer steuerbegünstigten Kapitalgesellschaft

Tz. 69 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 2 AO (Anhang 1b) dürfen die Mitglieder bei ihrem Ausscheiden nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurückerhalten (s. AEAO Nr. 22 zu § 55 Abs. 1 Nr. 2 und 4, Anhang 2). Auch vom BFH wurde im Beschluss vom 12.10.2010 (DStR 2011, 20) die Auffassung vertreten, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.2 Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als steuerfreie Vermögensverwaltung

Tz. 79 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer Kapitalgesellschaft ist grds. steuerfreie Vermögensverwaltung (§ 14 Satz 3 AO, Anhang 1b). Sie stellt jedoch dann einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. d. § 64 AO (Anhang 1b) dar, wenn mit der Beteiligung ein entscheidender Einfluss auf die laufende Geschäftsführung der Kapitalge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 1. Vererbung von Personengesellschaftsanteilen

Rz. 212 Wird ein Anteil an einer Personengesellschaft übertragen, ist in ertragsteuerlicher Hinsicht in einem ersten Schritt zwingend zu klären, ob es sich bei diesem Personengesellschaftsanteil in steuerlicher Hinsicht um Betriebsvermögen oder um Privatvermögen handelt. Handelt es sich um steuerliches Betriebsvermögen, wird in Bezug auf den Anteil an der Personengesellschaf...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Formwechsel in eine Personengesellschaft oder eine KGaA

Hinweise: Der nach § 226 UmwG für die gGmbH u. a. mögliche Formwechsel in eine Personengesellschaft hätte eine Verletzung der Vermögensbindung durch die tatsächliche Geschäftsführung zur Folge, die gem. § 63 Abs. 2 i. V. m. § 61 Abs. 3 AO zur rückwirkenden vollen Steuerpflicht für die letzten zehn Jahre führen würde. Aufgrund dieser vorher eintretenden vollen Steuerpflicht wär...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 3. Entnahme aus dem Sonderbetriebsvermögen

Rz. 223 Eine ähnliche Schwierigkeit stellt sich bei der Übertragung von Mitunternehmeranteilen in Bezug auf etwaiges Sonderbetriebsvermögen. Sonderbetriebsvermögen I sind dabei die Wirtschaftsgüter, die im Eigentum von einem oder mehreren Mitunternehmern einer Personengesellschaft stehen und an die Mitunternehmerschaft zur Nutzung überlassen werden, klassischerweise ebenfall...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Fristsetzung

Tz. 19 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Liegt bei einer steuerbegünstigten Einrichtung ein Verstoß gegen das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung vor, kann das Finanzamt ihr eine angemessene Frist für die Verwendung der Mittel setzen (§ 63 Abs. 4 Satz 1 AO, Anhang 1b). Diese Frist soll nicht dazu führen, dass eine steuerbegünstigte Körperschaft ihre Mittel verschleudern muss und b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / II. Nichtrechtsfähige Stiftung

Rz. 34 Unter einer nichtrechtsfähigen Stiftung (auch unselbstständige Stiftung oder Treuhandstiftung genannt) versteht man die Zuwendung von Vermögenswerten durch den Vermögensinhaber ("Stifter") an einen Stiftungsträger mit der Maßgabe, die übertragenen Werte dauerhaft zur Verfolgung eines vom Stifter festgelegten Zwecks zu verwenden.[36] Es handelt sich hierbei aber nicht ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aufwendungsersatz im Abmahnverfahren.

Rn 4 Die ältere Rspr zum Aufwendungsersatz für Abmahnkosten aus Geschäftsführung ohne Auftrag ist angesichts der heute geltenden gesetzlichen Regelung in § 13 III UWG nicht mehr relevant. Sachlich enthält aber auch diese Vorschrift den Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Abmahnung (aber nicht für eine zweite Abmahnung, s BGH NJW 10, 1208). Dazu gehöre...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ort der Verwaltung.

Rn 9 (§ 17 I 2). Ist ein Sitz nach § 17 I 1 (Rn 6 ff) nicht vorhanden, fingiert § 17 I 2 als Sitz den Ort, wo die Verwaltung geführt wird. Voraussetzung ist, dass der Sitz der juristischen Person nicht eindeutig bestimmt werden kann (KG KGR 08, 310; Hamm ZIP 20, 47; Zö/Schultzky Rz 10; zur Frage der Bestimmung des Satzungssitzes bei einer Aufteilung auf mehrere AG-Bezirke vg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / VII. Checkliste: Gründungsprozess einer Stiftung

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Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Die GbR ist keine Gesamthand.

Rn 6 Der Gesetzgeber hatte die GbR im Jahre 1900 als Gesamthand ohne Rechtsfähigkeit und ohne Rechtspersönlichkeit ausgestaltet. Rechtsträger war also nicht die Gesellschaft, sondern es waren die Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit. Die gesamthänderische Bindung zeigte sich in der gemeinsamen Geschäftsführung, der gemeinsamen Vertretung sowie der Zuordnu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Bestellung eines Gegnervertreters (Abs 2).

Rn 3 Das Gericht muss nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob für den unbekannten Gegner ein Vertreter bestellt wird, der dann gegenständlich beschränkt auf das selbstständige Beweisverfahren gesetzlicher Vertreter gem § 51 ist. Der Bestellte ist nicht zur Übernahme des Amtes verpflichtet. Ergibt sich später die Person des Ag konkret, hat dieser Ag dem Vertreter die Auf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 40 VSBG – Unterstützung von Verbrauchern bei grenzübergreifenden Streitigkeiten; Kontaktstelle für die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung.

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