Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 Verschmelzung auf eine Personengesellschaft

Tz. 29 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Verschmelzung einer gGmbH auf eine – nicht gemeinnützige – Pers-Ges kommt nach Maßgabe des UmwG (§§ 2ff UmwG)/UmwStG (§§ 3ff UmwStG) in Betracht. Die Verschmelzung auf eine Pers-Ges, die grds für gemeinnützige Kö in der Rechtsform der GmbH (s Tz 3), möglich ist, hätte zur Folge, dass mit der Verschmelzung eine Verletzung der Vermögensbind...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.3 Verschmelzung auf eine andere steuerpflichtige Körperschaft oder eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerfreie Körperschaft

Tz. 31 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Verschmelzung auf eine andere stpfl Kö – oder auf eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreie Kö – ist für gGmbH grds möglich. Dabei kommt für die gGmbH eine Verschmelzung auf eine Kap-Ges oder eine Gen in Betracht (nicht dagegen auf einen eV; s § 99 Abs 2 UmwG). Tz. 32 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Aber: Verschmelzungen au...mehr

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ZErb 03/2026, Dauertestamen... / a) Dauertestamentsvollstreckung über einen Kommanditanteil in der werbenden KG

Was Kommanditanteile (in der werbenden KG) betrifft, so gilt die (dispositive) Regelung des § 177 HGB, dass beim Tod eines Kommanditisten die Gesellschaft mangels abweichender vertraglicher Bestimmung mit den Erben fortgesetzt wird. Dann beschränkt sich der Machtbereich des Dauertestamentsvollstreckers nicht nur auf die "Außenseite"[39] (dazu näher IV.2.b)aa) des Anteils, so...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4.1.3 Zulässigkeit der Anteilsgewährung an die Anteilsinhaber der Übertragerin nur im Rahmen des § 55 Abs 1 Nr 2 und Nr 4 AO

Tz. 39 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die AE der übertragenden gGmbH erhalten durch die Verschmelzung gem §§ 2, 5 Abs 1 Nr 2 UmwG Anteile an der Übernehmerin (bzw des neuen Rechtsträgers bei Verschmelzung durch Neugründung). Tz. 40 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Dies ist jedoch gemeinnützigkeitsrechtlich grds unzulässig bzw nur beschr zulässig. In den Fällen der Verschmelzung einer ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4.2.2 Anwendung des § 12 UmwStG bei der Übernehmerin

Tz. 58 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 12 Abs 1 UmwStG regelt den Wertansatz der von der Übertragerin übergehenden WG in der St-Bil der Übernehmerin nach dem Prinzip der Bw-Verknüpfung (generell hierzu s § 12 UmwStG Tz 8). Tz. 59 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Im Einzelnen ist für die Anwendung des § 12 Abs 1 UmwStG bei der stfreien Übernehmerin von den gleichen vier Fallgr auszugeh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.4 Gibt es ein Gebot von Mindestausschüttungen bei Unternehmensbeteiligungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht?

Tz. 192 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Von der FinVerw werden im Falle von Unternehmensbeteiligungen gemeinnütziger Stiftungen tw folgende Vorgaben gemacht: Mindestausschüttung in Abhängigkeit vom allgemeinen Zinsniveau bezogen auf den übertragenen Vermögenswert in Geld. Dies müsse grds auch in Jahren erfolgen, in denen das Unternehmen Verluste oder nur geringe Gewinne erzielt. Di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.3 Spaltung auf steuerpflichtige Körperschaften oder nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerfreie Körperschaften

Tz. 140 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Aufspaltungen und Abspaltungen von gemeinnützigen eV auf stpfl Kö (oder auf nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreien Kö) dürften keine praktische Bedeutung haben, weil sie zum rückwirkenden Verlust der St-Befreiung führen würden (s Tz 101, 137). Tz. 141 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ausgliederungen auf stpfl Kap-Ges oder stpfl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.1 Überblick

Tz. 101 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Gemeinnützigkeitsrechtlich dürfte die gem § 131 Abs 1 Nr 2 UmwG zum Erlöschen der übertragenden gGmbH führende Aufspaltung – bis auf den Sonderfall der Aufspaltung auf ebenfalls gemeinnützige Kö – keine praktische Bedeutung haben, weil der Vermögensübergang auf die übernehmenden Rechtsträger ohne Gegenleistung an den übertragenden Rechtsträ...mehr

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ZErb 03/2026, Dauertestamen... / b) Dauertestamentsvollstreckung über den vollhaftenden Anteil in der werbenden Gesellschaft

Eine vom Erblasser angeordnete Dauertestamentsvollstreckung, die sich (auch oder allein) auf die Verwaltung (§§ 2205 S. 1, 2209 S. 1 BGB) von dessen vollhaftenden Anteil an einer werbenden Gesellschaft und die Verfügung hierüber (§§ 2205 S. 2, 2206 Abs. 1 S. 2 BGB) erstreckt, hält die neuere BGH-Rspr. zwar grundsätzlich ebenfalls für wirksam,[45] begrenzt jedoch die Verwaltu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.3 Spaltung auf steuerpflichtige Körperschaften oder nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerfreie Körperschaften

Tz. 110 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Aufspaltung auf stpfl Kap-Ges oder stpfl Gen (bzw auf nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreie Kap-Ges oder Gen) kommt ebenfalls keine praktische Bedeutung zu (s Tz 101); auch entspr Abspaltungen sind mE ohne Bedeutung. Tz. 111 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Var: Ausgliederung Die Ausgliederung zwischen den Gesellschaften ste...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.4 Verhältnis Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7ff. AStG sowie § 42 AO zu § 10 AO – Ort der inländischen Geschäftsleitung

In der Praxis stellt sich in vielen Betriebsprüfungen die Frage, ob nicht wegen des Einflusses und der Entscheidungen der hinter einer ausländischen Zwischengesellschaft stehenden inländischen Anteilseigner nicht vorrangig von einer inländischen unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht statt einer ausländischen Zwischengesellschaft auszugehen ist. Wird eine inländische Gesch...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.1 Geschäftsführung und Vertretung

Eine Gesellschaft, ob rechtsfähig oder nicht, kann als juristische Konstruktion nicht selber, sondern nur durch natürliche Personen handeln. Bei der GbR handeln die Gesellschafter als natürliche Personen für die GbR durch Beschlussfassungen aller Gesellschafter formlos oder auf einer förmlichen Gesellschafterversammlung, durch Maßnahmen der Geschäftsführung und durch die Ver...mehr

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Geschäftsführer: So meister... / 2 Regeln für die Zusammenarbeit in der Geschäftsführung

2.1 Respekt und Toleranz Die Mitglieder der Geschäftsleitung sollten sich als gleichberechtigte Partner sehen. Jeder Geschäftsführer hat die vorgetragenen Meinungen vorurteilslos zu prüfen und sachlich dazu Stellung zu nehmen. Der Geschäftsführer nimmt zu allen anstehenden Fragen sachlich und objektiv Stellung, auch und gerade wenn Kollegen anderer Meinung sind. Kritik ist in...mehr

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Geschäftsführer: So meister... / 2.5 Konfliktmanagement und Teamarbeit in der Geschäftsführung

Meinungsverschiedenheiten gehören zur Arbeits- bzw. Ressortteilung. Wichtig ist, dass diese zeitnah, direkt und ohne Polemik angesprochen werden. Dazu gehört auch, Fehler und Pannen offen anzusprechen und Maßnahmen zur Abhilfe vorzuschlagen. Die meisten Konflikte lassen sich entschärfen, indem sie von allen Beteiligten gemeinsam und offen – also im Gremium – angesprochen und ...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.1.1 Abgrenzung Beschlussfassung, Geschäftsführung, Vertretung

Eine Beschlussfassung durch alle Gesellschafter ist für alle Grundlagengeschäfte, die die Zusammensetzung und die Organisation der Gesellschaft betreffen, erforderlich. Zu den Grundlagengeschäften zählen zunächst alle Änderungen des Gesellschaftsvertrages, aber auch die Auflösung der Gesellschaft und die Umwandlung in eine andere Gesellschaftsform (siehe unter 2.2). Eine Bes...mehr

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Geschäftsführer: So meister... / 1 Führungsaufgaben und Verantwortung in der Geschäftsführung

Als Angestellter eines Unternehmens führen Sie die Aufgaben aus, die Ihnen die Unternehmensleitung überträgt. Als Geschäftsführer geben Sie die Ziele des Unternehmens vor, organisieren Sie den gesamten Geschäftsablauf, entscheiden über alle geschäftliche Angelegenheiten, kontrollieren den Geschäftsablauf und leiten Ihre Mitarbeiter zur Erledigung Ihrer Aufgaben an. (Übersicht) Dabe...mehr

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Geschäftsführer: So meister... / 6.1 Künstliche Intelligenz (KI) als strategische Geschäftsführungs-Aufgabe

Mit ChatGPT & Co. hat die künstliche Intelligenz (KI) Einzug in nahezu alle Unternehmen gehalten. Große Unternehmen implementieren, experimentieren und arbeiten bereits mit firmeneigenen GPTs (Generative Pretrained Transformer – generativer, also erzeugender, vortrainierter Transformator). Siemens lässt bereits per GPT Skizzen für Produktionsanlagen erstellen – mit spürbarem...mehr

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Geschäftsführer: So meister... / 6 Geschäftsführungs-Aufgabe Digitalisierung & KI

In der Gesellschaft, in den Medien und in Fachkreisen wird intensiv diskutiert, welche Eigenschaften der erfolgreiche Manager in Zeiten der Digitalisierung mitbringen muss, um ein bestehendes Geschäftsmodell aufzubrechen und zu verändern oder um ein neues Geschäftsmodell erfolgreich in den Markt einzuführen. Praxis-Beispiel Vorbild sind meist die US-Manager, die bereits nachg...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.1.2 Die Geschäftsführungsbefugnis

Nach dem Grundsatz der Selbstorganschaft können bei der GbR nur Gesellschafter mit der Geschäftsführung betraut werden. Fremdgeschäftsführung durch gesellschaftsfremde Dritte ist anders als bei den Kapitalgesellschaften nicht zulässig.[12] Deshalb haben die Gesellschafter nicht nur ein Recht zur Geschäftsführung, sondern auch die Pflicht zur Geschäftsführung, da ansonsten, w...mehr

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Geschäftsführer: So meister... / 7 Arbeiten in Projekten

Die Geschäftsführung verankert das Projektmanagement im Unternehmen, indem sie klare organisatorische Strukturen, Rollen, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten definiert, etwa durch Einrichtung eines zentralen PMO. Sie legt verbindliche Methodik fest (Standards, Instrumente, Prozesse, Projekthandbuch) und sorgt für ausreichende Qualifizierung von Führungskräften, Projektleite...mehr

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Geschäftsführer: So meister... / 2.2 Arbeiten mit Zielvereinbarungen vs. OKR

Bei klassischen Zielvereinbarungen (Management by Objective) legen alle Gesellschafter/Geschäftsführer meist auf Jahresbasis gemeinsam fest, wer welche konkret zu erreichenden Ergebnisse (Ziele) bis wann mit welchen Ressourcen erreichen will. Die Ziele sind häufig an der Unternehmensstrategie orientiert, aber stark auf die einzelne Person bezogen. Die Geschäftsführung gibt R...mehr

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Geschäftsführer: So meister... / 7.2 New Work: Grundlagen der agilen Arbeitsorganisation

Laut McKinsey bringen sog. agile Arbeitsformen rund 30 % mehr Effizienz, Kundenzufriedenheit, Mitarbeiterengagement und betriebliche Leistung. Aus Sicht der Geschäftsführung ist wichtig: Agiles Arbeiten ist kein einfaches Erfolgsrezept, sondern ein Zusammenspiel aus Unternehmenskultur, Kommunikation und Arbeitsorganisation. Erst wenn die Komponenten effektiv ineinandergreife...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2 Verwaltungsrechte und -pflichten

Zu den Verwaltungsrechten und -pflichten gehören zunächst das Recht und die Pflicht zu Geschäftsführung und Vertretung, das Stimmrecht bei der Abstimmung über Beschlüsse der Gesellschafter und die Kontroll- und Informationsrechte. Verschiedene Nebenpflichten werden unter dem Begriff der Treuepflicht zusammengefasst. Das Recht des Gesellschafters, Sozialansprüche für die Gese...mehr

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Geschäftsführer: So meister... / 4 Führung von Mitarbeitern

„Führen ist Dienstleistung“ – so die Botschaft eines aktuellen Managementbuches zur Personalführung in Zeiten der Personalknappheit. Was die Mitarbeiter in mittelständischen und größeren Unternehmen zu Höchst­­leistungen motivieren kann, wird in kleineren Betrieben immer mehr zum Problem. Hier ist der Geschäftsführer immer weniger Dienstleister für die Mitarbeiter, der für d...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.2 Verwaltungs- und Vermögensrechte

Die Vielzahl der Rechte und Pflichten der Gesellschafter einer GbR lässt sich nach dem Gegenstand der jeweiligen Rechte und Pflichten in Verwaltungsrechte und -pflichten wie die Geschäftsführung und Kontrolle auf der einen Seite und die Vermögensrechte und -pflichten wie Beiträge und Gewinnbeteiligung auf der anderen Seite unterscheiden. Außerdem lassen sich die Rechte und Pf...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 3.5 Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatz

Die Gesellschaft kann Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschafter geltend machen, wenn diese gegen ihre Pflichten verstoßen haben (§ 280 Abs. 1 BGB). Der Gesellschafter haftet gegenüber der Gesellschaft und gegenüber den übrigen Gesellschaftern für Vorsatz und Fahrlässigkeit (§ 280 Abs. 1 BGB). Die früher im Gesetz statuierte Haftungsbeschränkung auf die Sorgfalt in eig...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / Zusammenfassung

Überblick Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die auch BGB-Gesellschaft genannt wird, ist sowohl in der Wirtschaftspraxis als auch im privaten Bereich eine beliebte und weitverbreitete Gesellschaftsform. Sie ist einfach zu gründen und für viele unterschiedliche Zwecke einsetzbar. Für die Gesellschafter einer GbR ist es deshalb wichtig zu wissen, welche Rechte und Pfl...mehr

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Geschäftsführer: So meister... / 2.7 Sich selbst motivieren

Fakt ist, dass Geschäftsführer nach wie vor 60 Stunden und mehr in der Woche arbeiten, viel unterwegs sind, wenig Zeit zum Regenerieren haben und sich keine Fehler leisten dürfen. Faktoren, die bei Dauerbelastung zu Stress bis hin zum Burnout führen. In den letzten Jahren hat sich die Intensität dieser Belastungsfaktoren nochmals vervielfacht und beschleunigt. Fakt ist auch, ...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.1.3 Die Vertretungsbefugnis

Die Vertretungsbefugnis räumt dem vertretungsberechtigten Gesellschafter die Rechtsmacht ein, im Namen und mit Wirkung für und gegen die GbR mit Dritten rechtswirksame Verträge abzuschließen.[16] Nach dem Grundsatz der Selbstorganschaft muss auch die Vertretungsbefugnis in den Händen der Gesellschafter liegen. Aber auch hier ist es möglich, Dritten, insbesondere auch Arbeitn...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.3 Kontroll- und Informationsrechte

Die Kontroll- und Informationsrechte ergänzen das Geschäftsführungsrecht der Gesellschafter (§ 717 BGB). Insbesondere die Gesellschafter, die von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind, können sich nur mithilfe der Kontroll- und Informationsrechte über die Geschäfte der GbR, über die finanzielle Situation und über die ordnungsgemäße Führung der Geschäfte durch die geschäft...mehr

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Geschäftsführer: So meister... / 2.1 Respekt und Toleranz

Die Mitglieder der Geschäftsleitung sollten sich als gleichberechtigte Partner sehen. Jeder Geschäftsführer hat die vorgetragenen Meinungen vorurteilslos zu prüfen und sachlich dazu Stellung zu nehmen. Der Geschäftsführer nimmt zu allen anstehenden Fragen sachlich und objektiv Stellung, auch und gerade wenn Kollegen anderer Meinung sind. Kritik ist in einer Form auszuüben, d...mehr

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Geschäftsführer: So meister... / 2.3 Abgrenzung von Zuständigkeiten

Achten Sie darauf, dass die Aufgabenbereiche der tätigen Gesellschafter/Geschäftsführer klar abgegrenzt sind. Orientieren Sie sich an der fachlichen Qualifikation der Gesellschafter/Geschäftsführer, aber auch an der betriebswirtschaftlich gängigen Verteilung der Ressorts (kaufmännische Leitung, Produktion/Entwicklung, Marketing/Vertrieb, Personal, IT). Als Gesellschafter/Gesc...mehr

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Geschäftsführer: So meister... / 2.4 Austausch, Information und Dokumentation sicherstellen

Sorgen Sie dafür, dass Ihre Mit-Gesellschafter über Ihr Ressort so gut wie möglich informiert sind. Sprechen Sie offen über Probleme, die in Ihrem Ressort auftreten und holen Sie den Rat Ihrer Mit-Gesellschafter/Geschäftsführer dazu ein. Informieren Sie lieber "zu viel" als "zu wenig". Stellen Sie Informationen grundsätzlich immer in den dazugehörenden Informationszusammenhan...mehr

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Geschäftsführer: So meister... / 4.1 Führungskompetenzen entwickeln

Führungskompetenz eines Geschäftsführers bedeutet, Menschen und Organisation so zu führen, dass Orientierung, Vertrauen, Gesundheit und Leistungsfähigkeit entstehen – gerade in Phasen von Wandel, Unsicherheit und steigendem Tempo. Neben der fachlichen Expertise kommt es vor allem darauf an, komplexe Situationen einzuordnen, unterschiedliche Interessen auszugleichen und ein A...mehr

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Geschäftsführer: So meister... / 2.6 Effektive Besprechungen abhalten

Oft werden Besprechungen als überflüssig empfunden. Das liegt an organisatorischen Mängeln, an kommunikativen Unzulänglichkeiten und an der Art und Weise der Steuerung. Besprechungen und Meetings werden effektiver, wenn Sie Folgendes beachten: Begrüßung & Vorstellung der Teilnehmer Wir-Gefühl erzeugen Bekanntgabe der Regeln (TOP, Pausen) Problemdefinition und Zielformulierung Pro...mehr

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Geschäftsführer: So meister... / 6.3 Beispiele: KI-Lösungen im Unternehmen

Unbestritten ist, dass die Künstliche Intelligenz (KI) nicht nur über die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen bestimmen wird. Auch kleinere und mittelständische Unternehmen müssen sich mittelfristig im nationalen Wettbewerb an ihrer KI-Kompetenz messen lassen. Fakt ist allerdings, dass Sie dabei auf die Kompetenzen und die individuelle Flexibilität Ihrer einz...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.2 Stimmrecht

Jeder Gesellschafter hat ein Stimmrecht, wenn Beschlüsse durch alle Gesellschafter gefasst werden, z. B. auf einer Gesellschafterversammlung (§ 709 Abs. 3 BGB). Beschlüsse durch alle Gesellschafter sind notwendig, wenn eine Entscheidung nicht durch die geschäftsführenden Gesellschafter getroffen werden kann, sondern von allen Gesellschaftern gemeinsam getroffen werden muss.[...mehr

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Geschäftsführer: So meister... / 6.2 Basics: KI richtig einsetzen

Die vorausschauende Analyse (sog. prädiktive Analytik) auf Basis von KI nutzt maschinelles Lernen und statistische Modelle, um historische Daten in großem Umfang zu analysieren, Muster zu erkennen und zukünftige Entwicklungen mit hoher Genauigkeit vorherzusagen. Unternehmen können so Trends proaktiv antizipieren, Abläufe optimieren (z. B. durch vorausschauende Wartung), Betr...mehr

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Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 2 Geschäftsführung

Funktionen: Unternehmensstrategie – Konzernkommunikation – M&A Die Geschäftsführung (CEO in Abb. 10) ist häufig in der Funktion des Antreibers, des Kommunikators und des Dirigenten. Sie bestimmt wesentlich den sog. "Tone at the Top". Nicht selten liegt in der Praxis im Geschäftsführungsbereich auch die Verantwortung für das Ressort Nachhaltigkeit. Definition der Ambition Die Ke...mehr

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Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 11 Wer übernimmt die Gesamtverantwortung?

Nachhaltigkeit ist ein Teamsport und viele spezifische Funktionen müssen einen Beitrag leisten. Diese sollten aber auch immer von der Führungsebene mitgetragen werden. Dementsprechend muss in der Geschäftsführung oder im Vorstand regelmäßig eine Person die Gesamtverantwortung übernehmen und sicherstellen, dass Nachhaltigkeit bei strategischen Unternehmensentscheidungen berüc...mehr

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Nachhaltigkeitsmanagement: ... / Zusammenfassung

Überblick Wenn es um eine so umfassende Aufgabe wie Nachhaltigkeit geht, ist es klar, dass es ein Einzelner allein nicht schaffen kann. Es braucht ein Team – ein Team mit gemeinsamen Werten und gemeinsamen Zielen. Während früher Nachhaltigkeit oftmals als isoliertes Thema betrachtet und eher als nachträglicher Gedanke behandelt wurde, hat sich in den letzten Jahren eine stär...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Organisation von HR / 4.1.1 Unternehmen bis ca. 30 Mitarbeiter

Die Aufgabe für die HR-Organisation ist bei Unternehmen dieser Größe meist komplett der Geschäftsführung unterstellt. Weil intern meist keine Experten für HR-Themen vorhanden sind, werden einzelne Prozesse, wie z. B. die Rekrutierung, durch Berater / Dienstleister von außen zugekauft. Oftmals werden auch die administrativen Prozesse, wie Lohn- und Gehaltsabrechnungen, an Ste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Interne Kommunikation gesta... / 2.1 Definition und Grundlagen

Interne Kommunikation – häufig auch Mitarbeiterkommunikation genannt – umfasst alle Kommunikationsprozesse innerhalb einer Organisation, die zwischen Führungskräften und Mitarbeitern ablaufen. Sie wird heute als strukturierte, systematische Informations- und Dialogkultur verstanden, die über reine Weitergabe von Informationen hinausgeht und den wechselseitigen Austausch förd...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Haftung des Vertretenen... / 2. Gesetzliche Vertreter

Vertretene i.S.d. § 70 AO sind alle natürlichen und juristischen Personen, nicht rechtsfähige Personenvereinigungen und Vermögensmassen, für die gesetzliche oder gewillkürte Vertreter i.S.d. §§ 34 und 35 AO handeln. Hierzu gehören bei der Vertretung für natürliche Personen insbesondere die Eltern (§§ 1626, 1629 BGB), ein Vormund (§ 1793 BGB) oder der Betreuer (§ 1902 BGB), s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Organisation von HR / 2.3 Rollen der HR-Organisation

Um die Rollen der HR-Organisation zu klären, lässt sich das Basismodell "Rollen des Personalmanagements" nach Dave Ulrich (1997) heranziehen. Unter Ausführung dieser Rollen kommt die HR-Organisation in die Lage, Mehrwert zur Wertschöpfung des Unternehmens zu leisten. Abb. 2: Rollenverständnis in der HR-Organisation nach dem Ulrich-Modell Im Ulrich-Modell werden die Anforderung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Haftung des Vertretenen... / 3. Verfügungsberechtigte

Als Verfügungsberechtigter gilt eine Person, die ohne die Funktion eines gesetzlichen Vertreters zu haben, nach dem Gesamtbild der Verhältnisse rechtlich und wirtschaftlich über Mittel, die einem anderen gehören, verfügen kann und nach außen als Verfügungsberechtigter auftritt (BFH v. 13.3.2003 – VII R 46/02, BStBl. II 2003, 556). Eine rechtliche Verfügungsmacht besteht auch...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Anforderungsprofile und Kom... / 3.3 Aufbau eines Anforderungsprofils

Es gibt verschiedene Formen des Aufbaus, wobei sich zentrale Inhalte wiederfinden. Die obigen beiden Teile zusammengesetzt ergeben ein weiteres Beispiel[1] für die Position einer Personalleitung:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 340a Sicher... / 2.2 Verantwortung in einer Pflegeeinrichtung (Abs. 2)

Rz. 5 Das Verbot der unbefugten Weitergabe oder die Pflicht zur Sperrung von Komponenten trifft in einer ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung nach dem SGB XI die Einrichtungsleitung (z. B. Geschäftsführung).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 317 Beirat ... / 2.4 Teilnahme an Sitzungen (Abs. 4)

Rz. 7 Jeweils 1 Vertreter für jeden Gesellschafter sowie die Geschäftsführung der gematik können an den Sitzungen des Beirats teilnehmen (Satz 1). Mit der zahlenmäßigen Begrenzung wird sichergestellt, dass die Arbeitsfähigkeit des Beirats erhalten bleibt. Die Teilnahme ist in das Ermessen des jeweiligen Vertreters gestellt. Rz. 8 Der Vorsitzende des Beirats oder sein Stellver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / II. Gesellschaftsanteil

Rz. 114 Das Gesellschaftsvermögen einer GbR ist seit der Neuregelung nicht gemeinschaftliches Vermögen aller Gesellschafter (§ 718 Abs. 1 BGB a.F.), das Vermögen gehört der Gesellschaft, § 713 BGB. Daher ist auch die Pfändung eines Anteils nicht mehr möglich, § 859 Abs. 2 ZPO a.F. wurde ersatzlos aufgehoben. In das Gesellschaftsvermögen kann ein Gläubiger nur vollstrecken, w...mehr