Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 52... / 5.2 Katalogzwecke im Einzelnen

Rz. 20 Nr. 1 Die Förderung von Wissenschaft und Forschung Die Begriffe Wissenschaft und Forschung umfassen jeden nach Inhalt und Form ernsthaften, planmäßigen Versuch zur Ermittlung der Wahrheit.[1] Wissenschaftlich tätig ist, wer schöpferische oder forschende Arbeit leistet oder wer das aus der Forschung hervorgegangene Wissen und Erkennen auf konkrete Vorgänge anwendet. Von...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wissensbilanz: Intellektuel... / 1.2 Nutzen und Vorteile Wissensbilanz

Unternehmen, die eine Wissensbilanz einführen, profitieren u. a. von diesen Vorteilen: Schaffung von Transparenz und Übersichtlichkeit auch in den immateriellen Bereichen eines Unternehmens Identifikation von Verbesserungsmöglichkeiten bei Mitarbeitern, Geschäftsbeziehungen und wesentlichen Prozessen Bessere Abstimmung von Maßnahmen mit den Unternehmenszielen und -stratgien Verb...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Corporate Social Responsibi... / 5.2 Identifikation von relevanten Stakeholdern für die Personalarbeit

Wie oben ausgeführt, ist ein zentraler Baustein des CSR-Managements die Identifikation von relevanten Stakeholdern und deren berechtigten Interessen. Wichtige interne Stakeholder für die Personalarbeit sind zunächst alle Unternehmensmitglieder mit ihren verschiedenen Voraussetzungen (z. B. Herkunft, Bildung, Geschlecht), Funktionen und Aufgaben (z. B. Vorstand, Geschäftsführ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versicherungsschaden: Abwic... / 5.2 Geschäftsführung ohne Auftrag

Die §§ 683, 670, 677 BGB begründen allenfalls die Befugnis des Verwalters, im Rahmen einer Geschäftsführung ohne Auftrag im tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen des Eigentümers Schäden im Sondereigentum abzuwickeln. Eine allgemeine Pflicht des Verwalters zur Geschäftsführung ohne Auftrag besteht dagegen nicht.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft: Überblick über... / 4.3.1 Eingliederung

Die Voraussetzungen für die Organschaft bei der Umsatzsteuer sind andere als bei der Körperschaftsteuer bzw. Gewerbesteuer. Eine umsatzsteuerliche Organschaft liegt vor, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein (anderes) Unternehmen eingegliedert ist. Grundsätzlich muss die Organgese...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft: Überblick über... / 4.4.3 Organisatorische Eingliederung: Tatsächliche Beherrschung und vollständige Personenidentität

Die wesentlichen Voraussetzungen für die organisatorische Eingliederung lauten:[1] Die Beherrschung der Organgesellschaft muss tatsächlich stattfinden (Beherrschung der Geschäftsführung der Organgesellschaft durch den Organträger). Eine vollständige Personenidentität in der Geschäftsleitung zwischen Organträger und Organgesellschaft ist nicht erforderlich. Bei fehlender Persone...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft: Überblick über... / 2.3.2 Organträger (OT)

Als Organträger kommen in Betracht:[1] Eine unbeschränkt einkommensteuerpflichtige und gewerblich tätige natürliche Person. Eine nicht steuerbefreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse. Eine selbst eigengewerblich tätige Personengesellschaft. Die Personengesellschaft muss eine eigene – nicht nur geringfügige – gewerbliche Tätigkeit ausüben.[2] Eine nur gewerbl...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anhang / 5.6.14 Ergebnisverwendung

Im Anhang ist anzugeben: der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder der Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses.[1] Da der Anhang zum Jahresabschluss gehört und diese Angaben im Anhang erfolgen müssen, sind sie von der Geschäftsführung oder vom Vorstand schon zu einem Zeitpunkt zu machen, bevor die Verfahren zur Prüfung, Billigung oder Feststellung eingeleitet ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anhang / 5.6.2 Frühere Organmitglieder und deren Hinterbliebene

Mittelgroße und große Kapital- und KapCo-Gesellschaften haben von den früheren Organmitgliedern und von deren Hinterbliebenen anzugeben:[1] die Gesamtbezüge (Abfindungen, Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge und Leistungen verwandter Art) und den Gesamtbetrag der gebildeten und nicht gebildeten Pensionsrückstellungen. Ferner ist der sog. "Fehlbetrag wegen nicht bilanzierter Pen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anhang / 5.6.11 Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Anzugeben sind Geschäfte, die nicht zu marktüblichen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen zustande gekommen sind, soweit sie wesentlich sind. Hierzu gehören Angaben zur Art der Beziehung, zum Wert der Geschäfte sowie Angaben, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind. Ausgenommen sind Geschäfte mit und zwischen mittel- oder unmittelbar in 100 %-...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Überblick zur Ökodesign-Ver... / 7.4 Governance als Beschleuniger der Transformation

Ein wesentlicher Erfolgsfaktor, der sich wie ein roter Faden durch alle vier analysierten Fallstudien zieht, ist die Frage der Governance – also, wie Nachhaltigkeit strategisch im Unternehmen verankert ist. Denn die Qualität und Wirksamkeit der ökologischen und sozialen Transformation hängt nicht nur von technologischen Lösungen oder innovativen Geschäftsmodellen ab, sondern...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 8.1 Anknüpfungstatbestand der Vorschrift (S. 1)

Rz. 274 § 27 Abs. 8 KStG erweitert den Anwendungsbereich der Vorschrift auf ausl. Körperschaften und Personenvereinigungen, die im Inland nicht der unbeschränkten Stpfl. unterliegen und Leistungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder 9 EStG erbringen können. Damit bezieht sich die Vorschrift insbes. auf die Behandlung inl. Anteilseigner, da die betroffenen Körperschaften im Inlan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 2 Steuerliche Behandlung der Rückzahlung von Einlagen beim Anteilseigner

Rz. 8 Gesellschaftsrechtlich und dem folgend auch handelsbilanziell können Einlagen der Gesellschafter sowohl in das Nennkapital geleistet (insbes. bei Kapitalerhöhungen aus Bar- oder Sachmitteln) als auch in die Kapitalrücklage eingestellt werden (z. B. Zuzahlungen ohne Vorzugsgewährung i. S. d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB), sowie als Ertragszuschuss geleistet werden.[1] Steuerr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.2 Mitunternehmerinitiative

Rz. 321 Die Mitunternehmerinitiative ist die Teilhabe an unternehmerischen Entscheidungen, wie sie regelmäßig nur Gesellschaftern, Prokuristen, Geschäftsführern oder anderen leitenden Angestellten zukommt.[1] Es ist nicht entscheidend, ob der Beteiligte diese Teilhabe tatsächlich nutzt oder in welchem Umfang er die Entscheidungsprozesse beeinflusst, sondern es genügt bereits...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.4 Mitunternehmer und stille Gesellschaft

Rz. 364 Zur zivilrechtlichen Einordnung der stillen Beteiligung Rz. 249. Steuerrechtlich gehören mitunternehmerische stille Gesellschaften als Innengesellschaften zu den "anderen" Gesellschaften i. S . von § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG.[1] Die dem gesetzlichen Grundfall entsprungene – typische – stille Gesellschaft (§§ 230ff HGB) ist keine Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 4.2 Steuerliche Behandlung der KGaA

Rz. 492 Das Steuerrecht vollzieht die Zwitterstellung der KGaA zwischen AG und KG grundsätzlich nach: Die Gesellschaft selbst unterliegt gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG der KSt-Pflicht. Dann bestimmt § 9 Abs. 1 Nr. 1 KStG, dass bei KGaA der Teil des Gewinns, der an persönlich haftende Gesellschafter auf ihre nicht auf das Grundkapital gemachten Einlagen oder als Vergütungen (Tant...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.2 Mitunternehmer und Kommanditgesellschaft

Rz. 340 Die Kommanditisten sind als Gesellschafter grundsätzlich Mitunternehmer, auch wenn ihr Unternehmerrisiko der Höhe nach auf ihre Einlage (§ 171 Abs. 1 HGB) und die Unternehmerinitiative auf Kontroll- und Überwachungsrechte (§§ 164ff. HGB) reduziert ist. Dies gilt zumindest, soweit die Rechte und Pflichten des Kommanditisten der gesetzlichen Grundregelung entsprechen u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2 Typologie der Personengesellschaften

Rz. 237 Die Personengesellschaft unterscheidet sich von den Körperschaften des privaten Rechts (Verein, Kapitalgesellschaften – GmbH, AG und KGaA – sowie Genossenschaft und VVaG) durch die personalistische gegenüber der verbandsmäßigen Struktur.[1] Die Rechtsfähigkeit, die allerdings regelmäßig nur bei Körperschaften vorkommt, oder die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.5 Partenreederei

Rz. 251 Betreiben mehrere ein ihnen gemeinschaftlich zustehendes Schiff auf gemeinschaftliche Rechnung zum Erwerb durch die Seefahrt, so besteht eine Partenreederei (§ 489 HGB a. F.). Voraussetzung für das Vorhandensein einer Partenreederei ist das Schiff; ihm kommt eine ähnliche Funktion zu wie dem Grund- bzw. Stammkapital bei AG und GmbH. Die Partenreederei ist mit dem Sch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.4 Einzelfälle

Rz. 431 Nach st. Rspr. führen auch mittelbare Nutzungsüberlassungen zu Sonderbetriebsvermögen in der Form von Sonderbetriebsvermögen II. Hierbei handelt es sich meist um Gestaltungen, mit denen die Entstehung von Sonderbetriebsvermögen – und damit dessen steuerliche Verstrickung – vermieden werden soll, indem das (für den Betrieb der Personengesellschaft bedeutsame) Wirtscha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.2 Offene Handelsgesellschaft

Rz. 244 Ist der Zweck der Gesellschaft darauf gerichtet, ein Handelsgewerbe unter gemeinschaftlicher Firma zu betreiben, so liegt eine OHG vor, wenn alle Gesellschafter den Gläubigern gegenüber unbeschränkt, also auch mit ihrem Privatvermögen, haften (§ 105 Abs. 1 HGB). Als Handelsgewerbe gilt nach § 1 Abs. 2 HGB ein Gewerbebetrieb mit einem nach Art und Umfang in kaufmännis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.3 Mitunternehmerrisiko

Rz. 325 Mitunternehmerrisiko bedeutet grundsätzlich Teilhabe am Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens, der sich regelmäßig im Gewinn und Verlust, der Entwicklung der stillen Reserven einschl. des Geschäftswerts oder einer persönlichen Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten widerspiegelt.[1] An diesen Wertfaktoren muss der Gesellschafter regelmäßig teilhaben, um steuerl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.3.3 Gewerblich geprägte Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG)

Rz. 291 Aufgrund der Aufgabe der Gepräge-Rspr.[1] hat der Gesetzgeber mit Einfügung des Abs. 3 Nr. 2 in § 15 EStG reagiert. Mit dieser Gesetzesänderung ist die vormalige Rechtslage von Gesetzes wegen wieder eingeführt worden.[2] Demnach gilt die Tätigkeit der dort näher definierten gewerblich geprägten Personengesellschaften auch dann als Gewerbebetrieb, wenn sie nicht origi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.1 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft bzw. GbR)

Rz. 240 Die GbR ist die zivilrechtliche Grundform gesellschaftsrechtlicher Zusammenschlüsse. Nach § 705 Abs. 1 BGB ist für sie lediglich erforderlich, dass sich mehrere durch Gesellschaftsvertrag verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern. Ist der Zweck auf eine gewerbliche Tätigkeit i. S. v. § 15 Abs. 2 EStG ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3 Nachhaltigkeit

Rz. 46 Das Merkmal "Nachhaltigkeit" grenzt den Bereich der steuerbaren Einkünfte i. S. d. dem EStG zugrunde liegenden Markteinkommenstheorie (§ 2 EStG Rz. 37ff.) von lediglich gelegentlichen Vermögensmehrungen ab. Gelegentliche Vermögensmehrungen, die nicht nachhaltig sind, unterliegen nur unter den Voraussetzungen der §§ 22, 23 EStG der ESt (z. B. gelegentliche Vermittlungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.3.1 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 140 Die Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und dem Verkauf von Grundbesitz im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nimmt in Rspr. und Lit. einen breiten Raum ein.[1] Darin spiegelt sich nicht nur die Schwierigkeit einer eindeutigen Grenzziehung, sondern auch deren Gewichtigkeit, weil damit die ESt-Pflicht der erzielten Veräußerungsgewinne – ggf. auch d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Tausch und tauschähnliche U... / 7.2 Entgeltliche Überlassung an Arbeitnehmer

Bei der entgeltlichen Fahrzeugüberlassung zu Privatzwecken liegt ein tauschähnlicher Umsatz vor. Die Bemessungsgrundlage bestimmt sich grundsätzlich nach dem Wert der nicht durch den Barlohn abgegoltenen Arbeitsleistung. Deren Wert entspricht dem Betrag, den der Arbeitgeber zu diesem Zweck aufzuwenden bereit ist.[1] Das sind die Gesamtausgaben für die Überlassung des Fahrzeu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.3 Rechtfertigung

Rz. 68 Liegt eine nachteilige Ungleichbehandlung vor, ist schließlich zu fragen, ob die Beeinträchtigung der Grundfreiheit gerechtfertigt ist. Rz. 69 Dies ist dann der Fall, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem steuerlichen Vorteil und dem Ausgleich dieses Vorteils durch eine bestimmte steuerliche Belastung besteht ("Kohärenz").[1] Der Ausgleich des steuerlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Employer Value Proposition ... / 3 Entwicklung

Die Ausarbeitung einer EVP ist ein strukturierter, evidenzbasierter Prozess. Dieser beginnt mit einer externen Analyse. Wettbewerbsvergleiche decken Differenzierungsmerkmale auf, Marktstudien liefern Trenddaten und Zielgruppen-Insights zeigen, welche Themen für potenzielle Bewerber relevant sind. Parallel dazu erfolgt eine interne Analyse: Mitarbeiterbefragungen, Workshops u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.7 Paketzuschlag (§ 11 Abs. 3 BewG)

Rz. 90 Ist der gemeine Wert einer Anzahl von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die einer Person gehören, infolge besonderer Umstände höher als der Wert, der sich aufgrund der Kurswerte[1] bzw. der gemeinen Werte[2] für die einzelnen Anteile insgesamt ergibt, so ist nach § 11 Abs. 3 BewG der gemeine Wert der Beteiligung maßgeblich. Dies kommt nach dem Gesetz insbesondere...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.6 Börsennotierte Wertpapiere und Schuldbuchforderungen (§ 11 Abs. 1 BewG)

Rz. 80 Nach § 11 Abs. 1 S. 1 BewG werden Wertpapiere und Schuldbuchforderungen, die am Stichtag an einer deutschen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, mit dem niedrigsten am Stichtag für sie notierten Kurs angesetzt. Entsprechend sind nach § 11 Abs. 1 S. 3 BewG die Wertpapiere zu bewerten, die in den Freiverkehr einbezogen sind. Rz. 81 Wertpapier ist eine U...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.7 Jahreswert von Nutzungen und Leistungen (§ 15 BewG)

Rz. 152 Nach § 15 Abs. 1 BewG ist der einjährige Betrag der Nutzung einer Geldsumme mit 5,5 % anzusetzen, wenn kein anderer Betrag feststeht. Geldsumme in diesem Sinne ist eine Kapitalforderung, Nutzungen sind die Zinsen. Der Zinssatz von 5,5 % entspricht dem für Bewertungszwecke allgemein zugrunde gelegten. Ein anderer Betrag steht fest, wenn dem Berechtigten die Nutzungen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.3.1 Ermittlung nach dem Anteil am Nennkapital

Rz. 401 Gem. § 97 Abs. 1b S. 1 BewG bestimmt sich der gemeine Wert eines Anteils an einer in § 97 Abs. 1 Nr. 1 BewG genannten Kapitalgesellschaft nach dem Verhältnis des Anteils am Nennkapital, d. h. dem Grundkapital oder Stammkapital der Gesellschaft, zum gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft zum Bewertungsstichtag. Eine sachliche Begründung für die au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.8.3 Bekanntgabe des Feststellungsbescheids (§ 154 Abs. 2 und 3 BewG)

Rz. 226 Nach § 122 Abs. 1 S. 1 AO ist der Feststellungsbescheid grundsätzlich allen Beteiligten bekanntzugeben.[1] In Schenkungsfällen wird der Bescheid dem Beschenkten bekannt gegeben. Eine Bekanntgabe an den Schenker erfolgt nur dann, wenn der Beschenkte die Steuer nicht entrichtet und der Schenker als Gesamtschuldner in Anspruch genommen wird oder wenn der Schenker die Ste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.6 Einzelne Abzüge

Rz. 360 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BewG sind von dem Ausgangswert abzuziehen: a) Gewinnerhöhende Auflösungsbeträge steuerfreier Rücklagen sowie Gewinne aus der Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG Die Abzugsregelung bildet das Gegenstück zu der Hinzurechnungsregelung von § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. a BewG. Da gewinnmindernde Zuführungen zu steuerfreien...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 4. Umwandlung: Konkludenter Antrag auf BW-Fortführung durch BW-Ansatz in der Bilanz der übernehmenden Gesellschaft

Streitig ist, ob i.R.d. Einbringung eines Mitunternehmeranteils in eine GmbH ein wirksamer Antrag auf BW-Fortführung gestellt worden ist und ob von einer Komplementär-GmbH an eine Kommanditisten-GmbH gezahlte Vergütungen für die Geschäftsführung der KG als Sonderbetriebseinnahmen zu erfassen sind. Der Antrag auf BW-Fortführung nach § 20 Abs. 2 S. 2 und 3 UmwStG unterliegt keine...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Anteilsübertragungsgewinn als Arbeitslohn eines GF bei bedingtem Mindest-Fortbestand der Geschäftsführungstätigkeit

Streitig ist die Qualifikation eines (anteiligen) Anteilsübertragungsgewinns, wenn im Veräußerungserlös nach § 17 EStG Beträge enthalten sind, die der Veräußerer für die Weiterführung der Geschäftsführung der Gesellschaft für mindestens fünf Jahre erhält. Das FG entschied dazu: Die Abgrenzung zwischen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit i.S.d. § 19 EStG und solchen aus d...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bericht von Fachkraft für A... / 4.2 Erstellung von Publikationen

In einigen, meist größeren Unternehmen, wird die Berichtspflicht nach § 5 DGUV-V 2 umfangreicher ausgelegt: In diesen Unternehmen werden eigene "Jahresberichte" oder "Arbeits- und Gesundheitsschutzberichte" verfasst. Diese Leistungsdokumentationen werden konzernintern verteilt, aber auch externen Personen und Institutionen zugänglich gemacht. Bei der Entstehung arbeiten häuf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
LkSG: Die Risikoanalyse nac... / 4 Schritt 1 der Risikoanalyse: Vorbereitung – Bestandsaufnahme

Zunächst ist eine gründliche Vorbereitung erforderlich, um die darauffolgende abstrakte Risikoanalyse in Form einer Ermittlung der generellen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken sowie die sich daraus ableitende konkrete und unternehmensspezifische Risikoanalyse angemessen durchführen zu können. In diesem Rahmen ist auch die Zuständigkeit für die Risikoanalyse zu ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Überschuldung: Status, Prüf... / 4.2.3.2 Finanzplan

Rz. 25 Finanzplanung als Liquiditätsplanung "Die Fortbestehensprognose soll eine Aussage dazu ermöglichen, ob vor dem Hintergrund der getroffenen Annahmen und der daraus abgeleiteten Auswirkungen auf die zukünftige Ertrags- und Liquiditätslage ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, die im Planungshorizont jeweils fälligen Verbindlichkeiten bedienen zu können."[...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.2.5 Weitere Rückerstattungsansprüche

Rz. 10 Nach § 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG darf das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft an die Gesellschafter nicht ausgezahlt werden. Nach § 30 Abs. 1 Satz 3 GmbHG ist Abs. 1 Satz 1 nicht anzuwenden auf die Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens und Leistungen auf Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem Gesellschafterdarlehen wirtschaftli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Überschuldung: Status, Prüf... / 2 Zweistufige Überschuldungsprüfung

Rz. 2 Gibt es für das zu prüfende Unternehmen eine positive Fortbestehensprognose, so ist für Zwecke der Überschuldungsprüfung eine Gegenüberstellung von Aktiv- und Passivpositionen schlussendlich entbehrlich. Die Fortbestehensprognose – reine Zahlungsfähigkeitsprognose[1] – soll eine Aussage dazu ermöglichen, ob vor dem Hintergrund der getroffenen Annahmen und der daraus ab...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Überschuldung: Status, Prüf... / 3 Zeitpunkt der Überschuldungsprüfung

Rz. 4 Ein in der Praxis der Unternehmensführung erhebliches Problem stellt die Frage nach dem Zeitpunkt respektive nach dem Turnus einer Überschuldungsprüfung dar. Zu diesem Problemaspekt stellt Schmidt heraus: "Das praktische Schwergewicht lag nach dieser Methode (gemeint ist die vorstehend skizzierte zweistufige Überschuldungsprüfung nach der Insolvenzrechtsreform 1999, N....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigene Anteile in Handels- ... / 2.1 Aktiengesellschaft

Rz. 5 Wesensmerkmale der AG sind die Aufbringung und Erhaltung des Grundkapitals. Auf diesem Wege soll im Interesse der Gläubiger einerseits sichergestellt werden, dass das im Handelsregister ausgewiesene Kapital aufgebracht wurde, und andererseits, dass dieses nicht an die Anteilseigner zurückfließt, sondern ausschließlich zur Erfüllung von Verbindlichkeiten der AG bereitst...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Gemeinsame Geschäftsführung

Rz. 88 [Autor/Zitation] Bei gemeinsamer Geschäftsführung ist regelmäßig von der Verfolgung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen auszugehen (BT-Drucks. 16/10067, 90). Geschäftsführung ist mit Blick auf die flankierenden Merkmale gemeinsame Kontrolle und gemeinsame Geschäftsstrategie institutionell zu verstehen und umfasst alle organschaftlichen Vertreter (Eble, Abschlussprü...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Berichterstattung über die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung

Rz. 301 [Autor/Zitation] Zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung hat der Bundesfinanzminister "Grundsätze für die Prüfung von Unternehmen nach § 53 HGrG" herausgegeben (vgl. BdF, FN 1988, 192). Danach bilden die Vorschriften von § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG und § 43 Abs. 1 GmbHG den Maßstab für die nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 HGrG zu prüfende Ordnungsmäßigkeit der Geschä...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (4) Ausschluss des Ausschussvorsitzenden von der Geschäftsführung (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 186 [Autor/Zitation] Die Unabhängigkeit des Ausschussvorsitzenden wird von § 324 – teils explizit und teils implizit – an zwei Stellen angesprochen. Entsprechend Art. 39 Abs. 1 UAbs. 4 APrRL 2006/43/EG idF der APrÄRL 2014/56/EU bestimmt Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 zum einen ausdrücklich, dass der Vorsitzende unabhängig sein muss. Zum anderen legt Abs. 2 Satz 3 fest, dass der V...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Faktische Organschaft

Rz. 54 [Autor/Zitation] Sonderfragen sind zu beantworten, wenn ein Mitglied eines vertretungsberechtigten Organs formal nicht bestellt und ins HR eingetragen wurde, sondern eine faktische Organstellung einnimmt (Altenhain in HKMS3/4, § 331 HGB Rz. 126 [9/2024]; Klinger in MünchKomm. HGB4, § 331 Rz. 16; Grottel/Hoffmann in Beck BilKomm.14, § 331 HGB Rz. 18; Eidam in Park, Kapi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Laufende Prüfungen

Rz. 74 [Autor/Zitation] Die sog. genossenschaftliche Pflichtprüfung ist in § 53 GenG geregelt. § 53 GenG Pflichtprüfung (1) 1 Zwecks Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sind die Einrichtungen, die Vermögenslage sowie die Geschäftsführung der Genossenschaft mindestens in jedem zweiten Geschäftsjahr zu prüfen. 2 Bei Genossen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Unrichtige Wiedergabe im Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung bzw. im gesonderten nichtfinanziellen Bericht sowie in der Erklärung zur Unternehmensführung

Rz. 122 [Autor/Zitation] Alle KapGes. und KapCoGes., die keine kleinen KapGes. nach § 264 Abs. 1 sind, haben neben dem JA einen Lagebericht zu erstellen und offenzulegen (zu weiteren verpflichteten Unternehmen vgl. Kleindieck in BeckOGK HGB, § 289 Rz. 19 ff. [6/2022]). Der Zweck des Lageberichts sollte nicht – wie verbreitet in der Literatur zu lesen – vornehmlich als Ergänzu...mehr