Rz. 25
Finanzplanung als Liquiditätsplanung
"Die Fortbestehensprognose soll eine Aussage dazu ermöglichen, ob vor dem Hintergrund der getroffenen Annahmen und der daraus abgeleiteten Auswirkungen auf die zukünftige Ertrags- und Liquiditätslage ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, die im Planungshorizont jeweils fälligen Verbindlichkeiten bedienen zu können."
In diesem Zusammenhang sind sämtliche liquiden Mittel den fälligen Verbindlichkeiten gegenüberzustellen.
Die Ertragskraft bzw. der Umstand, ob die Unternehmung künftig Gewinne erzielen wird, spielt für die Feststellung der Fortbestehensprognose nach h. M. keine Rolle.
Ergibt sich am Ende der Planungsperiode, dass der resultierende Zahlungsmittelbestand zur Aufrechterhaltung der Zahlungsunfähigkeit zu niedrig ist, steht dies der Annahme einer mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gegebenen Zahlungsfähigkeit entgegen.
Es handelt sich hierbei um eine reine Zahlungsfähigkeitsprognose.
In den meisten Fällen wird eine Fortbestehensprognose in der Praxis als Liquiditätsstatusrechnung ausgestaltet sein und damit auch den Anforderungen des Insolvenzrechts genügen. Auch vereinfachte Liquiditätsplanungen müssen die Differenzierung zwischen Zahlungs- und Erfolgswirksamkeit adäquat berücksichtigen.
Rz. 26
(Finanz-)Kapitalflussrechnungen
Es ist durchaus möglich, die Kapitalflussrechnung "als Instrument für die Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit fortzuentwickeln". Nach Auffassung des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer sind im Zusammenhang mit der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit die gleichen Anforderungen an die Fortbestehensprognose zu stellen wie bei dem Insolvenztatbestand der Überschuldung.
Deshalb führt ein alternativer Weg zur Ableitung von Aussagen zur Finanzlage über die Erstellung einer zukunfts...