Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Auftraggeber/Arbeitgeber

Tz. 13 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Der Freibetrag wird nur gewährt, wenn die Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag einer der in § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG (Anhang 10) genannten Personen erfolgt; dies sind: Juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Körperschaften i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3). Tz. 14 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Als juristische Personen ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Nachweis der zeitnahen Mittelverwendung

Tz. 9 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung gehört zu den Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 AO, Anhang 1b), das steuerbegünstigte Einrichtungen zu beachten haben, um nicht ihre Steuerbegünstigung zu gefährden. Fließen einer steuerbegünstigten Einrichtung zeitnah zu verwendende Mittel zu, muss sie deren ordnungsgemäße und z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Zuständigkeit für Zweigniederlassungen (Nr 5).

Rn 16 Die Merkmale Zweigniederlassung, Agentur oder sonstige Niederlassung sind autonom auszulegen und erfassen jede Außenstelle, die erkennbar dauerhaft mit eigener Geschäftsführung und Ausstattung so am Geschäftsverkehr teilnimmt, dass Vertragspartner mit dieser (für die Hauptniederlassung) Verträge schließen können. Entscheidend ist der durch das Auftreten im Geschäftsver...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / VI. gGmbH als Alternative?

Rz. 59 Als Alternative zu einer Stiftungslösung, die oft als starr und unflexibel wahrgenommen wird, könnte eine sog. gemeinnützige GmbH (gGmbH) attraktiv sein.[101] Hierbei handelt es sich um eine "normale" GmbH, die jedoch gemeinnützige Zwecke und Ziele verfolgt.[102] Sie unterliegt in vollem Umfang den Rechtsvorschriften des GmbH-Rechts und muss auch die Voraussetzungen d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Umweltschutzorganisationen

Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Förderung des Umweltschutzes ist nach § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO (Anhang 1b) als steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Zweck anerkannt. Soweit die übrigen Voraussetzungen des § 52 Abs. 1 AO erfüllt sind, können entsprechende Umweltschutzorganisationen als steuerbegünstigte Einrichtungen anerkannt werden. Insbesondere muss die Förderung des Umweltschutze...mehr

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§ 17 Auflagenanordnungen / 2. Kombination aus Bestattungsverfügung und Grabpflegeauflage

Rz. 59 Testamente bedeuten die konkrete Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod. Je nachdem, wie konkret dieser Tod bereits bei Testamentsgestaltung vor Augen tritt, sind Regelungen betreffend die Beerdigung und Grabpflege gewünscht. Erstere ist zweckmäßigerweise nicht testamentarisch, sondern in einer eigens dazu gefertigten Bestattungsverfügung zu regeln, Letztere durchaus ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Funktion des § 15a Abs 3 S 1 EStG

Rn. 35 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Grundkonzeption des § 15a Abs 1 EStG, Verluste nur bis zum Stand null des für Verluste haftenden Kapitals oder der höheren Haftsumme zum Ausgleich oder Abzug zuzulassen (zur Abgrenzung der iSd § 15a Abs 1 EStG festen Pflichtkapitalkonto anerkannten variablen Kapitalkonten von den nicht § 15a-wirksamen Konten (FK-Charakter bzw jederzeit e...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.2.2 Anwendung des § 12 UmwStG bei der Übernehmerin

Tz. 24 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 § 12 Abs. 1 UmwStG regelt den Wertansatz der von der Übertragerin übergehenden WG in der Steuerbilanz der Übernehmerin nach dem Prinzip der Buchwert-Verknüpfung. Im Einzelnen ist für die Anwendung des § 12 Abs. 1 UmwStG bei der steuerfreien Übernehmerin von den gleichen vier Fallgruppen auszugehen wie bei der Anwendung des § 11 UmwStG bei der...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.4 Gibt es ein Gebot von Mindestausschüttungen bei Unternehmensbeteiligungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht?

Tz. 82 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Von der Finanzverwaltung werden im Falle von Unternehmensbeteiligungen gemeinnütziger Stiftungen teilweise folgende Vorgaben gemacht: Mindestausschüttung in Abhängigkeit vom allgemeinen Zinsniveau bezogen auf den übertragenen Vermögenswert in Geld. Dies müsse grds. auch in Jahren erfolgen, in denen das Unternehmen Verluste oder nur geringe Ge...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 1. Errichtung

Rz. 84 Die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung, die in diesem Kapitel im weiteren Sinne verstanden wird und z.B. auch die mildtätigen Zwecke gem. § 53 AO einschließt, unterliegt grundsätzlich nicht der Schenkung- und Erbschaftsteuer.[165] Für die unentgeltliche Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung ist im Regelfall keine Erbschaft- und Schenkungsteuer zu le...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO R

Rangänderung § 836 ZPO 15 Rangverhältnis § 850d ZPO 4 räumliche Beschränkung § 758a ZPO 6 Räumung § 721 ZPO 3; § 762 ZPO 2 Ehewohnung § 200 FamFG 3 nach § 758a ZPO 17 von Wohnraum § 721 ZPO 3 Räumungsfrist § 721 ZPO 10; § 751 ZPO 2 Kostenentscheidung § 93b ZPO 28 Räumungsgut Haustiere § 885 ZPO 28 Herausgabe § 885 ZPO 30 Verkauf § 885 ZPO 34 Vernichtung § 885 ZPO 37 Verwahrung § 885 ZPO 2...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 6. Nießbrauch am Personengesellschaftsanteil

Rz. 177 Die Bestellung des Nießbrauchs am Personengesellschaftsanteil ist nach h.M. zulässig.[181] Voraussetzung für die Zulässigkeit ist jedoch stets die Zustimmung der Mitgesellschafter, die entweder im Gesellschaftsvertrag oder ad hoc erteilt werden kann.[182] Rz. 178 Bei der Anordnung eines Nießbrauchs am Personengesellschaftsanteil sollte genau differenziert werden, um w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Ausschließung.

Rn 152 Der Wert ist gem § 3 nach dem Interesse des Kl zu bestimmen (Köln JurBüro 70, 427: auch stille Gesellschaft) namentlich nach dem Nachteil, der ihm bei Verbleib des Bekl droht (Frankf JurBüro 85, 1083; § 5 Rn 6). Ein unzumutbares Kostenrisiko ist bei der Wertfestsetzung zu vermeiden (BVerfG VersR 97, 1160). Im Streit um die Übertragung (BGH ZinsO 20, 2018; Frankf JurBü...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / b) Pflichten des Nießbrauchers

Rz. 145 Der Nießbraucher darf die Sache nicht umgestalten oder wesentlich verändern (§ 1037 Abs. 1 BGB). Welche Maßnahmen noch unwesentlich und damit zulässig sind, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Der Nießbraucher ist zur Erhaltung der Sache in ihrem wirtschaftlichen Bestand verpflichtet (§ 1041 S. 1 BGB). Daraus ergibt sich im Einzelnen:mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / c) Beaufsichtigende Testamentsvollstreckung (an der Außenseite der Beteiligung)

Rz. 244 Auch ohne Zustimmung der Mitgesellschafter und/oder Anordnung einer Ersatzlösung ist die Testamentsvollstreckung an der sog. "Außenseite" der Gesellschaftsbeteiligung zulässig.[298] Diese betrifft die mit der Gesellschaftsbeteiligung verbundenen Vermögensrechte wie insbesondere die laufenden Gewinnansprüche und einen künftigen Auseinandersetzungsanspruch.[299] Hingeg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Anwendungsbereich.

Rn 4 Die Vorschrift gilt nur, wenn der Kläger – auch eine juristische Person (EuGH NJW 93, 2431) – seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Sitz (BGH NJW-RR 05, 148, 149 [BGH 30.06.2004 - VIII ZR 273/03]) nicht in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR hat. Seit dem 1.1.21 gilt § 110 auch bei Sitz/Aufenthalt im Vereinigten Königreich (Brexit; BGH v 1.3.21 – X ZR 54/19, juris Rz ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einbezug von gesellschaftsrechtlich veranlassten ("eigenkapitalersetzenden") Gesellschafterdarlehen in das Kapitalkonto iSd § 15a Abs 1 S 1 EStG

Schrifttum: Paus, Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber seiner PersGes, GStB 2004, 138; Erhardt/Zeller, Steuerneutraler Forderungsverzicht durch Gesellschafter einer (Familien-)PersGes zur Abwendung einer bilanziellen Überschuldung, DStR 2012, 1636. Rn. 28b Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Nach dem Wortlaut von § 15a Abs 1 S 2 EStG , der zur Erweiterung des Verlustaus...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Steuerentrichtungspflicht (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 20 [Autor/Stand] Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter haben nach § 32 Abs. 1 Satz 2 ErbStG "für die Bezahlung der Erbschaftsteuer zu sorgen." Der BFH versteht diese Regelung als lex specialis gegenüber § 34 Abs. 3 AO.[2] Die Erbschaftsteuer ist grundsätzlich aus dem der Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung oder -pflegschaft unterliegenden Nachlassvermögen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Inhalt der Verpflichtung.

Rn 16 Die Pflichten des Schuldners aus § 836 III erleichtern dem Gläubiger, den überwiesenen Anspruch ggü dem Drittschuldner durchzusetzen (Rn 18). Die Auskunfts- und Herausgabepflicht dient dem Interesse des Vollstreckungsgläubigers, die zur Durchsetzung der Forderung notwendigen Informationen zu erhalten. Er soll in die Lage versetzt werden, die Aussichten einer Drittschul...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Verschmelzung auf eine Personengesellschaft

Tz. 3 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Verschmelzung einer gGmbH auf eine – nicht gemeinnützige – Personengesellschaft kommt nach Maßgabe des UmwG (§§ 2 ff. UmwG)/UmwStG (§§ 3 ff. UmwStG) in Betracht. Die Verschmelzung auf eine Personengesellschaft, die grds. für gemeinnützige Körperschaften in der Rechtsform der GmbH möglich ist, hätte zur Folge, dass mit der Verschmelzung ein...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / I. Überblick

Rz. 134 Die Nachfolgeplanung in Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (die gängigsten Rechtsformen sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Aktiengesellschaft) ist im Ausgangspunkt im Hinblick auf die Verzahnung letztwilliger Verfügungen und gesellschaftsvertraglicher Regelungen einfacher und die in den Blick zu nehmenden gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingu...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.1.3 Zulässigkeit der Anteilsgewährung an die Anteilsinhaber der Übertragerin nur im Rahmen des § 55 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 4 AO

Tz. 9 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Anteilseigner der übertragenden gGmbH erhalten durch die Verschmelzung gem. §§ 2, 5 Abs. 1 Nr. 2 UmwG Anteile an der Übernehmerin (bzw. des neuen Rechtsträgers bei Verschmelzung durch Neugründung). Dies ist jedoch gemeinnützigkeitsrechtlich grds. unzulässig bzw. nur beschränkt zulässig. In den Fällen der Verschmelzung einer gemeinnützigen T...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / 3. Abtretungsklauseln

Rz. 148 Eine weitere Gestaltungsoption, die zur Erhöhung der Flexibilität auch ergänzend zur Vereinbarung von Einziehungsklauseln treten kann, liegt in der Statuierung von Abtretungsverpflichtungen der Erben, die nicht zum zulässigen Gesellschafterkreis gehören. Rz. 149 Die Satzung kann die Erben verpflichten, die Anteile an bereits konkret benannte Personen zu übertragen, et...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / 2. Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 14 Mehrere Personen können sich unmittelbar oder mittelbar in Form einer Personen- oder Kapitalgesellschaft zur Erreichung eines gemeinsamen im Gesellschaftsvertrag festgelegten Zwecks zusammenschließen. Rz. 15 Personengesellschaften fußen maßgeblich auf dem individuellen Beitrag des einzelnen Gesellschafters. Daher ist die Mitgliedschaft in einer Personengesellschaft vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Rn 9 Auch für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art (§ 40 I VwGO) stellt sich zunächst die Frage einer speziellen anderweitigen (›abdrängenden‹) Sonderzuweisung. So begründet der § 112a BRAO zB für den Streit um eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (§§ 6 ff BRAO) als verwaltungsrechtlicher Anwaltssache die ausschließliche Zuständigkeit der An...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / 1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 35 Seit dem 1.1.2024 gelten die Regelungen des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), die dieser Darstellung zugrunde liegen. Die wesentlichen gesetzlichen Regelungen zur GbR, die die Grundform der Personengesellschaften darstellt, sind das Einstimmigkeitserfordernis (§ 714 BGB), auch für Übertragung von Beteiligungen (§ 711 BGB), die Geschä...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Der zutreffende Umgang mit den vorhandenen Mitteln ist für die Vorstände/Geschäftsführer von steuerbegünstigten Einrichtungen eine der Anforderungen, die eine steuerbegünstigte Einrichtung im Rahmen der tatsächlichen Geschäftsführung (§ 63 AO, Anhang 1b) zu erfüllen hat. So müssen die Mittel ausschließlich und unmittelbar für die satzungsmäßi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IX. Gesellschaftsrecht.

Rn 16 Für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten sind überwiegend die Landgerichte entweder aufgrund ausschließlicher Zuweisung durch AktG, GmbHG, GenG oder streitwertmäßig zuständig. Um Verzögerungen zu vermeiden, ist es in Handelssachen ratsam, die Anträge an die Kammer für Handelssachen zu richten. Die Entziehung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis durch einstw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Hinausgehen über den Antrag (›Mehr‹) oder qualitative Abweichung vom gestellten Antrag (›Aliud‹).

Rn 5 Abs 1 wird verletzt, wenn das Gericht einen Streitgegenstand mit einem anderen, nicht – oder nicht mehr (dazu BGH BeckRS 19, 11565 Rz 6) – zur Entscheidung gestellten ›austauscht‹ oder dem Kl einen prozessualen Anspruch aberkennt, den er nicht oder nicht mehr zur Entscheidung gestellt hat (BGH NJW 91, 1683, 1684; BAG BeckRS 16, 71129), so wenn der Kl in 1. Instanz trotz...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 3.1.2 Körperschaften

Rz. 55 § 8a KStG enthält keine besondere Bestimmung für den persönlichen Geltungsbereich der Vorschrift. Damit gilt die Regelung für alle KSt-Subjekte i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG, also nicht nur für diejenigen Körperschaften, die nach § 8 Abs. 2 KStG nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben können[1], sondern auch für Vereine, Stiftungen, Zweckvermögen und gewerbliche Betriebe vo...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Var... / 5 Kriterien für die Konzeptentwicklung

Wenn die variable Vergütung Teil eines Zielvereinbarungssystems ist, sollten folgende Kriterien beachtet und abgewogen werden:mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.3 Nahestehende Person

Rz. 183 Die Regelung des Abs. 2 für nicht konzernangehörige Körperschaften gilt nicht nur bei schädlichen Zinszahlungen an den (unmittelbar oder mittelbar beteiligten) Anteilseigner, sondern auch bei Zinszahlungen an Personen, die dem wesentlich beteiligten Anteilseigner nahestehen. In diesem Fall muss nicht der Empfänger der Zinszahlungen, sondern der Anteilseigner, dem der...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.2 Wesentlich beteiligter Anteilseigner

Rz. 164 Eine schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung liegt vor, wenn mehr als 10 % des Zinssaldos an einen Anteilseigner gezahlt werden, der zu mehr als 25 % unmittelbar oder mittelbar am Grund- oder Stammkapital der Körperschaft beteiligt ist (wesentliche Beteiligung). Rz. 165 An die Rechtsform des Anteilseigners werden keine Anforderungen gestellt. Es kann sich um natür...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 5.3 Gewerbesteuerliche Besonderheiten

Rz. 31 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien unterliegt als Kapitalgesellschaft bei einem Betrieb des Gewerbes im Inland der Gewerbesteuer kraft ihrer Rechtsform gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG. Hier stellen sich ebenfalls keine Unterschiede gegenüber der Aktiengesellschaft dar. Anders als bei der Körperschaftsteuer sind bestimmte Vergütungen an den Komplementär einer KGaA nicht...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2.1 Übungsleiterfreibetrag bis zu 3.000 EUR jährlich

Große praktische Bedeutung kommt dem Übungsleiterfreibetrag zu, den der Gesetzgeber für bestimmte Nebentätigkeiten gewährt. Die Einnahmen aus einer begünstigten Nebentätigkeit bleiben bis zu 3.000 EUR pro Jahr steuerfrei. Ab 1.1.2021 hat der Gesetzgeber den bisherigen Freibetrag von 2.400 EUR um 600 EUR angehoben, um den steigenden Anforderungen des ehrenamtlichen Engagement...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 2.2.3 Gliederung des Anhangs

Rz. 11 Der Anhang ist bei Kapitalgesellschaften integraler Bestandteil des Jahresabschlusses (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Die inhaltlichen Angaben sind in §§ 284 ff. HGB geregelt.[1] Für das Außenverhältnis billigt § 288 HGB kleinsten und kleinen (§ 267a HGB, § 267 Abs. 1 HGB) sowie mittelgroßen (§ 267 Abs. 2 HGB) KGaAs Erleichterungen zu. Aktionäre müssen allerdings gem. § 13...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 1 Begriff und Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die KGaA ist als Handelsgesellschaft ex lege Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs. Gesetzliche Grundlage für den Jahresabschluss bildet das 3. Buch des HGB sowie einzelne Vorschriften des Aktiengesetzes sowohl für den Jahresabschluss (§ 286 AktG), als auch weitere Berich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 265verwiesen. Im Folgenden sind nur ...mehr

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Betriebsrat: Beschlussfassung / 1 Allgemeines

Soweit nicht laufende Angelegenheiten der Geschäftsführung vom Betriebsratsvorsitzenden oder vom Betriebsausschuss erledigt werden, bildet der Betriebsrat seinen Willen durch Beschlussfassung in den Betriebsratssitzungen, ggf. unter beratender Teilnahme der Gewerkschaften, der Schwerbehindertenvertretung, der betrieblichen Jugend- und Auszubildendenvertretung und des Arbeitg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.6.3.1 Regelung für Wirtschaftsjahre, die vor 2024 beginnen

Rz. 64 Die Regelung über eine fehlende Konzernzugehörigkeit ist durch Gesetz v. 22.12.2023[1] durch Verweis auf § 1 Abs. 2 AStG neu gestaltet worden. Die bisherige Regelung ist nach § 52 Abs. 8b EStG weiter anwendbar für Wirtschaftsjahre, die nach dem 14.12.2023 beginnen und vor dem 1.1.2024 enden. In der für diesen Zeitraum geltenden Fassung war § 1 Abs. 1 S. 1 AStG nicht a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 5.3 Konzernzugehörigkeit, Abs. 3 S. 4 (bisher S. 5, 6)

Rz. 154 § 4h Abs. 3 S. 5, 6 EStG definiert, wann ein Betrieb zu einem Konzern gehört. Ab Vz 2024 ist S. 6 ersatzlos gestrichen worden, während der bisherige S. 5 zu S. 4 geworden ist.[1] Diese Regelung ergänzt bis Vz 2023 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG, wonach die Zinsschranke nicht anwendbar ist, wenn der Betrieb nicht (oder nur anteilsmäßig) zu einem Konzern gehört (Rz. 64...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 2.2 Betriebsbegriff

Rz. 25 Nach § 4h Abs. 1 EStG ist die Regelung auf Zinsaufwendungen eines "Betriebs" anzuwenden. Das Gesetz definiert den Begriff "Betrieb" nicht. Der Begriff "Betrieb" wird auch in § 20 UmwStG verwandt, doch ist dieser Begriff nicht unmittelbar im Rahmen des § 4h EStG anwendbar, da die Regelung einen anderen Zweck verfolgt. Außerdem erscheint der Begriff z. B. in der Zusamme...mehr

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Verwaltervergütung: Ökonomi... / 2.2 Selbstkostenkalkulation für Verwaltungsunternehmen

Das zuvor geschilderte allgemeine Berechnungsbeispiel basiert auf dem Materialverbrauch, weil dieser bei der industriellen Produktion im Vordergrund steht. Ergänzende Leistungen des Personals wurden durch Zuschläge, die sich meist aus Durchschnittswerten der Vergangenheit ergaben, einbezogen. Genau umgekehrt ist aus Sicht des Immobilienverwalters vorzugehen, da er eine Diens...mehr

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Ertragsteuerliche Beurteilu... / a) Mieteinkünfte

Tatbestand: Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, wer einem anderen eines der in § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter entgeltlich auf Zeit zum Gebrauch oder zur Nutzung überlässt; ihm müssen die Rechte und Pflichten aus einem Miet- oder Pachtvertrag oder einem ähnlichen Vertrag über eine Nutzungsüberlassung – rechtlich oder tatsächlich – zur...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Ökonomi... / 3 Target Costing

Die Berechnungsrichtung der zuvor dargestellten Kalkulation wird in der BWL als angebotsorientierte Preisfindung bezeichnet, sie geht vom Unternehmen und dessen Kosten aus. Wird der Preis eher durch die andere Marktseite oder den Wettbewerb bestimmt, so muss das Unternehmen quasi rückwärts rechnen. Ausgangspunkt ist ein Zielpreis und ermittelt wird, welche Kosten nach Abzug ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Ökonomi... / 1 Kosten für die Angebotserstellung

Auch wenn das Sprichwort "Nichts ist umsonst" selten so eng interpretiert werden muss, gehört zur ökonomischen Wahrheit von Verwaltungsunternehmen, dass auch das Erstellen von Angeboten einen Preis hat. In diesem Zusammenhang erhob die Verwalterentgelt-Studie 2025 Zeitaufwand und Erfolgsquoten für die Abgabe von Angeboten. Je nach Komplexitätsgrad des Verwaltungsobjekts gabe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 52... / 3.2 Ausschluss der Allgemeinheit

Rz. 11 Nach Abs. 1 S. 2 liegt keine Förderung der Allgemeinheit vor, wenn der Kreis der geförderten Personen fest abgeschlossen ist oder infolge seiner Abgrenzung dauernd nur klein sein kann. Ein solcher Personenkreis ist kein Ausschnitt aus der Allgemeinheit, sondern ein eigenständiger, von der Allgemeinheit losgelöster Kreis, der in erster Linie auf dem Gedanken der Selbst...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 9): Krypt... / 1. Mining, Forging, Handelsunternehmen

Begründung der Unternehmenstätigkeit: Das BMF ist in Rz. 35 ff. des BMF-Schreibens v. 6.3.2025 [7] der Auffassung, dass Mining oder Forging (Blockerstellung) wohl regelmäßig einen originären Gewerbebetrieb begründet.[8] Miningpools können Mitunternehmerschaften begründen. Unabhängig davon kann der Handel mit Kryptowerten einen Gewerbebetrieb begründen, wenn er die Grenze der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 52... / 3.1 Begriff der Allgemeinheit

Rz. 3 Der Begriff der "Allgemeinheit" i. S. dieser Norm ist aus zwei Perspektiven zu betrachten: Allgemeinheit als Anforderung an den Personenkreis[1] und darüber hinaus Allgemeinheit als Anforderung an den Förderzweck (Gemeinwohl) Personenkreisbezogen ist zunächst abzugrenzen innerhalb der beiden extremen Fälle, nämlich der Gesamtheit der Bevölkerung einerseits und einem abgesc...mehr