Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 11.3 Wahl und Abberufung des Betriebsratsvorsitzenden

Der Betriebsratsvorsitzende und sein Stellvertreter werden vom Betriebsrat aus seiner Mitte gewählt (§ 26 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Betriebsratsinterne Wahlen wie die des Vorsitzenden können nicht mittels Video- und Telefonkonferenz durchgeführt werden. Das BetrVG unterscheidet erkennbar zwischen Beschlüssen und Wahlen nach den § 26 ff. oder § 38 BetrVG. § 34 BetrVG bezieht sich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 11.4 Aufgaben und Befugnisse des Vorsitzenden und dessen Stellvertreters

Der Vorsitzende oder im Fall seiner Verhinderung dessen Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm (dem Betriebsrat!) gefassten Beschlüsse. Zur Entgegennahme von Erklärungen, die dem Betriebsrat gegenüber abzugeben sind, ist der Vorsitzende oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt (§ 26 Abs. 3 BetrVG). Der Vorsitzende kann also nur im...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 8.1 Erforderliche Betriebsratsschulung, § 37 Abs. 6 BetrVG

Nach der Rechtsprechung des BAG ist die Vermittlung von Kenntnissen dann erforderlich, wenn diese unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb und im Betriebsrat notwendig sind, damit der Betriebsrat seine gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann.[1] Die Schulung muss zum einen für die Teilnehmer erforderlich ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 11.1 Betriebsratssitzungen

Der Betriebsrat kann durch Beschluss (Geschäftsordnung § 36 BetrVG) festlegen, dass die Betriebsratssitzungen in einem bestimmten Rhythmus turnusmäßig abgehalten werden. In diesem Fall bedarf es keiner besonderen Ladung der Mitglieder, wohl aber der u. U. gem. § 25 BetrVG heranzuziehenden Ersatzmitglieder und anderer Personen, die zu der Betriebsratssitzung eingeladen werden...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Heilberufe / 2.2.4 Rechtsform

Schließen sich mehrere "Heilberufler" zusammen, stehen ihnen verschiedene Rechtformen zur Auswahl: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) handelt es sich um die einfachste Form des Zusammenschlusses mehrerer Personen. Handelt es sich hierbei um Berufsträger mit heilberuflicher Tätigkeit, erzielt die Gesellschaft Einkünfte aus freibe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Alkohol / 5 Prävention

Zur Prävention gegen Alkoholmissbrauch kann beitragen: Geregelter Umgang mit Alkohol im Betrieb, z. B. durch eine "Betriebsanweisung Alkohol", in der festgeschrieben wird, ob und unter welchen Umständen der Konsum von Alkohol im Betrieb gestattet ist. Weitmöglichster Verzicht auf den Ausschank von Alkohol bei betrieblichen Veranstaltungen. Alkoholkonsum und seine Risiken themat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschwerdestelle, AGG / 3 In Betracht kommende Beschwerdestellen

Der Begriff der zuständigen Stelle ist nach der Gesetzesbegründung umfassend zu verstehen. In Betracht kommende Beschwerdestellen im Sinne des AGG sind zunächst alle Stellen im Betrieb, im Unternehmen oder in der Dienststelle, zu deren Aufgaben die Personalführung gehört. Solche Stellen sind insbesondere die Vorgesetzten, die Personalabteilung, die Betriebsleitung, die Geschäfts...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stiftungen: Besonderheiten ... / 4.3 Die besonderen Buchführungspflichten gemeinnütziger Stiftungen

Rz. 30 Handelt es sich bei der Stiftung um eine gemeinnützige Stiftung, sind weitere Voraussetzungen zu beachten, die sich aus den §§ 51–68 AO ergeben.[1] Diese finden Anwendung, wenn qua Gesetz eine Steuervergünstigung unter der Voraussetzung gewährt wird, dass ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt werden (§ 51 Abs. 1 Satz ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Betriebsstätte bei Einschaltung einer Dienstleistungsgesellschaft

Auch durch die Beauftragung einer Managementgesellschaft oder Betriebsführungsgesellschaft ohne Verfügungsrecht über deren Räumlichkeiten kann unter Umständen eine Betriebsstätte des beauftragenden Unternehmens i.S.d. § 12 S. 1 AO begründet werden, wenn die Gesellschaft aufgrund des zur Verfügung gestellten "sachlichen und personellen Organismus" in der Lage ist, ihrer unter...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einführung BGM: Strategisch... / 7 Kritische Erfolgsfaktoren im BGM

Auch wenn ein BGM noch so gut durchdacht und aufgebaut ist und die Inhalte den eingangs definierten Zielen entsprechen, gilt es von Beginn an, mögliche kritische Erfolgsfaktoren zu definieren und diese im Rahmen des Prozesses zu berücksichtigen. Zu den wesentlichen kritischen Erfolgsfaktoren eines BGM gehören folgende Themen: Mitbestimmung Der Betriebs- bzw. Personalrat ist in...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einführung BGM: Strategisch... / 8 Fazit

Ein erfolgreicher Weg zum BGM kann nur über eine Status-Quo-Erhebung und die Definition einer BGM-Strategie gehen. Dies sollte idealerweise im Rahmen eines Strategietages erfolgen, bei dem zunächst geprüft wird, welche Ziele und strategische Ausrichtung das Thema "Gesundheit im Betrieb" hat bzw. zukünftig haben soll. Auf Basis einer umfassenden Datenrecherche und Analyse zum...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einführung BGM: Strategisch... / 1 Ausrichtung und Status quo eines BGM in vielen Unternehmen

Immer mehr Unternehmen wollen die Gesundheit ihrer Mitarbeiter unterstützen und starten ein BGM oder zumindest einzelne Bausteine davon. Meist wird dabei ein problemorientierter Ansatz verfolgt, z. B. zu hohe bzw. steigende Krankenstände und BEM-Fälle, Zunahme der Langzeiterkrankungen, Herausforderungen durch Themen wie den demografischen Wandel und Präsentismus. Aber auch s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 1.4.1 Prämien und Jubiläumszuwendungen

Sonderzuwendungen wie Prämien oder Jubiläumsgelder sind zusätzliche Entgeltbestandteile. Sie gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn sowie sozialversicherungsrechtlich zum Arbeitsentgelt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Prämien für Anwesenheit, Verbesserungsvorschläge, die Erfüllung von Qualitätsnormen, für Betriebs- oder Termintreue, aufgrund eines Arbeitnehmer- oder ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einführung BGM: Strategisch... / 4 Mögliche übergeordnete Ziele eines BGM

Es gibt zahlreiche Ziele, die Unternehmen mit der Ein- und Durchführung eines BGM verfolgen können. Hierbei sind 2 Punkte zu beachten: Die Ziele des BGM muss das Unternehmen selbst festlegen, passend zur Unternehmensstrategie. Basis hierfür sollte die Risikobeurteilung (s. Abschn. 2) sein. Ein BGM ohne für das Unternehmen nutzbringende Ziele wird ein Angebot zur Gesundheitsförd...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die KGaA als Instrument zur... / 1. Schenkungsteuerpflicht nach § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG

Für eine Anwendung von § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG auf die KGaA spricht der Grundsatz der Maßgeblichkeit des Zivilrechts für das Erbschaftsteuerrecht (Meincke/Hannes/Holtz, ErbStG, 18. Aufl. 2021, Einf. Rz. 13; Crezelius, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer in zivilrechtlicher Sicht, 1979, S. 37). Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht knüpft Steuerfolgen an einen Vermögensanf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
New Work – Digitale Nachhal... / 4 Digitale Positionierung

Ein Steuerfachangestellter wird auch in Zukunft ein hohes Interesse für Zahlen und die steuerlichen Regelungen mitbringen müssen, um sich für das Berufsfeld begeistern zu können. Dazu kommt bei jungen Menschen die Entwicklung, zunehmend den Sinn ihrer Tätigkeit bei der Auswahl ihrer Berufswahl zu hinterfragen. Natürlich ist die Beratung von Mandanten in Steuerfragen eine sin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.9 Gründungsberatung

Eine wichtige Voraussetzung für mehr Unternehmertum in Deutschland liegt in einer offeneren Haltung für die Übernahme von selbstständigen Tätigkeiten und den damit verbundenen Chancen und Risiken. Während dies eine breitere Abdeckung in Schulbildung, Ausbildung und Studium bedarf, kann auch der Steuerberater mit der Gründungsberatung junge Unternehmen unterstützen und damit ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.10 Ausgründungen aus bestehenden Unternehmen

In zahlreichen Unternehmen befinden sich gründungswillige Angestellte, die von der eigenen Selbstständigkeit träumen oder bereits (mit oder ohne Nebentätigkeitserlaubnis) nebenberuflich einer selbständigen Tätigkeit nachgehen. Während einige der Tätigkeiten keine zusätzliche externe Beratung erfordern (z. B. Tätigkeiten als Übungsleiter, Autor oder Dozent), finden sich in vi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anforderungsprofile und Kom... / 3.3 Aufbau eines Anforderungsprofils

Es gibt verschiedene Formen des Aufbaus, wobei sich zentrale Inhalte wiederfinden. Die obigen beiden Teile zusammengesetzt ergeben ein weiteres Beispiel[1] für die Position einer Personalleitung:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 10.2 Mitbestimmung

Rz. 168 Mitbestimmungsfreie Vorfrage ist zunächst, ob eine Sozialeinrichtung überhaupt eingerichtet werden soll (BAG, Urteil v. 26.4.1988, 3 AZR 168/86 [1]). Der Arbeitgeber entscheidet ebenfalls frei darüber, wie viel Geld er dafür aufbringen will. Durch das Mitbestimmungsrecht kann der Arbeitgeber weder gezwungen werden, für die Sozialeinrichtung einen gewissen Dotierungsra...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Var... / 5 Kriterien für die Konzeptentwicklung

Wenn die variable Vergütung Teil eines Zielvereinbarungssystems ist, sollten folgende Kriterien beachtet und abgewogen werden:mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gefährdungsbeurteilung psyc... / 4.3 Auswahl der Verfahren für die Analyse

Auf Basis der ersten Prüfung (bekannte Fehlbelastungen/Auffälligkeiten) kann die Auswahl für die eigentliche Prüfung der psychischen Belastungen erfolgen. Je nach Ergebnis des Strategie-Workshops (Entscheid Analyse Beanspruchungen) wird auch die Auswahl der Instrumente erfolgen. Liegen keine besonderen Auffälligkeiten, sprich keine ausgeprägten Hinweise auf psychische Fehlbe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigung eines GmbH-Geschä... / 3 Sofortmaßnahmen

Die nachfolgende Checkliste ist eine Hilfestellung für den Notfall. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ist dringend anzuraten, um sicherzustellen, dass die Kündigung wirklich wirksam durchgeführt wird.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 5.4 Überwachung der Geschäftsführung

Rz. 77 Der Begriff der Überwachung der Geschäftsführung umfasst jede Tätigkeit, die innerhalb des möglichen Rahmens der Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds liegt.[1] Dieser Rahmen ist von der Rechtsprechung sehr weit gefasst worden.[2] Dazu werden z. B. gerechnet: die Erteilung allgemeiner Ratschläge durch einen Rechtsanwalt, der Aufsichtsratsmitglied ist[3], die Beratung un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 5 Aufsichtsratsvergütungen und Vergütungen für andere mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragte Personen (Nr. 4)

5.1 Allgemeines Rz. 67 Das Abzugsverbot für Aufsichtsratsvergütungen war seit Inkrafttreten des KStG 1934 in § 12 Nr. 3 KStG enthalten. Hiernach waren Aufsichtsratsvergütungen in voller Höhe nicht abziehbar, obwohl es sich eindeutig um Betriebsausgaben handelte. Zurückzuführen ist das Abzugsverbot auf das alte KSt-System, das die Doppelbelastung mit KSt und ESt wollte und dur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 5.3 Vergütungsempfänger Überwachungsorgane

Rz. 72 Der Empfänger muss Mitglied des Aufsichtsrats oder Verwaltungsrats sein oder zu den anderen mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragten Personen gehören. Entscheidend für die Anwendung der Vorschrift ist, dass der Vergütungsempfänger eine Überwachungsfunktion ausübt. Es kommt nicht darauf an, dass die Tätigkeit ausschließlich auf die Überwachung der Geschäft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 5.2 Subjektiver Anwendungsbereich

Rz. 70 Die Abzugsbeschränkung gilt nicht nur für Kapitalgesellschaften, sondern für alle juristischen Personen, die Vergütungen an Personen zahlen, die mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragt sind. Es kommt nicht darauf an, ob die Bestellung des Überwachungsorgans auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruht, oder ob es sich um ein freiwillig oder aufgrund der Sat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 1.2.2 Verhältnis zu den Vorschriften des KStG

Rz. 8c § 8 Abs. 3 Satz 1 KStG: § 9 Abs. 1 Nr. 1 KStG bildet eine Ausnahmevorschrift zu § 8 Abs. 3 Satz 1 KStG, wonach Ausschüttungen, die der Einkommensverwendung zugeordnet werden, den Gewinn der Gesellschaft grds. nicht mindern dürfen.[1] § 8 Abs. 3 Satz 1 KStG soll verhindern, dass Gewinn der Besteuerung entzogen wird, im Falle des § 9 Abs. 1 Nr. 1 KStG wird er aber nur e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.1 Versicherungspflicht bei Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt

Rz. 3 Die Versicherungspflicht als Beschäftigter ist eine Kernfrage der gesamten Sozialversicherung und damit auch im Recht der Arbeitslosenversicherung. Versicherungspflichtig ist nach Abs. 1 Satz 1, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist. Das auf Versäumnisurteilen beruhende Fortbestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses im Annahmeverzug ist kein Versicherungspfli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.4 Kritik an der Neuregelung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG

Rz. 42 Die Neuregelung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG durch das Gesetz v. 8.4.2010[1] gibt Anlass zu Kritik.[2] Die Norm dürfte weder europarechtskonform noch praxistauglich sein. Rz. 43 Aus europarechtlicher Sicht ist zweifelhaft, ob die Nichtabziehbarkeit von Zuwendungen an Empfänger in Drittstaaten außerhalb der EU und des EWR-Raums mit der Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 2 Gewinnanteile des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder vergleichbaren Kapitalgesellschaft (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 9 Nach § 278 Abs. 1 AktG ist die KGaA eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet und die übrigen Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre). Der pe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB III Einführung / 4.1 Organisation/Haushalt

Rz. 13 Die Bundesagentur für Arbeit führt diesen Namen ab 1.1.2004. Sie gliedert sich in eine Zentrale, in Regionaldirektionen und auf der Ausführungsebene in Agenturen für Arbeit. Auf allen Ebenen besteht die Geschäftsführung aus drei Personen (vgl. zu diesem Komplex die §§ 367, 383, 384 und 389). Dieser Umfang wurde später im Hinblick auf die unterschiedliche Größe der Age...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 288a Unter... / 2.2 Untersagungsverfahren

Rz. 10 Abs. 2 trifft Regelungen für die Untersagungsverfahren. Der Amtsermittlungsgrundsatz nach § 20 ff. SGB X gebietet, dass die Agentur für Arbeit jeglichen Hinweisen nachgeht, die auf eine missbräuchliche Ausübung der Berufsberatung hindeuten. Im Zusammenhang mit der Feststellung des relevanten Sachverhaltes wird es unerlässlich sein, aktive Berufsberatende und ggf. Betr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 5.5 Vergütungen jeder Art

Rz. 81 Die Vorschrift erfasst Vergütungen jeder Art. Hierzu gehören nicht nur Barzahlungen, sondern auch Zuwendungen in Form von geldwerten Vorteilen, z. B. die Lieferung von Wirtschaftsgütern ohne Entgelt oder zu Vorzugspreisen, die Zurverfügungstellung einer freien Wohnung, die unentgeltliche Nutzungsüberlassung eines Pkw und die Leistung von Beiträgen zur Altersversorgung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift enthält Regelungen, nach denen bestimmte Aufwendungen bei der Ermittlung des Einkommens nichtabziehbar sind. Entsprechende Regelungen in § 12 KStG 1975 enthalten, aus dem § 10 KStG 1977 entwickelt worden ist. Als nichtabziehbare Personensteuern führte § 12 Nr. 2 KStG 1975 neben den Steuern vom Einkommen nur die Vermögensteuer auf. In § 10 Nr. 2 KStG 1977...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 5.1 Allgemeines

Rz. 67 Das Abzugsverbot für Aufsichtsratsvergütungen war seit Inkrafttreten des KStG 1934 in § 12 Nr. 3 KStG enthalten. Hiernach waren Aufsichtsratsvergütungen in voller Höhe nicht abziehbar, obwohl es sich eindeutig um Betriebsausgaben handelte. Zurückzuführen ist das Abzugsverbot auf das alte KSt-System, das die Doppelbelastung mit KSt und ESt wollte und durch das Abzugsve...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.1 Verzug des Vermieters (§ 536a Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 27 Nach § 536a Abs. 2 kann der Mieter den Mangel selbst beseitigen und Aufwendungsersatz verlangen, wenn der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels im Verzug ist– § 536a Abs. 2 Nr. 1. Verzug tritt allerdings dann nicht ein, wenn der Mieter in Annahmeverzug ist. Das setzt voraus, dass der Vermieter dem Mieter die Mangelbeseitigung anbietet. Will er dazu den Mangel zuvor...mehr

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Rabattanalyse und Nutzenpro... / 4.2 Nutzenprovision

Dient die Rabatt-Analyse in erster Linie dazu, mögliche Fehlsteuerungen aufzudecken und transparent zu machen, können mit der Einführung der Nutzenprovision die beschriebenen Mängel i. d. R. behoben werden. Kerngedanke der Nutzenprovision ist es, ein Entgeltsystem zu implementieren, das den Verkauf von Artikeln bevorzugt, die dem Betrieb einen hohen Deckungs- bzw. Ergebnisbe...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / b) Geschäftsführung ohne Auftrag bzw. § 2 Abs. 8 Nr. 3 VOB/B

aa) Muster: Nachtrag aus Geschäftsführung ohne Auftrag Rz. 396 Muster 1.17: Nachtrag aus Geschäftsführung ohne Auftrag Muster 1.17: Nachtrag aus Geschäftsführung ohne Auftrag Als die Klägerin am _________________________ – dem Tag, an welchem die Decke über dem 3. OG des streitgegenständlichen Objekts hergestellt werden sollte – auf die Baustelle kam, musste sie feststellen, d...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / aa) Muster: Nachtrag aus Geschäftsführung ohne Auftrag

Rz. 396 Muster 1.17: Nachtrag aus Geschäftsführung ohne Auftrag Muster 1.17: Nachtrag aus Geschäftsführung ohne Auftrag Als die Klägerin am _________________________ – dem Tag, an welchem die Decke über dem 3. OG des streitgegenständlichen Objekts hergestellt werden sollte – auf die Baustelle kam, musste sie feststellen, dass dort nachts eingebrochen worden war. Die Eindringl...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / a) Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag

Rz. 111 Hat der Auftragnehmer ohne Veranlassung des Auftraggebers eine Leistung ausgeführt oder abgeändert, kann ihm ein Aufwendungsersatzanspruch nach den §§ 683, 670 BGB entstehen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auftragnehmer bewusst eine Aufgabe des Auftraggebers übernimmt oder meint, im Rahmen seines (wirksamen) Vertrages zu handeln.[105] Rz. 112 Voraussetzung ist, da...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 108 In Japan existieren der deutschen AG, GmbH, OHG und KG vergleichbare Gesellschaftsformen.[396] Bei der japanischen OHG ("gomei gaisha") sind grundsätzlich alle Gesellschafter vertretungsbefugt, wobei aber die Vertretungsbefugnis auf mehrere Gesellschafter übertragen werden kann.[397] Bei der KG ("goshi gaisha") obliegt die Geschäftsführung und -vertretung nur den unb...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / bb) Anmerkungen

Rz. 397 1. Dem Textbaustein liegt als Beispiel ein typischer Sachverhalt zugrunde, der natürlich durch den konkreten Sachverhalt zu ersetzen ist. Rz. 398 2. Der Textbaustein ist mit leichten Abwandlungen auf für den BGB-Vertrag anwendbar, da die VOB/B lediglich auf die BGB-Regelung verweist. Rz. 399 3. Die Anspruchsvoraussetzungen des Aufwendungsersatzanspruchs aus Geschäftsfü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ic) Geschäftsführungsaufgaben beim Fonds

Rn. 1517c Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die laufende Geschäftsführung übt idR die Komplementär-GmbH oder eine Managementgesellschaft als Kommanditist mit Geschäftsführungsbefugnis aus. Zur laufenden Geschäftsführung gehört (Tz 3 des BMF vom 16.12.2003, BStBl I 2004, 40): Prüfung der Beteiligungen Verhandlung der Beteiligungsverträge Überwachung der Beteiligungen Berichtswesen Kapita...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 AGB-Kontrolle / 4. Gesellschaftsrechtliche Organe als "Verbraucher"?

Rz. 29 Besonders hervorzuheben ist allerdings, dass das BAG jedenfalls auch den Fremdgeschäftsführer einer GmbH als "Verbraucher" i.S.d. § 310 Abs. 3 BGB einordnet,[58] was ebenfalls keineswegs selbstverständlich erscheint, weil gesellschaftsrechtliche Organe – und dies gilt auch für den nicht am Gesellschaftskapital beteiligten Fremdgeschäftsführer – vielfach Arbeitgeberfun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 103 Die unserer OHG im Wesentlichen gleichkommende società in nome collettivo (S.N.C.) wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer ("amministratore") vertreten.[377] Grundsätzlich ist jeder Gesellschafter einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer, wobei abweichende Vereinbarungen häufig und im Handelsregister einzutragen sind.[378] Andernfalls schadet einem Vertrag...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Bestimmung des Sitzes

Rz. 40 Sitzstaat ist der Staat, in dem sich der tatsächliche Sitz der Hauptverwaltung befindet.[138] Darunter versteht man den Tätigkeitsort der Geschäftsführung und der dazu berufenen Vertretungsorgane, also den Ort, wo die grundlegenden Entscheidungen der Unternehmensleitung effektiv in laufende Geschäftsführungsakte umgesetzt werden.[139] Es wird nicht auf die "großen" un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vergütungsrecht / c) Bereicherungsansprüche

Rz. 138 Schließlich kommen grundsätzlich auch noch Bereicherungsansprüche gem. den §§ 812 ff. BGB in Frage. Seit der Einführung von § 2 Abs. 8 Nr. 3 VOB/B gilt dies auch im VOB-Vertrag, denn durch den Verweis auf die Regelungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag gilt auch § 684 BGB, welcher dem auftragslos Handelnden bereicherungsrechtliche Ansprüche gibt, sofern die Vor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vergütungsrecht / 4. Vergütungsähnliche Ansprüche

Rz. 110 Neben den gerade behandelten eigentlichen Vergütungsansprüchen können dem Werkunternehmer bei der Abwicklung eines Bauvorhabens noch weitere, vergütungsähnliche Ansprüche entstehen. Dies sind:mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 4. Erträge, Nutzungen und Lasten

Rz. 35 Der Vorerbe ist Eigentümer der Erbschaft, weswegen ihm nach §§ 953 ff., 100 BGB auch die Erträge und Nutzungen aus dem Vermögen zustehen. Diese fallen nicht in das Vorerbenvermögen, es sei denn, sie wären nach § 2133 BGB durch ordnungswidrige Verwaltung oder als Übermaßfrüchte erzielt worden. Rz. 36 Die gewöhnlichen Erhaltungs- und Verwaltungskosten der Nachlassgegenst...mehr