Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.3.6 Ausschüttungen auf Genussrechte

Rz. 378 Für Genussrechte und Genussscheine gibt es keine Legaldefinition.[1] Sie sind eine Schöpfung der Wirtschaftspraxis.[2] Das AktG gebraucht den Begriff der Genussrechte ohne Legaldefinition in § 2 21 Abs. 3, 4 AktG. Hiernach dürfen Genussrechte nur aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung ausgegeben werden, der einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Maßnahmenplanung im BGM / 4 Freigabe

Die Interventionsplanung schließt mit der Freigabe der vorgelegten Planung und Kostenkalkulation ab. Sie wird i. d. R. durch die Geschäftsführung erteilt. Sie kann aber auch durch den Arbeitskreis Gesundheit erfolgen, sofern dieser bereits über ein Budget verfügt und die geplanten Interventionen die Kompetenzen der Mitglieder des Arbeitskreises nicht übersteigen. Gewöhnlich ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Maßnahmenplanung im BGM / Zusammenfassung

Überblick Auf Basis der im Rahmen der Analyse gewonnen Daten und Erkenntnisse geht es bei der Maßnahmenplanung darum, zielführende Interventionen für ein BGM-Projekt abzuleiten. Diese müssen inhaltlich sowie hinsichtlich der dafür notwendigen organisatorischen, personellen und finanziellen Ressourcen geplant, priorisiert und schließlich von der Geschäftsführung freigegeben w...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handlungsansätze für ein BG... / 3 Gründe für die Einführung eines BGM aus Unternehmenssicht

Fakt ist, Unternehmen denken primär ökonomisch. So ist es meist weniger der soziale Aspekt, der die Geschäftsführung dazu motiviert, in die Gesundheit, Zufriedenheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu investieren. Vielmehr sind es die zunehmenden gesundheitlichen Herausforderungen der Beschäftigten und die damit verbundenen wirtschaftlichen Auswirkungen, die den Druck a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Onboarding als Projekt / 1.2.2 Beteiligte abklären

Dies ist zwar nur eine überschaubare, kurze Phase, aber eine sehr wichtige, die oft vernachlässigt wird. Anhand der Passenger Map erarbeiten Sie in einem interdisziplinären Workshop (Dauer: 60–90 Minuten inkl. Diskussion), welche Personen im Onboarding involviert sind und welche Rollen sie im Prozessablauf haben. Vom Personalsachbearbeiter über IT/Einkauf bis hin zur Führung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.1.1 Mehrheit der Stimmrechte

Rz. 208 Finanzielle Eingliederung liegt nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 KStG vor, wenn der Organträger an der Organgesellschaft in einem solchen Umfang beteiligt ist, dass ihm die Mehrheit der Stimmrechte zusteht. Die finanzielle Eingliederung soll gewährleisten, dass der Organträger in den im regelmäßigen Geschäftsverkehr auftretenden Fragen seinen Willen durchsetzen kann....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.6.1 Holding als Organträger

Rz. 143 Eine Holding ist ein Rechtsträger, der keinen eigenen Handels- oder Produktionsbetrieb unterhält, sondern nur Beteiligungen an anderen Unternehmen – regelmäßig an Kapitalgesellschaften, aber auch an Personengesellschaften – besitzt und die sich daraus ergebenden Rechte wahrnimmt.[1] Der Rechtsträger kann eine natürliche Person[2], eine Personengesellschaft, eine Kapi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing im Unternehmen / 5.1 Das Gespräch suchen

Ein Mobbing-Prozess lässt sich mit konsequentem Konfliktmanagement stoppen. In einem frühen Stadium kann die Führungskraft z. B. ein Gespräch mit dem Mitarbeiter führen. Vor der direkten Ansprache sollte die Führungskraft zunächst alle Vermutungen und Fakten sammeln. Gibt es keine ausreichend beweisbaren Fakten, schildert man am besten die persönlichen (subjektiven) Eindrück...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trennungsprozesse professio... / 3 "Psychogramm der Trennung"

Die psychologische Seite der Trennung ist nicht zu unterschätzen. Menschen verhalten sich i. d. R. nicht nach sachlichen Gesetzesmäßigkeiten, wenn es um ihre eigene Freisetzung geht. Erfahrungsgemäß sind "Treuebekundungen bis zum letzten Tag" reine Lippenbekenntnisse, die sehr schnell anderen Gefühlen wie Frust, Wut, fehlendem Interesse an dem "alten Arbeitgeber", Depression...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.2.5 Gewinnabführungsverträge mit ausländischen Gesellschaften

Rz. 327a Organträger kann eine Gesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland, nur mit Sitz oder nur mit Geschäftsleitung im Inland oder ohne Sitz und Geschäftsleitung, aber mit einer Betriebsstätte im Inland sein. Organgesellschaft kann eine Kapitalgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland oder mit Geschäftsleitung im Inland, aber Sitz in einem EU- oder EWR...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.4.4 Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 675 Die Organschaft endet auch, wenn über das Vermögen der Organgesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Das Verwaltungs- und Verfügungsrecht steht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens dem Insolvenzverwalter der Organgesellschaft zu. Daher entfällt die finanzielle Eingliederung, da der Gesellschafter über seine Stimmrechte keinen Einfluss mehr auf die Organges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
BAG: Geschäftsführer-Arbeitsvertrag

Zusammenfassung Der Betonarbeitsvertrag – warum man immer auf den Vertrag des Geschäftsführers achten muss! Der Arbeitsvertrag eines Geschäftsführers geht bei einem Betriebsübergang auf den Erwerber des Betriebs über – selbst wenn der Geschäftsführer sein Amt niederlegt oder abberufen wird. Einer der häufig auftretenden Irrtümer ist es, dass ein Geschäftsführer immer ohne Künd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.2.2 Zustandekommen und Änderung des Gewinnabführungsvertrags

Rz. 303 Der BGH[1] hat grundsätzlich zu den Voraussetzungen der zivilrechtlichen Wirksamkeit eines Gewinnabführungsvertrags Stellung genommen. Steuerlich bedeutet dies, dass der Ergebnisabführungsvertrag nur anerkannt werden kann, wenn er diesen Voraussetzungen entspricht.[2] Zusätzlich müssen die Voraussetzungen des § 14 KStG erfüllt sein, um einem zivilrechtlich wirksamen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.3 Beginn und Ende der Wirksamkeit des Ergebnisabführungsvertrags

Rz. 332 Die steuerliche Anerkennung des Ergebnisabführungsvertrags erfordert, dass er handelsrechtlich wirksam geworden ist.[1] Ein handelsrechtlich unwirksamer, wenn auch tatsächlich durchgeführter Ergebnisabführungsvertrag hat steuerrechtlich grds. keine Wirkung. Der Ergebnisabführungsvertrag muss spätestens zum Ende des Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft wirksam sein,...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 19 Zuwendungen an Religionsgesellschaften und Körperschaften, die kirchlichen, gemeinnützigen oder auch mildtätigen Zwecken dienen (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG)

Die Vorschrift sieht Steuerbefreiungen für folgende Zuwendungen vor: Zuwendungen an inländische Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.[1] Hierunter fallen z. B. die katholische wie auch die evangelische Kirche, des Weiteren auch Zuwendungen an inländische jüdische Kirchengemeinden. Zuwendungen an inländische Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.4 Erstellung des Nachfolgekonzepts

Bei der Erarbeitung des Nachfolgekonzepts sollte die Verwirklichung der persönlichen Nachfolgeziele des Mandanten im Vordergrund stehen und nicht nur die Optimierung steuerlicher Aspekte. Deshalb sollte mit dem Mandanten besprochen werden, welche vorrangigen Ziele mit der Nachfolgeregelung angestrebt werden. Dabei ist meist das familiäre Umfeld des Mandanten von besonderer B...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 4.1.2 Änderungen ab Veranlagungszeitraum 2022

Mit der FVerlV 22 erfolgen in § 1 (Allgemeine Bestimmungen) eine Vielzahl von erstmaligen Definitionen. Eine Funktion wird in § 1 Abs. 1 FVerlV 22 definiert als eine "[...] Geschäftstätigkeit, die aus einer Zusammenfassung gleichartiger betrieblicher Aufgaben besteht, die von bestimmten Stellen oder Abteilungen eines Unternehmens erledigt werden. Sie ist ein organischer Teil ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.11 Besonderheiten bei Familienunternehmen

Familienunternehmen sind in vielen Fällen durch die folgenden Merkmale und Besonderheiten gekennzeichnet. Vorteile von Familienunternehmen: flache Hierarchien kurze Entscheidungswege ausgeprägtes Kosten-/Nutzendenken starke Identifikation mit dem Unternehmen Verantwortungsgefühl gegenüber der Belegschaft Nachteile von Familienunternehmen: Vermischung von privaten und unternehmerisch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liquidität: Verbesserung de... / 4 Laufendes Working-Capital-Management einführen

Eine Verbesserung des Working Capital darf nicht zufällig, sporadisch oder einmalig geschehen. Um eine dauerhafte Verbesserung realisieren zu können, ist es sinnvoll, eine aktive und regelmäßige Beeinflussung der genannten Treiber zu erreichen. Daher sollte überlegt werden, ein dauerhaftes Working-Capital-Management einzuführen. Bestimmung der Verantwortlichkeit Dazu ist zunäc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Kosten / 4 Angemessene Ausstattung und Sachaufwand

Damit der Betriebsrat seinen Aufgaben sachgerecht nachkommen kann, muss der Arbeitgeber ihm in dem für die Geschäftsführung erforderlichen Umfang Räume, sachliche Mittel und gegebenenfalls auch Büropersonal zur Verfügung stellen.[1] Das Ausmaß dieser Verpflichtung richtet sich insbesondere nach der Größe des Betriebsrats und nach der Eigenart der regelmäßig im Betrieb anfall...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuer: Übersicht zu... / 2.2.4 Weitere Hinzurechnungen

Gewinnanteile persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA[1] Gewinnanteile persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien unterliegen der Hinzurechnung. Hinzugerechnet werden Tantiemen und Vergütungen für die Geschäftsführung. Steuerfreie Dividendenerträge[2] In der Einkommensteuer bleiben Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften zu 40 % ste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebswirtschaftliche Ber... / 2.5.1 Fallstudie: Strategieentwicklung im Mittelstand

Die A-GmbH ist ein bundesweit tätiges Handelsunternehmen. Die Geschäftsleitung hat erkannt, dass die A-GmbH einer erhöhten Marktdynamik ausgesetzt ist, die durch immer kürzere Produktlebenszyklen, verschärften Wettbewerb, zunehmenden Preisdruck und einen schnellen Wandel des Kundengeschmacks gekennzeichnet ist. Die bisherige Geschäftsentwicklung der A-GmbH ist eher zufallsbed...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebswirtschaftliche Ber... / 2.1.4 Checklisten

Die Analyse erfolgt durch standardisierte Checklisten, die je nach Art und Umfang der Analyse individuell an die Verhältnisse des Unternehmens angepasst werden (durch Streichungen oder Ergänzungen). Hinweis Checklisten für die Beratung nutzen Die Checklisten für die Kurzanalyse des Mandantenbetriebs können über die jeweiligen Links aufgerufen und in die Textverarbeitung (z. B....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 3.2 Dispositive Vereinbarungen

Neben den zwingend notwendigen Vereinbarungen kann der Gesellschaftsvertrag vielfältige weitere Regelungen enthalten. Abhängig vom jeweiligen Zweck und der konkreten Betätigung der GbR sollte der Vertrag auch weitere Regelungen enthalten, insbesondere wenn die GbR am Wirtschaftsleben teilnehmen soll. Wichtig Sinnvolle Regelungen in Gesellschaftsvertrag aufnehmen Im Gesellschaf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 3.3 Grenzen der Vertragsfreiheit

Aber auch hinsichtlich des Gesellschaftsvertrags einer GbR gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit nicht unbeschränkt, nicht jede abweichende Regelung ist rechtlich zulässig. Dies gilt insbesondere für Vereinbarungen, die gegen zwingende Vorschriften des Zivilrechts oder des Wirtschaftsrechts, wie z. B. gegen Kartellverbote, verstoßen. Gleiches gilt für Vereinbarungen, die ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 6a Erstattu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt einen Erstattungsanspruch des sogenannten Nothelfers (Grube/Wahrendorf/Flint/Leopold, 8. Aufl. 2024, AsylbLG, § 6a Rz. 1). Ebenso wie bei § 25 SGB XII handelt es sich um eine Regelung, die der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) nachgebildet ist (Waldhorst-Kahnau, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Aufl., AsylbLG, § 6a Rz. 9 und SGB XII, § ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebswirtschaftliche Ber... / 2.5.6 Beratungsbericht und Schlussbesprechung

Die Ergebnisse der Gespräche werden von S in einem Beratungsbericht zusammengefasst. Der Inhalt des Beratungsberichts ergibt sich im Wesentlichen aus den während der Gespräche entwickelten Flipcharts und aus den persönlichen Notizen von S. Für den Beratungsbericht verwendet S folgende Standard-Gliederung: Auftrag Themen der Gespräche Unternehmensentwicklung der letzten 3 Jahre S...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebswirtschaftliche Ber... / 2.2.3 Kostenstellenrechnung

Kostenstellen: Betriebsteile (organisatorische Einheiten), die kostenrechnerisch selbstständig abgerechnet werden. Hilfskostenstellen (= Vorkostenstellen) geben lediglich innerbetrieblich Leistungen an andere Kostenstellen ab (z. B. eine innerbetriebliche Reparaturwerkstatt oder eine innerbetriebliche Transportabteilung). Hilfskostenstellen werden daher nicht unmittelbar über...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 6 Sonstige ... / 2.5 Sicherung der Gesundheit

Rz. 10 Die Fallgruppe 2 des Abs. 1 Satz 1 ist häufig Gegenstand sozialgerichtlicher Entscheidungen, wie dies zuvor auch zu Zeiten der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte schon der Fall war. Dabei bereitet vor allem die Abgrenzung zu den Leistungen nach § 4 (Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt) Schwierigkeiten. Der Begriff der Gesundheit in § 6 Abs. 1 Satz ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Gewinnausschüttung - ... / 3.2 Fristen für den Beschluss über die Ergebnisverwendung

Eine GmbH ist verpflichtet, jährlich den Jahresabschluss festzustellen und einen Beschluss über die Ergebnisverwendung zu treffen. Diese Fristen gelten dafür: kleine GmbHs: innerhalb von 11 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres mittelgroße und große GmbHs: innerhalb von 8 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres. Wichtig: Die Frist für die Feststellung des Jahresabschlusses da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Digitalisierung als Basis n... / 1.2 Laufende Beratungsfelder ausweiten

Der transparente und gut organisierte Daten- und Informationsfluss mit den Unternehmen ermöglicht dem Steuerberater die erfolgreiche und skalierbare Umsetzung folgender bekannter Tätigkeitsfelder, sofern die Daten vollständig und aktuell sind:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Gewinnausschüttung - ... / Einführung

Gesellschafter einer GmbH dürfen nicht, wie etwa die Gesellschafter einer Personengesellschaft oder Einzelunternehmer, einfach Gewinne der GmbH entnehmen. Hintergrund ist die rechtliche Selbstständigkeit der GmbH als juristische Person. Um als Gesellschafter über den Gewinn der GmbH verfügen zu können, bedarf es eines wirksamen Ausschüttungsbeschlusses. Wann ein Ausschüttung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Digitalisierung als Basis n... / 4 Maßnahmenplan zur Umsetzung neuer Geschäftsmodelle

Es lässt sich zusammenfassen, dass die Digitalisierung große Möglichkeiten für erfolgreiche und auch neue Geschäftsfelder eröffnet. Die Steuerberaterkanzleien sollten hierzu aber die entsprechenden Vorkehrungen treffen. Die Herausforderungen begründen sich dabei insbesondere aufgrund der Entwicklung von Mandanten und Mitarbeitern sowie der IT-Struktur. Die erste wichtige Hürd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2.8 Nießbrauch

Rz. 57 Nießbrauch ist die Belastung einer Sache[1] oder eines übertragbaren[2] Rechts[3] in der Weise, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen daraus zu ziehen. Die Bestellung des Nießbrauchs an einem Vermögen oder einer Erbschaft ist nur in der Weise möglich, dass der Nießbraucher den Nießbrauch an den einzelnen zu dem Vermögen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unbeschränkte und beschränk... / 3 Unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht

Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig ist nach § 1 KStG ein körperschaftsteuerpflichtiges Subjekt mit Geschäftsleitung oder Sitz im Inland. Diese beiden Anknüpfungspunkte stellen das Äquivalent zum Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt des Einkommensteuerrechts dar.[1] Gemäß § 10 AO ist der Ort der Geschäftsleitung der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung.[2] Dies ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immobilienfonds / 2 Anteile im Privatvermögen

Die Anteilserwerber sind Gesellschafter der Vermietungsgesellschaft. Halten sie die Anteile im Privatvermögen, erzielen sie gemeinsam Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Das dürfte auch gelten, wenn die Anleger ihre Anteile über einen Treuhänder halten. Der BFH hat zwar entschieden, dass Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nur erzielt, wer selbst den Tatbestand de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
III Gründung und Kapitalerh... / 5.6 Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für vom Kommanditisten geleistete Geschäftsführung der KG

Rz. 183 Sieht der Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG einen Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für die Übernahme der Geschäftsführung der KG vor, die von einem Kommanditisten der KG als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH erbracht wird, so ist nach dem BFH-Urteil vom 28.5.2020[1] der betreffende Betrag nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht der Komplementär-GmbH, sond...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzierungsberatung als n... / 2.6.3 Checklisten

Die folgenden Checklisten können bei der Erstellung des Businessplans unterstützen. Sie decken die wichtigsten Punkte der meisten Investitionsvorhaben ab, können jedoch keinen Anspruch auf absolute Vollständigkeit für jede denkbare Fallkonstellation erheben, da jedes Investitionsvorhaben vom Inhalt und Umfang her anders strukturiert ist. Die Checklisten sind ggf. durch indivi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzierungsberatung als n... / 2.4.3 Fallstudie: Rating

Die folgende Fallstudie zeigt beispielhaft die Vorgehensweise zur Ermittlung der Ratingnote anhand quantitativer und qualitativer Faktoren. Da jedes Kreditinstitut ein eigenes Ratingverfahren einsetzt, ist die Vorgehensweise der Kreditinstitute allerdings nicht völlig identisch. Die A-GmbH hat bei ihrer Hausbank folgenden Jahresabschluss vorgelegt.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
III Gründung und Kapitalerh... / 5.2 Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Gewinnverteilung für das Steuerrecht

Rz. 171 In wachsendem Maße ist der BFH im Interesse der Einheitlichkeit und Übersichtlichkeit der Rechtsordnung bestrebt, bürgerlich-rechtlich einwandfreien Regelungen auch im Steuerrecht Geltung zu verschaffen. Eine handelsrechtlich wirksam vereinbarte Gewinnverteilung wird grundsätzlich auch steuerlich anerkannt. Eine vom Vertrag abweichende steuerliche Gewinnverteilung be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Familienstiftungen: Eine ku... / a) Begriff

In Deutschland ist eine Familienstiftung eine privatnützige (und privatrechtliche) Stiftung auf die die Vorschriften der §§ 80–87c BGB anzuwenden sind. Privatnützig ist dabei als Abgrenzung zur Gemeinnützigkeit zu verstehen, die nicht auf den Altruismus und damit auf die Allgemeinheit abzielt, sondern den Personenkreis der zur Fördernden stark einschränkt und nur diesen förd...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzierungsberatung als n... / 2.4 Verbesserung der Bonität und des Ratings

Kreditinstitute haben bei der Kreditvergabe schon immer Bonitätsprüfungen vorgenommen, um das Ausfallrisiko ihrer Kredite möglichst gering zu halten. Für Kredite an Unternehmen hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (bestehend aus Vertretern der Zentralbanken und Bankaufsichtsbehörden wichtiger Industrieländer) bereits im Jahr 1988 festgelegt, dass Kreditinstitute zur A...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bericht von Fachkraft für A... / 3.2 Erstellung von Publikationen

In einigen, meist größeren Unternehmen, wird die Berichtspflicht nach § 5 DGUV-V 2 umfangreicher ausgelegt: In diesen Unternehmen werden eigene "Jahresberichte" oder "Arbeits- und Gesundheitsschutzberichte" verfasst. Diese Leistungsdokumentationen werden konzernintern verteilt, aber auch externen Personen und Institutionen zugänglich gemacht. Bei der Entstehung arbeiten häuf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
III Gründung und Kapitalerh... / 1.1.2 Komplementär-GmbH

Rz. 131 Körperschaftsteuerliche Konsequenzen entstehen durch die Gründung der GmbH nicht unmittelbar. Die den gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen entsprechenden Einlagen der Gesellschafter sind steuerneutral. Entsprechendes gilt auch, wenn ein Aufgeld (Agio) erhoben wird. Diese Vermögensmehrung stellt eine Einlage dar. Vorstehende Grundsätze gelten auch bei einer auslän...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzierungsberatung als n... / 2.4.1 Ratingfaktoren

Beim Rating wird zwischen quantitativen und qualitativen Ratingfaktoren unterschieden. Zu den quantitativen Faktoren gehören insbesondere Kennzahlen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Zu den qualitativen Faktoren gehören betriebswirtschaftliche Merkmale des Unternehmens (z. B. Unternehmensführung und Organisation, Qualifikation der Geschäftsführung, Organisationsstrukt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
III Gründung und Kapitalerh... / 5.3 Angemessene Verteilung des Gewinns – Grundzüge der BFH-Rechtsprechung

Rz. 176 Ein wichtiges Problem der Besteuerung der GmbH & Co. KG liegt also darin, wie eine angemessene Verteilung des Gewinns zwischen der Komplementär-GmbH und den Kommanditisten gestaltet sein muss. Der IV. Senat des BFH hat hierzu in der Grundsatzentscheidung vom 15.11.1967[1] sowie in 4 weiteren Urteilen vom gleichen Tage[2] Stellung genommen. Die Auffassung des BFH geht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
III Gründung und Kapitalerh... / 3 Grundsätzliches zur Mitunternehmereigenschaft

Rz. 164 Der Komplementär und der Kommanditist (bzw. die Kommanditisten) einer KG sind grundsätzlich Mitunternehmer des von der KG betriebenen gewerblichen Unternehmens. Ausnahmsweise ist jedoch diese Mitunternehmerschaft zu verneinen, wenn der (die) Gesellschafter – nach dem Gesellschaftsvertrag oder der vorgesehenen tatsächlichen Durchführung des Gesellschaftsvertrages – ke...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
III Gründung und Kapitalerh... / 1.1.1 Vorgesellschaften, Gründungsgesellschaften

Rz. 127 Während der Zeit vor Abschluss des KG-Gesellschaftsvertrages bzw. vor Feststellung der GmbH-Satzung besteht die sog. Vorgesellschaft oder Vorgründungsgesellschaft. Sie ist wie eine OHG zu behandeln, sodass § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzuwenden ist, sofern sie nach Gründungsbeschluss ein Handelsgewerbe i. S. d. § 1 Abs. 2 HGB betreibt. Werden aus dieser gewerblichen Tätig...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligung des Kommanditisten an Komplementär-GmbH als funktional (un)wesentliche Betriebsgrundlage seines Mitunternehmeranteils – Einbringung nach § 24 UmwStG auch bei nur absoluter Erhöhung der Gesellschaftsrechte

Leitsatz 1. Die Kapitalbeteiligung des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH ist eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage seines Mitunternehmeranteils, wenn erst diese Kapitalbeteiligung den Kommanditisten in die Lage versetzt, über Fragen der laufenden Geschäftsführung der KG zu bestimmen. Sie ist hingegen nicht funktional wesentlich, wenn im Einzelfall infolge gesel...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6.1 Vorstand

Tz. 30 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 § 84 BGB sieht als Organ der Stiftung ausschließlich den Vorstand vor, dieser ist notwendiges Organ. Der Vorstand ist Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan der Stiftung, er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters (§ 84 Abs. 2 BGB). Nähere Einzelheiten zu der Art der Bestellung und Abberufung des Vorstands sowie den einzelnen Aufgaben ...mehr