Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

Beitrag aus Finance Office Professional
Spenden in der privaten Ein... / 2.1 Zuwendungsempfänger

Ein Spendenabzug setzt grundsätzlich voraus, dass der Spendenempfänger in Deutschland ansässig ist. Ausnahmsweise ist der Spendenabzug auch für Einrichtungen in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat möglich[1], wenn die dort ansässige Einrichtung die Voraussetzungen der deutschen Rechtsvorschriften für die Gewährung von Steuervergünstigungen erfüllt.[2] Weitere Voraussetzung ist, dass...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Spenden in der privaten Ein... / 3.4 Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren

Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Körperschaften sind vom Spendenabzug ausgeschlossen, wenn diese den Sport, kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, die Heimatpflege und Heimatkunde oder die Tierzucht, die Kleingärtnerei, den Karneval u. a. (sog. Freizeitzwecke i. S. d. Nr. 23 des Katalogs der gemeinnützigen Zwecke)[1] fördern. Das Gleiche gilt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 2 Allgemeines

Rz. 2 § 43 AO enthält keine spezifischen Regelungen zur Steuerschuldnerschaft, sondern bildet nur einen entsprechenden allgemeingesetzlichen Rahmen und verweist auf die jeweiligen Einzelsteuergesetze. Die Vorschrift des § 13 GrEStG füllt diesen Rahmen für den Bereich der Grunderwerbsteuer aus und bestimmt, wer Schuldner der Grunderwerbsteuer ist. Generell ist dies auch bei d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 20 Inhalt der Anzeigen

Anzeigeninhalt Rz. 1 Die nach Maßgabe der §§ 18, 19 GrEStG abzugebenden Anzeigen müssen zwingend den Inhalt haben, den § 20 GrEStG abschließend beschreibt.[1] Rz. 2 Nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG i. d. F. durch Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018 (BGBl I 2018, 2338) ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.2.1 Begriffsdefinitionen

Die stille Beteiligung an einem Handelsgewerbe ist in den §§ 230–236 HGB geregelt. Danach ist ein stiller Gesellschafter, wer sich an dem Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage beteiligt, welche in das Vermögen des Geschäftsinhabers übergeht. Die stille Gesellschaft ist eine reine Innengesellschaft; nach außen führt der Geschäftsinhaber sein Unternehmen wie ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 3.3 Ausschüttungen bei bestimmten Beteiligungen nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG

Nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG kann auf Antrag für Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 EStG aus einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft von der Anwendung des § 32d Abs. 1 EStG abgesehen werden, wenn der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum, für den der Antrag erstmals gestellt wird, unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 25 % an der Kapitalgesellsch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
KI-Reifegrad in der Immobilienverwaltung

Warum die Reflexion des eigenen Entwicklungsstands entscheidend ist Künstliche Intelligenz (KI) ist längst mehr als ein Schlagwort. Während sie in vielen Branchen bereits tief verankert ist, beginnt die Immobilienverwaltung gerade erst, das Potenzial dieser Technologie systematisch zu erschließen. Erste Anwendungen sind schnell gefunden: Texterstellung für Rundschreiben, auto...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.4.1 Geschäftsführung

Das Führen der Geschäfte einer GbR steht allen Gesellschaftern gemeinschaftlich zu, woraus sich auch ergibt, dass alle Gesellschafter einem Geschäft zustimmen müssen (§ 715 Abs. 1 und 3 BGB). Eine solche Gesamtgeschäftsführung sichert dem einzelnen Gesellschafter sein Mitwirken zu. In der Praxis kann sich daraus aber ein Problem ergeben, da diese Form der Geschäftsführung im...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 4 Rechte und Pflichten der Gesellschafter

Bereits unter Tz. 2.4.1 und 2.4.2 wurden die elementaren Rechte jedes Gesellschafters bei der Geschäftsführung bzw. Vertretung für die GbR angesprochen. Daneben sind folgende weitere Rechte zu erwähnen: 4.1 Gewinnanteil Jeder Gesellschafter kann einen Anteil am Gewinn beanspruchen. Da eine GbR im Regelfall auf längere Dauer besteht, greift hierbei das gesetzliche Anrecht auf V...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 4.3 Widerspruchsrecht

Wurde die Geschäftsführung einer GbR abweichend als Einzelgeschäftsführung geregelt (Tz. 2.4.1), haben die nicht geschäftsführungsbefugten Gesellschafter ein Widerspruchsrecht. Wird ein Veto eingelegt, darf das Geschäft nicht erfolgen (§ 715 Abs. 4 BGB).mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 1 Gründung

Eine GbR entsteht mit dem Abschluss eines Gesellschaftsvertrags, durch den sich die Gesellschafter gegenseitig verpflichten, einen gemeinsamen Zweck dadurch zu erreichen, dass dieser durch die im Vertrag bestimmte Weise gefördert wird (§ 705 Abs. 1 BGB). Welchem Zweck die GbR dient, ist egal – er muss lediglich gesetzlich erlaubt sein. Für die Gründung einer GbR werden mindes...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.4.2 Vertretung

Die Vertretung bezeichnet das Recht, Willenserklärungen abzugeben bzw. zu empfangen, welche damit unmittelbare und ausschließliche Wirkung gegenüber dem Vertretenen entfalten. Grundsätzlich sind alle Gesellschafter gemeinsam befugt, die GbR gegenüber Dritten zu vertreten (§ 720 Abs. 1 BGB). Analog zur Geschäftsführung kann die Vertretungsberechtigung aber auch auf einzelne o...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 4.2 Kontrollrechte

Insbesondere, wenn ein Gesellschafter nicht zur Geschäftsführung befugt ist, erlangen seine Kontrollrechte eine erhebliche Bedeutung. Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich von den Angelegenheiten der Gesellschaft zu unterrichten. Dazu kann er die Geschäftsbücher und andere Unterlagen der GbR einsehen, sowie sich eine Übersicht zum Geschäftsvermögen erstellen (§ 717 BGB)....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 5.2 Haftung der Gesellschafter

Auch wenn die GbR selbst für ihre Verbindlichkeiten aufkommen muss, haften deren Gesellschafter doch zusätzlich für sämtliche Gesellschaftsschulden. Diese Haftung trifft alle Gesellschafter unmittelbar, unbegrenzt, gesamtschuldnerisch und erstreckt sich auch auf deren Privatvermögen.[1] Hat ein Gläubiger einen vollstreckbaren Titel erlangt, hat er quasi ein Wahlrecht, für we...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschluss / 2.2.2 Kontrolle durch Stimmrechtsmehrheit oder ähnliche Rechte (voting interest entities)

Unternehmen mit einem breiten Spektrum von Aktivitäten können in der Regel nur über Stimmrechte oder ähnliche Rechte beherrscht werden. Folgende Grundfälle führen regelmäßig zur Beherrschung durch den Investor: Der Investor hält selbst oder über einen für ihn Handelnden (agent) die (für die relevanten Entscheidungen notwendige) Mehrheit der Stimmrechte in der Gesellschafterve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschluss / 9 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Welche Bedeutung haben bei einem nicht kapitalmarktorientierten Konzern mit deutscher Mutter die IFRS und das HGB für die Pflicht, einen Konzernabschluss aufzustellen? A.2 Was besagt die sog. Einzelerwerbsfiktion für den Fall der Mehrheitserlangung durch einen Anteilskauf (share deal)? A.3 M beteiligt sich Anfang 01 mit 200 TEUR (= 20 %) an der Gründung der AU. Die A...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Die digitale Personalakte / 3.2 Checkliste digitale Personalakte

Folgende Eckpunkte sollten bei der Implementierung sowie dem Anlegen von digitalisierten Personalakten beachtet werden. Diese können so auch Bestandteil einer Betriebsvereinbarung werden: Festlegung des Inhalts und Dauer der Aufbewahrung, Regelungen über besonderen Schutz für Aktenteile mit sensiblen Daten wie z. B. Gesundheitsdaten, Zugriffs-Berechtigungskonzept für Personalsa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einführung von IFRS / 1 Einführungsplanung

Die alten Germanen hatten den weisen Brauch, jede wichtige Entscheidung zweimal zu bedenken: einmal im nüchternen Zustand, damit es nicht an Vernunft mangelte, ein zweites Mal im trunkenen Zustand, um die nötige Phantasie, Entschlussfreude und Durchsetzungskraft zu finden. Manches um die Jahrtausendwende zu unrühmlichen Schlagzeilen gelangte Unternehmen hatte diese gute Rege...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen / 2.3 Restrukturierungsrückstellungen

Die Aufgabe eines Geschäftsbereichs, die Schließung eines Standorts oder die fundamentale Neuorganisation eines Unternehmens können mit besonderen Kosten etwa für die Abfindung von Arbeitnehmern oder die vorzeitige Auflösung von Mietvertragsverhältnissen verbunden sein. Eine Rückstellung für derartige Restrukturierungskosten ist nach IAS 37.71 nur dann anzusetzen, wenn die a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2 Bilanzkorrekturen sowie Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

IAS 8.15 bekräftigt, dass die Bilanzadressaten in der Lage sein müssen, "die Abschlüsse eines Unternehmens im Zeitablauf vergleichen zu können, um Tendenzen in der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie des Cashflows zu erkennen." Aus dieser Forderung ergeben sich zwei konkrete Konsequenzen: Die Berichtigung von Fehlern der Vorperioden erfolgt anders als handelsrechtlich n...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Finanzvermögen / 4.3 Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen vs. einfache Anteile

Hinsichtlich der Bilanzierung von Anteilen an anderen Unternehmen im Einzelabschluss differenzieren die IFRS zwischen unter alleiniger Kontrolle stehenden Tochterunternehmen (IFRS 10), unter signifikantem Einfluss stehenden assoziierten Unternehmen (IAS 28), unter gemeinsamer Kontrolle stehenden Gemeinschaftsunternehmen (IFRS 11) und schließlich sonstigen (einfachen) Anteilen oh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschluss / 1 Überblick

In den angelsächsischen Ländern kommt dem Konzernabschluss traditionell eine größere Bedeutung zu als dem Einzelabschluss. Dies aus gutem Grund. Nicht nur bei Großunternehmen, die einige hundert Unternehmen konsolidieren, sind die Einzelabschlüsse häufig von geringem Informationsnutzen. Beispiel Die Firework Holding GmbH hält eine 100 %ige Beteiligung an der Firework GmbH. Für...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immaterielles Vermögen und ... / 5 Außerplanmäßige Abschreibung

Von weitem betrachtet sehen die Ausführungen in IAS 36 zur außerplanmäßigen Abschreibung schon aufgrund ihres Umfangs sehr eindrucksvoll aus. Dies lässt erwarten, dass wenig Fragen offen bleiben. Wenn man sich dem Standard über das Inhaltsverzeichnis nähert, sieht er schon viel weniger gut aus. Wenn man ihn aber wirklich liest, sieht er für einige grausam aus. Es beginnt all...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Geschäftsführung der Agentur für Arbeit

Rz. 3 Nach § 20 Abs. 1 Satz 2 KSchG ist die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit für die Entscheidung zuständig, wenn die Zahl der Entlassungen weniger als 50 beträgt. Dabei wird teilweise unter Hinweis auf den Wortlaut "darf" geschlossen, dass sich der bei der Agentur für Arbeit gebildete Ausschuss auch in diesem Fall vorbehalten kann, eine Entscheidung zu treffen.[1] Au...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Der Ausschuss und seine Mitglieder

Rz. 4 Beträgt die Anzahl der zu entlassenden Arbeitnehmer 50 oder mehr, obliegt die Entscheidungskompetenz allein dem Ausschuss. Allerdings ist auch in diesem Fall die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit an der Entscheidung nicht unbeteiligt, da der Vorsitzende der Geschäftsführung oder ein von ihm beauftragter Angehöriger der Agentur für Arbeit kraft Gesetzes den Aussch...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1 Zusammensetzung

Rz. 6 Dem Ausschuss gehören 7 Mitglieder an, nämlich der Vorsitzende der Agentur für Arbeit oder ein von ihm beauftragter Angehöriger der Agentur für Arbeit als Vorsitzender ("geborenes" Mitglied) und drittelparitätisch jeweils 2 Vertreter der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften als Beisitzer ("gekorene" Mitglieder). Die Beisitzer sind voll stim...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Zuständigkeit für die Entscheidungen

Rz. 2 Die Entscheidungen nach § 18 Abs. 1 und 2 KSchG werden gem. § 20 Abs. 1 Satz 1 KSchG durch die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit oder durch einen bei der Agentur für Arbeit gebildeten Ausschuss getroffen. Beide sind laut der Legaldefinition "Entscheidungsträger". 2.1 Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Rz. 3 Nach § 20 Abs. 1 Satz 2 KSchG ist die Geschäftsführun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 20 KSchG enthält Regelungen im Hinblick auf die Kompetenzverteilung, die Zusammensetzung des Entscheidungsträgers sowie das Verfahren und die Kriterien bei Entscheidungen über die Verkürzung oder die Verlängerung der Entlassungssperre bei anzeigepflichtigen Massenentlassungen. Die Zuständigkeitszuweisung an einen bei der Agentur für Arbeit zu bildenden Ausschuss bzw....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Beschlussfassung und Beschlussfähigkeit

Rz. 21 Nach §§ 8 ff. SGB X hat der Ausschuss seine Entscheidungen in einem geordneten Verfahren durchzuführen. Der Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit oder der von ihm Bevollmächtigte hat dabei nach Prüfung des Sachverhalts zu bestimmen, ob es zweckmäßig ist, eine Sitzung einzuberufen oder im schriftlichen Umlaufverfahren zu entscheiden.[1] Auch die Besch...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 5.3 Stand der Arbeitswissenschaft

Welche Arbeitsschutzmaßnahmen genau erforderlich sind und welche allgemeinen Möglichkeiten bestehen, ist von dynamischer Natur. Auch der Arbeitsschutz unterliegt insofern einem Wandel, als dass sich fortlaufend neue Erkenntnisse zu Gefährdungen, deren Auswirkungen und deren Bekämpfung ergeben. Entscheidend ist somit, dass der Arbeitgeber immer auf dem aktuellen Stand ist, wa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Der Minderjährige in d... / bb) Entlastung der Geschäftsführung

Rz. 67 Die Entlastung der Geschäftsführer erfolgt ebenfalls durch einen Beschluss der Gesellschafter (vgl. § 46 Nr. 5 GmbHG). Durch die Entlastung wird die Geschäftsführung für sämtliche, der Gesellschaft bis dahin bekannten Sachverhalte von ihrer Haftung befreit, sodass die Gesellschaft insoweit keine Ansprüche und Rechte mehr geltend machen kann. Der § 181 BGB ist demnach ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Vermögenserhalt durch F... / dd) Sicherung der Einflussnahme der Übergeber

Rz. 167 Durch eine entsprechende Ausgestaltung von Widerrufs- und Rücktrittsrechten in den Schenkungsverträgen, kann für in dem Übertragungsvertrag definierte Rückforderungstatbestände eine zielgenaue "Störfallvorsorge" erreicht werden.[170] Abgesichert wird die Rückübertragung dadurch, dass Übergeber und Übernehmer bereits in dem Abtretungsvertrag aufschiebend bedingt auf d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Risiken für das Familie... / 2. Hohe Anforderungen an die Zusammenarbeit von Familienmitgliedern

Rz. 15 Unter Geschwistern, Cousins oder in Senior/Junior-Konstellationen gibt es außergewöhnliche Dream Teams. Aber sie sind nicht die Regel. Es empfiehlt sich, die jeweilige Situation unverklärt zu betrachten, und dort, wo die Zusammenarbeit belastet ist, für Entlastung zu sorgen. Das gilt unabhängig von der Ebene, auf der Kooperation notwendig ist: ob im Gesellschafterkrei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 6. Ergebnis zur Wahl der richtigen Rechtsform

Rz. 42 Die Frage der richtigen Rechtsform kann nur mit Blick auf die individuellen Umstände des Einzelfalls und die konkreten Gestaltungsziele beantwortet werden. Hierbei sind sowohl die mit der jeweiligen Rechtsform verbundenen steuerlichen Aspekte als auch die zivilrechtlichen Aspekte, insbesondere mit Blick auf die Haftungs- und Publizitätsfragen, gegeneinander abzuwägen....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Familienstrategie und ... / b) "Wer übernimmt welche Aufgabe?"

Rz. 46 Wie will und kann die Familie künftig sich selbst und ihr Unternehmen führen? Wie balanciert sie diesbezüglich die unterschiedlichen Interessen? Was verlangen Fremdmanagement, gemischte Führung oder die operative Führung durch Familienmitglieder an Kooperationsfähigkeit und an Qualifikationen? Oder trifft die Familie diese Entscheidung nach anderen Prinzipien (Präsenz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Gestaltungsempfehlung

Rz. 157 Mit Blick auf die schützenswerten Interessen der Gesellschaft ist es zulässig und sinnvoll, überhaupt eine Ehevertrags- und Pflichtteilsverzichtsklausel in den Gesellschaftsvertrag aufzunehmen. Bei deren Ausgestaltung sollte jedoch darauf geachtet werden, das Gesellschaftsinteresse nicht in überschießendem Maße zu verwirklichen. Gerade wegen der gesteigerten Anforder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Vermögenserhalt durch F... / cc) "Unentziehbare" und "relativ unentziehbare" Gesellschafterrechte

Rz. 111 Nach wie vor wichtig bleibt die Unterscheidung der einzelnen Gesellschafterrechte in einerseits gegen den Willen des Gesellschafters unentziehbare und andererseits schlicht unverzichtbare Rechte des Gesellschafters.[112] Rz. 112 Von "unentziehbaren" oder auch "relativ unentziehbaren" Gesellschafterrechten spricht man, wenn ein Beschluss nicht gegen den Willen des betr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Der Minderjährige in d... / 1. Beschlussfassung/Stimmabgabe

Rz. 57 Der Rechtsgedanke des § 181 BGB ist auch auf Gesellschafterbeschlüsse und die entsprechende Stimmrechtsabgabe anwendbar.[75] Dies gilt insbesondere für Grundlagenbeschlüsse (z.B. Änderungen des Gesellschaftsvertrages, Umstrukturierungen, Auflösung der Gesellschaft), welche die Grundlagen des Gesellschaftsverhältnisses und das Verhältnis der Gesellschafter untereinande...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Der Minderjährige in d... / b) Beschlüsse über Geschäftsführungsangelegenheiten und sonstige laufende Gesellschaftsangelegenheiten

Rz. 64 Für Beschlüsse, welche die Geschäftsführung betreffen, ist der § 181 BGB grds. nicht anwendbar.[90] Im Vordergrund steht hierbei die Interessengleichheit zur Förderung des Gesellschaftszwecks, sodass ein Interessenkonflikt generell ausgeschlossen werden kann und der Schutzzweck des § 181 BGB nicht greift. Gleiches gilt für Beschlüsse, welche die laufenden gemeinsamen G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Der Minderjährige in d... / I. Welche Gesellschaftsform eignet sich für die Beteiligung von Minderjährigen?

Rz. 39 Die GbR ist aufgrund der unbeschränkbaren persönlichen Haftung für die Beteiligung von Minderjährigen nicht geeignet. Die KG ist hingegen die optimale "Einstiegsrechtsform" für vermögensverwaltende Familienpools, da die Senioren als Komplementäre weiterhin eine größtmögliche Entscheidungsbefugnis behalten können. Die minderjährigen Familienmitglieder können als Komman...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Der Minderjährige in d... / aa) Geschäftsführerbestellungen und sonstige Geschäftsführungsmaßnahmen

Rz. 65 Nicht anzuwenden ist der § 181 BGB auf Beschlüsse, in denen ein Dritter zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt, als solcher abberufen werden soll oder für Beschlüsse über Geschäftsführungsmaßnahmen.[92] Hierzu gehören Beschlüsse, mit denen der Geschäftsführung Weisung erteilt wird oder die Änderung der Vertretungsbefugnis. Der § 181 BGB findet jedoch Anwendung, wenn ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Vermögenserhalt durch F... / a) Zivilrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der rein vermögensverwaltenden KG

Rz. 17 Die KG ist aus zivilrechtlicher Sicht die optimale Rechtsform für vermögensverwaltende Familienpools. Die "Senioren" können als Komplementäre die Geschäftsführung übernehmen und somit weiterhin eine größtmögliche Entscheidungsbefugnis behalten. Die persönliche Haftung der Komplementäre stellt bei rein vermögensverwaltenden Familienpools kein Problem dar, da die Risike...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Vermögenserhalt durch F... / a) Zivilrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der rein vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG

Rz. 23 Neben den Vorteilen der zuvor dargestellten rein vermögensverwaltenden KG hat die rein vermögensverwaltende GmbH & Co. KG den Vorteil, dass keines der Familienmitglieder als Gesellschafter die persönliche Haftung übernehmen muss. Zudem kann hier z.B. bei der Komplementär-GmbH ein familienfremder Geschäftsführer angestellt werden. Diese Rechtsform ist daher insbesonder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Vermögenserhalt durch F... / a) Zivilrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der GmbH

Rz. 34 Ein großer Vorteil der GmbH ist die Haftungsbeschränkung für alle Gesellschafter, was gerade bei einem größeren Gesellschafterkreis wichtig ist. Zudem können bei der GmbH auch externe Geschäftsführer das Tagesgeschäft übernehmen. Die Familie übt dann nur noch die Kontrollrechte als Gesellschafterin aus. Auch dies ist gerade bei größeren Familien stark konfliktvermeide...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / d) Organisation und Satzungsgestaltung bei der Doppelstiftung

Rz. 120 Da der Stifter in der Regel sicherstellen will, in beiden Stiftungen den größtmöglichen Einfluss ausüben zu können, sind die Führungs- und Aufsichtsgremien beider Stiftungen häufig personell miteinander verflochten. Aus steuerlicher Sicht ist allerdings bei der Regelung der Gremienbesetzung darauf zu achten, dass die Führung der Tochtergesellschaft nicht mit der der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Vermögenserhalt durch F... / a) Überblick zur Errichtung der Struktur

Rz. 73 Bei der Gründung des Familienpools in der Rechtsform der gewerblich geprägten GmbH & Co. KG erfolgen die Gesellschaftsgründung und die Einbringung der Immobilien oder der sonstigen Vermögenswerte ähnlich wie im bereits beschriebenen Fall der vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG, mit nur einem wesentlichen Unterschied: Um eine gewerbliche Prägung der Gesellschaft i.S.d....mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.1 Unmittelbare Sachwaltung

Eigenes Halten von Gesellschaftsanteilen Aufgrund der dargelegten Gründe kommt ein Treuhandvertrag aus Sicht des Steuerberaters für ihn nur in Betracht, wenn er einen Kommanditanteil übernehmen oder einen GmbH-Anteil halten soll, ohne gleichzeitig Geschäftsführer der GmbH zu sein. GmbH-Anteil Dem Steuerberater kann von Berufs wegen unterstellt werden, dass er weiß, welchen Risi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / IV. Stiftungsverfassung

Rz. 90 Neben einem Stiftungszweck und einem für die Zweckverfolgung ausreichenden Vermögen benötigt jede rechtsfähige Stiftung einen Vorstand, § 81 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 BGB (§ 81 Abs. 1 Nr. 1a BGB n.F.; zudem sind Regelungen zum Stiftungsvorstand jetzt auch noch im § 84 Abs. 1 BGB n.F. festgehalten). Bei lebzeitig errichteten Stiftungen kann der Stifter durch eine entsprechende...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Mögliche Treuhandtätigkeiten des Steuerberaters und Grenzen

Die für den Steuerberater zulässigen Treuhandtätigkeiten sind in § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG und § 15 Abs. 1 BOStB geregelt.[1] Folgende Treuhandschaften sind z. B. möglich: Verwaltung fremden Vermögens Halten von Gesellschaftsanteilen Wahrnehmung von Gesellschafterrechten Tätigkeit als Beirat und Aufsichtsrat Wahrnehmung des Amts als Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Vormund...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Familienstrategie und ... / II. Fallbeispiel: Familie V

Rz. 6 Beispiel Familie V ist nicht nur vermögend, sondern in der Region auch angesehen. Seit mehreren Generationen trägt sie zum wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wohl der Region bei. Nach dem Tod von Mutter Veronica hat Vater Viktor erkannt, dass er zum Erhalt des Vermögens Vorkehrungen treffen sollte. Mit Anwalt und Steuerberater wurden die notwendigen Dokumente (sein...mehr