Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 4.1 Überblick

Jeder Betriebsrat, mit Ausnahme des Ein-Personen-Betriebsrats in Kleinbetrieben[1] hat einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden aus seiner Mitte zu wählen.[2] Solange diese Pflicht nicht erfüllt ist, hat sich der Betriebsrat noch nicht konstituiert. Die Folge der fehlenden Konstituierung ist die Funktionsunfähigkeit des Betriebsrats. Den Arbeitgeber trifft ...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 4.6 Entgegennahme von Erklärungen des Arbeitgebers

Durch § 26 Abs. 2 Satz 2 BetrVG wird klargestellt, dass dem Betriebsrat gegenüber abzugebende Erklärungen grundsätzlich vom Betriebsratsvorsitzenden entgegengenommen werden. Dies gilt für alle Organe der Betriebsverfassung, insbesondere für alle Erklärungen und Mitteilungen des Arbeitgebers. Wird eine dem Betriebsrat gegenüber abzugebende Erklärung nicht dem Vorsitzenden bzw....mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 1.1 Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes

Das Bestehen eines Betriebs und das Vorhandensein einer Belegschaft sind Voraussetzungen für die Errichtung eines Betriebsrats.[1] 1.1.1 Betriebsbegriff Der Begriff des Betriebs wird im BetrVG nicht definiert, sondern vorausgesetzt. Unter Betrieb versteht man die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Unternehmer allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern (der ...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 3 Rechtsstellung der Mitglieder

3.1 Überblick Die Mitglieder des Betriebsrats werden nach § 37 Abs. 1 BetrVG ehrenamtlich tätig. D.h. die Betriebsratstätigkeit an sich darf nicht vergütet werden. Betriebsratsmitglieder werden deshalb nach dem sog. "Lohnausfallprinzip" freigestellt und erhalten für die Zeit der Betriebsratstätigkeit das Arbeitsentgelt, welches ihnen bei normaler Weiterarbeit zugestanden hätt...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 2 Amtszeit

2.1 Überblick Nach § 21 BetrVG beginnt die Amtszeit des erstmals gewählten Betriebsrats mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Läuft zu diesem Zeitpunkt noch die Amtszeit des alten Betriebsrats, so beginnt die Amtszeit des neu gewählten erst mit dem Ablauf der Amtszeit des alten Betriebsrats. Regelfall: Die Dauer der regelmäßigen Amtszeit beträgt 4 Jahre.[1] Um einen einheit...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 2.3 Vorzeitige Beendigung der Amtszeit

2.3.1 Wesentliche Änderung der Belegschaftsstärke, Absinken der Mitgliederzahl, kollektiver Rücktritt Nach § 21 Satz 5 BetrVG endet die Amtszeit des Betriebsrats, der vor Ablauf der regelmäßigen Amtszeit funktionsunfähig zu werden droht, erst mit der Bekanntgabe des Ergebnisses der Neuwahl. Bis dahin hat der alte Betriebsrat die Geschäfte weiterzuführen.[1] Die Fälle der drohe...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 1.1.1 Betriebsbegriff

Der Begriff des Betriebs wird im BetrVG nicht definiert, sondern vorausgesetzt. Unter Betrieb versteht man die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Unternehmer allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern (der sog. Betriebsbelegschaft) mithilfe von sachlichen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt.[1] Entscheidend is...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 1.5 Überbetriebliche Organe

Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebe, deren Belegschaften Betriebsräte gewählt haben, so ist nach § 47 Abs. 1 BetrVG die Errichtung eines Gesamtbetriebsrats zwingend vorgeschrieben. Gleiches gilt für die Errichtung einer Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung[1] und die Errichtung einer Gesamtschwerbehindertenvertretung.[2] Die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsr...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 2.2 Verlängerung der Amtszeit

Die Amtszeit übersteigt 4 Jahre, wenn der Betriebsrat zu einem Zeitpunkt außerhalb des 4-Jahres-Rhythmus gewählt wird und der Abstand bis zu den nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen weniger als ein Jahr beträgt.[1] Die Amtszeit läuft dann bis zum 31.5. des übernächsten Jahreszeitraums. Praxis-Beispiel Verlängerung der Amtszeit In einem Betrieb wird erstmalig am 2.6.2017 ei...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 2.3.3 Nichtigkeit der Betriebsratswahl

Besonders grobe und offensichtliche Verstöße gegen wesentliche Wahlvorschriften führen zur Nichtigkeit der Betriebsratswahl "Einleitung und Durchführung von Betriebsratswahlen". Die Hürden für die Annahme der Nichtigkeit einer Wahl sind sehr hoch. Die Folge der Nichtigkeit der Wahl ist, dass der Betriebsrat rechtlich so angesehen wird, als ob er niemals gewählt worden sei.[1]...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 2.3.2 Auflösung nach Wahlanfechtung und gerichtlicher Entscheidung

Die Wahl kann z. B. angefochten werden, wenn die Stimmabgabe ohne Verwendung von Wahlumschlägen durchgeführt wurde.[1] Ist die Betriebsratswahl vom Arbeitgeber oder von 3 Arbeitnehmern mit Erfolg gerichtlich angefochten[2], so endet die Amtszeit des Betriebsrats mit dem Tage der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung. Keiner Anfechtung bedarf die nichtige Wahl. Liegen so s...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 2.5 Übergangsmandat

Werden Betriebe geteilt oder zusammengefasst, hat der Betriebsrat gemäß § 21a Abs. 1 BetrVG 1 bis zu 6 Monate andauerndes Übergangsmandat, das durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung um weitere 6 Monate verlängert werden kann. Damit wird eine befristete Ausdehnung der Vertretungsmacht des Betriebsrats auf andere betriebsratsfähige Betriebe erreicht, die aus der Spaltung...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 3.1 Überblick

Die Mitglieder des Betriebsrats werden nach § 37 Abs. 1 BetrVG ehrenamtlich tätig. D.h. die Betriebsratstätigkeit an sich darf nicht vergütet werden. Betriebsratsmitglieder werden deshalb nach dem sog. "Lohnausfallprinzip" freigestellt und erhalten für die Zeit der Betriebsratstätigkeit das Arbeitsentgelt, welches ihnen bei normaler Weiterarbeit zugestanden hätte.[1] Zudem dü...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 2.3.1 Wesentliche Änderung der Belegschaftsstärke, Absinken der Mitgliederzahl, kollektiver Rücktritt

Nach § 21 Satz 5 BetrVG endet die Amtszeit des Betriebsrats, der vor Ablauf der regelmäßigen Amtszeit funktionsunfähig zu werden droht, erst mit der Bekanntgabe des Ergebnisses der Neuwahl. Bis dahin hat der alte Betriebsrat die Geschäfte weiterzuführen.[1] Die Fälle der drohenden Funktionsunfähigkeit, die außerhalb des 4-Jahres-Rhythmus zu Neuwahlen Anlass geben, sind u. a. ...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 5 Ausschüsse und Arbeitsgruppen

Der Betriebsausschuss ist eine Art erweiterter geschäftsführender Vorstand des Betriebsrats in einem Großbetrieb mit mehr als 200 Arbeitnehmern. Neben der Führung der laufenden Geschäfte kann ihm der Betriebsrat durch Beschluss mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder bestimmte Aufgaben zur selbstständigen Erledigung mit Ausnahme von Betriebsvereinbarungen übertragen.[...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 2.1 Überblick

Nach § 21 BetrVG beginnt die Amtszeit des erstmals gewählten Betriebsrats mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Läuft zu diesem Zeitpunkt noch die Amtszeit des alten Betriebsrats, so beginnt die Amtszeit des neu gewählten erst mit dem Ablauf der Amtszeit des alten Betriebsrats. Regelfall: Die Dauer der regelmäßigen Amtszeit beträgt 4 Jahre.[1] Um einen einheitlichen Endter...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 2.4 Restmandat

Zu entscheiden ist zwischen der Befugnis zur Weiterführung der Geschäfte des Betriebsrats bei vorzeitiger Beendigung der Amtszeit nach § 22 BetrVG und dem sog. "Restmandat" im Fall einer Betriebsstilllegung. Gemäß § 21b BetrVG hat der Betriebsrat ein Restmandat, wenn der Betrieb durch Stilllegung, Spaltung oder Zusammenlegung untergeht. Es soll der Belegschaft u. a. die Mögli...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 2.6 Persönliche Amtszeit der Betriebsratsmitglieder

Von dem Amt des Organs Betriebsrat ist das Amt der Betriebsratsmitglieder, die persönliche Mitgliedschaft im Betriebsrat, zu unterscheiden. Regelmäßig fallen Amtszeit des Organs und des persönlichen Mitglieds zusammen.[1] Die persönliche Mitgliedschaft kann jedoch schon vorher nach dem Katalog des § 24 Abs. 1 BetrVG erlöschen durch: Niederlegung des Betriebsratsamts, Beendigun...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 1.3 Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG

Die Zuständigkeit des Betriebsrats ist bei der Wahrnehmung von Beteiligungsrechten auf die Arbeitnehmer beschränkt, die zur Belegschaft gehören. Von der Betriebsverfassung werden voll erfasst: die Arbeitnehmer (außer leitende Angestellte) sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende, Anlernlinge, Volontäre und Praktikanten). Die Arbeit kann haupt- oder neb...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 3.3 Sonderkündigungsschutz

Gemäß § 15 KSchG, § 103 BetrVG genießen die Mitglieder der Organe der Betriebsverfassung, damit sie ihre Aufgaben frei und unabhängig ausüben können, ohne ständig ihre Entlassung befürchten zu müssen, einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser gilt zwingend, ebenso wie der Schutz vor Versetzung, die zum Verlust des Amts oder der Wählbarkeit führte.[1] Nicht erfasst wird jedoch...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 1.4 Größe des Betriebsrats

Die Größe des Betriebsrats richtet sich nach der Zahl der Arbeitnehmer.[1] Maßgeblich ist aber nicht die Anzahl nur zu einem bestimmten Stichtag, sondern die Zahl der regelmäßig Beschäftigten. Es kommt also darauf an, ob die Arbeitnehmer während des größten Teils des Jahres in dem Betrieb beschäftigt sind.[2] Mitgerechnet werden die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten (B...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 1.2 Betriebsratsfähigkeit eines Betriebs

Das BetrVG gilt nur innerhalb der Grenzen Deutschlands.[1] Nach dem Territorialitätsprinzip gilt die Betriebsverfassung nur im Inland, umfasst dabei aber auch inländische Betriebe ausländischer Unternehmen, auch wenn diese nur ausländische Mitarbeiter haben, mit denen die Geltung ausländischen Arbeitsrechts vereinbart wurde. Das BetrVG ist nicht anzuwenden auf im Ausland gel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Allgemeines, A... / 1.1.2 Gemeinsamer Betrieb, Betriebsteile, Nebenbetriebe

Zwei oder mehrere Unternehmen können einen gemeinsamen Betrieb bilden. Voraussetzung hierfür ist ein einheitlicher Leitungsapparat, der in der Lage ist, die Gesamtheit der für die Erreichung der arbeitstechnischen Zwecke eingesetzten personellen, technischen und immateriellen Mittel zu lenken. Die beteiligten Unternehmen müssen sich dabei zumindest stillschweigend zu einer g...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Allgemeines, A... / 3.2 Freistellung

In Betrieben mit in der Regel mehr als 199 Arbeitnehmern sind ein und mehr Betriebsratsmitglied/er von ihrer beruflichen Tätigkeit zur Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrats nach Maßgabe des § 38 BetrVG freizustellen. Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass bei den in § 38 BetrVG aufgeführten Betriebsgrößen jedenfalls Betriebsratstätigkeit anfällt, die die gesamte Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter / 1.4.2 Kontrolle

Eng mit dem Gewinnanspruch verbunden ist das Kontrollrecht des Gesellschafters. Dies ist insbesondere für diejenigen der Gesellschafter von großer Bedeutung, die von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind. Es eröffnet ihnen den Zugang zu den Geschäftsbüchern und Papieren der Gesellschaft, woraus sie sich eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anfertigen k...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.1.1 Vorteile

Einfache Gründung, ohne dass ein Mindestkapital erforderlich ist. Keine Eintragungspflicht im Handelsregister. Recht flexible Handhabung dank vieler Anpassungsmöglichkeiten an den individuellen Bedarf. Jeder Gesellschafter kann die Geschäftsführung und Vertretung der GbR ausüben.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.1 Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die ­Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder GdbR) ist die Grundform aller Personengesellschaften. Zum Einsatz kommt diese Gesellschaftsform bei Inhabern kleinerer Gewerbebetriebe, deren Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB). Hierunter fallen z. B. Einzelhändler, Gastwirte oder Handel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 3.3 Aktive Beteiligung

Legen die Gesellschafter darauf Wert, dass sie alle aktiv im Betrieb mitarbeiten und ihre individuellen Fähigkeiten einbringen, spricht dies für eine Personengesellschaft. Hierbei sollte auch die jeweilige Bedeutung der Geschäftsführung bzw. Vertretung mitbedacht werden. Anders hingegen, wenn letztlich nur eine kapitalmäßige Beteiligung ohne eigene Mitarbeit im Vordergrund s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.2 Offene Handelsgesellschaft

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Handelsgesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist. Damit kann die OHG als Rechtsform für eine handeltreibende Gesellschaft gewählt werden. Auch gemeinsam tätige Kleingewerbetreibende können die OHG als Rechtsform wählen und sich in das Handelsregister eintragen las...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.4 GmbH & Co. KG

Eine Optimierung stellt die Gesellschaftsform der GmbH & Co. KG dar. Es handelt sich dabei um eine KG, bei welcher die Komplementärstellung durch eine GmbH übernommen wird. Damit ist die GmbH die persönlich haftende Gesellschafterin, mit der Folge, dass die Haftung aller Gesellschafter – ähnlich einer Kapitalgesellschaft – begrenzt ist. Denn die Komplementär-GmbH haftet nur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Balanced Scorecard / 7 Balanced Scorecard und Objectives & Key Results (OKR)

OKR steht für Objectives und Key Results (deutsch etwa: Ziele und Schlüsselergebnisse). Zunächst etabliert in Konzernen wie Google und Amazon, wird diese Methode seit einigen Jahren auch in immer mehr deutschen Unternehmen eingesetzt. Ein Objective stellt darin ein kurzfristiges Ziel dar. Mit einem Result wird gemessen, ob bzw. inwieweit man dieses Ziel erreicht hat. Zur Met...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.4.1 Geschäftsführung

Das Führen der Geschäfte einer GbR steht allen Gesellschaftern gemeinschaftlich zu, woraus sich auch ergibt, dass alle Gesellschafter einem Geschäft zustimmen müssen (§ 715 Abs. 1 und 3 BGB). Eine solche Gesamtgeschäftsführung sichert dem einzelnen Gesellschafter sein Mitwirken zu. In der Praxis kann sich daraus aber ein Problem ergeben, da diese Form der Geschäftsführung im...mehr

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Offene Handelsgesellschaft:... / 2.3.1 Geschäftsführung

Die Funktion eines Geschäftsführers einer OHG können bzw. müssen grundsätzlich alle Gesellschafter wahrnehmen (§ 715 Abs. 1 BGB i. V. m. § 105 Abs. 3 HGB). Damit ist es aber auch möglich, dass nur ein Gesellschafter für die OHG wirksam handeln kann – die sog. Einzelgeschäftsführung. Es ist nicht erforderlich, dass alle Geschäftsführer gemeinsam handeln. Den Handlungen eines ...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 4 Rechte und Pflichten der Gesellschafter

Bereits unter Tz. 2.4.1 und 2.4.2 wurden die elementaren Rechte jedes Gesellschafters bei der Geschäftsführung bzw. Vertretung für die GbR angesprochen. Daneben sind folgende weitere Rechte zu erwähnen: 4.1 Gewinnanteil Jeder Gesellschafter kann einen Anteil am Gewinn beanspruchen. Da eine GbR im Regelfall auf längere Dauer besteht, greift hierbei das gesetzliche Anrecht auf V...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 4.3 Widerspruchsrecht

Wurde die Geschäftsführung einer GbR abweichend als Einzelgeschäftsführung geregelt (Tz. 2.4.1), haben die nicht geschäftsführungsbefugten Gesellschafter ein Widerspruchsrecht. Wird ein Veto eingelegt, darf das Geschäft nicht erfolgen (§ 715 Abs. 4 BGB).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Familiengesellschaft / 4 Gesellschaftsvertrag

Im Gesellschaftsvertrag werden neben der gewählten Rechtsform vor allem die Rechte und Pflichten der Gesellschafter im Einzelnen festgelegt. Ferner regeln die Gesellschafter mit diesem Vertrag die Grundsätze zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft, der Beschlussfassung sowie zu der Ermittlung, Verteilung bzw. zur Entnahme des Gewinns. Wichtig sind auch die darin...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1 Gründung

Eine GbR entsteht mit dem Abschluss eines Gesellschaftsvertrags, durch den sich die Gesellschafter gegenseitig verpflichten, einen gemeinsamen Zweck dadurch zu erreichen, dass dieser durch die im Vertrag bestimmte Weise gefördert wird (§ 705 Abs. 1 BGB). Welchem Zweck die GbR dient, ist egal – er muss lediglich gesetzlich erlaubt sein. Für die Gründung einer GbR werden mindes...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 4.2 Kontrollrechte

Insbesondere wenn ein Gesellschafter nicht zur Geschäftsführung befugt ist, erlangen seine Kontrollrechte eine erhebliche Bedeutung. Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich von den Angelegenheiten der Gesellschaft zu unterrichten. Dazu kann er die Geschäftsbücher und andere Unterlagen der GbR einsehen, sowie sich eine Übersicht zum Geschäftsvermögen erstellen (§ 717 BGB). ...mehr

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Offene Handelsgesellschaft:... / 3.2.3 Kontrollrechte

Ist ein Gesellschafter nicht zur Geschäftsführung befugt, hat er kein Widerspruchsrecht. Damit erlangen seine Unterrichtungs- und Kontrollrechte große Bedeutung. Er darf die Geschäftsräume betreten, kann sich über die Angelegenheiten der OHG unterrichten, deren Geschäftsbücher und andere Unterlagen einsehen bzw. sich eine Bilanz und einen Jahresabschluss anfertigen (§ 118 HG...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.4.2 Vertretung

Die Vertretung bezeichnet das Recht, Willenserklärungen abzugeben bzw. zu empfangen, welche damit unmittelbare und ausschließliche Wirkung gegenüber dem Vertretenen entfalten. Grundsätzlich sind alle Gesellschafter gemeinsam befugt, die GbR gegenüber Dritten zu vertreten (§ 720 Abs. 1 BGB). Analog zur Geschäftsführung kann die Vertretungsberechtigung aber auch auf einzelne o...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene Handelsgesellschaft:... / 1.1 Gesellschaftsvertrag

Die Gründung einer OHG erfolgt durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrags. Der Inhalt des Gesellschaftsvertrags ist nur in seinen Grundlagen festgeschrieben. Entscheidend ist, dass die Haftung für keinen Gesellschafter begrenzt werden kann (§ 105 Abs. 1 HGB). In weiten Teilen besteht hingegen Vertragsfreiheit. Damit können insbesondere die Rechtsverhältnisse der Gesellschaf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Familiengesellschaft / 5.1 Wahl

Welche Rechtsform ist die "richtige" Gesellschaftsform? Die Antwort darauf ist von zahlreichen Überlegungen abhängig. Eine Rolle spielen dabei die Fragen zur persönlichen Mitarbeit in der Gesellschaft, der erforderliche Kapitalbedarf, die Geschäftsführung und Vertretung sowie nicht zuletzt auch die Gefahr einer Haftung. Zu diesen bei jeder Gesellschaftsgründung relevanten Vor...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 5.2 Haftung der Gesellschafter

Auch wenn die GbR selbst für ihre Verbindlichkeiten aufkommen muss, haften deren Gesellschafter doch zusätzlich für sämtliche Gesellschaftsschulden. Diese Haftung trifft alle Gesellschafter unmittelbar, unbegrenzt, gesamtschuldnerisch und erstreckt sich auch auf deren Privatvermögen.[1] Hat ein Gläubiger einen vollstreckbaren Titel erlangt, hat er quasi ein Wahlrecht, für we...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.2 Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten

Rz. 27 Abs. 1 Satz 4 lässt eine Pauschalierung der Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten zu. Die Aufwendungen für die Leistungen zum Lebensunterhalt werden jedoch spitz abgerechnet. Abs. 1 Satz 5 bestimmt die Ausbringung in einem Gesamtbudget. Damit wird insbesondere sichergestellt, dass vor Ort regionale Arbeitsmarktprogramme aufgestellt werden können, in denen je ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.2.4 Organisation (Satz 4)

Rz. 17 Die konkrete inhaltliche und strukturelle Ausgestaltung des Informations- und Beratungsangebots obliegt dem Stiftungsvorstand, dem die Geschäftsführung obliegt. Dieser hat bei grundsätzlichen und wesentlichen Fragen der Ausgestaltung des Informations- und Beratungsangebots den Stiftungsrat hinzuziehen (Abs. 5 Satz 2 Nr. 2). Der wissenschaftliche Beirat berät Stiftungs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.5 Aufgaben und Pflichten des Stiftungsvorstands (Abs. 5)

Rz. 27 Dem Stiftungsvorstand obliegen alle Stiftungsaufgaben, soweit sie nicht dem Stiftungsrat (Abs. 7) vorbehalten sind (Satz 1). Darüber hinaus werden dem Stiftungsvorstand konkrete Aufgaben in einer nicht abschließenden Aufzählung zugewiesen (Satz 2).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79a Verhind... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift gehört zum Vierten Kapitel SGB V – Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern (§§ 69 bis 140h), zum Zweiten Abschnitt der Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten (§§ 72 bis 106d) und zum Zweiten Titel, der mit Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigung (§§ 77 bis 81a) überschrieben ist. § 79a ist eine Verschärfung ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 19 Leistung... / 2.6 Anspruchsübergang (Abs. 6)

Rz. 59 Die Regelung in Abs. 6 soll Härten vermeiden, die entstehen können, weil der Anspruch auf Sozialhilfe grundsätzlich mit dem Tod des Berechtigten untergeht und nicht vererbt werden kann. Die Vorschrift ist vor dem Hintergrund der früheren Rechtsprechung des BVerwG zur generellen Unvererblichkeit von Sozialhilfeansprüchen zu sehen. Der Gesetzgeber wollte in bestimmten F...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsregister / 2 Wer führt das Handelsregister?

Das Handelsregister wird nach § 8 HGB von den Gerichten (elektronisch) geführt.[9] Aufgrund der Wichtigkeit des Handelsregisters und den mit der Führung verbundenen Aufgaben wurde davon abgesehen, die Führung der Verwaltung oder den Handelskammern zu überlassen.[10] Innerhalb der Gerichte sind die Amtsgerichte zuständig.[11] Die Geschäfte in Handelssachen werden dabei grunds...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kosten- und Leistungsrechnu... / Einführung

Kleine Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern haben selten eine Kostenrechnung. Mit der Folge, dass z. B. keine verlässliche und systematische Planung erstellt werden kann, die Produktpreise nicht realistisch kalkuliert oder Schwachstellen in der Kostenstruktur nicht frühzeitig erkannt werden können. Zudem fehlt allgemein die Transparenz in Sachen Umsätze und Kosten. Oh...mehr